Wer kann helfen? Autokauf in der Schweiz.
Hallo,
ich habe eine ziemlich spezielle Frage. Hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ich habe Interesse an einem Gebrauchtwagen der aktuell in der Schweiz zugelassen ist. Der Wagen ist ursprünglich aus Deutschland. Der Verkäufer hat auch noch den deutschen Fahrzeugbrief. Kann man den Wagen bedingt durch den deutschen Brief nun einfach so nach Deutschland einführen oder muss ich Ihn verzollen und damit die 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?
Hat damit jemand Erfahrung oder arbeitet hier einer beim Zoll und kennt sich damit aus?
Danke und schönen Abend.
Ulle1J
Beste Antwort im Thema
Von der TE wirst Du nach 4 Jahren wohl keine Antwort bekommen. Sie ist hier nie mehr aufgetaucht.
LG
Udo
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]
25 Antworten
Hallo,
bin jetzt kein Profi auf dem Gebiet, habe aber persönliche Erfahrung mit der Zulassung eines dt. Fahrzeuges in der Schweiz. (also schon mal der halbe Weg 😉)
Wenn das ehemals dt. Auto in der Schweiz zugelassen ist, müsste das Strassenverkehrsamt die deutsche Zulassung entwertet haben. Ich durfte meine auch als "Erinnerung" behalten, allerdings mit abgeschnittener Ecke. Ausserdem müssten ja auch in deinem Fall vorgängig mal alle CH- Zollformalitäten abgewickelt und alle dt. Dokumente durch CH- Papiere ersetzt worden sein. Nach meinem Verständnis willst du jetzt also ein offiziell schweizer Fahrzeug erwerben und überführen, was also auch in neuerlichem Papierkrieg enden sollte ...
Gruss aus Luzern
Genaue Infos bekommst du beim Zoll...
Du kaufst das Auto (welches in der CH mit CH-Nummer unterwegs ist) in der Schweiz, und bringst es nach Deutschland (um es dort zuzulassen); es muss in der CH abgemeldet werden, um es in D anzumelden.
Rein vom Bauchgefühl und von dem was meine zwei Hirnzellen mir sagen:
d. h. du importierst das Auto, und die MWSt (plus Zollgebühren) werden fällig...
Aber eben, genaue Infos bekommst du beim Zoll... 🙂
Beim Import in die CH werden ja ein paar Formulare fällig, also auch beim Export... Und diese Formulare kriegst du dort dann sicher auch gleich...
Ja so denke ich mir das auch. Werde mich nochmal bei Zoll erkundigen. Nur die Interseite ist so doof von den, da findet man nix.
Danke schonmal.
Ulle1J
http://www.zoll.de/.../zollthemen_node.htmlZitat:
Original geschrieben von Ulle1J
Ja so denke ich mir das auch. Werde mich nochmal bei Zoll erkundigen. Nur die Interseite ist so doof von den, da findet man nix.Danke schonmal.
Ulle1J
Brauchte keine Minute für 🙂
Tel nehmen und Nummer wählen; du brauchst Infos über den Inport eines Autos... 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
es muss in der CH abgemeldet werden, um es in D anzumelden.
Aber sicher nicht nach deutschen Vorschriften...
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
d. h. du importierst das Auto, und die MWSt (plus Zollgebühren) werden fällig...
Die Steuer wurde aber bereits damals beim Kauf des Fahrzeugs in D entrichtet, warum sollte sie zweimal gezahlt werden?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Steuer wurde aber bereits damals beim Kauf des Fahrzeugs in D entrichtet, warum sollte sie zweimal gezahlt werden?Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
d. h. du importierst das Auto, und die MWSt (plus Zollgebühren) werden fällig...
Wenn man ein Fahrzeug nicht gerade - wie in meinem Fall - als Umzugsgut in die Schweiz bringt, holt man sich i.d.R. per entsprechendem Forumlar die dt. Mehrwertsteuer zurück. D.h. bei Überführung in die Schweiz am Zoll erst mal brav anmelden, die 8% schweizer MWSt zahlen und dies bestätigen lassen, dann rüber zu den deutschen Kollegen und 19 % zurück holen 🙂 Klappt übrigens nicht nur bei Autos und lohnt auch sonst ...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber sicher nicht nach deutschen Vorschriften...
Du kannst natürlich gerne versuchen das Auto in zwei Ländern zuzulassen... Mind. ein Land wird dir dabei sagen "das geht nicht"...
D.h. das Auto muss in der Schweiz abgemeldet werden, bevor du es in D anmelden kannst; sprich: Länderwechsel inklusive Import...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Steuer wurde aber bereits damals beim Kauf des Fahrzeugs in D entrichtet, warum sollte sie zweimal gezahlt werden?
Weil das Auto exportiert wurde; nun wird es wieder Importiert. Immerhin bekommt der
VERKÄUFER in der CHGeld vom
KÄUFER in D... D.h. es ist ein Kauf eines Fahrzeuges, zu einem Preis der ziemlich sicher die Freimenge überschreiten wird. D.h. Zoll wird fällig...
Du hast ev. bemerkt das es NICHT um eine Person geht, welche mit dem Auto ausgewandert ist, und jetzt wieder rückwandert...
Hei!
Wollte mal nachfragen wie sich das ganze gelöst hat?
Habe nun einen ähnlichen Fall (Auto vom Vater aus der Schweiz nach Österreich) und versuche mir gerade einen Überblick zu verschaffen - nicht so einfach wie es scheint...
Danke
Barbara
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]
Von der TE wirst Du nach 4 Jahren wohl keine Antwort bekommen. Sie ist hier nie mehr aufgetaucht.
LG
Udo
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]
Kannst ja versuchen, Ihr einen PN zu senden, sie erhält dann eine Nachricht auf ihren Mailaccount.
U.U ist es günstiger, das Auto in der Schweiz zu verkaufen und vom Erlös in Österreich ein passendes Fz zu erwerben. Die Zusatzsteuern bei Euch dürften beim Import noch heftiger sein als in Deutschland.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]