Wer ist als Eigentümer eines Fahrzeugs nachzuweisen

Hallo,

was mach ich wenn , ich Eigentümer bin ale Papiere habe und sowas im Brief steht?

http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=24728110

24 Antworten

Zitat:

@AutomaklerBremen schrieb am 10. Mai 2016 um 12:36:33 Uhr:


Moin moin,

wie es bereits erwähnt wurde, steht dieser Satz in jede Zulassungsbescheinigung Teil II. Der KFZ Brief ist eins der wichtigsten Fahrzeugdokumente. Damit du allerdings nicht verzweifelt da stehst und tausende von Euros verlierst nach dem man dir den Brief mit dem Auto geklaut hat, kannst du zusätzlich mit einem Kaufvertrag dein Eigentum nachweisen und eine Anzeige erstatten. Auch da ist die Frage ob du der Eigentümer oder nur Besitzer bist. Besitzer ist man z.B. wenn das Auto finanziert, geleast oder auf irgendeine andere Art und Weise nicht die komplette Summe des Fahrzeug beglichen hat. Eigentümer bist du sobald du die volle Summe des Fahrzeuges bezahlt hast!

Die vorstehenden Äußerungen verwirren mehr als sie aufklären ... Und enthalten zudem einige Widersprüche ...

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 10. Mai 2016 um 13:16:24 Uhr:



Zitat:

Auch da ist die Frage ob du der Eigentümer oder nur Besitzer bist. Besitzer ist man z.B. wenn das Auto finanziert, geleast oder auf irgendeine andere Art und Weise nicht die komplette Summe des Fahrzeug beglichen hat. Eigentümer bist du sobald du die volle Summe des Fahrzeuges bezahlt hast!

Nö, das ist nicht korrekt.
Besitzer bist du auch, wenn du das Auto geklaut hast. Du besitzt es ja.
Und wenn du es vollständig bezahlt hast, mußt du nicht der Eigentümer sein. Wenn ich das Auto meiner Tochter schenke und es per Kredit abgestottrt habe, dann bleibt meine Tochter hinterher sowohl der Eigentümer als auch Besitzer.
Borgt meine Tochter mir ihr Auto, dann bin ich für die Zeit Besitzer.

Ähnlich zu:
Als Mieter bist du Wohnungsbesitzer, aber natürlich nicht Wohnungseigentümer.
Der Dieb deiner Brieftasche ist der Besitzer deines Portemonnaies. Er sitzt ja drauf.😁 Aber natürlich ist er nicht der Eigentümer.

</klugscheiß>

...wie vermerkt war es ein Beispiel. Sowie die von Ihnen benannten Beispiele. In dem Fall gibt es sehr viele Beispiele die man beschreiben kann. Korrekt sind beide Beiträge ;-)
Beste Grüße
Sam
Werbung entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 10. Mai 2016 um 13:24:53 Uhr:



Zitat:

@AutomaklerBremen schrieb am 10. Mai 2016 um 12:36:33 Uhr:


Moin moin,

wie es bereits erwähnt wurde, steht dieser Satz in jede Zulassungsbescheinigung Teil II. Der KFZ Brief ist eins der wichtigsten Fahrzeugdokumente. Damit du allerdings nicht verzweifelt da stehst und tausende von Euros verlierst nach dem man dir den Brief mit dem Auto geklaut hat, kannst du zusätzlich mit einem Kaufvertrag dein Eigentum nachweisen und eine Anzeige erstatten. Auch da ist die Frage ob du der Eigentümer oder nur Besitzer bist. Besitzer ist man z.B. wenn das Auto finanziert, geleast oder auf irgendeine andere Art und Weise nicht die komplette Summe des Fahrzeug beglichen hat. Eigentümer bist du sobald du die volle Summe des Fahrzeuges bezahlt hast!

Die vorstehenden Äußerungen verwirren mehr als sie aufklären ... Und enthalten zudem einige Widersprüche ...

Gruß
Der Chaosmanager

find ich eigentlich nicht...

Ich schon.

Brief und Auto geklaut, das wird immer eine böse Nummer und juristisch schwierig. Da braucht es eine Einzelfallbeurteilung, wer denn nun am Ende der Eigentümer ist (denn diesen Diebstahl muss man erst mal nachweisen).
Die Definition des Besitzers ist absolut unvollständig, der der klaut ist z.B. genauso Besitzer, darum bringt das gar nichts, hier auf Finanzierung und Co. zu verweisen. Zumal das auch nicht ganz richtig ist. Auch ein finanziertes Fahrzeug ist meist Eigentum, aber unter Vorbehalt der Tilgung der Restschuld.

Unterm Strich ist dieser Beitrag mehr verwirrend als aufklärend (aber vielleicht genau das was du hören wolltest?).

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. Mai 2016 um 20:40:56 Uhr:


Ich schon.

Brief und Auto geklaut,

kann imho nur innerhalb der/einer Familie passieren!

Zitat:

@Bishuhur schrieb am 11. Mai 2016 um 21:07:01 Uhr:



kann imho nur innerhalb der/einer Familie passieren!

Klar, aber auch da sind wir gnadenlos in der Einzelfallprüfung.

wie meins du did?

Innerhalb in der Familie sind die Eigentumsverhältnisse meist nicht so klar, als wenn wer kommt und alles klaut.

Da ist es z.B. der betrgene Partner, der sich trennt, die Karre verhökert und das Bare einstreicht. Der andere ist aber der Meinung, dass er Eigentümer war oder auch 50% Eigentümer war. All das ist realistisch, kommt vor, muss man sich aber genau ansehen.

Zitat:

@Bishuhur schrieb am 11. Mai 2016 um 21:07:01 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. Mai 2016 um 20:40:56 Uhr:


Ich schon.

Brief und Auto geklaut,

kann imho nur innerhalb der/einer Familie passieren!

Schwerer Irrtum, habe ich definitiv selber anders miterlebt.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 11. Mai 2016 um 22:47:13 Uhr:



Zitat:

@Bishuhur schrieb am 11. Mai 2016 um 21:07:01 Uhr:


kann imho nur innerhalb der/einer Familie passieren!

Schwerer Irrtum, habe ich definitiv selber anders miterlebt.

klar alles ist möglich .

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