Wer hatte einen unverschuldeten KFZ-Unfall im europäischem Ausland und stritt mit der Versicherung?
Hallo Erfahrene,
erst einmal, es handelt sich bei mir um einen kleinen Schaden an der Stoßstange, wo mir jemand vor zwei Monaten ins stehende Auto gefahren ist. Nur ein Kratzer, aber es muss gespachtelt und lackiert werden.
Das ganze war in Spanien passiert, der Verursacher ist aus Andorra, dort auch versichert.
Die von mir eingereichten Unterlagen bei der gegnerischen Versicherung mit Kostenvoranschlag von BMW sind 1500€. Die gegnerische Versicherung bietet mir jetzt einen Vergleich an, da ihre "Experten" den Schaden auf 250€ schätzen und bieten mir eben diese Summe an.
Da ich kein Streithammel bin, möchte ich es gerne ohne Anwälte einvernehmlich lösen.
Ein Vergleich ist für mich okay, dann lasse ich die Stoßstange halt bei xyz lackieren - aber für 250€ geht's lieder auch dort nicht. Ich hatte der gegnerischen Versicherung auch angeboten mir eine Werkstatt vorzuschlagen. Sie bleiben bei den 250€.
Frage an ähnlich Geschädigte mit vergleichbarerer Erfahrung (die Schadenshöhe ist erst einmal egal):
Euer Schadensort und die gegnerische Versicherung sind im Ausland. Der Kostenvoranschlag aus Deutschland. Wurden bei euch die hiesigen Stundensätze akzeptiert oder wurden deutsche Stundensatz auf irgend ein europäisches Vergleichs-Niveau gesetzt?
Wurden, falls Ihr einen Anwalt genommen habt, Anwalt, Übersetzer etc. von der gegnerischen Versicherung bezahlt?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Gruß
Richard
P.S:
Ich habe eine Rechtschutz mit 250€ Selbstbeteiligung. Wenn ich diese nehme, die 50€ für den Kostenvoranschlag, bin ich schon 300€ im Minus ohne das etwas passiert ist und überlege ob ich das Hornberger schießen starte?
52 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2021 um 09:45:06 Uhr:
Kannst du deine Vermutung begründen?
Ich weiß wohl nicht, welche Vermutung du vermutest:
Zitat:
@LA_Pony schrieb am 23. August 2021 um 20:02:15 Uhr:
Warum? Weil ich einen kleinen Satz hinzufügen müsste, mit dem ich die Fragestellung aber nicht beeinflussen wollte. Die gegnerische Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes,
Du hast zielsicher die abwegige Antwort gewählt. Da es sich um einen Unfall mit Kfz-Beteiligung handelt, wäre es interressant zu erfahren weshalb du vermutest, dass es keiner sei.
Was würde denn der TE nach deutschem Recht in der Konstellation Kind mit Fahrrad gegen stehenden PKW bekommen?
Aus dem Bauch heraus im schlechtesten Fall nix bis zu einem vollstreckbaren Titel als Wandschmuck....
Oder liege ich falsch?
Grüße
Steini
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Je nach hier nicht mitgeteilter Sachlage ist voller Schadenersatz mit hiesigen Preisen inkl. Wertminderung sowie Nutzungsausfall und Gutachter- und Beratungskosten möglich, eben weil dann nach deutschem Schadenersatzrecht reguliert würde. Auch eine fiktive Abrechnung wäre dann drin. Der Baustein macht absolut Sinn wenn man ins Ausland fährt.
Auf der Gegenseite ist hier eine im Grundsatz zahlungswillige Versicherung. Eine Haftungslage wird dann wohl gegeben sein.
Bei den Tarifen mit dem Auslands-Plus, oder wie geschickt die Marketing-Abteilung es formuliert, wird unterstellt, dass der Unfall nach deutschem Recht behandelt wird. Das gilt für Unfälle im Ausland, sofern abgedeckt, als auch bei Unfällen im Inland mit ausländischen Schädigern. Finanzieller Aufwand ist i. d. R. nicht sehr hoch und geade dann zu empfehlen, wenn man grenznah wohnt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2021 um 12:09:06 Uhr:
Du hast zielsicher die abwegige Antwort gewählt. Da es sich um einen Unfall mit Kfz-Beteiligung handelt, wäre es interressant zu erfahren weshalb du vermutest, dass es keiner sei.
Tschuldigung. Wusste nicht, dass eine Auslandschaden-Versicherung ein spanisches Fahrrad so stellt, als wenn es bei meiner Versicherung versichert wäre. Auch wenn es in Spanien für Fahrräder keine Versicherungspflicht gibt.
Oder geht es mehr um das nicht verstehen wollen?
Bei dir evtl. schon. Es wurde doch im Verkehr durch einen Unfall ein Kfz beschädigt oder etwa nicht?
... hatte der TE nachgeschoben.
https://www.motor-talk.de/.../...it-der-versicherung-t7147762.html?...
Ok, ist mir tatsächlich untergegangen. Kommt davon, wenn an erst auf der 3. Seite einsteigt.
Insofern ist mein Post zur Auslandsversicherung nur von allgemeinen Belang und nichts für den TE. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2021 um 12:54:13 Uhr:
Bei dir evtl. schon. Es wurde doch im Verkehr durch einen Unfall ein Kfz beschädigt oder etwa nicht?
Wir wissen doch nicht, ob das Kind deliktfähig war oder ob den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann.
Davon dürfte abhängen, wie der Fall zu beurteilen ist und ob eine Regulierung überhaupt durchgesetzt werden könnte.
Letztendlich gibt es dafür auch noch Vollkaskoversicherungen, deren Inanspruchnahme hier aber unwirtschaftlich wäre.