Wer hat sich mit der LifeTime Garantie von Volkswagen befasst?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich werde die von VW angebotene LifeTime Garantie abschließen.An der Vollausstattung meines Tiguan fehlt nur das Schiebedach die Automatik,Teleon Premium u.DYNAUDIO Sound,so daß mit Reparaturen nach 2 Jahren zu rechnen ist.
Wie ist eure Meinung.Die Verkäufer in den Autohäusern weisen auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Garantiezeit von 2 bzw 3 Jahren nicht hin.
Gruß
Philipp

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Zitat:

Original geschrieben von bergischland


...
Ich habe vor mir liegen
- ein Angebot
- die "Allgemeinen Bestimmungen"
- leider NICHT die "Bedingungen" auf die die "Allgemeinen Bestimmungen" verweisen und in denen es spezielle Erläuterungen gibt (z.B. zu den Baugruppen).
...

OK - jetzt habe ich auch die o.a. "Bedingungen" der "Volkswagen LifeTime Garantie" (so heißt die Versicherung) vorliegen.

Ich hänge die PDF-Datei mal zur Kenntnisnahme an.

Der Text ist schön klein geschrieben, wie es sich für das Kleingedruckte auch gehört ;-)

Ich empfehle jedem Interessenten die Bedingungen mal zu lesen, bevor leichtfertig Geld ausgegeben wird. Das soll nicht heißen, dass ich die LifeTime Garantie schlecht finde, aber jede/r muss halt selbst herausfinden, ob die genannten Bedingungen zutreffend sind oder ggf. die Leistung im persönlichen Einzelfall gemäß der Bedingungen, die ja Vertragsbestandteil sind, gar nicht erbracht werden (müssen).

Insbesondere möchte ich mal drei Dinge aufführen, über die man sich klar sein sollte. Auch wenn da nichts Anrüchiges dabei ist, könnte das einem ggf. die Beine brechen, wenn man sich nicht entsprechend verhält...

- [IV.] Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten sind bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. (Vertragswerkstattbindung - adé ATU und Co.)

- [III. (3) f)] Die Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter schließt die Garantieleistung aus. (Auto-Trial ist demnach ja wohl nicht betroffen, da das ja keinen Renncharakter hat!?)

- [III. (3) b)] Steigerung von Motorleistung oder Motordrehmoment durch Tuning oder Chip-Tuning schließt die Garantieleistung ebenfalls aus (unabhängig davon, von wem oder unter Anerkennung von wem diese Maßnahmen durchgeführt worden sind!!!!)

Insbesondere Letzteres hat vor Gericht mehr Bestand, als eine wie auch immer gemeinte mündliche Aussage von irgendwelchen wo auch immer plazierten Damen und Herren. Ich verweise da auf immer wieder gerne geschriebene Floskeln wie "Weitere Abreden und Zusagen sind gegenstandslos, soweit sie hier nicht explizit aufgeführt sind." o.ä. ;-)

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Zitat:

Traurig, wenn viele Leute Ihre Rechte scheinbar nicht kennen...

ja, dann schau doch bitte nochmal wann die Beweislastumkehr greift, weil 50/50 Regelung kenne ich nicht.

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