Wer hat Schuld? Kreuzung mit Privatausfahrt abgesenkter Bordstein.
Abend,
Ende Oktober hatte ich leider einen Unfall an einer Kreuzung in Heidelberg.
Die gegnerische Versicherung hat meine Ansprüche vollumfänglich zurückgewiesen, da laut Polizeiakte ich Schuld bin. Ich finde es von der Polizei auch wirklich nicht nachvollziehbar wieso diese meiner Meinung nach nicht faktenbasiert einen Bericht schreibt. Es wird im Bericht nicht erwähnt dass die Gegenseite aus einer Privatausfahrt mit abgesenkten Bordstein gefahren ist. Auch stimmt es nicht dass ich mich vor Ort nicht geäußert habe. Ich habe ganz klar der Polizei mitgeteilt dass die Gegenseite nicht auf der rechten Fahrspur war. Ich habe der Polizei mitgeteilt dass ich mehrmals links und rechts auf die Vorfahrtsstraße geschaut habe und den Verkehr beobachtete. Der Unfallhergang wie die Polizei ihn schildert, kann so nicht statt gefunden haben.
Heißt, ich bin mit dem "Urteil" und auch der Entscheidung der Versicherung absolut nicht einverstanden.
Im Anhang mal die Unfallskizze und Polizeiakte. Ich bin das rote dargestelle Fahrzeug gefahren.
Wie seht ihr die ganze Sache?
130 Antworten
@fehlzündung: jepp so ist es
@George 73 : Ach was schenken wir noch ein Glas Wein ein... 😁
Zitat:
@matzi99 schrieb am 18. November 2023 um 22:42:12 Uhr:
@fehlzündung: jepp so ist es
@George 73 : Ach was schenken wir noch ein Glas Wein ein... 😁
Griechischen Wein 😁
Srry...leider nur italienisch vorrätig 🙂
Zitat:
@matzi99 schrieb am 18. November 2023 um 22:47:50 Uhr:
Srry...leider nur italienisch vorrätig 🙂
Geht auch, solange Promille 😁
Aber besser wir hören damit auf, sonst gibt es Ärger von mod 😁
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Zitat:
@MarkusNG83 schrieb am 18. November 2023 um 20:38:18 Uhr:
........................
Wie seht ihr die ganze Sache?
Du bist also von einer Strasse eingebogen und der Unfallgegner kam über einen abgesenkten Bordstein. So ganz klar ist die Sache meiner Meinung nach nicht. Ich hätte mich als aufnehmender Beamter nicht festgelegt und die Ordnungsnummern ohne Verursacherzuweisung vergeben und die Sache zu Papier gebracht, damit das später, nach schriftlicher Anhörung der Beteiligten durch die Sachbearbeitung etschieden wird. Letzteres ist hier ja passiert.
Der Vorwurf der hier genannt wird, ist der typische Gummitatbestand, der gerne genommen wird, wenn sonst kein Tatbestand passt oder einem kein anderer einfällt. Ist dir vor Ort ein Verwarngeld angeboten worden? Wenn nicht, war sich die Polizei wohl auch nicht so sicher. Dann hätte man das direkt vor Ort abschließen können. Zumindest verkehrsrechtlich.
Mir würde für deinen Unfallgegner noch der Tatbestand 110125 einfallen.
"Sie fuhren über einen abgesenkten Borstein hinweg auf die Fahrbahn, es kam zum Unfall"
Dass die Versicherung sich sofort darauf stürzt, dass du als Verursacher betitelt wirst, ist natürlich klar.
Ich würde mich gegen die 100 % wehren, zumal die Entscheidung der Polizei nur aus verkehrsrechtlicher Sicht getroffen wurde. Hier wird nicht berücksichtigt ob jemand eine Mitschuld trägt. Das kommt dann bei der Schadenregulierung zum Tragen.
Wie gesagt. Verkehrsrechtlich magst du Schuld sein. Das kann ich nicht beurteilen, da die Skizze nicht viel über die Gesamtsituation hergibt. Zivilrechtlich sehe ich da mindestens eine Teilschuld des Unfallgegners.
Das ist meine Meinung. Die Weisheit mit Löffeln gefressen habe ich auch nicht, aber Erfahrung mit der Aufnahme von Unfällen, allerdings in NRW. Vielleicht ist ja in Hessen alles anders.
Ich würde einen RA konsultieren.
TE ... eigentlich ist die Sache klar. Dein Anwalt sollte mal nach der Haftung beim Anfahren vom Straßenrand googeln. 😉
Gleich heißt es …
Hier gibt es keine Rechtsberatung und deshalb geschlossen
Hier wird nur geraten ... also nicht von allen aber eben überwiegend.. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. November 2023 um 23:30:59 Uhr:
TE ... eigentlich ist die Sache klar. Dein Anwalt sollte mal nach der Haftung beim Anfahren vom Straßenrand googeln. 😉
Ganz meine Meinung. Ich glaube die gesamte Unfallaufnahme ist zumindest von der schriftlichen Beschreibung des Sachverhalts verbesserungsbedürftig bzw. verbesserungsfähig.
Abend,
Rechtsberatung will hier keiner, sondern nur Einschätzung, Meinung und Interpretation.
Die Polizei vor Ort war direkt auf der Seite der Unfallgegnerin, junge Frau 25, sehr aufgelöst. Die Polizei hat vor Ort zwar zu mir gesagt dass ich Schuld bin, zu sehen anhand der Schäden an den Autos. Ich habe der Polizei auch meine Sicht der Dinge erklärt, doch das wollte die Polizistin nicht hören und meine Sicht steht auch nicht im Bericht, was ich sehr frech finde.
Vor Ort meinte die Polizistin dass ich ziemlich sicher Schuld bin, sie allerdings kein Bußgeld in Höhe von 35€ geben kann, da es nicht belegbar ist wer letztendlich Schuld sei und dass dann die Versicherung entscheidet.
Letztendlich hat die Polizistin mit ihrem Bericht entschieden wer Schuld hat und blechen darf.
Zitat:
@MarkusNG83 schrieb am 18. November 2023 um 23:38:03 Uhr:
Abend,
Rechtsberatung will hier keiner, sondern nur Einschätzung, Meinung und Interpretation.Die Polizei vor Ort war direkt auf der Seite der Unfallgegnerin, junge Frau 25, sehr aufgelöst. Die Polizei hat vor Ort zwar zu mir gesagt dass ich Schuld bin, zu sehen anhand der Schäden an den Autos. Ich habe der Polizei auch meine Sicht der Dinge erklärt, doch das wollte die Polizistin nicht hören und meine Sicht steht auch nicht im Bericht, was ich sehr frech finde.
Vor Ort meinte die Polizistin dass ich ziemlich sicher Schuld bin, sie allerdings kein Bußgeld in Höhe von 35€ geben kann, da es nicht belegbar ist wer letztendlich Schuld sei und dass dann die Versicherung entscheidet.
Letztendlich hat die Polizistin mit ihrem Bericht entschieden wer Schuld hat und blechen darf.
Das ist Quatsch. Ich hab’s doch ausführlich beschrieben. Die Polizei entscheidet das nicht. Hat die Polizistin doch gesagt. Und die Versicherung nutzt die Tatsache aus, dass du als 01 aufgeführt wirst.
War wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Sie hat es natürlich nicht direkt entschieden, aber indirekt, da die Versicherung sich darauf stürzt. Danke für deine Ausführung.
Zitat:
@AS60 schrieb am 18. November 2023 um 23:35:37 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. November 2023 um 23:30:59 Uhr:
TE ... eigentlich ist die Sache klar. Dein Anwalt sollte mal nach der Haftung beim Anfahren vom Straßenrand googeln. 😉Ganz meine Meinung. Ich glaube die gesamte Unfallaufnahme ist zumindest von der schriftlichen Beschreibung des Sachverhalts verbesserungsbedürftig bzw. verbesserungsfähig.
Wird nicht der VKUD gewesen sein, snodern eine normale Streife mit Allzuständigkeit. Ärgerlich für die Betroffenen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. November 2023 um 00:18:54 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 18. November 2023 um 23:35:37 Uhr:
Ganz meine Meinung. Ich glaube die gesamte Unfallaufnahme ist zumindest von der schriftlichen Beschreibung des Sachverhalts verbesserungsbedürftig bzw. verbesserungsfähig.
Wird nicht der VKUD gewesen sein, snodern eine normale Streife mit Allzuständigkeit. Ärgerlich für die Betroffenen.
Das ist wohl so. Aber auch die sollen das können.
Hast du in letzter Zeit mal ein Auge in eine praktische Aufnahmeprüfungsveranstaltung der Landespolizeischule geworfen? Falls du es noch machen möchtest .... nimm dir besser die Herztabletten mit. 😁