Wer darf ein Leasingfahrzeug abholen?
Hi zusammen,
ich habe mir einen Golf GTI im Leasing bestellt, der im Oktober oder November fertig sein wird.
Die Abholung erfolgt direkt in Wolfsburg.
Nun zu meiner Frage. Der Leasingvertrag läuft auf meine Mutter. Der Verkäufer weiß, dass das mein Auto ist und ich das auch zahle. Aber das wissen die Mitarbeiter in WOB ja nicht.
Kann ich das Auto abholen, ggf mit einer Vollmacht oder muss meine Mutter als Leasingnehmerin (dementsprechend auch Halterin) zwangsläufig dabei sein?
Danke für eure Hilfe.
24 Antworten
Zitat:
In meinen BMW-Privatleasing-Vertrag von 2021 ist nur die längerfristige Nutzung auf Haushaltsangehörige beschränkt.
Der LG möchte damit ein offizielles oder auch "unter der Hand" stattfindendes Weitervermieten des Fahrzeugs vermeiden.
Als ich mal einen Leasingübernehmer für meinen BMW 3er gesucht habe, hat sich auch ein obskurer Typ gemeldet, der gerne gehabt hätte, dass das Fahrzeug auf mich weiterlaufen soll aber dass er es "fest" haben möchte und dafür alle meine Kosten übernimmt. DAS wird durch eine solche Klausel ausgeschlossen.
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 8. Juli 2024 um 00:03:56 Uhr:
In meinen BMW-Privatleasing-Vertrag von 2021 ist nur die längerfristige Nutzung auf Haushaltsangehörige beschränkt. Demnach wäre die Abholung durch Sohn statt Mutter kein Problem, weil kurzfristig. Auf Dauer müsste man wissen, ob die beiden in einem Haushalt leben.
Strange, habe jetzt alle 3 letzten BMW Verträge gechecked und diesen Passus nicht im Vertrag…
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 7. Juli 2024 um 22:55:11 Uhr:
Es steht bei BMW auch nicht im Vertrag das andere damit nicht fahren dürfen
Deswegen gilt auch das nur der Leasingnehmer fahren darfEs ist nicht einfach alles zugelassen nur weil es im Vertrag nicht enthalten ist...
Einfach bei BMW Leasing anrufen, da werden Sie geholfen...
Selten so einen Quatsch gelesen.
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 8. Juli 2024 um 15:45:45 Uhr:
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 7. Juli 2024 um 22:55:11 Uhr:
Es steht bei BMW auch nicht im Vertrag das andere damit nicht fahren dürfen
Deswegen gilt auch das nur der Leasingnehmer fahren darfEs ist nicht einfach alles zugelassen nur weil es im Vertrag nicht enthalten ist...
Einfach bei BMW Leasing anrufen, da werden Sie geholfen...
Selten so einen Quatsch gelesen.
Wer keine Ahnung hat sollte sich doch einfach raushalten...
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Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 9. Juli 2024 um 09:23:55 Uhr:
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 8. Juli 2024 um 15:45:45 Uhr:
Selten so einen Quatsch gelesen.
Wer keine Ahnung hat sollte sich doch einfach raushalten...
Er hat aber recht. Was vertraglich nicht geregelt ist, unterliegt nur gesetzlichen Grenzen, und da darf der Leasingnehmer grundsätzlich fahren lassen, wenn er will. Er muss nur dafür sorgen, dass die betreffende Person im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Es muss ihm Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sein, dass über den Leasingnehmer hinaus auch andere fahren dürfen, sondern der Leasinggeber muss vertragliche Einschränkungen vornehmen, wenn er das will.
Anders formuliert: Wenn der Fahrerkreis im Leasingvertrag nicht ausdrücklich eingeschränkt wird, darf der Leasingnehmer jeden mit Führerschein damit fahren lassen.
Ich habe extra bei BMW Leasing angerufen und mir wurde das so erklärt...
Der Vertrag besteht nur mit dem Leasingnehmer und nur dieser ist berechtigt mit dem Fahrzeug zu fahren
Ausnahme ist eine im selben Haushalt lebende Person.Das gilt für Privatleasing
Abweichendes muss mit der Leasing abgesprochen und schriftlich fixiert werden
@Tappi 64
Du hättest Dich erkundigen sollen, ob Dein Gesprächspartner bei BMW über ausreichende Kenntnisse verfügt. Nur weil der Vertrag nur zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber besteht, ergibt sich daraus noch längst nicht, dass nur der Leasingnehmer fahren darf.
Danke für eure Antworten. Ich lebe tatsächlich im selben Haushalt. Dann sollte das ja klappen, auch mit dem fahren.
Die Versicherung läuft dann auf meinen Namen. Dementsprechend ist das mit der Haftung bei Unfällen auch kein Problem.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 7. Juli 2024 um 22:55:11 Uhr:
Es steht bei BMW auch nicht im Vertrag das andere damit nicht fahren dürfen
Deswegen gilt auch das nur der Leasingnehmer fahren darfEs ist nicht einfach alles zugelassen nur weil es im Vertrag nicht enthalten ist...
Einfach bei BMW Leasing anrufen, da werden Sie geholfen...
Unsinn!
Es geht bei diesen Klauseln stets um "Überlassung des Fahrzeuges an
Dritte zur dauerhaften (Mit-)Benutzung "
Damit wird verhindert, daß irgendjemand mit passender Bonität oder mit zutreffenden Rabattkriterien als Strohmann auftritt und das Fahrzeug dauerhaft an irgendeinen Dritten, auf den der Leasinggeber keinen Zugriff hat, weiter gibt.
Gelegentlich fahren darf das Fahrzeug jeder, dem der Leasingnehmer das gestattet.
Die Beschränkung innerhalb des Haushalts bezieht sich ebenfalls auf die dauerhafte Nutzung.
Typisches Beispiel aus der Lebensrealität: Papa least Auto fürs Töchterchen, Mann für Frau oder umgekehrt....
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 9. Juli 2024 um 11:52:46 Uhr:
Ich habe extra bei BMW Leasing angerufen und mir wurde das so erklärt...Der Vertrag besteht nur mit dem Leasingnehmer und nur dieser ist berechtigt mit dem Fahrzeug zu fahren
Ausnahme ist eine im selben Haushalt lebende Person.Das gilt für PrivatleasingAbweichendes muss mit der Leasing abgesprochen und schriftlich fixiert werden
Ja. Dauerhaft.
Ansonsten hat man dich wohl veräppelt, oder es war gerade Oktoberfest in München.
Ich habe in der Familie in den letzten 9 Jahren 6 BMW - Leasingverträge abgeschlossen.
Diese Einschränkung gibt es nicht.
Es gibt sie aber, bei dauerhafter Überlassung.
Diese ist auf den eigenen Haushalt (beim Privatlkeasing) begrenzt.
Du kannst damit fahren lassen, wen Du damit fahren lassen möchtest, wann immer Du das möchtest.
Nur eben nicht dauerhaft.