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Wer bezahlt Gegenüberstellung ?

Themenstarteram 18. März 2010 um 17:41

Hallo !

im Januar schrammte jemand meinen geparkten PKW, bemerkte den Schaden und hinterlies Zettel mit Schuldanerkenntnis.

Habe der Versicherung KVA über rund 2000 Euro brutto von Audi eingereicht und um Bezahlung auf Basis des KVA gebeten.

Die Versicherung wollte Schaden durch einen von Ihr beauftragen Sachverständigen begutachten lassen.

Ich lehnte dankend ab und habe meinen Sachverständigen begutachten lassen. Kosten trägt ja die Versicherung des Gegners.

Jetzt erreicht mich Schreiben der Versicherung die nun wieder einen Gutacher zur GEGENÜBERSTELLUNG beauftragt haben.

Frage: Wie gehe ich vor - soll ich mir Anwalt nehmen - wie kann ich den Gutachter der GEGENÜBERSTELLUNG bestimmen ?

Da ich ne weisse Weste habe an sich keine Sorge, nur das die von der Gegnerversicherung beauftragten "UNABHÄNGIGEN" nie

so unabhängig sein können......

Was soll ich tun ?

 

Danke für Eure sachdienlichen Beiträge

Gruss Thomas

 

 

Beste Antwort im Thema

Nun aber nochmal ganz ernsthaft:

Die Versicherung hat hier offensichtlich Zweifel am Umfang der geltend gemachten Beschädigung.

Dieser Zweifel konnte auch durch das vorgelegte Gutachten nicht ausgeräumt werden.

Deshalb wird eine Nachbesichtigung verlangt.

 

Man kann natürlich eine Nachbesichtigung verweigern.

Was wird passieren?

Die Versicherung wird entweder gar nichts, oder nur einen Teilbetrag regulieren.

 

Den Rest kann man sich dann auf dem Klageweg versuchen zu holen.

Und da das Gericht selbst nicht sachverständig genug ist, sich hier ein Bild zu machen, welcher Vortrag nun denn der richtige ist, wird das Gericht einen.......naaaa......................genau: Gutachter mit der Besichtigung des Fahrzeuges beauftragen um genau dies feststellen zu lassen.

 

Zeitrahmen von der Klageeeinreichung über den ersten Termin über die Gutachterbennennung, Begutachtung, Ausarbeitung des gerichtlichen Gutachtens, Ansetzung des zweiten Termines, Urteilsverkündung etc.: Rechne mal damit, dass die Sache dieses Jahr nicht mehr zu Ende gebracht werden kann.

 

Und nun sollte man sich einfach überlegen, welcher Weg der sinnvollere ist, vor allem dann, wenn man tatsächlich nichts zu befürchten hat.

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Das von dir eingereichte Gutachten ist ein reiner Parteivortrag - sonst erstmal gar nichts.

Wenn die Versicherung diesen Parteivortrag anzweifelt, so kann Sie eine Überprüfung einleiten.

Sofern du (wie du ja schreibst) nichts zu befürchten hast, wüsste ich nicht, was gegen eine Überprüfung deines Gutachten sprechen würde - ausser du hättest vielleicht doch etwas zu befürchten.

 

PS: Ich betätige mich hier mal als Hellseher: Demnächst wird hier ein Einäugiger vorbeischneien und lauthals proleten, er habe mehrere Urteile, dass die Versicherung nicht nachprüfen darf.

Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich diese "mehreren Urteile" als genau EINE Entscheidung des Amtsgerichtes Wiesbaden, die 1. Schon 10 Jahre alt ist und 2. Keinerlei Bindungswirkung für andere Gerichte hat.

Themenstarteram 18. März 2010 um 17:53

Danke für den Beitrag.

Ärgerlich ist einfach, dass die Versicherung so einen Zinnober macht und mich förmlich zum Streit herausfordert. Sehe das auch schon kommen.

Dann wirds eben entsprechend kompliziert und teurer wenn ich noch RA brauche. Danke und Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von dl1grt

Dann wirds eben entsprechend kompliziert und teurer wenn ich noch RA brauche. Danke und Gruß Thomas

Oder billiger:D Mal abwarten was das Gutachten sagt;)

am 18. März 2010 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

PS: Ich betätige mich hier mal als Hellseher: Demnächst wird hier ein Einäugiger vorbeischneien und lauthals proleten, er habe mehrere Urteile, dass die Versicherung nicht nachprüfen darf.

Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich diese "mehreren Urteile" als genau EINE Entscheidung des Amtsgerichtes Wiesbaden, die 1. Schon 10 Jahre alt ist und 2. Keinerlei Bindungswirkung für andere Gerichte hat.

:D Wen du da wohl im Auge hast?

Gruß

Frank, der da so einen Verdacht hat. ;)

Nun aber nochmal ganz ernsthaft:

Die Versicherung hat hier offensichtlich Zweifel am Umfang der geltend gemachten Beschädigung.

Dieser Zweifel konnte auch durch das vorgelegte Gutachten nicht ausgeräumt werden.

Deshalb wird eine Nachbesichtigung verlangt.

 

Man kann natürlich eine Nachbesichtigung verweigern.

Was wird passieren?

Die Versicherung wird entweder gar nichts, oder nur einen Teilbetrag regulieren.

 

Den Rest kann man sich dann auf dem Klageweg versuchen zu holen.

Und da das Gericht selbst nicht sachverständig genug ist, sich hier ein Bild zu machen, welcher Vortrag nun denn der richtige ist, wird das Gericht einen.......naaaa......................genau: Gutachter mit der Besichtigung des Fahrzeuges beauftragen um genau dies feststellen zu lassen.

 

Zeitrahmen von der Klageeeinreichung über den ersten Termin über die Gutachterbennennung, Begutachtung, Ausarbeitung des gerichtlichen Gutachtens, Ansetzung des zweiten Termines, Urteilsverkündung etc.: Rechne mal damit, dass die Sache dieses Jahr nicht mehr zu Ende gebracht werden kann.

 

Und nun sollte man sich einfach überlegen, welcher Weg der sinnvollere ist, vor allem dann, wenn man tatsächlich nichts zu befürchten hat.

Da meine Glaskugel heute auch aus der Inspektion gekommen ist, schau ich auch mal rein und sehe folgendes Schreiben des Verursachers in der Akte liegen:

"...habe ich gestern das geparkte Fzg. des Herrn Thomas versehentlich ganz leicht gestreift. Ich stieg aus und erkannt einen winzigen Kratzer, den man ohne Weiteres auspolieren kann. Außerdem waren bereits einige alte Kratzer am Wagen, die  ich nicht verursacht habe.

Bitte prüfen Sie eventuelle Schadensersatzforderungen ganz genau, da ich davon ausgehe, dass hier der ganze Wagen saniert werden soll..."

Nein, ich bin kein Schwarzseher. Ich mach den Job nur schon ein paar Tage.

:cool:

Wie Tweferider schon gesagt hat: Termin wahrnehmen und fertig.

Gruß

Hafi

PS: Meine Glaskugel-Werkstatt ist einfach top, denn gerade stolpere ich über diesen Faden:

Das kann doch alles gar nicht so teuer sein

Stimmts oder hab ich Recht?

 

Warum soll eine Versicherung, die ja den Schaden schließlich bezahlen soll, nicht auch das Recht haben, den Schaden begutachen zu lassen?

Die arbeiten normalerweise auch mit unabhängigen Gutachtern zusammen die für diverse Gesellschaften tätig werden. Also ich hätte damit kein Problem, einen Schaden, den die Versicherung bezahlen soll, auch von denen ansehen zu lassen...

Eine Weigerung würde viel mehr den Eindruck aufkommen lassen, dass man etwas zu verbergen hat.

Gruß, Jens

am 19. März 2010 um 7:30

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Die arbeiten normalerweise auch mit unabhängigen Gutachtern zusammen die für diverse Gesellschaften tätig werden.

Hallo Jens,

weißt du, ich gehe inhaltlich in dieser Sache absolut konform mit twelferider und Hafi und nichts anderes meinst du im Grunde ja auch. Aber dieser Satz oben ist etwas zu dick aufgetragen und das müsstest du auch selbst wissen, da ich davon ausgehe, dass du noch immer für die Gesellschaft tätig bist, bei der ich 15 Jahre Schäden reguliert habe.

Unabhängige Gutachter?? Beide Worte sind an der Stelle nicht wirklich angebracht; damit möchte ich nicht ausdrücken, dass sie keine Ahnung haben, aber es sind keine Gutachter, wie Otto Normalverbraucher sie sich vorstellen würde. Sie sind angestellt bei der Gesellschaft und arbeiten ausschließlich für diese. Von der Ausbildung her sind sie Kfz-Meister, waren vorher nie als Gutachter tätig. Dazu kommt, dass sie ebenso wie der Schadenssachbearbeiter am Schreibtisch nicht frei in ihren Entscheidungen sind, es gibt klare Anweisungen, Vorgaben und zu erfüllende Quoten. Ich weiß es, so habe ich es erlebt. Mag sein, dass andere Gesellschaften anders arbeiten, weiß ich nicht.

Gruß

traumzauber

Ich hatte bisher keine schlechten Erfahrungen mit von Versicherungen beauftragten Gutachtern (hatte sogar schon den Fall, das der höher angesetzt hatte, als ein selbst eingeschalteter). Lass den Gutachter der Versicherung antanzen, und wenn sein Gutachten weit entfernt von deinem Gutachter ist, kannst du immernoch über nen Anwalt gehen.

Ich gehe mal davon aus, das du dein Auto eh reparieren lassen möchtest, somit soll der Gutachter ja "nur" feststellen, ja es war so, oder nein kann nicht gewessen sein. Die Reparaturkosten werden ja direkt mit deiner Werke beglichen, wenn du sie beauftragst.

Der TE hatte doch nicht mal einen eigenen Gutachter. Sondern hatte nur nen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt eingereicht und wollte nach diesem KVA abrechnen. Das bedeutet, er will nicht reparieren lassen, oder zumindest nicht gleich und nicht dort.

"Habe der Versicherung KVA über rund 2000 Euro brutto von Audi eingereicht und um Bezahlung auf Basis des KVA gebeten."

Es steht ihm ja auch zu einen eigenen Gutachter zu bestimmen. Wenn ich aber wegen eines Kratzers, nur mit einem KVA meiner Werkstatt in so einer Höhe antanze und dann gleich Bares in die TAsche will, ... soll man sich da noch über die Reaktion der Versicherung wundern?

mfg

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Hallo Jens,

weißt du, ich gehe inhaltlich in dieser Sache absolut konform mit twelferider und Hafi und nichts anderes meinst du im Grunde ja auch. Aber dieser Satz oben ist etwas zu dick aufgetragen und das müsstest du auch selbst wissen, da ich davon ausgehe, dass du noch immer für die Gesellschaft tätig bist, bei der ich 15 Jahre Schäden reguliert habe.

Unabhängige Gutachter?? Beide Worte sind an der Stelle nicht wirklich angebracht; damit möchte ich nicht ausdrücken, dass sie keine Ahnung haben, aber es sind keine Gutachter, wie Otto Normalverbraucher sie sich vorstellen würde. Sie sind angestellt bei der Gesellschaft und arbeiten ausschließlich für diese. Von der Ausbildung her sind sie Kfz-Meister, waren vorher nie als Gutachter tätig. Dazu kommt, dass sie ebenso wie der Schadenssachbearbeiter am Schreibtisch nicht frei in ihren Entscheidungen sind, es gibt klare Anweisungen, Vorgaben und zu erfüllende Quoten. Ich weiß es, so habe ich es erlebt. Mag sein, dass andere Gesellschaften anders arbeiten, weiß ich nicht.

 

Gruß

traumzauber

Das ist eine sehr ehrliche Aussage.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

 

Unabhängige Gutachter?? Beide Worte sind an der Stelle nicht wirklich angebracht; damit möchte ich nicht ausdrücken, dass sie keine Ahnung haben, aber es sind keine Gutachter, wie Otto Normalverbraucher sie sich vorstellen würde. Sie sind angestellt bei der Gesellschaft und arbeiten ausschließlich für diese. Von der Ausbildung her sind sie Kfz-Meister, waren vorher nie als Gutachter tätig. Dazu kommt, dass sie ebenso wie der Schadenssachbearbeiter am Schreibtisch nicht frei in ihren Entscheidungen sind, es gibt klare Anweisungen, Vorgaben und zu erfüllende Quoten. Ich weiß es, so habe ich es erlebt. Mag sein, dass andere Gesellschaften anders arbeiten, weiß ich nicht.

Gruß

traumzauber

Also ich kenne es aus eigener Erfahrung hier bei uns in der Gegend... Da wird ein Gutachter beauftragt, der diese Arbeit schon lange macht, für mehrere Gesellschaften, und selbst eine sehr gut, zuverlässige und sauber arbeitende Werkstatt hat. Nach meinen Erfahrungen der letzten Jahre mit diesem Gutachter lief bisher alles immer sehr sauber, ehrlich und zur Zufriedenheit aller ab....

Mag sein dass es in anderen Regionen auch anders läuft, und bei anderen Gesellschaften sicherlich auch....

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Also ich kenne es aus eigener Erfahrung hier bei uns in der Gegend... Da wird ein Gutachter beauftragt, der diese Arbeit schon lange macht, für mehrere Gesellschaften, und selbst eine sehr gut, zuverlässige und sauber arbeitende Werkstatt hat.

Also, so etwas geht schon mal gar nicht...............

 

Ein Sachverständiger der eine eigene Werkstatt hat kann weder zertifiziert noch öffentlich bestellt und vereidigt sein. Und dann bleibt eigentlich nur noch über, dass er ein Wochenendseminar besucht hat oder "Mitglied" in einem "Verband" ist, in welchem 300 Euro für eine Ernennungsurkunde auf den Tisch gelegt werden und wo auf solche wichtigen Dinge kein Wert gelegt wird.

 

Ich kan mir mit beim besten auch nicht vorstellen, das solch ein Sachverständiger von Versicherungen beauftragt wird.

 

Gruß

 

Dele

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