Welche Straßenart bei Bezeichnung mit Landkreisnamen?
Hallo Leute, mal eine Frage...
Ich sehe in meinem Navi oft bei Überlandfahrten Straßennamen wie PAF4 (Pfaffenhofen ander Ilm) FS9 (Eine Landstraße im Landkreis Freising)
Bundesstraßen haben ja immer ein "B" und dann die Nummer.
Wie nennt man die Straßen mit Landskreis+Nummer?
Sind diese Straßen immer nur "Landstraß" ohne Tempolimit sofern keines ausgeschildert ist?
Beste Antwort im Thema
"Sind diese Straßen immer nur "Landstraß" ohne Tempolimit sofern keines ausgeschildert ist?"
Hier in Niedersachen gibt es Landstraßen (mit L + Nummer) und Kreisstraßen (K+Nummer), auf denen ist auch ohne Ausschilderung ein Tempolimit (100 km/h). Ist glaube ich in den 70igern so eingeführt worden. Vielleicht nicht in Bayern, da gehen die Uhren ja teilweise anders.
Zeichen 310 (Ortstafel Vorderseite) hier beginnt
Zeichen 311 (Ortstafel Rückseite) hier endet
eine geschlossene Ortschaft.
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
Dabei ist beim Zeichen 311 der Name mit dem roten Balken durchgestrichen.
Seit 1978 ist nur noch das Zeichen 311 - also mit rotem Balken - als Ortsendetafel zulässig. So ein Schild steht dort nicht, so dass sich die Frage aufdrängt, ob nur das rote zur Unkenntlichkeit verblichen, dort nicht das Ende des Ortes angezeigt werden soll oder ob die Bayern nur keine Lust zu rot hatten (oder das Schild dort schon vierzig Jahre steht).
Fehlt das korrekte Zeichen 311 endet die geschlossene Ortschaft am Beginn völlig unbebauten Gebietes, nicht aber schon bei bloßen Bebauungslücken zwischen zwei Ortsteilen.
Kommt dann aber das Schild 385 (grün mit Ortsnamen in gelber Schrift) endet hier die 50 km/h-Grenze ohne Rücksicht auf die Bebauung.
14 Antworten
Da gibts Landstrassen 1. Ordnung und 2. Ordnung, je nach dem wie die Einstufung beim Baulastträger erfolgt ist.
Edit: sollte Kreisstrasse 1. O und 2. O heißen!
Okay. Es geht darum dass auf dem "Ortsausgangsschuld" der rote Balken unten fehlt. Beim nächsten Ort ist er aber vorhanden zum Dorf zurück. Gilt nun TL 100 (da sonst nichts ausgeschildert ist) oder 50?
So werden in Bayern Kreisstraßen durchnummeriert.
Wenn kein TL ausgeschildert ist gilt 100.
Edit: für deinen Konkreten Fall: Bild?
"Sind diese Straßen immer nur "Landstraß" ohne Tempolimit sofern keines ausgeschildert ist?"
Hier in Niedersachen gibt es Landstraßen (mit L + Nummer) und Kreisstraßen (K+Nummer), auf denen ist auch ohne Ausschilderung ein Tempolimit (100 km/h). Ist glaube ich in den 70igern so eingeführt worden. Vielleicht nicht in Bayern, da gehen die Uhren ja teilweise anders.
Zeichen 310 (Ortstafel Vorderseite) hier beginnt
Zeichen 311 (Ortstafel Rückseite) hier endet
eine geschlossene Ortschaft.
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
Dabei ist beim Zeichen 311 der Name mit dem roten Balken durchgestrichen.
Seit 1978 ist nur noch das Zeichen 311 - also mit rotem Balken - als Ortsendetafel zulässig. So ein Schild steht dort nicht, so dass sich die Frage aufdrängt, ob nur das rote zur Unkenntlichkeit verblichen, dort nicht das Ende des Ortes angezeigt werden soll oder ob die Bayern nur keine Lust zu rot hatten (oder das Schild dort schon vierzig Jahre steht).
Fehlt das korrekte Zeichen 311 endet die geschlossene Ortschaft am Beginn völlig unbebauten Gebietes, nicht aber schon bei bloßen Bebauungslücken zwischen zwei Ortsteilen.
Kommt dann aber das Schild 385 (grün mit Ortsnamen in gelber Schrift) endet hier die 50 km/h-Grenze ohne Rücksicht auf die Bebauung.
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Das Schild war komplett gelb. Oben die Angabe wie der nächste Ort heisst und die Km Zahl bis dorthin und darunter der Name des aktuellen Orts. Foto habe ich leider keines. Es war aber kein roter Balken zu erkennen. Danach folgten allerdings die "üblichen" Leitpfosten wie ich sie nur außerorts kenne.
Beim nächsten Ort dann das normale Ortseingangsschild in Gelb.
Wenn ich übrigens von dem anderen Ort dann wieder dir selbe Straße in das Dorf zurück fahre habe ich den roten Balken.
Kann es denn sein das auf dem hinweg TL 100 gilt und auf dem Rückweg nicht !?
Möglich ist alles. Wir haben hier auf einigen Straßen in eine Richtung teilweise Tempo 70 (von rechts kommt eine Kreuzung), in der Gegenrichtung hingegen Tempo 100.
Ist denn nach dem Ortsendeschild auch keine Bebauung mehr?
Sonst frag doch mal bei der Gemeindeverwaltung/Landratsamt oder wie die Behörde bei euch heißt, nach.
Zitat:
@Chris492 schrieb am 28. November 2016 um 15:17:23 Uhr:
Das Schild war komplett gelb. Oben die Angabe wie der nächste Ort heisst und die Km Zahl bis dorthin und darunter der Name des aktuellen Orts. Foto habe ich leider keines. Es war aber kein roter Balken zu erkennen. Danach folgten allerdings die "üblichen" Leitpfosten wie ich sie nur außerorts kenne.Beim nächsten Ort dann das normale Ortseingangsschild in Gelb.
das Ortsausgangsschild ist geklaut oder vergessen worden. Bevor man in den nächsten Ort reinfährt muss der erste aufhören.
Also um das ganze mal klarer zu Formulieren.
Die Straße verbindet Ort A mit Ort B - beide Orte gehören zur selben Verwaltungsgemeinschaft und zum selben Landkreis.
Wenn ich von Ort A nach Ort B fahre sehe ich beim Ortsausgang das VZ311 - komplett Gelb und mit dem roten Balken unten. Also klarte Sache...TL100 da ansonsten kein TL-Schild folgt.
Nun komme ich in Ort B an... dort steht das VZ 310... drehe ich nun um und fahre die selbe Straße wieder von Ort B nach Ort A zurück steht hier ein VZ311 - komplett Gelb aber OHNE den roten Balken.
Die schwarze Schrift des Ortes ist aber ohne Probleme zu lesen - wenn der Balken verblasst wäre wäre ja auch die Schrift an der Stelle schlechter lesbar oder?
Wie gesagt... eigentlich macht es ja keinen Sinn das auf der einen Fahrtrichtung 50 gelten soll und auf der anderen 100?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. November 2016 um 15:25:02 Uhr:
Möglich ist alles. Wir haben hier auf einigen Straßen in eine Richtung teilweise Tempo 70 (von rechts kommt eine Kreuzung), in der Gegenrichtung hingegen Tempo 100.Ist denn nach dem Ortsendeschild auch keine Bebauung mehr?
Sonst frag doch mal bei der Gemeindeverwaltung/Landratsamt oder wie die Behörde bei euch heißt, nach.
Zwischen den beiden Orten gibt es KEINE Bebauung - nur ein paar Einmündungen zu Straßen die nach anderen Ortsteilen führen.
Zitat:
@Chris492 schrieb am 28. November 2016 um 17:34:43 Uhr:
[...] Die schwarze Schrift des Ortes ist aber ohne Probleme zu lesen - wenn der Balken verblasst wäre wäre ja auch die Schrift an der Stelle schlechter lesbar oder?[...]
Nein, meist geht nur der rote Balken verloren. Habe neulich auch so ein Schild mit abhanden gekommenen Balken gesehen.
Hier ist er auch schon in Auflösung begriffen.
Hallo ins Forum,
dies scheint eine bayerische Besonderheit zu sein. Ich habe noch anderswo im Display noch nie solche Angaben gesehen. In Bayern kommt das Kreiskürzel (hier also in den Beispielen "FS" oder "PAF"😉 und dann eine laufende Nummer. In anderen Bundesländern habe ich da ein "K" (für Kreisstraße) und eine laufende Nummer. In Bayern werden die Landesstraßen (in anderen Bundesländern mit "L" angezeigt) übrigens mit "ST" (= Staatstraße"😉 angezeigt.
Die Baulast (darum geht's bei der Klassifizierung neben anderen Bauparametern) hat mit den erlaubten Geschwindigkeiten nichts zu tun. Hier gelten nur die Regelungen der StVO. Daher ist außerorts - wenn keine anderen Schilder (niedriger oder auch höher) stehen - 100 km/h erlaubt.
Viele Grüße
Peter
Wenn im oberen Teil des Schildes ein Wegweiser zum nächsten Ort ist, dann kann es nur das Ortsausgangsschild sein. Der rote Balken ist dann einfach verblasst.