Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen? (Anwalt)
Hab mal eine Frage zu dem Thread hier:
http://www.motor-talk.de/.../...l-nicht-bzw-viel-weniger-t4449227.html
Der TE schreibt, dass er seinen Anwalt jetzt einfach streiten lässt, weil die Versicherung das von ihm, bzw. seinem Gutachter erstellte Gutachten gekürzt hat.
Wie weit kann er dabei gehen?
Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Wahrscheinlich liegen jetzt 2 Gutachten vor.Das vom Gutachter vom TE und das von der Versicherung.
Das ist anzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Wenn der TE das niedrigere Gutachten von der Versicherung anfechten will, dann wird diesen Rechtsstreit wohl kaum die Versicherung zahlen. Es sei denn sie verlieren.
Derjenige, welcher eine Klage beim zuständigen Gericht einreicht, hat zunächst auf dem Vorschusswege Gerichtskosten zu bezahlen.
Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens wird nach Abschluss des Prozesses über die Kostenverteilung unter Beachtung der ZPO entschieden.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Es wird doch dann wohl so laufen:Ein unabhängiger 3. Sachverständiger wird vom Gericht bestimmt.
Davon ist auszugehen - woher soll der Richter auch sonst wissen, welcher der beiden Parteivorträge der Richtige ist?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Der wird wohl irgendwo in der Mitte der beiden Gutachten landen.
Kann hier natürlich nicht beurteilt werden, vielleicht ist auch eines der beiden Parteigutachten vollkommen richtig - wer weiss?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Also hat keine Partei zu 100% Recht.Zahlt dann jeder selber?
Siehe oben - die Kostenquotelung analog ZPO erfolgt im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Wie kommste denn darauf.😕Zitat:
In dem konkreten Fall von dir war es doch so, dass der Wert vom Fahrzeug 2700 Euro geschätz wurde und der Schaden auf 2400.
Hättste den in der Werkstatt reparieren lassen, so wäre die Sache jetzt erledigt.
Hätte ich den Wagen repariert, hätte die Versicherung trotzdem den Wiederbeschaffungswert auf 800,- gesetzt und ich wäre auf 1900,- Euro sitzen geblieben. Die Werkstatt hätte mir den Wagen bestimmt nicht für 800,- abzüglich Restwert instandgesetzt.Ich hätte natürlich auch warten können, bis mir die Versicherung ihr "go" gibt und ich wäre 4 Monate mit einem Leihwagen durch die Gegend gefahren.
Hallo Holger,
ich weiß jetzt gerade nicht auf welchen Beitrag Bezug genommen wird, aber wenn der Zeitwert 2.700 € beträgt, dann kannst Du einen Schaden bis zur Höhe von 3.510 € reparieren lassen (130 % Grenze).
Der Restwert spielt dabei überhaupt keine Rolle sondern erst bei einem Totalschaden wird der Restwert abgezogen.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Hallo Holger,
ich weiß jetzt gerade nicht auf welchen Beitrag Bezug genommen wird, aber wenn der Zeitwert 2.700 € beträgt, dann kannst Du einen Schaden bis zur Höhe von 3.510 € reparieren lassen (130 % Grenze).
Jetzt gehts hier wirklich ein bißchen durcheinander. Der Beitrag ist hier:
http://www.motor-talk.de/.../...l-nicht-bzw-viel-weniger-t4449227.htmlKlar hätte ich auf Basis meines Gutachten den Schaden beheben können. Nur das ändert nichts daran, dass die gegerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert/Zeitwert den mein Gutachter festgelegt hat, nicht anerkennt und aus seinen 2700,- € einfach 800,- € macht und dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht. Mit allen Folgen. Dann würde jetzt die Werkstatt dumm gucken und dann ich, weil ich die Differenz gezahlen könnte. Ein eigenes Gutachten ist so lange nichts wert, bis die gegnerische Versicherung das Gutachten anderkennt.
PS: Falls noch weitere Beiträge zu diesem Thema kommen, solltet ihr die vielleicht im Original-Thread posten.
Eines muss man aber hierzu beachten, denn zwar muss die Gegnerische Versicherung die Kosten eine Anwaltes und ggf. eine Gutachters übernehmen, aber dass kommt erst zum schluß dran. Keine Gegnerische Versicherung die sich im Recht sieht wird irgendjemanden die Anwaltskosten im Voraus schon bezahlen. Daher kommt man hier ohne Rechtsschutzversicherung selber erst in Vorkasse und dem eigenem Anwalt ist es wichtig dass er irgendwo erstmals sein Honorar bekommt und nicht erst warten muss bis das Verfahren beendet ist.