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Welche Gesetze gelten für die Steuerung von Klappenauspuffanlagen

Themenstarteram 6. November 2019 um 10:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich finde leider überhaupt nichts im Internet zu diesem Thema...

Ich frage mich, welche gesetzlichen Grenzwerte es für die Steuerung von Klappenauspuffanlagen gibt.

Ich schätze mal, dass diese in der StVO vorgeschrieben sind, leider finde ich dort nichts außer "ist verboten". Bei Suche in Google finde ich auch nur "Ist es verboten?". Aber keinerlei genauen Angaben.

Nun nochmal genauer zur Frage:

Wie ist es gesetzlichen vorgeschrieben, wie die Steuerung der Klappen zu funktioniert hat?

Wann müssen sie zu sein?

Wann dürfen sie auf sein?

Hintergrund:

Meine ist ab 3600U/min offen, wurde so vom Tuner eingestellt. Mit dem Hinweis "So ists legal".

Zusätzlich ist die in dem gleichen Fahrprofil aber auch vor 1200 U/min offen, also im Stand.

Die Klappe ist also zwischen 1200 und 3600 geschlossen.

Nun frage ich mich natürlich, ob die auch zwischen 800-1200 im Stand offen sein darf.

Im Web finde ich leider garnichts. Ich weis aber, dass manche Fahrzeuge mit Werks-Klappe, auch im Stand offen sind.

Weis her jemand eine Quelle, wo man die Gesetze über die Steuerungszeiten nachlesen kann?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 6. November 2019 um 21:14:26 Uhr:

Der Ampelstart mit 110 Phon ist doch viel schöner.

Aber nur für Leute die nach Aufmerksamkeit (egal welcher Art!) schmachten und denen das Befinden anderer am Ar*** vorbei geht! :rolleyes:

Daß die meißten (unfreiwilligen) 'Zuschauer' sie für Vollidioten halten fällt denen nichtmal auf...

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am 6. November 2019 um 11:41

Hi, die Abgasanlage ist ein bauartgenehmigtes Teil am Fahrzeug nach $22 StvZo. Das Fahrzeug wiederrum hat eine Typgenehmigung, zu finden im Feld K in der Zulassungsbescheinigung. In dieser Typgenehmigung sind die bauartgenehmigten Teile enthalten, zB Scheinwerfer, Abgasanlage usw. Änderst du die Scheinwerfer oder Abgasanlage ist die Bauartgenehmigung des Teils erloschen, ergo bekommst du Probleme mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Ich habe das jetzt mal simpel in ein paar Zeilen ausgedrückt, eigentlich kann man darüber eine Hausarbeit schreiben.

Also, eigentlich darf dein Tuner daran nichts ändern. Klappenanlagen ab Werk sind genehmigt nach $22 und alles Andere ist schwierig bis garnicht eintragungsfähig. Schwierig dann, wenn der Hersteller der Abgasanlage ein Gutachten hat, und die Geschichten sind halt sehr teuer.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Das Fahrgeräusch wird in Vorbeifahrt gemessen, d.h. sind die klappen zwischen 50-60km/h zu weil irgendwo da die Messgeschwindigkeit liegt. Dann gehen sie wieder auf. Dann wird noch das Standgeräusch bestimmt.

Diese Werte dürfen nicht höher sein als bei der Typenzulassung.

Meines Wissens nach sind sind die inzwischen komplett verboten. Es gibt nur noch Bestandsschutz für alte Anlagen. Eigentlich müsste das dein Tuner wissen, wenn er was von: "offen ab 3600Upm ist legal", erzählt, denn schließlich musst du doch ein Gutachten zum Eintragen bekommen haben oder nicht?

Jede Veränderung an der Abgas-Anlage muss abgenommen und eingetragen werden.

Nicht nur wegen der Geräuschentwicklung, sondern vor allem wegen der Abgasreinigung und der dadurch betroffenen Schadstoffklasse und der Besteuerung daraufhin.

Die Anlage darf einen bestimmtem Lärmpegel (Phon) nicht überschreiten.

So schreibt es der Gesetzgeber vor.

Das der Lärmpegel bei unterschiedlichen Drehzahlen / Geschwindikgeiten usw. gemessen wird, haben sich die Auspufftuner zu nutzen gemacht und die Steuerung der Auspuffklappen (Auf / Zu ) entsprechend programmiert.

Mit dieser Einstellung / Programmierung wurde die Zulassung zum Straßenverkehr erreicht / möglich gemacht.

Mit einer - nachträglichen veränderung der Einstellung / Programmierung - erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug kann von der Polizei..........................ruckzug stillgelegt / eingezogen werden.

Finger weg von solchen Änderungen, kann ich nur Raten.

MfG kheinz

Es gilt hier die "5. Verordnung zur Änderung des Gesetzes zur Steuerung vom Klappenabgasanlagen", veröffentlicht am 01.04.2019 im Bundesquatschblatt.

Themenstarteram 6. November 2019 um 13:42

Danke erstmals.

Meine Frage bezog sich aber nicht auf "ist die legal?". Sondern auf die Klappensteuerung direkt, wann und wo und wie die offen sein darf und wann und wo und wie eben nicht.

Selbstverständlich habe ich eine, samt ECE Papieren und Gutachten. Daher eintragungsfrei. Bitte keine weiteren Diskussionen darüber. Ich hab Papiere, ich hab ein Gutachten, ich hab viel Geld dafür bezahlt, bei einem anerkannten Tuner, also kein billig Schrott. Das Ding ist Hand gebaut und nicht von der Stange.

Nochmals: Mir gehts nicht darum, ob man sie haben darf oder nicht (da Gutachten und ECE vorhanden), sondern um die STEUERUNG der Klappe, welche gesetzlichen Grundlagen hier ran gezogen werden, um nachzuvollziehen, wie die Klappe laut Gesetz gesteuert werden darf.

 

Zitat:

Finger weg von solchen Änderungen, kann ich nur Raten.

Ich möchte es ja nicht ins negative ändern, sondern eher ins positive.

Meine Frage Bezug sich darauf, dass die Klappe, im Stillstand, bis 1200 U/min offen ist. Dann ab 1200 bis 3600 U/min zu ist. Meine Frage war, ob der im Stand, bis 1200, überhaupt auf sein darf. Und entsprechend hätte ich gerne gewusst, ob es solche Grenzwerte gibt, bei der die Klappe geschlossen sein muss.

Die Lautstärke, wen hätte es gewundert, ist nämlich bei Klappe ZU definitiv sehr leise. Und nur bei Klappe offen, sehr laut. Die aber unterhalb von 160km/h nicht erreicht werden, außer ich trete absichtlich aufs Vollgas.

Da die aber im Stand eben offen ist und dann beim los rollen wieder zu geht, bezug mich meine Frage genau darauf.

Wenn die erst ab 3.600 U/min geöffnet würde, könnte man sich die doch gleich sparen. Kriegt dann ja niemand mit, welchen schönen Sound die macht. Wobei schön natürlich relativ ist - die Nachbarn empfinden den Klang morgens um 6 vielleicht eher als lästig laut. An der Ampel stehend klingt der dann schon wieder gut.

Themenstarteram 6. November 2019 um 13:53

Die öffnet sogar im Sportmodus erst bei 3600. Im Komfort ist es sogar 4200.

Ich möchte ja keine Lärmbelästigung betreiben, aber wenn ich eben auf der AB fahre, auch mal etwas Spaß haben...

Deshalb auch eine mit Klappe. Und ja, im Stadtbetrieb ist die zu 99,95% zu.

Und mit Klappe zu ist sie auch angenehm Leise, wenn man kein Bleifuß hat...

Meine Frage ist halt lediglich, ob die im Stand offen sein darf, weil sie es eben ist. Und ob es dort überhaupt Gesetze über die Steuerung der Klappen gibt, oder ob das dem Bauer selbst überlassen ist und er sich einfach an die dB halten muss.

Wie bereits erwähnt, meine Klappen sind Kennfeld+Drehzahl gesteuert.

Es gibt natürlich auch welche, die Geschwindkeitsabhängig gesteuert sind.

Aber ich könnte von 0-180 mit geschlossenen Klappen fahren, wenn ich langsam beschleunige.

 

Zitat:

Mit dieser Einstellung / Programmierung wurde die Zulassung zum Straßenverkehr erreicht / möglich gemacht.

Also so, wie er es mir programmiert hat, wurde die zugelassen. Also darf die Klappe im Stand offen sein, oder wie soll ich das verstehen?

Er muss sich mindestens an die dB-Grenzwerte halten. Die sind für verschiedene Fahrbereiche und Drehzahlen unterschiedlich.

Und die dürfen im Stand höher sein, als während der Fahrt. Hab gerade mal beim Motorrad nachgesehen, das darf im Stand 95, während der Fahrt nur 76 dB (A) haben. Beim Touareg sind es 73 zu 72.

Zitat:

Ich frage mich, welche gesetzlichen Grenzwerte es für die Steuerung von Klappenauspuffanlagen gibt.

 

Ich schätze mal, dass diese in der StVO vorgeschrieben sind, leider finde ich dort nichts außer "ist verboten". Bei Suche in Google finde ich auch nur "Ist es verboten?". Aber keinerlei genauen Angaben.

Öffne deinen Fahrzeugschein da steht die zulässigen werte für Fahrgeräusch und Standgeräusch.

Wie wird das Fahrgeräusch gesetzlich gemessen:

Auszug aus dem Gesetz:

Das für PKW anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[4]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Zitat:

Meine ist ab 3600U/min offen, wurde so vom Tuner eingestellt. Mit dem Hinweis "So ists legal"

Wenn du 50km/h fährst im 3ten Gang liegst du definitiv unter den 3600rpm. Das bedeutet die Klappe ist geschlossen und die gesetzliche Fahrgeräuschwerte werden eingehalten. -> Nach dem Gesetz ist das Legal.

Zitat:

Zusätzlich ist die in dem gleichen Fahrprofil aber auch vor 1200 U/min offen, also im Stand.

Die Klappe ist also zwischen 1200 und 3600 geschlossen.

Gesetzliche Standgeräuschmessung:

Mikrofon im 45° Winkel zum Auspuff und 1-Meter Entfernung. Gemessen wird mit der halben Drehzahl wie sie als Nenndrehzahl im Schein steht. Beispiel: im fahrzeugschein steht 128KW bei 4500rpm.

4500rpm : 2 = 2250rpm

Da die Klappe zwischen 1200rpm und 3600rpm geschlossen ist wird das Fahrzeug auch die Standgeräuschmessung bestehen. Auch das ist nach der deutschen Gesetzeslage -> Legal

Was nicht legal ist: Die Auspuffklappen dürfen sich nicht per Fernbedienung öffnen und schliessen lassen.

Eine solche Programmierung ist übrigens nichts neues und wird auch bei Porsche gt3, Lamborghini, Ferrari usw gemacht.

https://www.youtube.com/watch?v=nI7eC_FF6qE

 

 

 

 

 

Fahre mal beim TÜV oder bei der Polizei vorbei, vielleicht legt einer von den beiden dein Auto still.

Soviel ich weiss, werden die Anlagen nur erlaubt, wenn sie vom Werk aus eingebaut wurden.

Bei uns, in einer Kleinstadt, fährt auch einer mit einer Klappenanlage umher, aber nur um Krach zu machen, und zwar im 1. oder 2. Gang.

Themenstarteram 6. November 2019 um 14:36

Danke Anarchie-99 für die Ausführliche Antwort! Das hab ich gesucht...

Zu Beppy's Beitrag enthalte ich mich mal gepflegt. Wie bereits erwähnt, ECE Papier, TÜV Gutachten, mit normaler Fahrweise dauerhaft geschlossen, programmiert so wie es vom Tuner kam.

Nicht alle Menschen über einen Kamm scheren, nur weil ich ne Klappen-AGA habe, muss ich kein Idiot sein, der dauerhaft damit offen rumfährt und den Menschen auf den Sack geht.

Wie du möglicherweise aus meinen Beiträgen herauslesen hättest können, drehte sich meine Frage nicht darum, wann ich die Klappe öffnen darf um Lärm zu machen, sondern eher darum, ob sie im Stand zu sein muss, weil sie es eben NICHT ist.

Zitat:

@Balrock91 schrieb am 6. November 2019 um 15:36:41 Uhr:

Danke Anarchie-99 für die Ausführliche Antwort! Das hab ich gesucht...

Zu Beppy's Beitrag enthalte ich mich mal gepflegt. Wie bereits erwähnt, ECE Papier, TÜV Gutachten, mit normaler Fahrweise dauerhaft geschlossen, programmiert so wie es vom Tuner kam.

Nicht alle Menschen über einen Kamm scheren, nur weil ich ne Klappen-AGA habe, muss ich kein Idiot sein, der dauerhaft damit offen rumfährt und den Menschen auf den Sack geht.

Wie du möglicherweise aus meinen Beiträgen herauslesen hättest können, drehte sich meine Frage nicht darum, wann ich die Klappe öffnen darf um Lärm zu machen, sondern eher darum, ob sie im Stand zu sein muss, weil sie es eben NICHT ist.

Damit warst doch du gar nicht gemeint.:)

Vor allem frage ich mich wieso Du eigentlich in einem Forum danach fragen mußt, wenn Du doch alle Papiere für Deine 'vom Spezialisten handgefertigte Spezialanlage' hast...

Wird doch wohl teuer genug gewesen sein...und derjenige der die gebaut hat wird Dir (wenn er doch 'Papiere' dazu liefern kann die das Teil angeblich genehmigungsfähig machen!) alle Deine Fragen sehr genau und ausführlich beantworten können.

Zumindest sollte er das können...wenn er doch so gut ist...oder traust Du ihm vllt. doch nicht so ganz, daß Du Dich anderswo informieren willst?

KBA wäre eine weitere gute Quelle für solche Fragen...wenn denn wirklich kein Zweifel daran bestehen sollte, daß dieses 'Fachwerk' auch wirklich erlaubt ist...

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