Welche beim TÜV festgestellte Mängel MUSS ich beseitigen?

Hallo, die Frage geht an alle "Rechtswissenschaftler",
meine Tochter war heute beim TÜV und die haben folgendes festgestellt und sofortige Beseitigung angeordnet.
129 Bremsbeläge vorne: Verschleißmaß des Herstellers erreicht oder unterschritten. Hier muß ich sagen das der daN Wert bei der Betriebsbremse li 260 und re 270 betrug, d.h. die Bremswirkung ausreichend und gleichmäßig ist.
302 Rückspiegel innen fehlt, ---wo steht geschrieben, dass innen ein Rückspiegel vorhanden sein MUSS, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind. Der Spiegel fehlt übrigens seit 2 TÜV Durchgängen und wurde nicht beanstandet.
303 Scheibenwischerblatt hinten beschädigt, MUSS das ersetzt werden?
510 Bereifung Profiltiefe nicht ausreichend < 1,6mm. Das ist klar ein erheblicher Mangel, die neuen Winterreifen liegen in der Garage und ich hätte sie meiner Tochter VOR dem TÜV montieren sollen. Die sollten sowieso im November montiert werden und ich hätte dann auch die Bremsbeläge gesehen.
Meine Frage: Reifen montieren klar, aber MUSS ich bei der Neuvorstellung die anderen Mängel abstellen?

Grüße aus dem Westerwald
heinz4711

Beste Antwort im Thema

Ich würde meine Tochter nicht ohne Rückspiegel und mit einer Bremse kurz vor der Verschleissgrenze auf die Straße schicken... 🙄

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Hallo

Da ich ja die Plakette haben möchte muß/sollte ich alle Mängel abstellen die der Prüfer festgestellt hat.
Jede Nachuntersuchung gibt es bestimmt nicht gratis.
🙁 Was für Ideen manche Leute so haben 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von heinz4711


302 Rückspiegel innen fehlt, ---wo steht geschrieben, dass innen ein Rückspiegel vorhanden sein MUSS, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind.
Hier stellt sich doch eher die Frage, wie der serienmäßig vorgeschriebene Innenspiegel überhaupt abhanden kommen konnte.

Hi,

das ist doch in diesem Fall voellig "Banane"!
- Reifen unter Verschleissmass
- Bremsbelege unter Verschleissmass
- Innenspiegel ist bei durchsichtiger Heckscheibe/Klappe mit Scheibe hinten schlicht Pflicht
- Vorhandene Anbauteile muessen OK sein, selbst mit durchgebranntem Leuchtmittel im NSW vorn (nicht Pflicht!) bekommt man keine Plakette!
Usw. usf. - was soll denn dass?

Andere kommen nicht durch den TUeV, weil die Handbremse einseitig zieht - wofuer braucht man das Mistding ueberhaupt? - Aber das "ist so" und wird sich in D-Land auch nicht aendern!

Im Grunde ist nicht mal mein Beitrag hierzu die Buchstaben wert, die dafuer verschwendet wurden 🙄

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


Usw. usf. - was soll denn dass?

Genau, was soll denn das einen 3 Jahre alten Thread auszugraben. Ruhe in Frieden 😁

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


Usw. usf. - was soll denn dass?
Genau, was soll denn das einen 3 Jahre alten Thread auszugraben. Ruhe in Frieden 😁

BMW Fahrer halt 😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛

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Zitat:

Original geschrieben von Reinhard69



BMW Fahrer halt 😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛

Dem kann man sich nur anschließen.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


Im Grunde ist nicht mal mein Beitrag hierzu die Buchstaben wert, die dafuer verschwendet wurden 🙄

Und warum dann überhaupt noch mal drauf hauen? In nem uralten Thread? 🙄 Und bevor das weiter geht, mach ich dann auch lieber zu...

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