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Welche beim TÜV festgestellte Mängel MUSS ich beseitigen?

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 15:57

Hallo, die Frage geht an alle "Rechtswissenschaftler",

meine Tochter war heute beim TÜV und die haben folgendes festgestellt und sofortige Beseitigung angeordnet.

129 Bremsbeläge vorne: Verschleißmaß des Herstellers erreicht oder unterschritten. Hier muß ich sagen das der daN Wert bei der Betriebsbremse li 260 und re 270 betrug, d.h. die Bremswirkung ausreichend und gleichmäßig ist.

302 Rückspiegel innen fehlt, ---wo steht geschrieben, dass innen ein Rückspiegel vorhanden sein MUSS, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind. Der Spiegel fehlt übrigens seit 2 TÜV Durchgängen und wurde nicht beanstandet.

303 Scheibenwischerblatt hinten beschädigt, MUSS das ersetzt werden?

510 Bereifung Profiltiefe nicht ausreichend < 1,6mm. Das ist klar ein erheblicher Mangel, die neuen Winterreifen liegen in der Garage und ich hätte sie meiner Tochter VOR dem TÜV montieren sollen. Die sollten sowieso im November montiert werden und ich hätte dann auch die Bremsbeläge gesehen.

Meine Frage: Reifen montieren klar, aber MUSS ich bei der Neuvorstellung die anderen Mängel abstellen?

 

Grüße aus dem Westerwald

heinz4711

Beste Antwort im Thema

Ich würde meine Tochter nicht ohne Rückspiegel und mit einer Bremse kurz vor der Verschleissgrenze auf die Straße schicken... :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ein Innenspiegel ist tatsächlich bei PKW (Fahrzeugklasse M1) vorgeschrieben, steht auch in der StVZO drin.

Ganz sicher? Wo soll das genau stehen?

Die anderen Mängel sind klar, und der Sinn des Innenspiegels ist auch unbestritten, aber hier würde ich mich streiten.

am 17. Oktober 2008 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ein Innenspiegel ist tatsächlich bei PKW (Fahrzeugklasse M1) vorgeschrieben, steht auch in der StVZO drin.

Ganz sicher? Wo soll das genau stehen?

Die anderen Mängel sind klar, und der Sinn des Innenspiegels ist auch unbestritten, aber hier würde ich mich streiten.

§ 56 STVZO Rückspiegel und andere Spiegel

 

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

 

(2) Es sind erforderlich

bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

 

Eben, IMHO nicht klar:

1. Bei allen Kraftfahrzeugen außer bei Nummer 3-6: Außen + Innen

3. Fahrbahn durch Innenspiegel nachrückwärts nicht beobachtet werden kann

Zählt "fehlender Innenspiegel" nicht auch zu "nicht beobachten können"? :confused:

Hab ich mir aber auch noch nie Gedanken drum gemacht. Wenn mir Mängel bekannt sind beseitige ich die und gut ist. Zumal ein paar Bremsklötze oder ein Spiegel ankleben nicht wahnsinnig teure Reparaturen sind.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zählt "fehlender Innenspiegel" nicht auch zu "nicht beobachten können"? :confused:

Nein, weil der Innenspiegel wörtlich als Pflicht in §56 StVZO genannt ist.

Es sind nicht nur "zwei Spiegel" vorgeschrieben, sondern ganz klar Innen- und Außenspiegel (Fahrerseite).

Wenn man im Innenspiegel nichts erkennen kann, dann ist der zweite Außenspiegel (Beifahrerseite) notwendig, aber zusätzlich, sogar wenn nach einem festen Umbau (zB. Werkstattaussattung in einem Polo) der Innenspiegel dauerhaft völlig ohne "Erkennbarkeits-Funktion" wäre.

am 17. Oktober 2008 um 23:33

Zitat:

meine Tochter war heute beim TÜV (...) 302 Rückspiegel innen fehlt, ---wo steht geschrieben, dass innen ein Rückspiegel vorhanden sein MUSS

Wie kann man die eigene Tochter nur mit einem Auto losschicken dass keinen Innenspiegel hat (welcher für die Sicherheit maßgeblich wichtig ist) und DANN auch noch nicht mal einsehen dass man den eben erneuern muss - da kann ich nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Für mich ist dieser Thread so dermaßen unglaublich, das ich hoffe und wünsche, dass das alles nur ein schlechter Witz ist...

Ich frage mich, wie man überhaupt einen PKW ohne Innenspiegel bei TÜV vorführen kann, anstatt das Teil vorher mal dranzukleben. Ist doch wirklich nur eine Sache von Minuten.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zählt "fehlender Innenspiegel" nicht auch zu "nicht beobachten können"? :confused:

Nein. Nicht beobachten können bedeutet, daß man trotz Innenspiegel nach hinten nichts sehen würde. Z.B. weil hinten kein Fenster ist, oder weil gleich hinter den Vordersitzen eine durchgehende Trennwand ohne Fenster ist.

Kommt in PKW nicht oft vor, ist schon klar. Aber bei älteren Bullis war das keineswegs selten.

am 22. Oktober 2008 um 9:36

...immer wieder interessant zu lesen, wie auf konkrete Fragen eines TE die Moralkeule herausgeholt wird ("wie kann man nur..." u.s.w.) gefolgt von Verwünschungen und nicht selten von Beleidigungen..... möge derjenige den ersten Stein werfen......

Is doch letztendlich sein Problem wie er handelt...

der Caster Paule

am 22. Oktober 2008 um 11:39

Tja, ein Forum ist nunmal keine Service-Hotline, sondern dient dem Meinungsaustausch. Und da kommt es halt vor, daß zu dem Thema nicht nur Fakten, sondern auch Meinungen ausgetauscht werden.

Ich finde es interessant, daß immer wieder Leute glauben, sie hätten Anspruch darauf, in einem Internetforum exakt nach ihren Wünschen versorgt zu werden. Da wird sich beschwert, wenn Anworten nicht gleich in den ersten Minuten kommen, wenn die Anwort nur eine Quellenangabe ist, und man u.U. selbst noch dort nachlesen soll, oder wenn halt die Anwort etwas abschweift.

Marcel

am 22. Oktober 2008 um 12:46

Also ich erwarte sofortige Behandlung meiner Fragen. Null Wartezeit. Und natürlich nur fundierte Antworten, mit Quellenangabe und § und Gesetzestext. Andere Meinungen, unerwünscht. :p

Was an MT so Spass macht sind nicht nur die fundierten Aussagen sondern auch die unterschiedlichen Meinungen.

Wir wollen ja auch diskutieren. Und Spass hat noch nie geschadet.

Würden die Threads nur so bearbeitet "Frage, Antwort, Fertig" hätte ich mich längst abgemeldet.

Also locker bleiben

Gruß

Frank

am 22. Oktober 2008 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Also ich erwarte sofortige Behandlung meiner Fragen. Null Wartezeit. Und natürlich nur fundierte Antworten, mit Quellenangabe und § und Gesetzestext. Andere Meinungen, unerwünscht. :p

Was an MT so Spass macht sind nicht nur die fundierten Aussagen sondern auch die unterschiedlichen Meinungen.

Wir wollen ja auch diskutieren. Und Spass hat noch nie geschadet.

Würden die Threads nur so bearbeitet "Frage, Antwort, Fertig" hätte ich mich längst abgemeldet.

Also locker bleiben

Gruß

Frank

Hast ja recht... aber nicht selten gerät die eigentliche Frage ob des Meinungsaustausches weit in den Hintergrund.....

der Caster Paule

am 22. Oktober 2008 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von paulcaster

Hast ja recht... aber nicht selten gerät die eigentliche Frage ob des Meinungsaustausches weit in den Hintergrund.....

der Caster Paule

Stimmt, und mit unseren beiden insgesamt 4 Beiträgen noch weiter nach hinten :D

Hast schon recht, manchmal muss mann erst Hoch scrollen um zu schauen wie das Thema heißt. An den Beiträgen ist das nicht immer erkenntlich.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Was an MT so Spass macht sind nicht nur die fundierten Aussagen sondern auch die unterschiedlichen Meinungen.

Wir wollen ja auch diskutieren. Und Spass hat noch nie geschadet.

Stimmt :)

Wenn ich schnell eine Antwort will nehme ich google oder frage einfach den Prüfer direkt. Das ist an der Thematik ein Punkt den ich wohl nie verstehen werde. Hinterher meckern, hier rumfragen, ... aber zu feige einfach mal direkt bei der HU mit dem Prüfer über die Dinge zu sprechen und gleich vernünftige Antworten zu bekommen. Schließlich macht der ja auch meist die Nachkontrolle. ;)

Gruß Meik

Warscheinlich hat der Prüfer ihm schon gesagt das er alle Mängel beseitigen muss. Aber das wollte er nicht hören. Wir hier im Forum sagen ihm das gleiche nochmals, aber das will er auch nicht hören, von daher gibt es auch keine Antwort mehr zum Thema.

Ich persönlich würd einfach Reifen und Bremsbeläge wechseln, den Innenspiegel falls noch vorhanden ankleben und nochmal bei ner anderen Prüfstelle versuchen.

Den Heckscheibenwischer find ich bei bestem Willen nicht sicherheitsrelevant, ohne Innenspiegel kann man auch ganz gut leben.

Wenns nicht klappt musst du halt wohl oder übel alles machen, aber ist ja auch nix schwieriges/teures dabei.

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