Welche 2-Räder dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden

Die Frage steht ja schon in der Überschrift,
eventuell weis jemand genau für welche Bikes der gilt,
und ob mit den Zusätzen 79.03 und 79.04 überhaubt Motorräder erlaubt sind.
Der Inhaber dieser Fahrerlaubnis war zum Zeitpunkt der Ausstellung 39 Jahre Alt.

Das sollte doch für den Moppedsammler ein leichtes sein😉
Grüße
0016

Beste Antwort im Thema

Ich denke, man macht es sich zu einfach, zu googeln, den Text zu kopieren und fertig. Damit ist ja die Frage nicht beantwortet. Wenn man den Sinn hinterfragt kommt man automatisch zu der Aufgabenstellung von 0016.

Ist auch für den sammler kein "Leichtes" aber er bekommts wohl hin.

Zunächst ist festzustellen, dass der Inhaber dieser FE vom Alter her ab 1991 eine Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 hätte erwerben können.
Er hat nur die Klasse 3 erworben. Dies nach dem 1.4.1980, also ist der A1 nicht mehr enthalten, nur noch AM (bis 45 km/h)
Der fotografierte FS ist das Resultat einer Umschreibung von Führerschein Klasse 3 rosa auf Karte, würde ich mal vermuten. Zudem hat man die Neuregelung zum 19.1.2013 in diese Karte eingearbeitet.

Bis zu diesem Tag war für Trikes der Führerschein B (ex 3er) ausreichend. Seit 19.1.2013 ist A erforderlich.
Aus diesem Grund wurden die Klassen A1 und A zwar erteilt, aber auf Trikes beschränkt.
So wurde der Bestandsschutz des alten B für Trikes erhalten. tricky das.

Dieser FS berechtigt zum Führen von Zweirädern der Klasse AM. (Mofa/Roller 45 km/h)
Durch die Aufnahme von A1 und A mit den Beschränkungen darf er weiterhin Trikes und Trikes mit Anhänger fahren, was den Bestandsschutz des alten "Dreiers" nachvollzieht.

Motorräder mit 125 ccm, leistungsbeschränkte Motorräder (35 kW) und Motorräder ohne LB dürfen mit diesem FS nicht gefahren werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Hänger über 750kg ist dann aber so nicht korrekt. Den darf man auch mit dem normalen B fahren, wenn einige "Parameter" stimmen.

Welche "Parameter" nicht gestimmt haben kann ich nicht sagen,

jedenfalls war für einen bestimmten Hänger der zu ziehen war der B nicht ausreichend.

Deshalb diese "Nachprüfung"

Ich weis nur welche Fahrzeuge ich mit meinen Lappen fahren darf.
ich habe einen alten Grauen mit Klasse 1 & 3, und das ist gut so.😉
Bei den ganzen neuen Klassen ist doch alles nur verschlimmbessert worden,
da braucht's dann solche Foren um das für "Oldies" wie mich zu klären.
0016

Dann lag ich ja richtig.
Mit dieser Trike-Sache hat der Gesetzgeber so einen Bock geschossen .. noch eine Reform mehr, und der Platz auf der Karte reicht eventuell nicht mehr.
Da musste man nun unbedingt die Leute vom Dreiradroller fahren abhalten. Die Hersteller reagieren aber schon, Roller mit der Trapezmechanik auch hinten (4 Räder) sind in der Mache. :P

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


................... Die Hersteller reagieren aber schon,
Roller mit der Trapezmechanik auch hinten (4 Räder) sind in der Mache. :P

Also so eine Art Quad mit Neigetechnik, cool!.

Wenn es so was gibt muss ich das mal Probefahren😎

Vorausgesetzt ich darf das dann auch mit einer meiner Lizenzen fahren😁

Macht bestimmt mächtig Spaß!

0016

Die bisherigen Dreiradroller erlauben Neigung bis knapp 40° .. als Anfänger ist man damit in Kurven schneller unterwegs als auf 2 Rädern. Glaube aber für erfahrene "Biker" lohnt es sich nicht.

Ich hatte ja auch mal über den Piaggio MP3 nachgedacht, aber der hat gern die typisch italienischen Macken, die Roller-Lock-Mechanik (Arretierung der Vorderräder bei Schritttempo oder darunter) ist zudem kompliziert und anfällig. Vor einiger Zeit hat jemand während der Fahrt sogar ein Rad verloren.
Das für den Führerschein gesparte Geld wird außerdem mehr oder weniger auf den Kaufpreis aufgeschlagen.

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Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Vor einiger Zeit hat jemand während der Fahrt sogar ein Rad verloren.

... na und? Deshalb hat er ja 3.

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