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Wegfahrsperre

Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 13:07

Mein SAAB hat,wie alle "echten" SAAB 900 eine mechanische Wegfahrsperre.

das heisst, wenn man geparkt hat, wird der Rückwärtsgang eingelegt, erst dann kann man den Schlüssel aus dem Zündschloss in der Mittelkonsole abziehen. Der Rückwärtsgang ist dann blockiert,dh. man kann nicht mehr schalten,bevor der Zündschlüssel nicht wieder eingesteckt wird. Ich halte das für eine sichere Angelegenheit.

Frage : Welche Vorteile haben elektronische Systeme gegenüber der eben vorgestellten ,mechanischen Lösung ?

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24 Antworten

Mechanische Sperreinrichtung ist Vorschrift.

Heut zu Tage wird die elektronisch geregelt, aber sperrt immernoch irgendwo, irgendwie, mechanisch.

Auch alte Lotus, usw. müssen alle eine mechanische Sperre haben, ansonsten gibt es keine Zulassung / Keine HU (TÜV).

Es kann aber auch so sein, dass eine Fahreinrichtung (Lenkrad, Pedal) mittels Kette oder Stange gesperrt wird, das ist auch zulässig. Also im Prinzip eine Lenkradkralle...

Damit ist das bei der HU eigentlich nur Affenzirkus, keinen Prüfer interessiert ob du eine Lenkradkralle im Kofferraum hast oder nicht.

Vorschrift ist es aber schon.

am 13. Oktober 2012 um 11:26

Nee Kette oder Lenkradkralle wird unter keinen Umständen Akzeptiert,die Sperrung muss automatisch erfolgen.

Ich habe in einigen Fahrzeugen keine mechanische Sperre,dafür aber eine Panzerzündspule.Diese wird akzeptiert,sollte aber eingetragen sein.Steht es irgendwo geschrieben das die Sperre mechanisch sein muss?Für Infos bin ich dankbar.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Damit ist das bei der HU eigentlich nur Affenzirkus, keinen Prüfer interessiert ob du eine Lenkradkralle im Kofferraum hast oder nicht.

Äh, doch. ;)

Die Diebstahlsicherung ist vorgeschrieben für alle PKW ab 1.1.1962 Erstzulassung. Ist die nicht vorhanden KANN eine Ausnahmegenehmigung für eine Sperre durch loses Zubehör erteilt werden, diese wird wie jede Ausnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Somit weiß jeder Prüfer bei der HU wann eine Kralle oder ähnliche Sicherung vorhanden sein muss und wann nicht. Gibt es keine eingetragene Ausnahmegenehmigung und keine festinstallierte Diebstahlsicherung ... Pech.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Steht es irgendwo geschrieben das die Sperre mechanisch sein muss?Für Infos bin ich dankbar.

In der StVZO steht nur Diebstahlsicherung mit Verweis auf eine EU-Richtlinie, dort steht am Anfang welche Systeme grundsätzlich zulassungsfähig sind:

"2.3 . " Sicherungseinrichtung " die Gesamtheit der Teile zur Sicherung gegen unbefugte Benützung des Fahrzeugs . Die Sicherungseinrichtung besteht aus einer Einrichtung , die das Anlassen des Motors durch die normale Betätigungseinrichtung verhindert , und aus einer der nachstehend genannten Einrichtungen :

- Einrichtung , die auf die Lenkanlage wirkt ,

- Einrichtung , die auf den Gangschalthebel wirkt ,

- Einrichtung , die auf die Kraftübertragung wirkt ,

- Einrichtung , die das Laufen des Motors verhindert .

2.3.1 . Sicherungseinrichtungen , die nur ein Lösen der Fahrzeugbremsen verhindern , gelten nicht als " Sicherungseinrichtung "

Danach kommt dann vieeeeel Text wie die genau funktionieren müssen, z.B. dass ein Lenkradschloss nie mit steckendem Schlüssel einrasten darf sondern erst wenn der x mm rausgezogen wird, in welchen Gängen eine Gangschalthebelsperre funktionieren darf usw..

am 13. Oktober 2012 um 11:59

Aus dieser Richtlinie kann ich aber nicht herauslesen,dass eine Mechanische Sperre erforderlich ist.Dies ist nach meinem Verständniss nur "eine von mehreren Möglichkeiten.

Sehe ich da was falsch?

Themenstarteram 13. Oktober 2012 um 12:01

Nein, es geht klar aus dem Text hervor, das es beide Sperren geben darf, sie müssen nur bestimmte Kriterien erfüllen.

am 13. Oktober 2012 um 12:17

Es ist aber nach meinem Verständnis Lt.dieser Anlage nicht erforderlich,dass sie mechanisch sein muss.

Meine Wissbegierde kommt daher, weil ich mich jahrelang mit diesen Einrichtungen beschäftigen musste und da war eine mechanische Sperre nicht unbedingt vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Aus dieser Richtlinie kann ich aber nicht herauslesen,dass eine Mechanische Sperre erforderlich ist.Dies ist nach meinem Verständniss nur "eine von mehreren Möglichkeiten.

Sehe ich da was falsch?

Stimmt, früher als es nur nach StVZO ging war es auf die beiden rein mechanischen Lösungen Lenkrad- und Ganghebelsperre eingeschränkt. Seit der Erweiterung auf die Eu-Richtlinien sind auch andere Lösungen zulassungsfähig. Aber aufpassen, sie müssen zugelassen sein! Also nicht einfach frei Nase umbauen so frei dem Motto das ist doch ein Schalter versteckt unterm Sitz dass der Motor nicht angeht.

Welche Diebstahlsicherung im Fahrzeug verbaut und geprüft ist steht in dessen Genehmigung.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

...dafür aber eine Panzerzündspule...

da ich diesen begriff noch nie gehört habe,habe ich mal etwas danach gegooglet.versteh ich das richtig dass das eine übers zündschloß sperr-/entsperrbare zündspule ist um ein unberechtigestes fahren,also ohne passenden schlüssel,zu verhindern???also sowas wie der mechanische vorgänger moderner/aktueller wfs, die ja auch die zündung blockieren,nur heutzutage eben elektronisch!?!?!

oder versteh ich da was falsch :confused:

Themenstarteram 13. Oktober 2012 um 13:23

@ ULFX

In meinem Morgan war eine Panzeranlage montiert, ein gepanzerter Metallschlauch, in dem sich alle notwendigen Kabel befinden. fest mit Zündspule und Zündschloss verbunden,das war notwendig, da der Wagen sich nicht abschliessen lies und eh jedes Kind das Auto öffnen konnte.

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