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Wegeunfall

Themenstarteram 31. Dezember 2010 um 18:49

Ich hatte heute meinen ersten Unfall :(

Beim aus parken habe ich ein anderes Auto mitgenommen. Ich hatte gerade Feierabend und wollte nach Hause, als mir der Unfall passierte.

An beiden Autos ist ein größerer Schaden entstanden, zum Glück kein Personenschaden.

Jetzt wollte ich alles meiner Versicherung melden, da hat mich der Unfallgegner auf den "Wegeunfall" hingewiesen.

Ich könnte mir leider nicht so viel darunter vorstellen, also habe ich es im Internet gesucht.

Da bin ich aber nur halt schlau raus geworden.

Der Unfallgegner war sich aber nicht sicher, ob alle Arbeitnehmer diese Versicherung haben.

Ich bekomme leider erst am Montag den zuständigen Ansprechpartner in meiner Firma ans Telefon.

Was könnt ihr mir über den Wegeunfall sagen, werden die Schäden an beiden Fahrzeugen gezahlt?

Beste Antwort im Thema
am 1. Januar 2011 um 0:39

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

Was könnt ihr mir über den Wegeunfall sagen, werden die Schäden an beiden Fahrzeugen gezahlt?

Den Schaden an dem von dir geschädigten Fahrzeug bezahlt die Kfz-Haftpflicht deines Fahrzeuges.

Deinen eigenen Schaden bezahlt entweder deine Vollkaskoversicherung, oder -sofern keine Vollkasko vorhanden- du selbst.

 

Mit "Wegeunfall" hat das hier nicht das mindeste zu tun!

 

Bei Wegeunfällen geht es um die Frage des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenosschaft) bei Personenschäden.

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9 Antworten

Bei einem Wegeunfall können die für die Reparatur des eigenen Fahrzeuges anfallenden Kosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung 2011 geltend gemacht werden.

 

O.

Hallo,

zum Thema Wegeunfall kann ich leider nicht helfen.

Ich würde aber trotzdem empfehlen den Schaden unverzüglich der Haftpflichtv. zu melden.

Unabhängig ob diese dann auch beansprucht wird.

Danach kannst Du ja dann immer noch am Mo mit dem zuständigen Ansprechpartner der Firma reden.

Eventuell kann Dich da auch Deine Vers. beraten.

am 1. Januar 2011 um 0:39

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

Was könnt ihr mir über den Wegeunfall sagen, werden die Schäden an beiden Fahrzeugen gezahlt?

Den Schaden an dem von dir geschädigten Fahrzeug bezahlt die Kfz-Haftpflicht deines Fahrzeuges.

Deinen eigenen Schaden bezahlt entweder deine Vollkaskoversicherung, oder -sofern keine Vollkasko vorhanden- du selbst.

 

Mit "Wegeunfall" hat das hier nicht das mindeste zu tun!

 

Bei Wegeunfällen geht es um die Frage des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenosschaft) bei Personenschäden.

am 1. Januar 2011 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

Was könnt ihr mir über den Wegeunfall sagen, werden die Schäden an beiden Fahrzeugen gezahlt?

Den Schaden an dem von dir geschädigten Fahrzeug bezahlt die Kfz-Haftpflicht deines Fahrzeuges.

Deinen eigenen Schaden bezahlt entweder deine Vollkaskoversicherung, oder -sofern keine Vollkasko vorhanden- du selbst.

 

Mit "Wegeunfall" hat das hier nicht das mindeste zu tun!

 

Bei Wegeunfällen geht es um die Frage des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenosschaft) bei Personenschäden.

Stimmt nicht ganz, bei einem Wegeunfall kann der eigene materielle Schaden über die Steuerklärung abgesetzt werden. Bei privaten Fahrten ist dies unmöglich.

Dies berührt zwar keine Versicherung, aber der Schaden kann halt über die Steuer abgesetzt und somit zumindest gemindert werden.

@Mondeo Turnier:

Davon abgesehen, dass dem TE der Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit drei Postings vorher bereits gegeben wurde, war das nicht das Problem des TE.

Hier ist man einfach von falschen Voraussetzungen ausgegangen, wie diese Frage des TE zeigt:

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

 

Der Unfallgegner war sich aber nicht sicher, ob alle Arbeitnehmer diese Versicherung haben.

Mit "diese Versicherung" ist wohl die gesetzliche Unfallversicherung gemeint, welche natürlich auch bei Unfällen auf dem Arbeitsweg aufkommt - aber eben nur für Personen- und nicht für Fahrzeugschäden.

 

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

Was könnt ihr mir über den Wegeunfall sagen, werden die Schäden an beiden Fahrzeugen gezahlt?

DAS war das eigentliche Problem bzw. die Frage des TE.

 

Der Hinweis auf die steuerlichen Möglichkeiten wurde nun ja bereits schon zweifach gegeben.

am 1. Januar 2011 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

Der Unfallgegner war sich aber nicht sicher, ob alle Arbeitnehmer diese Versicherung haben.

Was dein Unfallgegener vielleicht meint, ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung (z. B. Dienstreisekaskoversicherung) für seine Mitarbeiter, wenn sie ihr privates Fahrzeug für geschäftliche/dienstliche Fahrten einsetzen.

Das gibt es wohl nicht häufig (aber wir hatten einen solchen Fall in der Familie - ob die Haftpflicht auch übernommen worden wäre, weiß ich nicht. Wohl eher nicht , denn die ist ja nun zwangsweise ohnehin immer vorhanden).

Die Mitteilung der Unfallmeldung an deine Versicherung hat ja zwei Aspekte (deine Haftpflicht und - falls vorhanden - deine Fahrzeugversicherung; bei Parkplatzunfällen häufig 50:50 gerechnet).

 

Deiner Pflicht zur "unverzüglichen" Meldung des Unfalls an deine Versicherung kommst du sicher noch nach, wenn du Montag zunächst ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber geführst hast.

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Was dein Unfallgegener vielleicht meint, ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung (z. B. Dienstreisekaskoversicherung) für seine Mitarbeiter, wenn sie ihr privates Fahrzeug für geschäftliche/dienstliche Fahrten einsetzen.

Mir würde da jetzt mindestens ein ganz ganz schwerwiegender Grund einfallen, warum diese Versicherung hier gar nicht greifen kann:

 

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

Ich hatte gerade Feierabend und wollte nach Hause,

Feierabend also keine Dienstreise und somit keine Dienstreisekasko!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

ob die Haftpflicht auch übernommen worden wäre, weiß ich nicht. Wohl eher nicht

Ziemlich sicher nicht - wie der Name Dienstreisekasko bereits richtig sagt, handelt es sich hier um eine Kaskoversicherung für Dienstfahrten, die ein Mitarbeiter mit seinem Privatfahrzeug unternimmt.

Im Fremdschadenfalle wäre immer die Haftpflicht des betreffenden Fahrzeuges eintrittspflichtig.

 

Zitat:

Original geschrieben von situ

bei Parkplatzunfällen häufig 50:50 gerechnet).

Ich kann nirgends erkennen, dass es sich um einen Parkplatzunfall handelt.

Zitat:

Original geschrieben von VW_Passat90

 

Beim aus parken habe ich ein anderes Auto mitgenommen.

Ausparken kann ich überall, nicht nur auf Parkplätzen.

Ausserdem ist die 50/50-Regelung keine dogmatische Anwendung bei jeglicher Art von Parkplatzunfällen.

 

 

am 1. Januar 2011 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Mir würde da jetzt mindestens ein ganz ganz schwerwiegender Grund einfallen, warum diese Versicherung hier gar nicht greifen kann:

Mir auch. Ob es aber dem Unfallgegener klar war, bleibt offen. Was der möglicherweise meinte, versuchte ich zu erhellen (nicht, ob der TE ggf. sein Blech von dritte Seite gerichtet bekommt).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ziemlich sicher nicht - wie uns der Name Dienstreisekasko bereits richtig sagt, handelt es sich hier um eine Kaskovericherung für Dienstfahrten, die ein Mitarbeiter mit seinem Privatfahrzeug unternimmt.

Es liegt so viele Jahre zurück - ich weiß wirklich nicht, welche Art Versicherung der Arbeitgeber meiner Schwester abgeschlossen hatte und wie die sich nannte. Meine Wortwahl "Eher nicht" übersetzte ich mal mit "99,9%".

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Im Fremdschadenfalle wäre immer die Haftpflicht des betreffenden Fahrzeuges eintrittspflichtig.

Ja, so sehe ich das auch & siehe oben.

Zitat:

Ich kann nirgends erkennen, dass es sich um einen Parkplatzunfall handelt. Ausparken kann ich überall, nicht nur auf Parkplätzen.

Ich habe es weder erkannt noch ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ausserdem ist die 50/50-Regelung keine dogmatische Anwendung bei jeglicher Art von Parkplatzunfällen.

Selbstverständlich nicht - „häufig“ drückt das nach meiner Kenntnis nicht unzutreffend aus. Da bleibt viel Ärger, wenn die eigene Haftpflichtversicherung (ggf. trotz zumindest gefühlter eigener Totalunschuld) belastet wird.

Ein schönes Neues Jahr!

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Mir würde da jetzt mindestens ein ganz ganz schwerwiegender Grund einfallen, warum diese Versicherung hier gar nicht greifen kann:

Mir auch. Ob es aber dem Unfallgegener klar war, bleibt offen. Was der möglicherweise meinte, versuchte ich zu erhellen (nicht, ob der TE ggf. sein Blech von dritte Seite gerichtet bekommt).

Jetzt is klar;)

Der Geschädigte hat dem TE einfach mit seinem (vermutlich irgendwo aufgeschnappten) "Wegeunfall" schlicht und einfach die Hoffnung gegeben, dass er hier ohne einen Cent zu bezahlen und/oder ohne jegliche Rückstufung aus der Nummer herauskommt.

Wir haben ihm ja deutlich machen können, dass dies hier nicht der Fall ist bzw. sein wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von situ

Ein schönes Neues Jahr!

Wünsche ich dir auch!

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