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Wegen Übergröße erwischt und fast abkassiert - Baustellenspur 2m Grenze

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 24. Mai 2011 um 5:32

Servus,

wurde am WE von freundlichen mobilen Polizisten angehalten.. Grund war, ich fuhr auf der Linek Spur und jene Spur war nur mit 2m gekennzeichnet. Hier darf ich nicht fahren, sondern, muss rechts fahren. Sagte man mir. Ich nur, in meinem Papieren steht, dass ich 1,81m breit bin. Ja ja die freundlichen mobilen, aber ohne Spiegel. Mit Spiegel ist mein Tiguan 2,05m breit. Demnach habe ich da nix zu suchen. Kostet weil sie es sind 75,-Euro... Hä? War mir neu, find ich moderat. Will ich nicht bezahlen... Dann kam noch meine Frau hinzu...Nach langem freundlichen Wortausstausch, blieb es bei einer Verwarnung - Puh. Ich möchte euch nur drauf aufmerksam machen, falls ihr in Baustellen fahrt, wo die Linke Fahrspur der Baustelle nur mit 2m ausgewiesen ist, fahrt dort wenn möglich rechts, kann sonst teuer werden. Scheint wohl eine neue Form der Abzocke zu sein, um Geld in die Klammen Kassen zu bekommen. Nachdem das mir passiert ist, habe ich nen bissl recherchiert , ja man versucht jetzt auch gezielt in Baustellen zu blitzen, um solch Dickschiffe wie Tiguan, q7, x5, sprinter, Transporter zur Kasse zu bitten.. In gewisser wiese kann ich es auch nachvollziehen, bei Transportern doch beim Tiguan der maginal 5cm breiter ist als die Fahrspur - Nö ich nich verstehen... Sollen sie die Fahrbahnbreite eben anpassen auf 2,10 oder 2,20... Selbst nen Golf ist mit Spiegel schon mehr als 2m... Echt ein besonderes Erlebnis..

 

gruss

bigblue

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2011 um 0:07

Ist ein ziemlicher Mist, was hier teilweise erzählt wird:

Erstmal: Die Spur kann man nicht breiter machen, ohne im Gegenzug die Gegenspur schmaler zu machen... Wenn die nur 2 Meter erlauben, dann gibt die Strassenbreite nicht mehr her.

Die Staus, die entständen, wenn alle hintereinander fahren würden, sind garantiert nicht so heftig, wie die, die entstehen, wenn sich einer auf der linken Seite überschätzt, und es kracht!

Nur, daß dann nicht mal mehr ein Rettungsfahrzeug an eine Unfallstelle rankommt.

Ausserdem gäbe es auch keine zusätzlichen Staus, wenn sich alle an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Sicherheitsabstände halten würden. Durch die Beschränkung auf 80 oder gar 60 bekommt man nämlich aufgrund des geringeren Sicherheitsabstandes gut das Doppelte an Autos auf dem Streckenabschnitt unter.

Die Störfaktoren sind dabei nämlich nur die, die meinen schneller fahren zu dürfen und dann nervös bremsen müssen, oder die andere nicht einfädeln lassen etc.

Die verursachen die Staus, und auch oft die schlimmsten Unfälle.

Im übrigen scheinen so manche etwas aus ihrer Fahrschulzeit vergessen zu haben:

Die linke Spur ist und bleibt eine Überholspur, die dazu da ist, ein Fahrzeug, das langsamer, als erlaubt fährt, überholen zu können.

Ansonsten gilt bei uns immer noch das Rechtsfahrgebot. Eine freie Fahrbahnwahl gibt es nur innerhalb geschlossener Ortschaften, und da auch nur für zweispurige Fahrzeuge!

Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstösst, wird im Falle eines Unfalls übrigens in der Regel verschuldensunabhängig mit 1/4 Mithaftung belohnt, da er dadurch die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht, zumindest leichtfertig erhöht hat.

Gruß

Nite_Fly

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Zitat:

Original geschrieben von Ursus tigris

 

Dem kann ich fast uneingeschränkt zustimmen!

Wieso nur FAST? :D :p

schon mal überlegt das es auch für die Trucker extrem stressig ist wenn sich ein Sprinter oder ähnliches auf so einer 2 Meter Spur vorbei quetschen will:confused:

ich lasse das mittlerweile sein wenn ich im Audi oder im Jaguar XKR unterwegs bin weil diese deutlich breiter

sind als meine kompakteren Youngtimer wie die RX-7 oder das BMW E36 Cabrio ....zumal die LKW meist im Bereich der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs sind;)

mfg Andy

am 25. Mai 2011 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von Lurchi91

Wieso nur FAST? :D :p

Da einem hier ja wohl offensichtlich wirklich jedes Wort auf die Goldwaage gelegt (und auch im Mund herumgedreht!) wird, habe ich eines gelernt:

Sage niemals zu etwas definitiv JA, halte Dir immer ein Hintertürchen offen, oder Dich am allerbesten gleich aus allem raus! ;) :D

am 25. Mai 2011 um 10:54

Hallo,

ich denke mal, dass es mit diesem Thema jetzt aber auch gut gewesen ist. Was hat das ganze überhaupt mit dem TIGUAN zu tun? :confused:

Die Fahrer dieses Fahrzeugs würden sich doch niemals durch eine zu enge Baustellenspur quälen geschweige denn irgendwelche anderen Verkehrsverstöße begehen, oder ?:D

Gruß Hans

Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, wie genau die Breite der Überholspur ausgemessen wurde? Messen die Bauarbeiter wirklich auf den cm genau? Ich denke NEIN....

 

Zweitens stellt sich die Frage, ob es überhaupt genügen Schilder gibt mit der max. Breite 2.1m oder 2.05m. Ebefalls denke ich NEIN...

 

Da wird doch einfach ein Standartschild mit 2m aufgestellt, egal ob die Spur 2.00m oder eben 2.08m oder 2.15m breit ist!

 

Vielleicht müsste einfach mal die Spur ausgemessen werden und dann wegen falscher Bezeichnung der Spurbreite reklamiert werden.

 

Das Schild 2m sagt meiner Meinung nach aus, dass sicher keine Lastwagen und Transporter auf die linke Spur "verirren" sollen... sonder einfach normale Personenwagen (inkl. Tiguan).

 

Das mit den Aussenspieglen ist meiner Meinung nach fragwürdig, weil in der Schweiz im Fahrzeugbrief weder die Länge noch die Breite eingetragen sind. Zudem wurden bei den Fahrzeugen bis vor kurzem oft nur die Wagenbreite ohne Spiegel in den Prospekten und technischen Daten angegeben. Somit weiss der "Normalfahrer" nur die Wagenbreite und nicht "Spiegelbreite"...

am 25. Mai 2011 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Lurchi91

Zitat:

Original geschrieben von Uranos1

Wenn 2m vorgegeben sind, sollte man sich auch daran halten .............

Nur weil etwas vorgegeben wird, heißt es doch nicht, dass es Sinn ergibt oder? Gerade darüber wird doch disskutiert.

Wenn du schon zitierst, dann bitte meinen ganzen Beitrag (so umfangreich ist er ja nicht).

"Wenn 2m vorgegeben sind, sollte man sich auch daran halten ............. oder ignoriert man dann etwa auch eine vorgegebene DurchfahrtHÖHE, z.B. Parkhaus?"

Ganz locker. Ich hab nur das zitiert, was ich für wichtig hielt, damit es möglichst kurz wird.

Mache ich eigentlich immer so.

Ich hab ja nie behauptet, dass man sich über Regeln hinwegsetzen sollte....ging mir nur darum, den Sinn dahinter zu verstehen und zu hinterfragen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von hofieos

Da wird doch einfach ein Standartschild mit 2m aufgestellt, egal ob die Spur 2.00m oder eben 2.08m oder 2.15m breit ist!

...

Zudem wurden bei den Fahrzeugen bis vor kurzem oft nur die Wagenbreite ohne Spiegel in den Prospekten und technischen Daten angegeben. Somit weiss der "Normalfahrer" nur die Wagenbreite und nicht "Spiegelbreite"...

Also ich vermute Stark, das bei einem Schild "2 Meter" die Spur schon breiter ist, ansonsten hättest du ganz viel Glas dort liegen. Ich denke die Mindestspurbriete in DE beträgt 3 Meter, und die sind auch dort vorhanden.

zu deinem zweiten absatz: unwissenheit schützt aber vor STrafe nicht, in soweit spielt das keine Rolle.

Patentrezept: Langsamer fahren, dann wird das Auto schmaler. Hab ich schon oft bei Frauen beobachtet, wenn Gegenverkehr kommt. Dann wird erst mal gebremst, und voilá, dann passt es.

Linus

am 25. Mai 2011 um 13:19

Ne 3m breit ist er nicht. Dann wäre es ein ganz normaler Fahrstreifen. Aber breiter als 2m ist er auch. Muß er aber auch sein. Sonst wäre ein einhalten des seitlichen Abstands von 1 m nicht mehr gewährleistet.

Aber hier wird sich wirklich zuviel aufgeregt. Man hat das problem schon erkannt, und wird es zeitnah auch angehen. Hatte ich aber weiter vorne auch schon mal geschrieben.;)

am 25. Mai 2011 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von linussoft

Patentrezept: Langsamer fahren, dann wird das Auto schmaler. Hab ich schon oft bei Frauen beobachtet, wenn Gegenverkehr kommt. Dann wird erst mal gebremst, und voilá, dann passt es.

Oooch nee, oder? Noch mehr Zündstoff für Diskussionen? :confused: :rolleyes: :(

 

Zitat:

Original geschrieben von Lofottroll

Man hat das problem schon erkannt, und wird es zeitnah auch angehen.

Hatte ich aber weiter vorne auch schon mal geschrieben.

Womit sich der Kreis ja jetzt wohl wieder schließt, und wir wieder auf der ersten Seite wären! ;)

 

Da zitiere ich mich doch glatt mal selbst (für all Diejenigen, die mit dem Lesen etwas länger brauchen ;) :D )

Zitat:

Original geschrieben von Ursus tigris

Die Frage ist nur, wann diese "Aktualisierung" bundesweit abgeschlossen ist, und wie oft unsereiner dafür noch tief in die Taschen greifen darf, bis wir endlich überall legal die linke Spur benutzen dürfen.

SIEHE ERSTE SEITE! ;)

am 25. Mai 2011 um 19:49

Ok, die praxisgerechte Umsetzung sollte schnell vonstatten gehen. Es ist ja kein neues Gesetz nötig. Man kann einfach(wenn Platz vorhanden) ein anderes Verkehrszeichen aufstellen. Das läuft meist über die Länderminister und Polzeipräsidien. Von dort werden die Anweisungen an die ausschildernden Unternehmen gegeben.

Auf Länderebene ist die Problematik bekannt. Und es soll auch reagiert werden. Also rechne ich mit einer schnellen Abwicklung.

Derweil müssen wir halt bei Verstoß mit einem Verwarngeld von 20.-€ rechnen. Mehr kostet der Verstoß nämlich nicht. Schon garnicht 75.-€ und Eintragung von Punkten in Flensburg, wie es im Eingangsposting vom TE geschrieben wurde.

Ich zitiere einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

142 Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet 20 €

am 26. Mai 2011 um 6:03

Zitat:

Original geschrieben von Lofottroll

Ok, die praxisgerechte Umsetzung sollte schnell vonstatten gehen. Es ist ja kein neues Gesetz nötig. Man kann einfach(wenn Platz vorhanden) ein anderes Verkehrszeichen aufstellen. Das läuft meist über die Länderminister und Polzeipräsidien. Von dort werden die Anweisungen an die ausschildernden Unternehmen gegeben.

Auf Länderebene ist die Problematik bekannt. Und es soll auch reagiert werden. Also rechne ich mit einer schnellen Abwicklung.

Derweil müssen wir halt bei Verstoß mit einem Verwarngeld von 20.-€ rechnen. Mehr kostet der Verstoß nämlich nicht. Schon garnicht 75.-€ und Eintragung von Punkten in Flensburg, wie es im Eingangsposting vom TE geschrieben wurde.

Ich zitiere einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

142 Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet 20 €

OK, 20,- € Verwarnungsgeld sind zu verschmerzen. Verkehrs- und versicherungstechnisch könnte es im Falle eines Unfalls aber zu üblen Folgen kommen, oder?

Gruß

Carsten

am 26. Mai 2011 um 6:17

Hallo Carsten,

mein Posting sollte keinesfalls dazu aufrufen, dann die Regelung zu mißachten. Ich wollte damit nur widerlegen, daß hier auf übelste Art abgezockt werden soll.

Allerdings ist eine Versicherung auch nicht berechtigt, bei jeder Übertretung mit Unfall sofort Zahlungen in Abzug zu bringen. Die Versicherung muß dazu grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das würde ihr in diesem Fall wohl kaum gelingen.

Trotzdem sollte man die Regelung einhalten. Und es ist auch noch zu bedenken, daß man ja bei einem Überholvorgang mindestens 1 m seitlichen Abstand einhalten muß. Wird der nicht eingehalten, ist das eine Gefährdung. Und das wird teurer, viel teurer.

am 26. Mai 2011 um 6:45

Hab nochmal etwas zu diesem Thema im Netz geschmöckert und bin erstaunt wie oft es doch thematisiert wird.

Hier mal ein für mich sehr interessanter Link.

http://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm

Nachfolgend mal das für mich interessanteste aus dem ganzen Beitrag: "Inzwischen hat z.B. ein VW-Golf eine tatsächliche Breite von knapp 2,05m und damit wäre für ihn der linke Fahrstreifen tabu. Hier muß man sich letztendlich fragen, ob die Breitenbeschränkung auf 2,00m noch zeitgemäß ist, vor allem weil bereits ein 2,001m breites Fahrzeug unter das Verbot fallen würde.

Hier greift wiederum eine Regelung der RSA (mithin auch ZTV-SA), welche bei Zeichen 264 grundsätzlich das Abrunden auf 0,1m vorsieht. Insofern könnte man von einer Toleranz sprechen, welche eine Fahrzeugbreite von 2,099m zulassen würde. Entsprechend werden die Verstöße in der Praxis auch geahndet, darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Es ist durchaus denkbar, daß die Polizei die von ihr verlangte Aufgabe restriktiv durchsetzt und die Toleranz infolge der steigenden Unfallzahlen sinkt."

am 26. Mai 2011 um 10:31

Bei der Lektüre all dieser "straßenverkehrstechnischen Fakten" bekommt der Begriff des "Fahrens im Grenzbereich" (mit dem "T") für mich eine ganz neue Bedeutung :p !

 

- "Übermäßige" Grüße -

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