Wegen falscher Typenklasse, zu hohe Beiträge gezahlt.
Ich habe vor knapp 2 Jahren, für mein Audi A6 Avant bei der Versicherung versehentlich das falsche Modell angegeben (Allroad).
Im Ergebnis habe ich für diesen Zeitraum mehr als das doppelte gezahlt. Nun habe ich neu durchgerechnet und nach einigen hin und her ist geklärt, was der Fehler ist und dass ich den gemacht habe. Die gute Nachricht, ab sofort zahle ich deutlich weniger.
Die schlechte, HUk möchte keine rückwärtsbetrachtete Anpassung.
Dazu auch meine Farge, gibts eine Rechtsgrundlage auf dessen Basis ich zumindest eine Teilerstattung erwirken kann?
Danke an alle
David
21 Antworten
Zitat:
@Panoramadach-Hans schrieb am 30. Juli 2021 um 12:04:41 Uhr:
Ok verstanden, aber eigentlich müsste ja nur auf der EVB die TSN und HSN aufgeführt sein, dann würde die Zulassungsstelle ja sehen dass etwas nicht stimmt…….so wie es jetzt ist, ist ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Die Zulassungsstelle hat nicht die Aufgabe, den Versicherungsvertrag zu prüfen. Die will nur wissen, dass und bei wem das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Im konkreten Fall hat der Versicherungsnehmer gerade nicht "betrogen", sondern aufgrund seiner falschen Angaben zu viel Beitrag bezahlt.
Grüße vom Ostelch
Erst einmal glaube ich nicht das ein Allrad doppelt soviel kostet, wie ein A6 ohne Allrad.
Weiss ja nicht, wer gesagt hat, das die HUK dies nicht rückwirkend ändert.
Würde einfach Mal eine Mail an die Fachabteilung der HUk schicken, den Sachverhalt schildern und darum bitten den Beitrag rückwirkend richtig gem Typklassen zu berechnen.
I.d.R. ist die HUK bei solchen Sachen sehr kulant
Eine inhaltliche Antwort auf meine Frage war ja dabei. Danke dafür!
An sich finde ich die HUK immer Fair.
Der Fehler geht auf meine Kappe, beim Kauf habe ich für die Versicherung die Fahrzeugsuche und nicht den Schein mit den Typen/Herstellernummern verwendet da den der Händler hatte. Dennoch werde ich versuchen Geld zurückzuholen. Immer hin gehts um 600€/Jahr.
Zitat:
@Panoramadach-Hans schrieb am 30. Juli 2021 um 11:32:54 Uhr:
Gibt es da gar keinen Abgleich TSN HSN zwischen Zulassungsstelle und Versicherung? Wundert mich…..
Wenn Du ein Fahrzeug frisch zulässt, mit einer eVB-A , dann bekommt die Versicherung Hersteller, Typ-Schl.Nr. , Fin, EZ und Tag der Zulassung übermittelt schickt dann den entsprechenden Vertrag Plus Beitragsrg.
Beim Versicherungswechel mittels eVB-Ü werden für die Beitragsrg. die Daten genommen,die der Versicherungsnehmer übermittelt und bei der Übermittlung des Daten an die Zulassungsstelle Kennzeichen, FIn und Halter geprüft.
Wenn der VN eine falsche Typ.schl eingeben hat, fällt das nicht auf.
Zurückzahlen sollte die Vers den Zuviel entrichteten Beitrag natürlich trotzdem.
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darum bin ich froh, dass mein vers mensch bislang immer sagte, schick mir nen foto der zub1 und gut ist, dann sucht er die daten raus die er braucht
Ich bin schon groß und kann das selbst.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. Juli 2021 um 13:08:12 Uhr:
Erst einmal glaube ich nicht das ein Allrad doppelt soviel kostet, wie ein A6 ohne Allrad.
Es geht hier nicht um Allrad oder kein Allrad. Es geht hier um A6 vs A6 Allroad. Das macht durchaus einen größeren Unterschied.