Wechsel Autoversicherung durch Halterwechsel
Guten Tag in die Runde 😉
Ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt und hoffe, dass ihr dabei helfen könnt.
Ich habe im letzten Jahr durch einen langen Aufenthalt im Ausland meine KFZ-Versicherung zu spät gekündigt. Da ich eine Preissteigerung von ca. 400 € innerhalb von zwei Jahren nicht mehr hinnehmen wollte, habe ich am Ende des letzten Jahres den Wagen auf meinen Vater ummelden lassen. Dadurch ist meine Versicherung aufgelöst wurden und ich habe den Wagen als Zweitwagen bei einer anderen Versicherung angemeldet.
Jedoch lassen sich jetzt meine eigenen SF-Jahre (laut Aussage der Versicherung) nicht auf meinen Vater übertragen.
Nun zu der eigentlichen Frage:
Wenn ich das Auto jetzt wieder auf mich ummelde, hat meine alte Versicherung, dann immer noch das Vorrecht die Versicherung wieder aufzunehmen oder ist diese komplett raus aus der Geschichte? Mit Vorrecht meine ich gelesen zu haben, wenn zum Beispiel lediglich eine Abmeldung des Fahrzeuges erfolgt und dann wieder auf mich angemeldet wird , ich wieder bei der selben Versicherung zu den abgeschlossenen Konditionen versichert bin.
Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Wünsche euch ein schönes Wochenende
Kevin
16 Antworten
Wie gesagt 4 Monate im Ausland und nicht täglich Zugriff auf das Internet gehabt. Neue Rechnung kam ein Monat früher.
Versicherung sagt auch gerade, dass das nur einmal möglich ist mit der Übertragung der SF-Jahre.
Ich glaube ich lasse es jetzt einfach das Jahr laufen, kündige den Vertrag fristgerecht, melde das Auto wieder auf mich und lerne einfach aus dem Fehler... xD
Man könnte sich ja auch eine Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz ausstellen lassen und bei einem erneuten Halterwechsel, diese bei der neuen Versicherung vorlegen. Da dann der SF bei der alten Versicherung nicht abgerufen wird, bleibt ihr der erneute Halterwechsel verborgen