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Wechsel Autoversicherung durch Halterwechsel

Themenstarteram 9. März 2018 um 13:35

Guten Tag in die Runde ;)

Ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt und hoffe, dass ihr dabei helfen könnt.

Ich habe im letzten Jahr durch einen langen Aufenthalt im Ausland meine KFZ-Versicherung zu spät gekündigt. Da ich eine Preissteigerung von ca. 400 € innerhalb von zwei Jahren nicht mehr hinnehmen wollte, habe ich am Ende des letzten Jahres den Wagen auf meinen Vater ummelden lassen. Dadurch ist meine Versicherung aufgelöst wurden und ich habe den Wagen als Zweitwagen bei einer anderen Versicherung angemeldet.

Jedoch lassen sich jetzt meine eigenen SF-Jahre (laut Aussage der Versicherung) nicht auf meinen Vater übertragen.

Nun zu der eigentlichen Frage:

Wenn ich das Auto jetzt wieder auf mich ummelde, hat meine alte Versicherung, dann immer noch das Vorrecht die Versicherung wieder aufzunehmen oder ist diese komplett raus aus der Geschichte? Mit Vorrecht meine ich gelesen zu haben, wenn zum Beispiel lediglich eine Abmeldung des Fahrzeuges erfolgt und dann wieder auf mich angemeldet wird , ich wieder bei der selben Versicherung zu den abgeschlossenen Konditionen versichert bin.

Ich bedanke mich schon mal im voraus.

Wünsche euch ein schönes Wochenende

Kevin

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16 Antworten
am 9. März 2018 um 13:48

Eine Übertragung des SFR auf eine dritte Person ist immer auch unterjährig möglich.

Neuer VN neuer Glück. Das heißt, wenn der VN wechselt ist eine neue Versicherung möglich.

In Deinem Fall muss eine SFR-Übertragung von Dir auf Deinen Vater vorgenommen werden. Früher war es das Formblatt zur TB28, neu AKB I.6.1.4 oder wie es auch bei Deiner Versicherung handelt. Musst mit denen Sprechen.

Die müssen dann eine Ziffer 5 Anfrage bei Deiner alten Versicherung starten. (Ziffer 5 bedeutet SFR Übertragung von anderem VN).

Hier ein Link zu einem neutralen Formblatt: https://www.nafi.de/dienstleistungen/handbuecher/SFR_Uebe.pdf

Manchen (Direkt)Versicherern ist das zu viel Aufwand. Die haben in ihren AKB eine Übertragung oder Übernahme von einem anderen VN ausgeschlossen. Da hilft nur ein Wechsel zu einer Gesellschaft die das macht.

Themenstarteram 9. März 2018 um 14:00

Danke Gustav für die schnelle Antwort.

Primär geht es mir jedoch um die Beantwortung der Frage, ob ich das Auto ohne Bedenken wieder auf mich anmelden kann, um dann eine komplett neue Autoversicherung abzuschließen?

Ich mag jetzt nicht das Auto ummelden und dann bekomme ich Post von meiner alten Versicherung...

Wer ist denn überhaupt im Moment der Versicherungsnehmer?

am 9. März 2018 um 16:06

Wenn Du Halter und Versicherungsnehmer bist und den SFR von Deinem alten Vertrag willst und es sich um das selbe FZG handelt, hat die alte Versicherung binnen 18 Monaten die älteren Rechte.

Sprich, Du müsstest es bei der alten Gesellschaft versichern.

Nur wenn Halter und VN ein anderer sind oder es sich um ein anderes Fahrzeug handelt, kann man eine neue Versicherung wählen.

Themenstarteram 9. März 2018 um 18:50

Also ich war Versicherungsnehmer und das Auto war bis zum ca. 23.12 auf mich zugelassen. Danach habe ich das Auto auf meinen Vater zugelassen und somit war ich aus meiner Versicherung raus.

Ok wenn ich Gustav richtig verstehe, werde ich wohl beim wiederzulassen auf mich, wohl auch die alte Versicherung aktivieren?

Somit sollte ich es favorisieren, die SF-Jahre auf meinen Vater zu übertragen.

Wenn dein Vater jetzt der VN ist, welche Versicherung lässt denn eine SF Übertragung auf den Vater nicht zu?

Wieso hast du das Auto, dann als Zweitwagen bei einer anderen Versicherung angemeldet?

Verstehe ich nicht.

Themenstarteram 10. März 2018 um 11:31

Grüße,

weil mir meine Versicherung einfach zu teuer geworden ist und ich eben durch das zu späte kündigen, nicht mehr die Möglichkeit hatte "sofort" aus der Versicherung rauszukommen.

Ich werde der Sache mit der SF-Übertragung nochmal nachgehen.

Stand jetzt muss ich also davon ausgehen, trotz zwischenzeitlichen Halterwechsel, dass mich die alte Versicherung dazu "zwingt" die Versicherung wieder aufzunehmen?

@Celica Derzeit läuft die Versicherung auf die Sparkassen DirektVersicherung

Also gem der der AKB der Sparkassendirektversicherung Ziffer I.1 folgende ist eine Übertragung an den Elternteil möglich, sofern der Vater jetzt auch der VN ist

Themenstarteram 10. März 2018 um 14:29

Ja er ist der Versicherungsnehmer. Gut dann werde ich da direkt Montag nochmal anrufen und das klären.

Vielen Dank ersteinmal für die Hilfe

Funktioniert dann auch irgendwann eine Rückübertragung? Das würde ich auf jeden Fall mal klären.

Man muss dann eine Versicherung suchen die Rückübertragungen zuläßt, wenn es die eigene nicht macht

Eben, und dann ist die Frage, ob sich der ganze Stress lohnt.

Wenn sich doch die Versicherung erhöht hat hab ich doch normal ein Sonderkündigungsrecht oder bin ich jetzt falsch?

Kommt drauf an warum sie sich erhöht hat. Und eig ja. Binnen 1monat kann man gewöhnlich kündigen

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