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Was zahlt die Teilkasko
Hallo,
wie verhält es sich mit einem Teilkaskoschaden bei alten Autos.
Nehmen wir an das ein Auto noch 700 EUR Wert ist und die Scheiben kaputt sind. Zahlt die Teilkasko dann den Glasschaden unabhängig vom Wert des Fahrzeugs, d.h. auch dann wenn dieser mehr als 700 EUR kostet? Wie verhält es sich bei einem solchen Fahrzeug mit einem Hagelschaden?
Grüße,
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Hallo,
Hab da auch ne Kurze frage.
Mein Vater hatte ein Diebstahlschaden. Geschätzer schaden ca 1500-2000€
Soweit ich weiß müssen wir einen Gutachter einschalten wenn wir das Geld auszahlen lassen möchten. Wer bezahlt den gutachter? Wir oder die teilkasko?
Danke im vorraus
Hallo Michi,
nicht die teilkasko ;)
Die Versicherung, bei der Ihr die Teilkasko abgeschlossen habt, beauftragt einen Sachverständigen und bezahlt diesen auch.
Gruß
Delle
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36 Antworten
Klar lohnt sich das, wenn man bei einem Wirtschaftlichen Totalschaden durch einen Marder, Brand oder sonst was nur 150,- "Verlust" für die SB hat, anstatt ganz ohne da zu stehen.
Wenn man natürlich immer so viel in er Portokasse hat um sich direkt aus eigener Tasche was anderes leisten zu können, kann man auch drauf verzichten.
Ohne Frage ist es so dass es sich aus finanzieller Sicht lohnt wenn etwas passiert. Ich sehe eher das aus meiner Sicht nicht mehr sehr günstige Verhältnis zwischen Beitrag und zu erwartender Zahlung im Schadensfall.
Zitat:
...
Ist mir wirklich ein Fehler unterlaufen.
Die Höchstleistung ist der WBW - SB. Eine sach und fachgerechte Reparatur mal vorausgesetzt.
Wobei man aber sehr wohl bedenken muss, dass die Berechnungsbasis der WBW zu 100% ist. Die Versicherung übernimmt dann die Rechnung minus der vereinbarten SB. Das ist insofern wichtig, da der wirtschaftliche Totalschaden erst bei Überschreitung des WBW eintritt.
Wenn Du schreibst die „Höchstleistung = WBW – SB“, würde in diesem Fall (WBW 700 €) bedeuten, dass die Reparatur nur bis 550 € von der Versicherung freigegeben werden würde. Dem ist nicht so.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Zitat:
...
Ist mir wirklich ein Fehler unterlaufen.
Die Höchstleistung ist der WBW - SB. Eine sach und fachgerechte Reparatur mal vorausgesetzt.
Wobei man aber sehr wohl bedenken muss, dass die Berechnungsbasis der WBW zu 100% ist. Die Versicherung übernimmt dann die Rechnung minus der vereinbarten SB. Das ist insofern wichtig, da der wirtschaftliche Totalschaden erst bei Überschreitung des WBW eintritt.
Wenn Du schreibst die „Höchstleistung = WBW – SB“, würde in diesem Fall (WBW 700 €) bedeuten, dass die Reparatur nur bis 550 € von der Versicherung freigegeben werden würde. Dem ist nicht so.
Reparieren kannst du immer. Nur es gibt nicht mehr als die 550,00 Euro.
So oder so ähnlich den den meisten AKBs zu finden:
Zitat:
A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu
folgenden Obergrenzen:
a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen
Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6, wenn Sie uns
dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend
A.2.7.1.b.
b Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die
erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert
verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).
Zitat:
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert
unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug
trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.
Zitat:
A.2.6.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten
Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
A.2.6.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Irgendwie meint Ihr beide das selbe........:D
Kappungsgrenze bei der Entschädigung ist der WBW. Bei Überschreitung ist Ritze mit Reparatur.
Wenn der WBW 700 Euro ist bekommt der VN 700 Euro minus SB.
Gruß
Delle
eine Frage und zig zum Teil unterschiedliche Antworten. Der Frage Steller ist jetzt sicher genauso schlau wie vorher und etwas verunsicherter...mein Tip daher; ruf doch einfach deine Gesellschaft an und frag da nach. Zur Not hat man auch seinen Versicherungsunterlagen, allg. Bedingungen oder schlicht seine Police wo derart Fragen auch manchmal schon beantwortet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Matze316
eine Frage und zig zum Teil unterschiedliche Antworten. Der Frage Steller ist jetzt sicher genauso schlau wie vorher und etwas verunsicherter...mein Tip daher; ruf doch einfach deine Gesellschaft an und frag da nach. Zur Not hat man auch seinen Versicherungsunterlagen, allg. Bedingungen oder schlicht seine Police wo derart Fragen auch manchmal schon beantwortet werden.
wo ist hier das Problem?
Das ist ganz einfach und auch schon mehrfach richtig beantwortet.
Im Totalschadenfall bekommt der TE den WBW minus RW.
Im Reparaturschadenfall die Reparaturkosten netto bei fiktiver Abrechnung und die brutto Reparaturkosten bei Vorlage einer Rechnung.
Und du meinst also, das der TE jetzt durch deinen Ratschlag schlauer geworden ist.
Aha........:rolleyes:
@matze316,
ich persönlich würde da auf eine telefonische Hotline-Auskunft nichts geben. Damit kann man keine Rechtssicherheit herstellen.
Hallo,
Hab da auch ne Kurze frage.
Mein Vater hatte ein Diebstahlschaden. Geschätzer schaden ca 1500-2000€
Soweit ich weiß müssen wir einen Gutachter einschalten wenn wir das Geld auszahlen lassen möchten. Wer bezahlt den gutachter? Wir oder die teilkasko?
Danke im vorraus
Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Also den Schaden melden und die Versicherung wird Dir bzw. Deinem Vater schon sagen, wie sie verfahren wird.
Einen Gutachter den Ihr selbst beauftragt zahlt Ihr in der Regel auch selbst.
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Hallo,
Hab da auch ne Kurze frage.
Mein Vater hatte ein Diebstahlschaden. Geschätzer schaden ca 1500-2000€
Soweit ich weiß müssen wir einen Gutachter einschalten wenn wir das Geld auszahlen lassen möchten. Wer bezahlt den gutachter? Wir oder die teilkasko?
Danke im vorraus
Hallo Michi,
nicht die teilkasko ;)
Die Versicherung, bei der Ihr die Teilkasko abgeschlossen habt, beauftragt einen Sachverständigen und bezahlt diesen auch.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Also den Schaden melden und die Versicherung wird Dir bzw. Deinem Vater schon sagen, wie sie verfahren wird.
Einen Gutachter den Ihr selbst beauftragt zahlt Ihr in der Regel auch selbst.
Wurde schon bei der Versicherung und bei der Polizei gemeldet.
Mein Vater hat aber erstmal gesagt er möchte das reparieren lassen und sollte ein Kostenvoranschlag bei Bmw machen und der Versicherung schicken.
Er hat es sich aber anders überlegt.
Also heißt das er soll jetzt einfach bei der Versicherng bescheid geben das er das auszahlen lassen möchte und die sagen dann wie es weiter geht?
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Also den Schaden melden und die Versicherung wird Dir bzw. Deinem Vater schon sagen, wie sie verfahren wird.
Einen Gutachter den Ihr selbst beauftragt zahlt Ihr in der Regel auch selbst.
:rolleyes: beim nächsten mal bin ich wieder schneller.......:D
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Wurde schon bei der Versicherung und bei der Polizei gemeldet.
Mein Vater hat aber erstmal gesagt er möchte das reparieren lassen und sollte ein Kostenvoranschlag bei Bmw machen und der Versicherung schicken.
Er hat es sich aber anders überlegt.
Also heißt das er soll jetzt einfach bei der Versicherng bescheid geben das er das auszahlen lassen möchte und die sagen dann wie es weiter geht?
gehöhrt das Auto deinem Pappa oder BMW evtl. geleast?
Gruß
Delle
Danke für die Hilfe...
Gehört meinem Vater das Auto.