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Was zahlt die Teilkasko

Themenstarteram 18. September 2010 um 12:54

Hallo,

wie verhält es sich mit einem Teilkaskoschaden bei alten Autos.

Nehmen wir an das ein Auto noch 700 EUR Wert ist und die Scheiben kaputt sind. Zahlt die Teilkasko dann den Glasschaden unabhängig vom Wert des Fahrzeugs, d.h. auch dann wenn dieser mehr als 700 EUR kostet? Wie verhält es sich bei einem solchen Fahrzeug mit einem Hagelschaden?

Grüße,

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

Hallo,

Hab da auch ne Kurze frage.

Mein Vater hatte ein Diebstahlschaden. Geschätzer schaden ca 1500-2000€

Soweit ich weiß müssen wir einen Gutachter einschalten wenn wir das Geld auszahlen lassen möchten. Wer bezahlt den gutachter? Wir oder die teilkasko?

Danke im vorraus

Hallo Michi,

 

nicht die teilkasko ;)

 

Die Versicherung, bei der Ihr die Teilkasko abgeschlossen habt, beauftragt einen Sachverständigen und bezahlt diesen auch.

 

Gruß

 

Delle

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Klar lohnt sich das, wenn man bei einem Wirtschaftlichen Totalschaden durch einen Marder, Brand oder sonst was nur 150,- "Verlust" für die SB hat, anstatt ganz ohne da zu stehen.

Wenn man natürlich immer so viel in er Portokasse hat um sich direkt aus eigener Tasche was anderes leisten zu können, kann man auch drauf verzichten.

Themenstarteram 19. September 2010 um 11:44

Ohne Frage ist es so dass es sich aus finanzieller Sicht lohnt wenn etwas passiert. Ich sehe eher das aus meiner Sicht nicht mehr sehr günstige Verhältnis zwischen Beitrag und zu erwartender Zahlung im Schadensfall.

Zitat:

...

Ist mir wirklich ein Fehler unterlaufen.

Die Höchstleistung ist der WBW - SB. Eine sach und fachgerechte Reparatur mal vorausgesetzt.

Wobei man aber sehr wohl bedenken muss, dass die Berechnungsbasis der WBW zu 100% ist. Die Versicherung übernimmt dann die Rechnung minus der vereinbarten SB. Das ist insofern wichtig, da der wirtschaftliche Totalschaden erst bei Überschreitung des WBW eintritt.

Wenn Du schreibst die „Höchstleistung = WBW – SB“, würde in diesem Fall (WBW 700 €) bedeuten, dass die Reparatur nur bis 550 € von der Versicherung freigegeben werden würde. Dem ist nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

...

Ist mir wirklich ein Fehler unterlaufen.

Die Höchstleistung ist der WBW - SB. Eine sach und fachgerechte Reparatur mal vorausgesetzt.

Wobei man aber sehr wohl bedenken muss, dass die Berechnungsbasis der WBW zu 100% ist. Die Versicherung übernimmt dann die Rechnung minus der vereinbarten SB. Das ist insofern wichtig, da der wirtschaftliche Totalschaden erst bei Überschreitung des WBW eintritt.

Wenn Du schreibst die „Höchstleistung = WBW – SB“, würde in diesem Fall (WBW 700 €) bedeuten, dass die Reparatur nur bis 550 € von der Versicherung freigegeben werden würde. Dem ist nicht so.

Reparieren kannst du immer. Nur es gibt nicht mehr als die 550,00 Euro.

So oder so ähnlich den den meisten AKBs zu finden:

Zitat:

A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu

folgenden Obergrenzen:

a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen

Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6, wenn Sie uns

dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend

A.2.7.1.b.

b Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die

erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert

verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).

Zitat:

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert

unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug

trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.

Zitat:

A.2.6.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten

Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

A.2.6.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand.

Irgendwie meint Ihr beide das selbe........:D

 

Kappungsgrenze bei der Entschädigung ist der WBW. Bei Überschreitung ist Ritze mit Reparatur. 

 

Wenn der WBW 700 Euro ist bekommt der VN 700 Euro minus SB.

 

Gruß

 

Delle

 

eine Frage und zig zum Teil unterschiedliche Antworten. Der Frage Steller ist jetzt sicher genauso schlau wie vorher und etwas verunsicherter...mein Tip daher; ruf doch einfach deine Gesellschaft an und frag da nach. Zur Not hat man auch seinen Versicherungsunterlagen, allg. Bedingungen oder schlicht seine Police wo derart Fragen auch manchmal schon beantwortet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Matze316

eine Frage und zig zum Teil unterschiedliche Antworten. Der Frage Steller ist jetzt sicher genauso schlau wie vorher und etwas verunsicherter...mein Tip daher; ruf doch einfach deine Gesellschaft an und frag da nach. Zur Not hat man auch seinen Versicherungsunterlagen, allg. Bedingungen oder schlicht seine Police wo derart Fragen auch manchmal schon beantwortet werden.

wo ist hier das Problem?

 

Das ist ganz einfach und auch  schon mehrfach richtig beantwortet.

 

Im Totalschadenfall bekommt der TE den WBW minus RW.

 

Im Reparaturschadenfall die Reparaturkosten netto bei fiktiver Abrechnung und die brutto Reparaturkosten bei Vorlage einer Rechnung.  

 

Und du meinst also, das der TE jetzt durch deinen Ratschlag schlauer geworden ist.

 

Aha........:rolleyes:

@matze316,

 

ich persönlich würde da auf eine telefonische Hotline-Auskunft nichts geben. Damit kann man keine Rechtssicherheit herstellen.

Hallo,

Hab da auch ne Kurze frage.

Mein Vater hatte ein Diebstahlschaden. Geschätzer schaden ca 1500-2000€

Soweit ich weiß müssen wir einen Gutachter einschalten wenn wir das Geld auszahlen lassen möchten. Wer bezahlt den gutachter? Wir oder die teilkasko?

Danke im vorraus

Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Also den Schaden melden und die Versicherung wird Dir bzw. Deinem Vater schon sagen, wie sie verfahren wird.

Einen Gutachter den Ihr selbst beauftragt zahlt Ihr in der Regel auch selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

Hallo,

Hab da auch ne Kurze frage.

Mein Vater hatte ein Diebstahlschaden. Geschätzer schaden ca 1500-2000€

Soweit ich weiß müssen wir einen Gutachter einschalten wenn wir das Geld auszahlen lassen möchten. Wer bezahlt den gutachter? Wir oder die teilkasko?

Danke im vorraus

Hallo Michi,

 

nicht die teilkasko ;)

 

Die Versicherung, bei der Ihr die Teilkasko abgeschlossen habt, beauftragt einen Sachverständigen und bezahlt diesen auch.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Also den Schaden melden und die Versicherung wird Dir bzw. Deinem Vater schon sagen, wie sie verfahren wird.

Einen Gutachter den Ihr selbst beauftragt zahlt Ihr in der Regel auch selbst.

Wurde schon bei der Versicherung und bei der Polizei gemeldet.

Mein Vater hat aber erstmal gesagt er möchte das reparieren lassen und sollte ein Kostenvoranschlag bei Bmw machen und der Versicherung schicken.

Er hat es sich aber anders überlegt.

Also heißt das er soll jetzt einfach bei der Versicherng bescheid geben das er das auszahlen lassen möchte und die sagen dann wie es weiter geht?

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Also den Schaden melden und die Versicherung wird Dir bzw. Deinem Vater schon sagen, wie sie verfahren wird.

Einen Gutachter den Ihr selbst beauftragt zahlt Ihr in der Regel auch selbst.

:rolleyes: beim nächsten mal bin ich wieder schneller.......:D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

 

Wurde schon bei der Versicherung und bei der Polizei gemeldet.

Mein Vater hat aber erstmal gesagt er möchte das reparieren lassen und sollte ein Kostenvoranschlag bei Bmw machen und der Versicherung schicken.

Er hat es sich aber anders überlegt.

Also heißt das er soll jetzt einfach bei der Versicherng bescheid geben das er das auszahlen lassen möchte und die sagen dann wie es weiter geht?

gehöhrt das Auto deinem Pappa oder BMW evtl. geleast?

 

Gruß

 

Delle

Danke für die Hilfe...

Gehört meinem Vater das Auto.

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