Was würdet ihr tun, wenn ihr Verkehrsminister währt?

Hallo,

Frohe Festtage euch allen.
Dann fang ich mal an.

- Geländewagen, SUVs, PickUps nur noch nach Bedarfsanalyse jedes einzelnen freigeben und mit Auflagen verknüpfen
- Mehr Ladesäulen für E-Autps
- Kostenloses Parken für E-Autos
- Verbot von lauten Rollern
- Erdgas und LNG als Übergangslösung einsetzen (Ressourcen schonend, weniger Dreck und und geringere Lärm-Grenzwerte)
- Diesel höher besteuern
- H-Kennzeicen abschaffen
- Laute Autos, Motoröder Roller und LKWs als auch Busse verbieten, oder mit bis zu 10.000 Euro extra besteuern
- Flüsterasphalt zum Standard machen
- Lärmschutzwände an den Autobahnen ausbauen
- Effiziente Verkehrsleitsysteme mit bedarfsgerechter Grünphase
- Nur noch leise Reifen erlauben
- Streichung der Kilometerpauschale
- max 160km/h auf Autobahnen (abends/nachts) ansonsten 120km/h
- Staatliche Förderung für Firmenwagen einstellen
- Baufirmen haftbar für Fehlplanungen machen
- Beschleunigen der Fertigstellung Baustellen (Wer schneller fertig ist kriegt +, wer in die Länge zieht wird haftbar gemacht)
- Institut für Steuergelderverschwendung im Straßenverkehr einrichten
- Strafen für dichtes Auffahren erhöhen
- Kippen/ und Müll rausschmeißen unter spürbare Strafe stellen

Es muss man mehr Ordnung ins System reingebracht werden, da gibt es Verbesserungspotenzial!

Beste Antwort im Thema

Ich würde heute nix mehr machen.
Wenigstens heute soll Ruhe einkehren.

Frohe Weihnachten allen.

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Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Hat an Weihnachten selbst in Kriegen funktioniert.
Das gibts schon seit fast einem Jahrhundert nicht mehr...

Für mich ist Weihnachten ein normaler Arbeitstag. Meine Familie sehe ich oft genug und wir verstehen uns gut, daher benötigen wir diese Krücke nicht 😉

Frieden über Weihnachten hat im 1. WK in Flandern, vor Verdun, im 2. WK in Stalingrad, in den Ardennen wie auch in der Schlacht um Ortona funktioniert.

In nicht christlichen Ländern ist nicht mit Frieden vom 24.12. bis 26.12 oder auch länger, wie in Stalingrad, bis zum Erscheinen Väterchen Frosts zu rechnen.

Es wird immer merkwürdiger hier....was für Ideen und Vorschläge....total krank.

OPC, Mr.Driveyanuts usw.

Erschreckend, von wem man so umgeben ist!

Wenn ich Verkehrsminister wäre, würde ich die erste Legislaturperiode allein darauf verwenden, StVO & Konsorten sowie den gesamten Schildawald soweit aufzuräumen, dass jedem kundigen VT sofort klar ist, welche Regelung jetzt gelten soll.

Wenn ich deut. Verkehrsminister würde, würde ich:

- den Schilderwald abbauen (weg von "hier gilt das, hier das, und hier das" hin zu "allgemeine Regel, nur die Ausnahmen werden beschildert"😉 und die Strassenverkehrsordnung vereinfachen, sodas jeder (ohne Anwalt) die Regeln versteht.
- das 60km/h-Limit für LKW's auf Landstrassen abschaffen, resp. angleichen auf die Autobahn-80.
- die geplante Totalprivatisierung der DB abblasen, und sie zu einer "in 100% Staatsbesitz befindlichen Aktiengesellschaft umwandeln", damit die DB sich wieder dem Kerngeschäft "Bahn" widmen kann
- Maut 25€/Jahr für alle (ohne Verkehrssteuer-Verrechnung), dafür mit 100%iger Zweckgebundenheit (mit den Mauteinnahmen dürfen lediglich bemautete Strassen erhalten und ausgebaut werden)
- und kurz bevor mich Mutti Merkel wegen der Zweckgebundenheit der Maut mit Schimpf und Schande aus dem Amt jagen würde, würde ich die Führerschein-Richtlinien endlich EU-konform umsetzen, und die gegebenen Möglichkeiten nutzen. Denn in ganz Europa wurden die Führerausweise angeglichen, nur D hat stets eigene Kategorien und Berechtigungen...
(mehr lässt sich in einer Legislatur nicht gegen Widerstand von Regierung und Opposition durchdrücken, auch wenn obiges nur Kleinkram ist)

Ferner, und das mach ich auch als Privater, würde ich ein frohes Fest wünschen
🙂

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Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


- und kurz bevor mich Mutti Merkel wegen der Zweckgebundenheit der Maut mit Schimpf und Schande aus dem Amt jagen würde, würde ich die Führerschein-Richtlinien endlich EU-konform umsetzen, und die gegebenen Möglichkeiten nutzen. Denn in ganz Europa wurden die Führerausweise angeglichen, nur D hat stets eigene Kategorien und Berechtigungen...

Nö - das halte ich zumindest für sauber gelöst - und auch andere EU-Länder backen da das eine oder andere eigene Brötchen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - das halte ich zumindest für sauber gelöst - und auch andere EU-Länder backen da das eine oder andere eigene Brötchen.

Leider nein - die nutzen nur die Möglichkeiten welche die EU-Richtlinie bietet... (vgl. "B1" oder die "Miterteilung von/Erleichterter Zugang zu A1 bei der Klasse B"😉 Wobei ich sagen muss, das die zweite Angleichung dann doch mehr in die Richtung EU-Richtlinie ging als die Erste...

Dann sag mir bitte mal, welche D-Regelung nicht mit der EU konform läuft.

Als gefordertes Beispiel: B96. Einmalig in Europa...

Tja nun. Mein Wissen beziehe ich aus diesem pdf-Dokument (Seitenangaben sind unverbindlich):

Seite 4 f:

Zitat:

b) Klasse B:
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens
3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Per-
sonen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind;
hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitge-
führt werden.
Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der
betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse
ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamt-
masse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht über-
steigt. Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-
kombination 3 500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten nach
Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs V vor, dass das
Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn
zuvor

eine Schulung abgeschlossen wurde oder

eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen
erfolgreich abgelegt wurde.

Die Mitgliedstaaten können auch vorschreiben, dass sowohl
die Schulung als auch die Prüfung der Fähigkeiten und Ver-
haltensweisen zu absolvieren ist.
Die Mitgliedstaaten tragen die Fahrerlaubnis für derartige
Fahrzeugkombinationen mittels des entsprechenden Gemein-
schaftscodes auf dem Führerschein ein.
Das Mindestalter für die Klasse B wird auf 18 Jahre festge-
legt

Und dann noch Seite 38:

Zitat:

ANHANGV
MINDESTANFORDERUNGENANFAHRERSCHULUNGUNDFAHRPRÜFUNGFÜRDIEINARTIKEL4
ABSATZ4BUCHSTABEBABSATZ2GENANNTENFAHRZEUGKOMBINATIONEN
1. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um

die Schulung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d zu genehmigen und zu überwachen oder

für die Abhaltung der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d zu sor-
gen.
2.1 Dauer der Fahrerschulung:

mindestens 7 Stunden.
3. Inhalt der Fahrerschulung
Die Fahrerschulung erstreckt sich auf die in Anhang II Nummern 2 und 7 beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Verhaltensweisen. Dabei ist Folgendem besondere Aufmerksamkeit zu widmen:

Fahrzeugdynamik, Sicherheitskriterien, Zugfahrzeug und Anhänger (Kupplungsmechanismus), richtiges Beladen
und Sicherheitszubehör;
Der praktische Teil der Schulung erstreckt sich auf folgende Übungen: Beschleunigen, Verzögern, Wenden, Bremsen,
Anhalteweg, Spurwechsel, Bremsen/Ausweichen, Pendeln des Anhängers, Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
vom bzw. an das Zugfahrzeug, Einparken;

jeder Schulungsteilnehmer muss am praktischen Teil der Schulung teilnehmen und seine Fähigkeiten und Verhal-
tensweisen auf öffentlichen Straßen unter Beweis stellen;

die für die Schulung verwendeten Fahrzeugkombinationen müssen der Klasse angehören, für die die Führerschein-
bewerber eine Fahrerlaubnis erwerben möchten.
4. Dauer und Inhalt der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen
Die Dauer der Prüfung und die bei der Prüfung zurückgelegte Strecke müssen für die Beurteilung der in Nummer 3
genannten Fähigkeiten und Verhaltensweisen ausreichen.

Also alles im Bereich der EU-Regeln. 🙂 Einmalig mag es sein, aber es passt rein.

Personen, die im Deutschen Bundestag sitzen oder und in den Länderparlamenten und nicht im Besitz eines Führerscheins sind oder wenn ja nicht SELBST fahren, bei Diskussionen und Entscheidungen über Verkehrsfragen ausschliessen.   
Gruß Meggs
P.S. Wäre dann zwar ein kleiner Kreis aber wenigstens "einigermaßen" kompetent.

Liegt's an Heilig Abend, oder sind hier wirklich alle Heilige.

Ich würde mich erst mal freuen, dass ich's geschafft habe!
Mich darüber freuen, dass ich mich im Straßenverkehr nicht mehr herumärgern muss, weil ich einen Fahrer habe.
Danach würde ich mir meine Chefin zum Vorbild nehmen und alle wichtigen Entscheidungen einfach aussitzen.
Würde schleimen und kriechen, um auch noch eine zweite Legislaturperiode Minister zu bleiben.
Mich um beste Verbindungen bemühen um später einen guten Posten in der Industrie zu bekommen.

Wahrscheinlich würde ich mich ärgern, dass ich solch ein rückgradloses A****loch geworden bin - aber nur bis zum nächsten Kontoauszug...

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Tja nun. Mein Wissen beziehe ich aus diesem pdf-Dokument (Seitenangaben sind unverbindlich):

... das Dokument redet davon, das mit B Auto + 750kg geführt werden darf. Und für ALLES ANDERE eine Prüfung/Schulung stattzufinden habe. Was mit BE erfüllt ist, und warum alle Staaten nun eine BE kennen...

NUR Deutschland hat eine B96 (zusätzlich zu BE) daraus gemacht; naja, mir ists ja schnurz, ich bin ja nicht der Verkehrsminister... Aber warum muss Deutschland immer eine Sonderregel rausnehmen... B96 - warum nicht BE wie in allen anderen Staaten? Aber um das zu verstehen muss man die Idee der Vereinheitlichung verstehen...

Let's agree to disagree, ok?

Schönen heilig Abend wünsch ich!

mir gehen diese ganzen neuen führerscheinklassen dermaßen auf den zeiger....

was bin ich froh, dass ich alle von 1-5 habe

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


Let's agree to disagree, ok?

nur bedingt - kommt weiter unten*.

Zitat:

Schönen heilig Abend wünsch ich!

Dito -und ohne jede Einschränkung. 🙂

* Mit Klasse B war schon ewig folgendes erlaubt: Zugwagen hat Leermasse 1,5 Tonnen, zulässiges Gesamtgewicht 2 Tonnen. Dann noch ein Anhänger von 1,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dran - fahrerlaubisrechtlich ist da mit Klasse B alles im grünen Bereich. Seit dem 19.1. 2013 ist da mit FE aus D noch ein wenig mehr machbar, weil die Regel über das Leergewicht des PKWs weggefallen ist.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


An einem Heiligen Abend so ein Thema zu eröffnen🙄 Hätte das nicht bis nach den Feiertagen Zeit gehabt oder als Beginner Thread am 1. Januar 2014😉

Eher am 1. April. 🙄

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