Was sagt unsere Ordnungshüter dazu ?
Ich habe ein Text gefunden, die ich, ehrlich gesagt, recht amusant fand. Moralisch nicht machbar, aber rechtlicht ?
Ist das ein fall von "dreistigkeit siegt?" Wird das tatsächlich so geahndet ? Mich interessieren jetzt die Meinungen unser Ordnungshüter und die die davon gebraucht gemacht haben (ich meine den Taxt) und erwischt worden sind.
Eins vorweg, es soll mit ein lächeln gelessen werden, bitte kein Streitigkeiten über was ist falsch und richtig, das wissen wir alle.
Also:
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der inken Fahrspur...
Drängeln? Lichthupe? Aber HALT: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 € + 4 Punkte +3 Monate Fahrverbot.
Fazit: lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment 50€ +3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen. Also 200€, 1 Punkt und 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur! Das kostet lt. gültiger StVO im Moment 50€ +2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart!
Und hier der Tipp für
"Schnäppchenjäger"
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht
werden soll! Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20€. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber leider beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im ersandhandel (Conrad, Westfalia, etc. ) kaufen. Also 230€ gespart und KEINE Punkte bekommen ! ! !
Beste Antwort im Thema
Ich habe ein Text gefunden, die ich, ehrlich gesagt, recht amusant fand. Moralisch nicht machbar, aber rechtlicht ?
Ist das ein fall von "dreistigkeit siegt?" Wird das tatsächlich so geahndet ? Mich interessieren jetzt die Meinungen unser Ordnungshüter und die die davon gebraucht gemacht haben (ich meine den Taxt) und erwischt worden sind.
Eins vorweg, es soll mit ein lächeln gelessen werden, bitte kein Streitigkeiten über was ist falsch und richtig, das wissen wir alle.
Also:
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der inken Fahrspur...
Drängeln? Lichthupe? Aber HALT: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 € + 4 Punkte +3 Monate Fahrverbot.
Fazit: lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment 50€ +3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen. Also 200€, 1 Punkt und 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur! Das kostet lt. gültiger StVO im Moment 50€ +2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart!
Und hier der Tipp für
"Schnäppchenjäger"
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht
werden soll! Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20€. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber leider beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im ersandhandel (Conrad, Westfalia, etc. ) kaufen. Also 230€ gespart und KEINE Punkte bekommen ! ! !
67 Antworten
Hallo moppedsammler!
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Der Fall würde mich aber interessieren. 🙄Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Ich kenne mindestens einen Fall, wo Nichtpolizisten Blaulicht in einem zivilen Pkw dabei hatten. Das aber ganz legal. Auch durften sie das Blaulicht in einem für sie spezifischen Fall verwenden.
Ich möchte das aus Datenschutzgründen nicht konkret ausführen.
Es ging um ein ganz spezielles Katastrophenszenario zur Zeit der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006.
Öhm... auf Bundesebene!
Also nicht unbedingt Zivilisten, welche die Sau rauslassen wollten.
Ich könnte mir vorstellen, daß die mißbräuchliche Benutzung eines Blaulichts zwar tatsächlich "günstiger" ist als Drängeln auf der Autobahn, aber Wiederholungstäter dürften da nicht jedesmal mit 20 Euro wegkommen.
Wie sieht es eigentlich aus? Werden 20 Euro Vergehen eigentlich gespeichert?
Wenn ich betrunken im Straßenverkehr aufgefallen bin, dann hat das im Wiederholungsfall erweiterte Konsequenzen. Ist das bei mißbräuchlicher Verwendung von Blaulicht auch der Fall?
Ich frage nur aus Interesse. Ich habe keinen Bedarf an besonders schnellem Vorwärtskommen! 😁
Alles Gute!
Ramses297.
Ja, dann musst du, wenn du betrunken bist, um der Sicherheit willen mit Blaulicht fahren.
( Dieses Projekt sollim Rahmen der Führerscheinangleichung EU 2013 an den Start gehen, um den hohen Kostenaufwand für Alkoholkontrollen zu reduzieren....)
§ 29 Tilgung der Eintragungen
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
1.zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,
2.fünf Jahre
a)bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuches und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist,
b)bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,
c)bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,
3.zehn Jahre
in allen übrigen Fällen.
So, Verwarnungsgelde werden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben, im gegensatz zu einem Straftat, da werden keine Verwarnungs oder Bußgelde bezahlt, da werden Strafen bezahlt laut (u.a) Stgb.
Das fahren mit Blaulicht wird, so wie ich es verstanden habe als OrWi geahndet, somit gibt es eine Verwarnungsgeld, und die werden, wie oben beschreiben, nach 2 Jahre getilgt, so lange du es nicht öfter machst 🙂
Ach, und was ich aber eigentlich sagen wollte ,, 20€ zählt noch als geringfügig (bis 35€), also ein OrWi die nach 2 Jahre erlischt.
Zitat:
Original geschrieben von Jason2002
Das fahren mit Blaulicht wird, so wie ich es verstanden habe als OrWi geahndet
nö...
das was in dem bericht verschwiegen wird, ist der umstand, das sich die 20€ für die missbräuchlich verwendung auf fahrzeuge beziehen, die blaulicht führen dürfen...
bei jemandem, der kein blaulicht führen darf, trifft dann hier das umgangssprachliche "erlöschen der be" zu, was dann neben 3 punkten in flensburg auch noch 80€ zzgl. verwaltungsgebühren von rd. 25€ kostet...
Hallo Forum!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
bei jemandem, der kein blaulicht führen darf, trifft dann hier das umgangssprachliche "erlöschen der be" zu, was dann neben 3 punkten in flensburg auch noch 80€ zzgl. verwaltungsgebühren von rd. 25€ kostet...
Wobei ich das für schwer nachvollziehbar halte.
Wenn sich jemand wie bei einem Feuerwehr- oder Polizeiwagen ein Blaulicht fest montiert, dann ok.
Aber ich bezweifle, daß in meinem Beispiel das MOBILE Blaulicht irgendwo eingetragen war.
Ich muß allerdings zugeben, daß ich davon nun keine Ahnung habe.
Wird das Blaulicht bei Zivilstreifen z.B. in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder haben die Beamten ein "Erlaubnisschreiben" dabei?
Rein vom Verstand ist es aber "zu billig" wenn man so tatsächlich mit 20 Euro davonkäme.
... So gesehen wäre bei einem Gespann, was schneller als mit 100 km/h unterwegs ist, auch die BE erloschen...
Wo ist die Grenze?
Alles Gute!
Ramses297.
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Wird das Blaulicht bei Zivilstreifen z.B. in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder haben die Beamten ein "Erlaubnisschreiben" dabei?
Das Blaulicht gehört zur anwendungsspezifischen Ausstattung des Fahrzeuges und ist somit Dokumentiert und beinhaltet noch einiges mehr.
Von wegen nur mal eben den "blauen Töpsel "aufs Dach
ist so nicht drin.
Außerdem müssen auch die auch eine Prüfnummer haben 😁
wie sieht das eigentlich aus wenn man bei solchen schnellen fahrpassagen das fernlicht anmacht, auch wenn das nicht erlaubt ist. lieber ein kleines bischen blenden (tagsüber nicht so schlimm) als übersehen werden.
Bei so viel Fachkompetenz werde ich mich ehrfurchtsvoll aus diesem Thread zurückziehen.
@husky: Kannst Du Dich mal für einen avatar entscheiden ? Dauernd ein anderes Bild in der Freundesliste und jedesmal muss ich nachschauen, wer das ist...😁
Ich schick meine Pullover nach Rumänien. Die alten beigen Jeans zieh ich zum Schrauben an.😎
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Bei so viel Fachkompetenz werde ich mich ehrfurchtsvoll aus diesem Thread zurückziehen.
Nix da hiergebleiben 😛 ausbüxen iss nich 😛
Das ist doch mal etwas Abwechslung im grauen Avatar Alltag
Die letzten dienten nur als Anschauobjekt für jemand.
Lieder kann man hier keine Bildergalerie einstellen.
Sonst hätte ich es dort gemacht und Fahrzeuge sind halt was anderes.
Bitte um Vergebung und biete ein Bier zur Versöhnung 😁
Ich schraube nicht in Pullovern ist mir zu eng , hab da eher nen Sweatshirt oder eine Latzhose an.
Ist ja schließlich Sommer ...................
Zitat:
Original geschrieben von slv rider
wie sieht das eigentlich aus wenn man bei solchen schnellen fahrpassagen das fernlicht anmacht, auch wenn das nicht erlaubt ist. lieber ein kleines bischen blenden (tagsüber nicht so schlimm) als übersehen werden.
Bei " schnellen Passagen " mit oder ohne Musik geht das doch automatisch an und aus 😁
Blenden ist schlecht denk mal du musst dort hereinschauen.
Ich baue gerade mal wieder etwas um.
Dort wollte ich mal die Power Led am Moped als Tagesfahrlicht und bei Licht als Positionslampen ( natürlich zugelassen ) ausprobieren.
Ich denke das wird gut aussehen ( allerdings Geschmackssache ) und man auch gesehen wird .
Grins wäre dann das nächste Avatar , zum Sammler schiele duck und wegdüse ......
Ich schenk Dir einen neuen, Husky, erkenn ich Dich sofort. Aber nicht ausschneiden und auf's mopped bäppen, gelle ...
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Bei so viel Fachkompetenz werde ich mich ehrfurchtsvoll aus diesem Thread zurückziehen.
Apropos Fachkompetenz:
Fachkompetenz kannst Du ohne Nachweis einer Beamteneigenschaft
h i e rkaufen.
Da braucht man sich auch wirklich nicht mehr zu fragen, wie einige Hansels an solche Sachen kommen, um dann damit Missbrauch zu treiben.
Zum Glück gibt es da noch keine vorgedruckten Dienstausweise...😎
Also, schau Dich nicht um...der Kommissar geht um.😁
Sachen gibts...😰😰😰
Mann Steve... Ein Glück dass wir bald in Rente sind... Nen neuen Dienstausweis gibts übrigens auch demnächst.
In der neuen blauen Uniform macht sogar der olle sammler wieder was her. Es gibt Frauen, die stehen da drauf... 😁 aber das gehört hier nicht her...