Was passiert mit meiner hohen Anzahlung, wenn das Fahrzeug abhanden kommt
Hallo zusammen,
Nehmen wir mal an, ich lease ein Fahrzeug für 48 Monate und die monatliche Leasingrate soll 500€ kosten.
Da ich jetzt die Rate klein halten will, leiste ich eine Anzahlung von 23.520€ um die monatliche Leasingrate auf exakt 10€ zu drücken. Zinsen mal ausgenommen.
Anschliessend lasse ich den Wagen ordentlich Vollkasko versichern mit Gap Schutz.
Was passiert denn nun, wenn das Fahrzeug nach 2, 5 oder 25 Monate geklaut wird oder durch einen Verkehrsunfall Totalschaden ist?
Ich habe bislang schon mehr als einmal gehört, dass man dann einfach „pech“ hat und die Anzahlung flöten geht. Das kann ich mir jedoch kaum vorstellen. Eine verlässliche und seriöse Quelle hat mir noch keiner genannt.
Wie sieht die Sache aus? Ist das wirklich so, oder bekommt man die Anzahlung anteilig von der Versicherung oder der Leasingbank zurück?
Bitte beachten:
Es geht hier nicht darum, ob es Sinn macht, eine hohe Anzahlung zu leisten, sondern wie die Rechtslage ist und ob man mit „Streß und Klage“ rechnen kann / muss.
Beste Antwort im Thema
Bei BMW in den Bedingungen vom Privat-Leasing unter Punkt IV. 2 steht sinngemäß, dass die Leasingsonderzahlung eine Vorauszahlung von monatlichen Leasingraten für die gesamte Laufzeit ist - zusätzlich zu den vereinbarten monatlichen Leasingraten.
Wenn der Vertrag dann zu einer bestimmten Zeit endet, führt das zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Sonderzahlung.
Ich habe es selbst „nur“ mit einer vorzeitigen Rückgabe von ein paar Tagen „probiert“. Da wurde aber sowohl die anteilige monatliche Rate als auch die Anzahlung anteilig erstattet.
42 Antworten
Frühestens am Wochenende. Steht irgendwo bei den Bedingungen zu den Leasingraten, nicht beim Thema GAP. Mit GAP hat das nichts zu tun.
In den letzten Abrechnungen bei früherer Rückgabe am Vertragsende wurde auch immer anteilig die Anzahlung mit erstattet
Zitat:
@Canaan1 schrieb am 4. März 2020 um 06:45:59 Uhr:
Frühestens am Wochenende. Steht irgendwo bei den Bedingungen zu den Leasingraten, nicht beim Thema GAP. Mit GAP hat das nichts zu tun.
In den letzten Abrechnungen bei früherer Rückgabe am Vertragsende wurde auch immer anteilig die Anzahlung mit erstattet
Wäre super, wenn Du das finden könntest. Hab meinen BMW-Leasing-Vertrag gestern auch mal überflogen und das nicht auf Anhieb gesehen.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 04. März 2020 um 00:46:24 Uhr:
Bei BMW wird eine Anzahlung entsprechend anteilig erstattet. Sowohl vom Verkäufer bestätigt als auch im Vertragstext so festgehalten. Der Vorteil für den Leasinggeber ist, dass er schon mit dem Geld arbeiten kann und es so eine ganz ordentliche Verzinsung bekommt.
War bei meinen BMW Leasing Vertrag ebenfalls so (2015).
Insofern müsste es BMW geändert haben wovon ich nicht ausgehe...
Es ist am Vertrag ersichtlich, ob die Anzahlung auf den Kaufpreis angerechnet wird oder anteilig zur Reduzierung der Raten verrechnet wird.
Bei der VAG Gruppe sieht es anders aus. Hier wird es meines Wissens nach auf den Kaufpreis angerechnet was eine niedrigere Rate zur Folge hat, weil dadurch ein niedriger Kaufpreis zur Berechnung der Monatsraten erfolgt.
Fazit ist, daß es abhängig von Leasing Bank des jeweiligen Hersteller bzw. Der Anbieter ist.
Bei BMW in den Bedingungen vom Privat-Leasing unter Punkt IV. 2 steht sinngemäß, dass die Leasingsonderzahlung eine Vorauszahlung von monatlichen Leasingraten für die gesamte Laufzeit ist - zusätzlich zu den vereinbarten monatlichen Leasingraten.
Wenn der Vertrag dann zu einer bestimmten Zeit endet, führt das zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Sonderzahlung.
Ich habe es selbst „nur“ mit einer vorzeitigen Rückgabe von ein paar Tagen „probiert“. Da wurde aber sowohl die anteilige monatliche Rate als auch die Anzahlung anteilig erstattet.
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Danke für den Hinweis - das ist wohl genau der Satz, auf den es ankommt. Den habe ich auch im Vertrag.
Für die Erstattung ist dann auch *nicht* ein Folgevertrag mit der BMW-Bank verlangt, im Gegensatz zur GAP- Übernahme durch die BMW- Bank, wenn dort nicht ohnehin die eigene Versicherung einspringt.
Zitat:
@Canaan1 schrieb am 9. März 2020 um 10:23:40 Uhr:
Bei BMW in den Bedingungen vom Privat-Leasing unter Punkt IV. 2 steht sinngemäß, dass die Leasingsonderzahlung eine Vorauszahlung von monatlichen Leasingraten für die gesamte Laufzeit ist - zusätzlich zu den vereinbarten monatlichen Leasingraten.Wenn der Vertrag dann zu einer bestimmten Zeit endet, führt das zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Sonderzahlung.
Ich habe es selbst „nur“ mit einer vorzeitigen Rückgabe von ein paar Tagen „probiert“. Da wurde aber sowohl die anteilige monatliche Rate als auch die Anzahlung anteilig erstattet.
Vielen lieben Dank.
Genau sowas hätte ich auch erwartet.
Ich werde dann bei meiner nächsten Leasingvertrag das Thema ansprechen und schauen, ob dieser Satz im Vertrag steht oder nicht.
Werde dann mindestens 50% der Gesamtkosten anzahlen, um die monatliche Rate um (mind) 50% zu reduzieren. Finde ich angenehmer.
Zitat:
@Canaan1 schrieb am 9. März 2020 um 10:23:40 Uhr:
Bei BMW in den Bedingungen vom Privat-Leasing unter Punkt IV. 2 steht sinngemäß, dass die Leasingsonderzahlung eine Vorauszahlung von monatlichen Leasingraten für die gesamte Laufzeit ist - zusätzlich zu den vereinbarten monatlichen Leasingraten.Wenn der Vertrag dann zu einer bestimmten Zeit endet, führt das zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Sonderzahlung.
Ich habe es selbst „nur“ mit einer vorzeitigen Rückgabe von ein paar Tagen „probiert“. Da wurde aber sowohl die anteilige monatliche Rate als auch die Anzahlung anteilig erstattet.
Vielen Dank, ja steht bei mir auch so drin. Dann ist man dort hoffentlich auf der sicheren Seite. Wäre ärgerlich, wenn im Schadensfalls 10k Anzahlung weg wären.
Hallo
wie hier schon geschrieben, erwartet der Leasinggeber, dass man das Fahrzeug am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurück gibt. Wenn mir nach drei Wochen nach Leasingbeginn das Fahrzeug gestohlen wird und die Versicherung den Kaufpreis in voller Höhe erstattet, kann ich damit doch einen (identischen) Neuwagen kaufen und diesen am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurückgeben. Dann hat der Hersteller zwei Fahrzeuge verkauft, der Leasinggeber verliert nichts und ich muss halt ein paar Tage/Wochen ohne Fahrzeug auskommen.
Zitat:
@VWS schrieb am 16. November 2020 um 17:33:24 Uhr:
Hallo
wie hier schon geschrieben, erwartet der Leasinggeber, dass man das Fahrzeug am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurück gibt. Wenn mir nach drei Wochen nach Leasingbeginn das Fahrzeug gestohlen wird und die Versicherung den Kaufpreis in voller Höhe erstattet, kann ich damit doch einen (identischen) Neuwagen kaufen und diesen am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurückgeben. Dann hat der Hersteller zwei Fahrzeuge verkauft, der Leasinggeber verliert nichts und ich muss halt ein paar Tage/Wochen ohne Fahrzeug auskommen.
Das ist Quatsch. Der Leasingvertrag bezieht sich auf ein konkretes Auto und nicht ein Auto gleicher Art. Der Leasingvertrag wird vorzeitig beendet. Die Entschädigungsleistung der Versicherung steht dem Leasinggeber zu. Nach neustem Urteil aber nicht die Neuwertentschädigung.
Zitat:
@VWS schrieb am 16. November 2020 um 17:33:24 Uhr:
Hallo
wie hier schon geschrieben, erwartet der Leasinggeber, dass man das Fahrzeug am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurück gibt. Wenn mir nach drei Wochen nach Leasingbeginn das Fahrzeug gestohlen wird und die Versicherung den Kaufpreis in voller Höhe erstattet, kann ich damit doch einen (identischen) Neuwagen kaufen und diesen am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurückgeben. Dann hat der Hersteller zwei Fahrzeuge verkauft, der Leasinggeber verliert nichts und ich muss halt ein paar Tage/Wochen ohne Fahrzeug auskommen.
Schonmal was von der Fahrgestell Nr. gehört? Die ist doch für jedes Auto anders.
Wenn das Auto gestohlen wird mußt Du das umgehend dem Leasingunternhmen melden (der versicherung und der Polizei sowieso). Der leasingvertrag wird dann vorzeitig beendet. Du bekommst auch nix von der versicherung ausbezahlt. Du zahlst keine Rate mehr udn die leasingbank bekommt die Versicherungsleistung.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 16. November 2020 um 20:09:05 Uhr:
Zitat:
@VWS schrieb am 16. November 2020 um 17:33:24 Uhr:
Hallo
wie hier schon geschrieben, erwartet der Leasinggeber, dass man das Fahrzeug am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurück gibt. Wenn mir nach drei Wochen nach Leasingbeginn das Fahrzeug gestohlen wird und die Versicherung den Kaufpreis in voller Höhe erstattet, kann ich damit doch einen (identischen) Neuwagen kaufen und diesen am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem vereinbarten Zustand zurückgeben. Dann hat der Hersteller zwei Fahrzeuge verkauft, der Leasinggeber verliert nichts und ich muss halt ein paar Tage/Wochen ohne Fahrzeug auskommen.Schonmal was von der Fahrgestell Nr. gehört? Die ist doch für jedes Auto anders.
Wenn das Auto gestohlen wird mußt Du das umgehend dem Leasingunternhmen melden (der versicherung und der Polizei sowieso). Der leasingvertrag wird dann vorzeitig beendet. Du bekommst auch nix von der versicherung ausbezahlt. Du zahlst keine Rate mehr udn die leasingbank bekommt die Versicherungsleistung.
Dein Ausführungen unterscheiden sich nur marginal von meiner Antwort, eine Beitrag höher. 🙄 Muss man alles wiederholen?
@jan0579 Vorallem wenn der letzte Satz sich von deinem unterscheidet und dann auch noch falsch ist. Die Versicherungsleistung steht dem Versicherungsnehmer zu, nur die offenen Summe muss dann an den Leasinggeber gezahlt werden.
Zitat:
@Seatflo1104 schrieb am 16. November 2020 um 20:56:37 Uhr:
@jan0579 Vorallem wenn der letzte Satz sich von deinem unterscheidet und dann auch noch falsch ist. Die Versicherungsleistung steht dem Versicherungsnehmer zu, nur die offenen Summe muss dann an den Leasinggeber gezahlt werden.
Korrekt, danke dass du es noch präzisiert hast. So passt die Aussage jetzt. Meine war auch unvollständig, weil nur die Neuwertentschädigung beispielhaft aufgeführt war.