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Was passiert mit meiner hohen Anzahlung, wenn das Fahrzeug abhanden kommt

Themenstarteram 2. März 2020 um 13:07

Hallo zusammen,

Nehmen wir mal an, ich lease ein Fahrzeug für 48 Monate und die monatliche Leasingrate soll 500€ kosten.

Da ich jetzt die Rate klein halten will, leiste ich eine Anzahlung von 23.520€ um die monatliche Leasingrate auf exakt 10€ zu drücken. Zinsen mal ausgenommen.

Anschliessend lasse ich den Wagen ordentlich Vollkasko versichern mit Gap Schutz.

Was passiert denn nun, wenn das Fahrzeug nach 2, 5 oder 25 Monate geklaut wird oder durch einen Verkehrsunfall Totalschaden ist?

Ich habe bislang schon mehr als einmal gehört, dass man dann einfach „pech“ hat und die Anzahlung flöten geht. Das kann ich mir jedoch kaum vorstellen. Eine verlässliche und seriöse Quelle hat mir noch keiner genannt.

Wie sieht die Sache aus? Ist das wirklich so, oder bekommt man die Anzahlung anteilig von der Versicherung oder der Leasingbank zurück?

Bitte beachten:

Es geht hier nicht darum, ob es Sinn macht, eine hohe Anzahlung zu leisten, sondern wie die Rechtslage ist und ob man mit „Streß und Klage“ rechnen kann / muss.

Beste Antwort im Thema

Bei BMW in den Bedingungen vom Privat-Leasing unter Punkt IV. 2 steht sinngemäß, dass die Leasingsonderzahlung eine Vorauszahlung von monatlichen Leasingraten für die gesamte Laufzeit ist - zusätzlich zu den vereinbarten monatlichen Leasingraten.

Wenn der Vertrag dann zu einer bestimmten Zeit endet, führt das zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Sonderzahlung.

Ich habe es selbst „nur“ mit einer vorzeitigen Rückgabe von ein paar Tagen „probiert“. Da wurde aber sowohl die anteilige monatliche Rate als auch die Anzahlung anteilig erstattet.

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Im Rechtsverhältnis zum Leasinggeber gehst du leer aus bzw. hast Pech gehabt, die Anzahlung ist weg.

Im Rechtsverhältnis zu deiner Versicherung mit GAP Deckung ist deiner Phantasie keine Grenze gesetzt. Da kannst du abschließen, was die bunten Vertragswerke hergeben. Mangels genauer Kenntnis entsprechender Policen (ich lease nur mit vernachlässsigbarer Anzahlung, daher interessiert es mich nich) weiß ich nicht, ob es eine Kasko gibt, die deine Anzahlung rückerstattet.

Es kommt am Ende des Tages auf den "Ablösewert", also den Buchwert des Fahrzeugs an und wie der im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert steht. Ebenfalls interessant: offene Leasingraten.

Lesenswert: OLG München – 7 U 2038/16.

Nochmal Edit: ich habe auf die schnelle bspw. eine GAP gefunden, welche den nicht verbrauchten Anteil der Anzahlung zusätzlich erstattet. Offenbar gibt es für das Problem also durchaus einen Markt.

Nur mal vom rechtsverständniss her:

Die Anzahlung ist eigentlich keine Anzahlung (auf den Kaufpreis), sondern eine Vorauszahlung auf (langzeit) Miete. Ob Du nun jeden Monat ein paar 100 € abdrückst oder am Anfang die große Summe ist rechtlich relativ egal.

Übertrag das mal auf eine Mietwohnung: Du zahlst dem Vermieter die Miete für 5 Jahre im Voraus und nach 2 Jahren brennt die Hütte ab. Bekommst Du etwas von dieser vorausgezahlten Miete wieder? Ich spreche hier nicht von Kaution, das ist was ganz Anderes.

Was diese GAP-Versicherung abdeckt oder nicht, das steht dann im Kleingedrucketen des Vertrages.

Themenstarteram 2. März 2020 um 14:16

Vielen Dank.

Das heißt also tatsächlich, dass man einfach nur Pech hat und die große Anzahlung flöten gehen kann (und wahrscheinlich auch wird), wenn man keine „spezielle“ Gap hat, der das erstattet.

...und selbst dann, wird man wohl klagen müssen.

Dann ist das ja für den Hersteller ein hervorragendes Geschäft, wenn der eine Woche alte Wagen geklaut wird, denn er bekommt von meiner Versicherung den Neupreis (Neupreisentschädigung innerhalb der ersten 12 Monate) und darf zusätzlich noch meine Anzahlung von über 20.000€ einbehalten.

Ist sowas wirklich rechtens? Tut mir leid, dass ich nochmals frage, aber ich kann mir das nur schwer vorstellen.

Der Hersteller ist doch nicht identisch mit dem Leasinggeber. Der Hersteller verkauft das Auto an den Leasinggeber und dieser bezahlt an den Hersteller den Kaufpreis. Was danach passiert hat rein gar nichts mit dem Hersteller zu tun.

Themenstarteram 2. März 2020 um 14:32

Dann eben das Autohaus oder die Leasingbank oder wer auch immer, der das zusätzlich einnimmt. Du weißt doch, was gemeint ist. ;)

Zitat:

@munition76 schrieb am 2. März 2020 um 15:16:27 Uhr:

Vielen Dank.

Das heißt also tatsächlich, dass man einfach nur Pech hat und die große Anzahlung flöten gehen kann (und wahrscheinlich auch wird), wenn man keine „spezielle“ Gap hat, der das erstattet.

...und selbst dann, wird man wohl klagen müssen.

Dann ist das ja für den Hersteller ein hervorragendes Geschäft, wenn der eine Woche alte Wagen geklaut wird, denn er bekommt von meiner Versicherung den Neupreis (Neupreisentschädigung innerhalb der ersten 12 Monate) und darf zusätzlich noch meine Anzahlung von über 20.000€ einbehalten.

Ist sowas wirklich rechtens? Tut mir leid, dass ich nochmals frage, aber ich kann mir das nur schwer vorstellen.

Ich glaube du musst die Vorgänge in deiner Denke mal etwas trennen bzw. strukturieren, sonst kommt da alles durcheinander bzw. das "gefühlte" Rechtsgefüge bekommt einen Knax.

Also mal von vorne:

Du least ein Auto. Du "verpflichtest" dich über einen Zeitraum X genau Y€ zu zahlen. Dafür gibst du den in gewissen Rahmenbedingungen genutzten Gegenstand zurück. Das ist ein Vertrag. Verträge sind zu erfüllen.

Ob du jetzt 23.520+48*10€, oder 48*500€ zahlst ist, bis auf ein paar Zins- und Barwertspitzfindigkeiten mal identisch.

Jetzt kommst du daher und "zerstörst" den Gegenstand. Damit ist es u.U. nicht mehr zumutbar am Vertrag festzuhalten, es fehlt quasi an der Grundlage.

Aber: der Leasinggeber hat ein vertragliches Recht der Vollamortisation. Sprich, kurzum: ihm stehen nach wie vor zu: ein abgenutztes Auto, sowie die gesamten vereinbarten Raten, wie sie sich auch immer Zusammensetzen. Mein Urteil zeigt dir auf, das dieser Betrag noch um ein paar % gedrückt werden kann, da der Leasinggeber natürlich auch Aufwand spart, Zinseffekte hat, etc.

Du (bzw. der Schädiger falls er greifbar ist) bis also verpflichtet dem Leasinggeber nachwievor das Auto "auf den Hof zu stellen" (Wiederbeschaffungswert - Kasko), wie auch an den vereinbarten Raten festzuhalten (GAP). Diese beiden Risiken kannst du dir durch entsprechende Policen abdecken.

Zum Thema Neupreisentschädigung: Diese greift oft (oder sogar nie?) für Fahrzeuge, welche nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Und wenn doch, dann ist es dein Pech, dass du das Fahrzeug schlichtweg überversichert hast. Ggf. mindert das dann natürlich deine GAP, weil der Leasinggeber natürlich keinen Anspruch auf die Neupreisentschädigung hat.

Wie gesagt, drösel die Rechtsverhältnisse auf, dann ist es leichter verständlich. Und da hat man eben in der Regel 2, manchmal aber auch 4 und mehr ;)

Und ja: sogesehen ist es ein "gutes Geschäft" für den Leasinggeber. Er bekommt innerhalb von einer Woche das Geld, welches er sonst sauer in 2-4 Jahren verdienen müsste und kann gleich den nächsten Wagen kaufen, verleasen und klauen lassen ;)

Themenstarteram 2. März 2020 um 14:57

Alles klar, Danke.

Fazit für mich: Weiterhin ohne Anzahlung leasen, Vollkasko mit Gap abschiessen und fertig.

Entweder das, oder einen Leasingvertrag wählen, der die Sonderzahlung wie auch immer berücksichtigt, oder eben die Sonderzahlung absichern/abschreiben.

Themenstarteram 2. März 2020 um 15:19

Lohnt sich nicht.

Ich gebe doch nicht mein sicheres Geld vom Sparbuch weg, um es umfangreich abzu(ver)sichern, damit ich bei Verlust des Fahrzeugs darum kämpfe und wohlmöglich klage und ellenlang warte bis ich es (hoffentlich) anteilig wieder bekomme.

Das ist ein zusätzliches Risiko völlig ohne Sinn.

Dadurch bekommt man eh keine bessere Konditionen.

Ich hätte erwartet, dass mir die Leasingbank in solch einem Fall unaufgefordert in angemessener Zeitraum die Anzahlung/Vorauszahlung anteilig zurückerstattet, so als hätte ich nichts angezahlt und bislang höhere Raten bezahlt und alles andere mit meiner Vollkasko Gap abwickelt.

So bleibt es bei mir wie gesagt weiterhin ohne Anzahlung.

Eben. Eine Sonderzahlung macht bei den niedrigen Zinsen heutzutage keinen Sinn, denn auch bei einem Leasingvertrag ist ein Zinsanteil kalkuliert. Allerdings bekommt nicht jeder Kunde ein Leasingauto ohne Sonderzahlung.

Themenstarteram 2. März 2020 um 15:31

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. März 2020 um 16:22:04 Uhr:

Eben. Eine Sonderzahlung macht bei den niedrigen Zinsen heutzutage keinen Sinn, denn auch bei einem Leasingvertrag ist ein Zinsanteil kalkuliert.

Mir ging es eher darum, die monatlichen, laufenden Kosten gering(er) zu halten, weil es mir so einfach besser gefällt.

...dass man in der heutigen Zeit von den (wenn überhaupt) ersparten Zinsen nichtmal eine halbe Tankfüllung bekommt, ist mir bewusst.

Zitat:

Allerdings bekommt nicht jeder Kunde ein Leasingauto ohne Sonderzahlung.

Sowas kommt eher nur bei Leuten vor, die über ihre Verhältnisse leben. Falls bei mir mal eine Anzahlung vorausgesetzt werden sollte, lasse ich es aus Prinzip ganz bleiben.

Zitat:

@munition76 schrieb am 2. März 2020 um 16:31:42 Uhr:

Zitat:

Allerdings bekommt nicht jeder Kunde ein Leasingauto ohne Sonderzahlung.

Sowas kommt eher nur bei Leuten vor, die über ihre Verhältnisse leben. Falls bei mir mal eine Anzahlung vorausgesetzt werden sollte, lasse ich es aus Prinzip ganz bleiben.

Das kommt z.B. auch bei Firmenneugründungen vor.

Themenstarteram 2. März 2020 um 15:52

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. März 2020 um 16:36:09 Uhr:

Das kommt z.B. auch bei Firmenneugründungen vor.

Wenn es denn unbedingt sein muss, kann man dann auch eine Bankbürgschaft beantragen und vorlegen, anstatt eine Anzahlung zu leisten.

Ob die Leasingbank dann bei einem Fahrzeugdiebstahl, der komplett über die Versicherung abgedeckt ist, trotzdem die Summe von der bürgenden Bank verlangt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wäre aber sehr blöd.

Zitat:

@munition76 schrieb am 2. März 2020 um 16:52:23 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. März 2020 um 16:36:09 Uhr:

Das kommt z.B. auch bei Firmenneugründungen vor.

Wenn es denn unbedingt sein muss, kann man dann auch eine Bankbürgschaft beantragen und vorlegen, anstatt eine Anzahlung zu leisten.

Ob die Leasingbank dann bei einem Fahrzeugdiebstahl, der komplett über die Versicherung abgedeckt ist, trotzdem die Summe von der bürgenden Bank verlangt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wäre aber sehr blöd.

Die Anforderung einer Bankbürgschaft seitens der Leasingbank habe ich noch nicht erlebt, es sei denn der Gesellschafter bürgt für den Vertrag, der auf seine Firma läuft. Im privaten Bereich wird dann eher die Lösung sein, dass der wirtschaftlich Potentere den Vertrag in seinem Namen abschließt.

Eine höhere Sonderzahlung wird allerdings häufiger verlangt.

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