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Was passiert mit meiner hohen Anzahlung, wenn das Fahrzeug abhanden kommt

Themenstarteram 2. März 2020 um 13:07

Hallo zusammen,

Nehmen wir mal an, ich lease ein Fahrzeug für 48 Monate und die monatliche Leasingrate soll 500€ kosten.

Da ich jetzt die Rate klein halten will, leiste ich eine Anzahlung von 23.520€ um die monatliche Leasingrate auf exakt 10€ zu drücken. Zinsen mal ausgenommen.

Anschliessend lasse ich den Wagen ordentlich Vollkasko versichern mit Gap Schutz.

Was passiert denn nun, wenn das Fahrzeug nach 2, 5 oder 25 Monate geklaut wird oder durch einen Verkehrsunfall Totalschaden ist?

Ich habe bislang schon mehr als einmal gehört, dass man dann einfach „pech“ hat und die Anzahlung flöten geht. Das kann ich mir jedoch kaum vorstellen. Eine verlässliche und seriöse Quelle hat mir noch keiner genannt.

Wie sieht die Sache aus? Ist das wirklich so, oder bekommt man die Anzahlung anteilig von der Versicherung oder der Leasingbank zurück?

Bitte beachten:

Es geht hier nicht darum, ob es Sinn macht, eine hohe Anzahlung zu leisten, sondern wie die Rechtslage ist und ob man mit „Streß und Klage“ rechnen kann / muss.

Beste Antwort im Thema

Bei BMW in den Bedingungen vom Privat-Leasing unter Punkt IV. 2 steht sinngemäß, dass die Leasingsonderzahlung eine Vorauszahlung von monatlichen Leasingraten für die gesamte Laufzeit ist - zusätzlich zu den vereinbarten monatlichen Leasingraten.

Wenn der Vertrag dann zu einer bestimmten Zeit endet, führt das zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Sonderzahlung.

Ich habe es selbst „nur“ mit einer vorzeitigen Rückgabe von ein paar Tagen „probiert“. Da wurde aber sowohl die anteilige monatliche Rate als auch die Anzahlung anteilig erstattet.

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Themenstarteram 2. März 2020 um 16:26

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. März 2020 um 16:55:01 Uhr:

Die Anforderung einer Bankbürgschaft seitens der Leasingbank habe ich noch nicht erlebt, es sei denn der Gesellschafter bürgt für den Vertrag, der auf seine Firma läuft. Im privaten Bereich wird dann eher die Lösung sein, dass der wirtschaftlich Potentere den Vertrag in seinem Namen abschließt.

Eine höhere Sonderzahlung wird allerdings häufiger verlangt.

Wir haben ein Einzelunternehmen seit 1997 und als wir vor 8 Jahren zum ersten mal bei BMW waren und ein 740d leasen wollten (BLP 120K), wollte man von uns knapp 18.000€ Anzahlung oder eine Bankbürgschaft, trotz sehr guter Bonität. Der Grund: Bislang keine Geschäfte miteinander gemacht und gleich ein 7er.

Mein Vater hatte damals unkompliziert eine Bankbürgschaft besorgt, 3 Jahre geleast und problemlos wieder abgegeben. Es entstand natürlich eine finanzielle Belastung für die Bürgschaft (Zinsen).

Den nächsten wollten die dann ohne Bürgschaft geben, jedoch wurde es eine S-Klasse.

Ich persönlich würde bei so einer Voraussetzung gleich ganz darauf verzichten.

Die Überlegung, eine freiwillige hohe Anzahlung zu leisten, habe ich nun auch verworfen, nachdem ich hier die Antworten gelesen habe.

Zitat:

Ich hätte erwartet, dass mir die Leasingbank in solch einem Fall unaufgefordert in angemessener Zeitraum die Anzahlung/Vorauszahlung anteilig zurückerstattet, so als hätte ich nichts angezahlt und bislang höhere Raten bezahlt und alles andere mit meiner Vollkasko Gap abwickelt.

Ich würde nicht ausschließen, dass bestimmte Leasingvertragswerke das genau so hergeben. Allerdings muss man da sicherlich auch zumindest mal eine Auge drauf halten, dass das nicht in Versicherungsbetrug mündet. Schließlich würde eine Auszahlung an den Kunden nach dem "erhofften" Schema eine 1:1 Belastung der GAP bedeuten. Es sei denn natürlich, der Leasinggeber verzichtet Anteilig auf den Betrag der Amortisation. "Schwieriges" Thema jedenfalls.

Ja, meiner höchstpersönlichen Erfahrung nach spielen Anzahlungen heute auch keine Rolle mehr. Bzw. nicht aus rational sinnvoller Sicht für den Leasingnehmer. Sollte ein -geber drauf bestehen, wäre meine persönliche Antwort auch eher "Danke, der nächste Bitte", dazu ist das Angebot zu groß und einen geringe monatliche Belastungen bringen mir persönlich keinen Vorteil (steuerlich mag das in gewissen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen natürlich anders aussehen).

Themenstarteram 2. März 2020 um 17:49

Zitat:

@guruhu schrieb am 2. März 2020 um 18:05:21 Uhr:

Ich würde nicht ausschließen, dass bestimmte Leasingvertragswerke das genau so hergeben. Allerdings muss man da sicherlich auch zumindest mal eine Auge drauf halten, dass das nicht in Versicherungsbetrug mündet. Schließlich würde eine Auszahlung an den Kunden nach dem "erhofften" Schema eine 1:1 Belastung der GAP bedeuten. Es sei denn natürlich, der Leasinggeber verzichtet Anteilig auf den Betrag der Amortisation. "Schwieriges" Thema jedenfalls.

Ich verstehe...

Es bleibt jedoch in meinen Augen sinnbefreit.

Mal ein extrem unrealistisches, jedoch mögliches Beispiel:

Ich lease einen VW Golf mit einer BLP von 30.000€ für 60 Monate und buche für jedes Jahr 50.000 Freikilometer. Somit habe ich einen ganz schlechten LF von 1,6.

Die Monatliche Leasingrate beträgt 480€.

480€ x 60 Monate = 28.800€

Ich zahle 28.740€ an und habe somit eine Leasingrate von 1€.

Der Wagen wird 2 Tage nach der Neuzulassung vor meiner Haustür geklaut.

Die Leasingbank bekommt von meiner Versicherung ~30.000€ und behält meine Anzahlung i.H.v. 28.740€.

Ein saugeiles Geschäft, nicht wahr? :rolleyes::D

Zitat:

Ja, meiner höchstpersönlichen Erfahrung nach spielen Anzahlungen heute auch keine Rolle mehr. Bzw. nicht aus rational sinnvoller Sicht für den Leasingnehmer. Sollte ein -geber drauf bestehen, wäre meine persönliche Antwort auch eher "Danke, der nächste Bitte", dazu ist das Angebot zu groß und einen geringe monatliche Belastungen bringen mir persönlich keinen Vorteil

So sieht es aus. Deswegen bleibe ich dabei und zahle nichts an.

Alternativ könntest du such finanzieren mit großer Anzahlung. Dss suto wird dann vollksdkoversichert und do dad Risiko relativ niedrig gehalten..bri den niedrigen Zinsen lohnt leasing mit großer Anzahlung meist nicht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. März 2020 um 18:58:47 Uhr:

Alternativ könntest du such finanzieren mit großer Anzahlung. Dss suto wird dann vollksdkoversichert und do dad Risiko relativ niedrig gehalten..bri den niedrigen Zinsen lohnt leasing mit großer Anzahlung meist nicht.

Liest du eigentlich was du schreibst, bevor du es abschickst?

Themenstarteram 2. März 2020 um 18:55

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. März 2020 um 18:58:47 Uhr:

Alternativ könntest du such finanzieren mit großer Anzahlung. Dss suto wird dann vollksdkoversichert und do dad Risiko relativ niedrig gehalten..bri den niedrigen Zinsen lohnt leasing mit großer Anzahlung meist nicht.

Das ist mir schon klar, Danke trotzdem.

Es gibt halt manchmal Leasing Schnäppchen wie z.B. mein Caddy 1.4 TSI, der nur 51€ ohne Anzahlung kostet.

Oder ein Audi S8 plus mit 160.000€ BLP, den es für 499€ gibt.

Leasing ist in manchen Fällen definitiv günstiger.

Es ging aber ja hier nicht um die Finanzierungsart...

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anzahlung da komplett flöten ist. Die Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung ist eine Vorauszahlung auf das Nutzungsentgelt für den Leasingzeitraum. Daher mindert es sowohl das zu verzinsende Kapital als auch das monatliche Nutzungsentgelt. Wenn diese bei einem Diebstahl nach 2 Tagen zum Beispiel noch nicht verbraucht wurde, ist dieses zurückzuerstatten m.E.. Auf welcher Grundlage sollte die einbehalten werden? Es hat ja kein Gegenwert dafür stattgefunden. Für den Leasinggegenstand für den Leasinggeber ja durch die Versicherung entschädigt. Und mit GAP-Versicherung auch für die Differenz Buchwert tatsächlicher Wert.

Themenstarteram 2. März 2020 um 19:48

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 2. März 2020 um 20:44:32 Uhr:

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anzahlung da komplett flöten ist. Die Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung ist eine Vorauszahlung auf das Nutzungsentgelt für den Leasingzeitraum. Daher mindert es sowohl das zu verzinsende Kapital als auch das monatliche Nutzungsentgelt. Wenn diese bei einem Diebstahl nach 2 Tagen zum Beispiel noch nicht verbraucht wurde, ist dieses zurückzuerstatten m.E.. Auf welcher Grundlage sollte die einbehalten werden? Es hat ja kein Gegenwert dafür stattgefunden. Für den Leasinggegenstand für den Leasinggeber ja durch die Versicherung entschädigt. Und mit GAP-Versicherung auch für die Differenz Buchwert tatsächlicher Wert.

Bis gestern dachte ich exakt genauso.

Jedoch bekomme ich immer wieder das Wort „pech gehabt“ zu hören.

Ich blicke da einfach nicht mehr durch und deswegen, um auf der sicheren Seite zu sein, werde ich zukünftig weiterhin nichts anzahlen, obwohl ich das eigentlich sehr gerne tun würde.

Aber das würde doch andersrum bedeuten, hätte ich nichts angezahlt und der Wagen wird geklaut, dann muss ich 36 Monate die Raten weiter zahlen? Das kann doch nicht sein? Weil nichts anderes ist die Anzahlung.

Themenstarteram 3. März 2020 um 0:49

Zitat:

@pepi72 schrieb am 3. März 2020 um 00:46:50 Uhr:

Aber das würde doch andersrum bedeuten, hätte ich nichts angezahlt und der Wagen wird geklaut, dann muss ich 36 Monate die Raten weiter zahlen? Das kann doch nicht sein? Weil nichts anderes ist die Anzahlung.

Das ist genau das kuriose an der Sache.

Natürlich muss man die Raten nicht weiter zahlen, wenn das „Gap-VK“ versicherte Fahrzeug geklaut wird.

Wenn man aber so „nett“ war und angezahlt hat, hat man anscheinend pech gehabt.

... es soll ja angeblich so weit gehen, dass das an Versicherungsbetrug grenzen soll, wenn man sein Geld zurück will.

Gut das ich nichts angezahlt habe. Wollte ich auch erst. Aber da hab ich mir auch schon so gedacht, dass es nur Theater gibt wenn man sein Geld zurück verlangt warum auch immer. Bei Unfall usw. Wird dann wahrscheinlich noch irgendwelche Gebühren gezogen. Und man ist nicht mehr Herr des Ganzen. Weg alles dann.

Das Leasing wird mir ehrlich gesagt immer unsicherer. Mein Autohaus schüttelt immer den Kopf wie viel Gedanken ich mir mache und alles hinterfrage. Im Sommer werde ich die Kilometer erhöhen. Ich bin schon ganz gespannt mit was sie dann um die Ecke kommen. Ach das ist ja OT. Entschuldigung.

 

Gruß Pepi

Bei BMW wird eine Anzahlung entsprechend anteilig erstattet. Sowohl vom Verkäufer bestätigt als auch im Vertragstext so festgehalten. Der Vorteil für den Leasinggeber ist, dass er schon mit dem Geld arbeiten kann und es so eine ganz ordentliche Verzinsung bekommt.

Zitat:

@munition76 schrieb am 3. März 2020 um 01:49:49 Uhr:

Zitat:

@pepi72 schrieb am 3. März 2020 um 00:46:50 Uhr:

Aber das würde doch andersrum bedeuten, hätte ich nichts angezahlt und der Wagen wird geklaut, dann muss ich 36 Monate die Raten weiter zahlen? Das kann doch nicht sein? Weil nichts anderes ist die Anzahlung.

... es soll ja angeblich so weit gehen, dass das an Versicherungsbetrug grenzen soll, wenn man sein Geld zurück will.

Das war absichtlich etwas überspitzt dargestellt. Natürlich ist es kein Betrug, wenn man das Geöd zurück will. Aber: die GAP kommt für die Lücke auf. Ist keine (oder nur eine geringe) Lücke da, wegen der hohen Anzahlung, gibt es auch nichts zu versichern. Sollte man da jetzt irgendwie hin und her mauscheln, dann wäre man in diesem Gedankenexperiment schnell beim Betrug angekommen. Da plötzlich eben mehr versichert sein sollte, als es tatsächlich ist.

 

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 2. März 2020 um 20:44:32 Uhr:

Auf welcher Grundlage sollte die einbehalten werden? Es hat ja kein Gegenwert dafür stattgefunden. Für den Leasinggegenstand für den Leasinggeber ja durch die Versicherung entschädigt. Und mit GAP-Versicherung auch für die Differenz Buchwert tatsächlicher Wert.

Kurz gesagt auf der Grundlage, dass es nicht des Leasinggebers Verfehlung ist, dass du mit dem Vertragsgegenstand nicht umgehen konntest und er deswegen jetzt in die Röhre schauen müsste.

 

 

Zitat:

@pepi72 schrieb am 3. März 2020 um 00:46:50 Uhr:

Aber das würde doch andersrum bedeuten, hätte ich nichts angezahlt und der Wagen wird geklaut, dann muss ich 36 Monate die Raten weiter zahlen? Das kann doch nicht sein? Weil nichts anderes ist die Anzahlung.

Genau so ist es. Und genau aus diesem Grund gibt es die GAP. Die schützt dich davor die Differenz (englisch Gap, Lücke) zwischen WBW des Schrottautos und offene Restforderung zahlen zu müssen, welche bei Anzahlung null entsprechend hoch sein könnte.

Anders herum wird ein Schuh draus: der Leasingnehmer hat zwei Risiken (beim Totalverlust): entweder er verliert sein Geld als Anzahlung oder er hat eine gleich hohe Forderung der offenen Leasingzahlungen am Hals. Letzteres, so hat es sich halt etabliert, lässt sich üblicherweise abwälzen. Ersteres müsste man halt schauen, entweder durch Zusatz-GAP, spezielle GAP oder eben Leasingvertraglich (wenn BMW das zB so handhabt ist das ja optimal - da kann ich mir vorstellen, dass das bei einigen genau so ist).

Themenstarteram 3. März 2020 um 8:38

Zitat:

@Canaan1 schrieb am 3. März 2020 um 06:34:30 Uhr:

Bei BMW wird eine Anzahlung entsprechend anteilig erstattet. Sowohl vom Verkäufer bestätigt als auch im Vertragstext so festgehalten. Der Vorteil für den Leasinggeber ist, dass er schon mit dem Geld arbeiten kann und es so eine ganz ordentliche Verzinsung bekommt.

Vielen Dank.

am 3. März 2020 um 23:46

Zitat:

Bei BMW wird eine Anzahlung entsprechend anteilig erstattet. Sowohl vom Verkäufer bestätigt als auch im Vertragstext so festgehalten. Der Vorteil für den Leasinggeber ist, dass er schon mit dem Geld arbeiten kann und es so eine ganz ordentliche Verzinsung bekommt.

Könntest Du den entsprechenden Vertragsausschnitt posten oder genau beschreiben, wo das steht?

 

Mir hat das mein BMW-Verkäufer nämlich auch mündlich so gesagt, tatsächlich schriftlich im Leasingvertrag steht aber nur die Übernahme der GAP durch BMW, nicht die anteilige Anrechnung der Sonderzahlung.

 

Bedingung für die GAP-Übernahme wäre auch ein Folge-Leasing bei der BMW-Bank. Wäre mir egal, weil GAP sowieso schon die Versicherung übernimmt.

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