Was passiert mit meinem SFR wenn ich keinen Wagen auf mich zulasse?
Hallo Zusammen,
Ich bin jetzt in SF9 oder 10 und erhalten in 2-3 Monaten einen Dienstwagen.
D.h. Dass ich meinen privaten Wagen verkaufe.
Was passiert nun mit meinem Schadenfreiheitsrabatt? Wo würde ich in ein paar Jahren eingestuft werden? Sinkt oder steigt der SfR oder wird er eingefroren?
Ich fahre ja definitiv weiter Auto...
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo mr.xyxy,
der SFR kann verschiede Wege gehen:
Es gibt durchaus die Möglich den privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag Deines Dienstwagen mit einzubringen. Hierzu bedarf es der Zustimmung Deines Arbeitgebers und des Versicherers. Der SFR ist dann für den Vertrag Deines Dienstwagens nicht beitragsrelevant wird aber mit allen Vor- und Nachteilen weitergeführt, d.h. er wird Jahr für Jahr weitergestuft, aber auch im Schadenfall zurückgestuft. Statistisch sind gewerbliche genutzte Fahrzeuge ein höheres Risiko. Das Einbringen solltest Du Dir überlegen. Dein Arbeitgeber in jedem Fall hätte keinen Nachteil zum Vertrag, ggf. aber mehr Verwaltungsaufwand (wenn er dir das gewährt, muss er es anderen Mitarbeitern auch gewähren).
Wenn Du den SFR nicht einbringst, - wir sagen - "ruht" (du sagst "eingefrohren"😉 dieser. Die spätere Anerkennung hängt maßgeblich von dem Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers ab. Ein gesetzliche Frist o.a. wie und wie lange man einen SFR anrechnen gibt es nicht.
Marktgängig ist es den SFR - wie oben beschrieben - nach 7 Jahre Ruhezeit nicht mehr anzuerkennen. Der Höhe wird er nach marktgängigen Bedingungen in der Höhe angerechnet, in der er war als der Vertrag storniert wurde.
Es geht aber auch anders!
Es gibt Versicherer, die rechnen den SFR bis zu zehn Jahren an;
es gibt Versicherer, die rechnen den SFR unbegrenzt an.
Es gibt Versicherer, die rechnen den SFR in der Höhe an, wie er vorher bestand;
es gibt Versicherer, die ziehen ein Jahre pro Ruhejahr wieder ab.
Also alles mannigfaltig. Wenn der SFR auf eine andere Person später mal übertragen werden soll (meistens ist die bessere Hälfte ein Kanditat hierfür) gelten auch nochmal andere Spielregeln.
so, alles im allem doch ein wenig komplizierter als von meinem Vorgänger beschrieben.
gruß
phaeti
15 Antworten
das heißt ich darf dann beide autos fahren und nur weil eine alte möhre irgendwo zugelassen hab, dessen anschaffungspreis höher ist als der firmenwagen, komme ich um die besteuerung herum?
edit
jetzt war ich doch zu neugierig und ich hab selber recherchiert.
meine vermutung trifft anscheinend zu, dass die aussage von dir zu pauschal ist:
Artikel: Firmenwagen: Nur ein Nutzungsverbot vermeidet die Steuerpflicht