Was passiert mit Inzahlungnahmen von Dieseln aus der Umweltprämie o.ä.

Hallo zusammen,

kann mir hier jemand sagen was mit den Dieselfahrzeugen passiert die aktuell von den Herstellern im Rahmen von Umweltprämie (o.ä. - je nach Hersteller) in Zahlung genommen werden?
Kommen die normal auf den Gebrauchtwagenmarkt? Gehen die in den Export?

Viele Grüße
Sebastian

Beste Antwort im Thema

Die sogenannte und ursprüngliche Umweltprämie (Abwrackprämie) aus 2009 war eine staatliche Prämie und unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass die für die Erlangung der Prämie eingesetzten Altwagen verschrottet werden.

Die derzeit laufenden Umtauschprämien für ältere Dieselfahrzeuge, welche teilweise auch als "Umweltprämien" bezeichnet werden, sind von den jeweiligen Fahrzeugherstellern gezahlte Prämien, also nichtstaatliche Prämien.
Die Hersteller bzw. deren Händler können mit dem umgetauschten Fahrzeug machen was sie möchten. Verschrotten, verkaufen, exportieren.

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OT

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. Mai 2019 um 10:51:53 Uhr:


Solche Vorschläge mögen ja alle interessant sein, verstoßen aber allesamt gegen nicht veränderbare Artikel des Grundgesetzes. ...

Falsch:

siehe Artikel 79 GG
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

d.h. Artikel 38 GG
(1) ... allgemeiner, ..., gleicher ... Wahl ...
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; ...

könnte theoretisch mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden 😉

Art. 3!

und somit darf eben niemand aufgrund seines..., Alters,.....usw. benachteiligt oder bevorzugt werden.

Das Thema ist absolut off Topic aber hiermit wohl gänzlich geklärt.

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