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Was macht Ihr nun ab November mit der Einführung des Fiskal-Taxameters?

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 10:18

Scheinbar hat sich das Finanzministerium noch auf keine einheitliche Lösung, mit den Bundesländern, einigen können? Insikna oder was? Die Zeit wird knapp und keiner hat eine endgültige Antwort. In der Zeitschrift "TAXI" steht einiges zu diesem Thema. Was macht Ihr nun?

Beste Antwort im Thema

Es gibt auch Aussagen das ordentliche Schichtzettel weiterhin ausreichend seien.

Wir mach weiter wie bisher. Erst wenn es klare Aussagen oder Anweisungen gibt wird was geändert.

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Abwarten und Tee Trinken ;-)

Genau. Da es immer noch nichts genaues gibt, kann man sich ja auch auf nichts einstellen.

Es gibt auch Aussagen das ordentliche Schichtzettel weiterhin ausreichend seien.

Wir mach weiter wie bisher. Erst wenn es klare Aussagen oder Anweisungen gibt wird was geändert.

So ein Chaos ist wieder ziemlich deutscher Bürokratiewahn ohne Ende.

Da werden Gesetze geändert, neu geschrieben, an Fristen gebunden, täglich gibt es neue Informationen in alle Richtungen aber es klappt hinten und vorne nichts, weil die Behörden selbst nicht mehr wissen was jetzt Sache ist bzw realisiert werden kann und wenn, dann wie.

Das geht beim Fiskaltaxameter an, über das neue Eichgesetz, bis hin zur Dokumentation.

Unsere Gesetzesschreiber haben vom Tuten und Blasen keine Ahnung, wollen was und bringen nichts zu Stande, schon gar nicht innerhalb der von ihnen selbst gesetzten Fristen.

Die Bürokratie steht sich wie so oft selbst im Weg, die Folge Chaos, Gerüchte, keine klare Richtung, nichts auf das man sich verlassen und einrichten kann.

Die alten Taxameter dürfen ja noch unbefristet genutzt werden.

Da fließt noch gaaaanz viel Wasser den Rhein runter und der BER (Berliner Flughafen) wird noch früher fertig ;-)

am 18. Mai 2016 um 7:52

...gibs denn da schon Genaueres das die alten Bestandsfahrzeuge mit den Taxametern noch länger als bis zum Jahresende benutzt werden dürfen? Und wo steht das?

Das weiß auch noch niemand genau.

Die Einen sagen (meinen) bis zur nächsten Eichung, die Anderen bis das Fahrzeug platt ist, aber eine definitiv verbindliche Aussage kenne ich auch nicht.

Zitat:

@Rolfie schrieb am 18. Mai 2016 um 09:52:24 Uhr:

...gibs denn da schon Genaueres das die alten Bestandsfahrzeuge mit den Taxametern noch länger als bis zum Jahresende benutzt werden dürfen? Und wo steht das?

Welche "Bestandsfahrzeuge"? Die "Übergangszeit" von zehn Jahren Endet dieses Jahr! Es sind dann also sicher "Bestandstaxameter".

Übrigens, zu dem ganzen "Aussagendurcheinander" habe ich vor Jahren auch schon gehört "...wer einen entsprechenden Taxameter hat, der muss die Funktion auch nutzen...". Also müssten z. B. schon mal alle MB mit Spiegeltaxameter, Bj. ab 2009, die Datenaufzeichnng haben/nutzen.

Und noch eine "Aussage", diesmal von einem Hansel von unserer Seite, sinngemäß, "...das kommt zu schnell...längere Übergangszeit...". Janee, zehn Jahre sind ja auch nicht angemessen, da hatt man ja kaum ein Taxi warm gefahren. Ich hatte beim Lesen das Gefühl, der ist erst seit drei Jahren im Gewerbe und mit dem ganzen überfordert, dem ist aber nicht so, er ist ein "alter Hase".

Gruß

MiReu

am 18. Mai 2016 um 10:51

...ich fahre einen 6 Jahre alten Santa Fe mit einem nicht fiskaltauglichem Spiegeltaxameter. Der Wechsel des Taxameters erschein mir für das alte Fahrzeug nicht wirtschaftlich da ich eventuell im nächsten Jahr ein neues, gebrauchtes Fahrzeug als Taxi anschaffen wollte. Darum die obere Frage. Sollten die alten Fahrzeugkonsterlationen noch über den Jahreswechsel gültig sein dann fahr ich den Wagen natürlich bis das Lenkrad bricht.

Noch eins: ich habe gehört das es wohl nicht mehr möglich sein soll normale PKW's wegen dem neuen Eichgesetz in ein Taxi umbauen zu dürfen. Stimmt das wirklich?

Nein, das stimmt nicht. Habe gerade erst letztes Jahr eine E-Klasse nach neuem Eichrecht umbauen lassen.

Zitat:

@Rolfie schrieb am 18. Mai 2016 um 12:51:57 Uhr:

...ich fahre einen 6 Jahre alten Santa Fe mit einem nicht fiskaltauglichem Spiegeltaxameter. Der Wechsel des Taxameters erschein mir für das alte Fahrzeug nicht wirtschaftlich da ich eventuell im nächsten Jahr ein neues, gebrauchtes Fahrzeug als Taxi anschaffen wollte. Darum die obere Frage. Sollten die alten Fahrzeugkonsterlationen noch über den Jahreswechsel gültig sein dann fahr ich den Wagen natürlich bis das Lenkrad bricht.

Noch eins: ich habe gehört das es wohl nicht mehr möglich sein soll normale PKW's wegen dem neuen Eichgesetz in ein Taxi umbauen zu dürfen. Stimmt das wirklich?

Nach Ablauf der Übergangszeit ist die Übergangszeit abgelaufen! Du müsstest also einen SPT-02 oder einen anderen nicht Spiegeltaxameter einbauen.

Schau mal unten auf den schwarzen Aufkleber. Wenn da SPT-02 steht, dann ist er "fiskal" tauglich.

Zehn Jahre waren doch jetzt ganz sicher lange genug.

Natürlich kann man „jeden” PKW nach wie vor zum Taxi umbauen, nur der Einbauer, bzw Einsteller des Taxameters muss eine Konformitätsbescheinigung dafür erstellen (lassen)

also ich war neulich auf einem Vortrag dazu bei der örtlichen IHK. War sehr interessant. Es war jemand von der Finanzbehörde vor Ort und sinngemäß musste er bestätigen, daß das mit der Einführung des Fiskaltaxameters noch dauert. Es war die Rede von 2019. Ab dem 1.1.2017 besteht die "Pflicht" zur Einzelaufzeichnung der Fahrten und zur elektronischen Aufbewahrung (manipulationssicher). Bei einer BP mit zweifelhaften Umsätzen müssen die Schichtzettel dann als "Beweis" vorgelegt werden. Aber jeder kann das natürlich halten wie er will.

Verfolgt nur mal die einschlägige Presse, Stellungnahmen der Finanzämter und der IHK, egal was alles „schwammig” keine verbindlichen zuverlässigen Angaben, ein Chaos ohne Ende und alle 14 Tage was Anderes.

Dazu kommt noch, dass jedes Bundesland und fast jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen zu kochen versucht das sind Zustände wie sie in einer Banenenrepublik nicht schlimmer sein könnten. Das kommt davon, wenn irgendwelche Sesselpupser die vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben neue Bestimmungen kreieren.

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