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Was machen, wenn das Finanzamt Nutzung verschiedener Fahrzeuge für den Weg zur Arbeit sanktioniert?

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 13:21

Hallo!

Hab meinen Steuerbescheid bekommen. Hab einen relativ langen Weg zur Arbeit und komme damit ein Stück über die 4500EUR-Grenze bei der Pendler-Pauschale. Hab dem Finanzamt auf Anfrage auch Kopien der Werkstattrechnungen gegeben, die so gut es ging die gefahrenen km im Jahr 2012 bestätigen und Kopien der Ausdrucke vom AG, die die Anzahl meiner genommenen Urlaubstage bestätigen (ich habe für einen Arbeitnehmer relativ lange Zeit, bis Urlaubstage wirklich verfallen und muss entspr. viel nach hinten schieben, wenn gerade viel Arbeit da ist). Auf Nachfrage hieß es dann, dass das ok ist (der im Service-Center konnte mir nicht sagen, ob das ok ist - bin extra früh von der Arbeit weg, weil die halt typ. Beamten-Öffnungszeiten und ich einen langen Weg von der Arbeit habe :mad:).

Leider habe ich dann nur 4500EUR anerkannt bekommen, weil die meinen, dass die Mehr-km in dem Zeitraum für Arbeits- und Privatfahrten zu wenig sind. Nun ist es halt so, dass

- ich nicht mit meinem Auto in den Urlaub gefahren bin (Hotelrechnung existiert, hab aber keinen Beleg von der Mitfahrgelegenheit - ging über die Hotel-Webseite, dort stehen nur die Kontaktdaten der Leute, die sich freiwillig dort eingetragen haben, sonst hält sich das Hotel komplett raus)

- ich praktisch immer auf dem Weg von der Arbeit einkaufe und die meisten Läden direkt an dieser Route liegen

- ich auch mal eben mit Werkstatt-Ersatzfahrzeugen oder dem Auto meiner Eltern zur Arbeit fahre, z. B. wenn was mit meinem Auto ist, was aufgrund des langen Weges für viele Weniger-km auf der Anzeige in meinem Auto sorgt

- ich oft für Privatfahrten das Auto meiner Eltern nutze, das sonst noch weniger Jahres-Fahrleistung hätte bzw. bei Fahrten zur Verwandtschaft meist bei meinen Eltern mitfahre

- ich in der Stadt meist mit dem Rad unterwegs bin

So wie ich das verstanden habe, ist es aber eigentlich völlig egal, mit welchem Fahrzeug ich fahre, auch da nur nach dem zuletzt genutzten Fahrzeug für den Weg zur Arbeit in dem Jahr gefragt wird - egal ob es das eigenes oder ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug ist.

Habt ihr sowas mal erlebt und konntet das Problem lösen, sodass ihr trotzdem die volle Pendlerpauschale bekommen habt?

TIA

notting

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2013 um 5:43

Zu einem Steuer-Rechtsanwalt gehen und gegebenenfalls dann Widerspruch einlegen.

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 8. Juli 2013 um 5:43

Zu einem Steuer-Rechtsanwalt gehen und gegebenenfalls dann Widerspruch einlegen.

Ich liege seit 2010 über 4500,- und es wurde noch nicht mal nach Belegen gefragt.

Ich sammele immer Tankbelege mit KM-Ständen und nutze auch 2 Fahrzeuge für

die Fahrten. Wenn die Steuer des Vorjahres überwiesen wurde und ich meinen

Bescheid per Post habe, dann entsorge ich die Vorjahres-Tankbelege.

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Zu einem Steuer-Rechtsanwalt gehen und gegebenenfalls dann Widerspruch einlegen.

Schon klar, aber dir wird wohl klar sein, dass sowas schnell die Steuerersparnis stark übersteigt?

notting

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

Ich liege seit 2010 über 4500,- und es wurde noch nicht mal nach Belegen gefragt.

Ich sammele immer Tankbelege mit KM-Ständen und nutze auch 2 Fahrzeuge für

die Fahrten. Wenn die Steuer des Vorjahres überwiesen wurde und ich meinen

Bescheid per Post habe, dann entsorge ich die Vorjahres-Tankbelege.

Dumm halt, das man _meine_ gefahrenen km bei meinen Eltern nicht so herausbekommt. Du scheinst beide Fahrzeuge im Wesentlichen selbst zu nutzen?

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Zu einem Steuer-Rechtsanwalt gehen und gegebenenfalls dann Widerspruch einlegen.

Schon klar, aber dir wird wohl klar sein, dass sowas schnell die Steuerersparnis stark übersteigt?

notting

Dann musst du halt das kleinere Übel wählen. :rolleyes:

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Schon klar, aber dir wird wohl klar sein, dass sowas schnell die Steuerersparnis stark übersteigt?

notting

Dann musst du halt das kleinere Übel wählen. :rolleyes:

Es hätte ja sein können, dass jemand sowas schon durchgemacht hat (womöglich sogar ohne Anwalt) und deshalb sagen kann, was bei ihm das Finanzamt überzeugt hat.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Schon klar, aber dir wird wohl klar sein, dass sowas schnell die Steuerersparnis stark übersteigt?

Im ersten Jahr ja, aber was ist mit den weiteren Jahren? Vorbehaltlich das die Kilometer dann ungefähr gleich bleiben.

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von notting

Schon klar, aber dir wird wohl klar sein, dass sowas schnell die Steuerersparnis stark übersteigt?

Im ersten Jahr ja, aber was ist mit den weiteren Jahren? Vorbehaltlich das die Kilometer dann ungefähr gleich bleiben.

Das ist halt bei Zeitverträgen, die hin und wieder verlängert werden, die Frage... :-(

notting

Fahrtenbuch führen und zwar für alle genutzten Fahrzeuge.

MfG aus Bremen.

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Fahrtenbuch führen und zwar für alle genutzten Fahrzeuge.

MfG aus Bremen.

Gute Idee, ist aber vermutlich mit ziemlichem Aufwand verbunden. Werde da wohl in irgendeinen sauren Apfel beißen müssen...

Schon mal danke für alle bisherigen Antworten!

notting

Einspruch einlegen und noch einmal alle Nachweise beifügen. Meist sitzen in der Rechtsbehelfsstelle Leute mit ein wenig mehr Grips.

Falls die den Einspruch als unbegründet zurückweisen, einfach vor dem Finanzgericht klagen. Dort besteht kein Vertretungszwang und die Richter haben in der letzten Zeit in diesen Fällen sehr klägerfreundlich entschieden. Es besteht natürlich das Prozesskostenrisiko, dass eine Rechtschutzversicherung aber übernimmt.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Du scheinst beide Fahrzeuge im Wesentlichen selbst zu nutzen?

notting

Naja:

ein Haushalt, 2 Fahrzeuge, 2 Fahrer, 2 Vollzeit-Arbeiter, nicht verheiratet. Und trotzdem

gibt jeder seine KM an und keiner meckert... vielleicht auch mehr Glück als Verstand.

am 9. Juli 2013 um 22:18

Oder nen Gewerbe anmelden, dann gilt anderes Recht als für Normalo-Arbeitnehmer...

(Dann kannst Du mit richtiger Gewerbeanmeldung auch ohne überhaupt ein Fahrzeug zu haben oder selbst zu nutzen -,30 Euro je zurückgelegten km von der Steuer problemlos absetzen. Nur bei mehr Kosten und über etwa 30 tkm im Jahr wird das FA merkelig.)

Nur dabei bedenken das ein Gewerbe anmelden um Steuern zu sparen ohne das man sich auch mit Gewinnabsichten gewerblich betätigt ziemlich schnell zum Eigentor wird wenn nichts verdient wird aber fleissig abgesetzt.

Wenn man ein Gewerbe anmeldet sollte man auch dementsprechend tätig sein, sonst gibts Ärger mit den Steuereintreibern, bekanntlich gibt es in Deutschland keine schlimmere Straftat als Steuerhinterziehung.

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