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Was ist eigentlich "unverzüglich"?

Themenstarteram 12. Mai 2022 um 18:56

An meinem Auto wurde eine Technische Änderung vorgenommen und heute (12.5.) begutachtet (§21 sowie Oldtimer §23).

Der freundliche KÜS-Ingenieur schreibt im Gutachten: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

Nun hat die Zulassungsstelle aber keine Termine im Mai mehr frei. Juni wird gar nicht angeboten. Auf der Zulassungsstellen-Seite steht "Wenn sich innerhalb dieser Zeit keine Termine auswählen lassen, stehen leider keine mehr zur Verfügung". Tja!

Wie ist das zu beurteilen?

(Vielleicht noch folgende Zusatzinfo: die "alte" HU-Plakette ist noch drauf und bis Oktober 2022 datiert.)

76 Antworten

auf dem schnellsten Weg · auf der Stelle · augenblicklich · direkt · eilends · flugs · geradewegs · im Nu · ohne Aufschub · prompt · schleunigst · schnellstens · sofort[ig] · sogleich · unmittelbar · schleunig · postwendend · stante pede · stantape · alsbald · ungesäumt · unverweilt · alsbaldig · umgehend.....

Unverzüglich heißt so schnell wie möglich - Da die Zul. Stelle keine Termine frei hat , den nächstmöglichen reservieren und audrucken. Wenn da Ärger kommen sollte hat die Zul. Stelle den schwarzen Peter.

"Unverzüglich" bedeutet im juristischen Sinne "ohne schuldhaftes Verzögern".

Unverzüglich wird definiert als "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich.

Für den Fall der Fälle würde ich mir dann einen Ausdruck der o.g. Meldungen machen.

@ TE

Ich würde mir da überhaupt keinen Kopf machen, einen Termin vereinbaren und bis dahin locker bleiben.

Mit ziemlichster Wahrscheinlichkeit passiert GAR NICHS.

Ich habe an meinem Mopped nach einer TÜV Anbauabnahme die Eintragung in den Schein auch erst ein paar Monate später vornehmen lassen.

Ein Verstoß gegen "unverzüglich" liegt dann vor, wenn Dir eine Verzögerung angelastet werden kann, die Du mit geeignetem Verhalten hättest vermeiden können, wenn also subjektive, in Deinem Verhalten liegende Gründe für die Verzögerung vorliegen. Wenn es dafür Gründe gibt, die Du nicht beeinflussen kannst, die also nicht in Deinem Verantwortungsbereich liegen, also objektive Gründe, dann trifft Dich keine Schuld. Du solltest aber im Zweifelsfall Dein ernsthaftes Bemühen mit Belegen nachweisen können, alles Zumutbare getan zu haben, die Sache zügig zu erledigen, besonders, wenn in der Zwischenzeit z.B. eine Polizei-Kontrolle stattfindet. Wenn sich dann z.B. auf Grund der Unmöglichkeit, einen Termin zu bekommen, die Erledigung der Sache länger hinzieht, kann man Dir daraus keinen Vorwurf machen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. Mai 2022 um 20:56:35 Uhr:

An meinem Auto wurde eine Technische Änderung vorgenommen und heute (12.5.) begutachtet (§21 sowie Oldtimer §23).

Der freundliche KÜS-Ingenieur schreibt im Gutachten: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

Nun hat die Zulassungsstelle aber keine Termine im Mai mehr frei. Juni wird gar nicht angeboten. Auf der Zulassungsstellen-Seite steht "Wenn sich innerhalb dieser Zeit keine Termine auswählen lassen, stehen leider keine mehr zur Verfügung". Tja!

Wie ist das zu beurteilen?

Heißt Fahrzeug stehen lassen. Keine Betriebserlaubnis.(erloschen)

 

Die Betriebserlaubnis wird erst durch die Zulassungsbehörde neu erteilt.

 

Schneller geht es immer, Beispiel Zulassungsdienst.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Mai 2022 um 00:20:21 Uhr:

Heißt Fahrzeug stehen lassen. Keine Betriebserlaubnis.(erloschen)

Die Betriebserlaubnis wird erst durch die Zulassungsbehörde neu erteilt.

Schneller geht es immer, Beispiel Zulassungsdienst.

Wie das?

Das bestandene Gutachten ist der Beleg dafür, dass keiner der Gründe zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO vorliegen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Mai 2022 um 00:20:21 Uhr:

Heißt Fahrzeug stehen lassen. Keine Betriebserlaubnis.(erloschen)

Die Betriebserlaubnis wird erst durch die Zulassungsbehörde neu erteilt.

Schneller geht es immer, Beispiel Zulassungsdienst.

Wie kann man sowas nur schreiben? Wenn das stimmen würde, dann:

- stünde das so auf dem Wisch drauf und

- der techn. Sachverständige würde kein Auto mehr aus der Werkstatt fahren lassen

Wie kann man andere Menschen nur so in die die Irre führen wollen?

Der SV ist nicht befugt das Fahrzeug am verlassen der Werkstatt zu hindern. Zu diesem Zweck müsste er sich Unterstützung der Rennleitung anfordern.

Und wenn die technische Abnahme eine unverzügliche Berichtigung der gespeicherten Daten vorsieht, dann ist dem nachzukommen.

Den Zeitraum legt jeder für sich anders fest, genauso vielfältig sind die Ausreden,weshalb man die Änderungen nicht hat vornehmen lassen, wenn man dann angehalten und ggf verwarnt wird.

Die häufigste ist übrigens, "hab keinen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen".

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Mai 2022 um 08:02:46 Uhr:

 

....die Ausreden,weshalb man die Änderungen nicht hat vornehmen lassen, wenn man dann angehalten und ggf verwarnt wird.

Die häufigste ist übrigens, "hab keinen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen".

:D

Köstlich

:D

...und schon kann man wieder lächeln...

Danke !

:D

Ich sehe jetzt bei der Terminsache des TE keinen Versuch, eine Ausrede zu finden, auch nach mehrmaligem Lesen nicht. In solchen Fällen kann man eine Eintragung nebst Gang zur Behörde eh nicht vermeiden. Einzig er würde in "naher Zukunft" weitere Umbauten gleicher Kategorie planen, aber das ist ja Kleingeld. ich habe für so ne Änderung der Papiere auf der Zulassungsstelle neulich 12,- EUR bezahlt. Anweisung auf der Abnahme entsprach dem selben Inhalt wie beim TE. Das ist doch echt nicht Nennenswert, wenn ich man Umbauten im (wahrscheinlich) vierstelligen Bereich vorgenommen hat. Das sind "projektbezogene Nebenkosten" die man einfach hinnimmt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Mai 2022 um 08:02:46 Uhr:

Der SV ist nicht befugt das Fahrzeug am verlassen der Werkstatt zu hindern. Zu diesem Zweck müsste er sich Unterstützung der Rennleitung anfordern.

Und wenn die technische Abnahme eine unverzügliche Berichtigung der gespeicherten Daten vorsieht, dann ist dem nachzukommen.

Den Zeitraum legt jeder für sich anders fest, genauso vielfältig sind die Ausreden,weshalb man die Änderungen nicht hat vornehmen lassen, wenn man dann angehalten und ggf verwarnt wird.

Die häufigste ist übrigens, "hab keinen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen".

Straßenverkehrsamt Rhein-Sieg Kreis wartest du locker 2-3 Wochen wenn du Pech hastauf nen Termin, 1-2 Wochen wenn du "Glück" hast. Woran machst du fest das das nur eine Ausrede ist? Ich nehme an das ist in vielen STVA´s genauso, oder sogar schlimmer.

Hach war das schön als man noch einfach ne Wartenummer ziehen könnte und notfalls 2-3 Stunden gewartet hat. Letztes Jahr wäre Fast der Urlaub ins Wasser gefallen, weil ich 2 Wochen vorher meine Geldbörse mit FS verloren habe. Musste eine Woche warten bis ich hin konnte, und nur weil ich täglich mehrmals stündlich geprüft hab ob Termine frei geworden sind (durch absage). Montags da gewsen, FS per "Express" für ein kleines Vermögen "bestellt", hat dann bis Freitag 9 Uhr gedauert, 12 Uhr sollte es los gehen.

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. Mai 2022 um 07:50:24 Uhr:

Wie kann man sowas nur schreiben? Wenn das stimmen würde, dann:

- stünde das so auf dem Wisch drauf und

Das steht so auf dem Wisch drauf, liest nur keiner. §21 = Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (bzw. Neuerteilung). Solange man mit der 21er nicht beim Straßenverkehrsamt war fährt man formal halt ohne gültige BE durch die Gegend. Wir sind nicht bei einer 19(3) laut TE.

Warum sollte ein SV das Auto nicht mehr fahren lassen? Nötige Wege zur Wiedererlangung der BE sind durchaus zulässig, aber nicht munter wochenlang mit dem Auto im Alltag rumfahren.

Wenn es keine zeitnahen Termine gibt notfalls ausdrucken dass dem so ist als Nachweis und hoffen dass im Falle einer Kontrolle ein Auge zugedrückt wird. Das Buch "Best of Ausreden" kennen die meisten Polizisten auch. ;)

Werkstatt oder Zulassungsdienst fragen, da geht's meist deutlich schneller.

 

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