Was ist denn hier schiefgelaufen? Versicherungsanzeige

Hallo,

kurz mal zur Vorgeschichte:

Das Fahrzeug wurde am 05.05.2012 bei der AdmiralDirekt versichert. Aufgrund Beitragserhöhung habe ich das Kündigungsrecht genutzt und die Versicherung zum 05.05.2014 gekündigt. Die Bestätigung dafür habe ich erhalten.

Zugleich habe ich bei der WGV eine neue Versicherung (online) abgeschlossen, welche am 05.05.2014 beginnen sollte.
Dafür erhielt ich umgehend per E-Mail eine Kopie des Antrages.

Am 06.05.2014 erheilt ich von der WGV ein Versicherungsschein, in welchem die Versicherungslaufzeit vom 05.05.14 bis zum 01.01.15 bestätigt wird + Überweisungsbitte.

Betrag wurde am selben Tag überwiesen.

Heute... kam per Einschreiben ein Brief von der Zulassungsstelle.
Thema: Versicherungsanzeige

Es wird mir vorgeworfen ein Fahrzeug ohne gültige Versicherung angemeldet zu haben, deswegen 42,50€ Strafe.

Ich verstehe das nicht... die AdmiralDirekt sagt in ihrer Kündigung, dass am 05.05.2014 um 0:00 die Versicherung bei denen endet...
und die WGV bestätigt, dass am 05.05.2014 um 0:00 der Schutz bei denen beginnt...

Wo habe cih den Fehler gemacht?

Beste Antwort im Thema

Rückmeldung

Ich war soeben bei der Zulassungsstelle. Der Fehler lag bei denen selber, nicht bei der WGV und nicht bei mir.

Die EVBÜ wurde abgelehnt und zwar deswegen, weil die Zulassungsbehörde meine Anschrift abgekürzt hat, sprich der Straßenname wurde gekürzt, weil zu lang.
Bei der Versicherung habe ich allerdings meine Anschrift korrekt, also vollständig angegeben.

Dadurch hat die EDV gemeckert und den Antrag abgelehnt, weil die Anschrift nicht identisch sei.
(Statt "An der Beispielstraße" wurde dort "A. d. Beispielstr. hinterlegt"😉

Jedenfalls ist nun alles ins Lot gebracht, Versicherungsschutz besteht nun und das Verwarngeld von 42,50€ wird zurückgenommen.

Fazit: Die Zulassungsstellen sollten ihre EDV optimieren lassen. Anstatt den Antrag sofort abzulehnen, könnte eine Warnmeldung ausgegeben werden und die inkongruenten Datensätze hervorgehoben werden. Würde dann ein MA das prüfen, so würde er (In meinem Fall) sehen, dass der Alarm "unbegründet" war.

Sache ist also erledigt...bis auf:

Zitat:

Der Fehler liegt also bei Dir, nicht bei der Zulassungsstelle oder Versicherung.

So ist das eben, wenn man keine Ahnung hat und online versichert.

Mal wieder ein typisches voreiliges Posting.

So ist das eben, wenn man keine Ahnung hat und sofort in die Tasten haut.

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Echt gute Idee, bin auch dabei.

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