Was ist denn hier schiefgelaufen? Versicherungsanzeige

Hallo,

kurz mal zur Vorgeschichte:

Das Fahrzeug wurde am 05.05.2012 bei der AdmiralDirekt versichert. Aufgrund Beitragserhöhung habe ich das Kündigungsrecht genutzt und die Versicherung zum 05.05.2014 gekündigt. Die Bestätigung dafür habe ich erhalten.

Zugleich habe ich bei der WGV eine neue Versicherung (online) abgeschlossen, welche am 05.05.2014 beginnen sollte.
Dafür erhielt ich umgehend per E-Mail eine Kopie des Antrages.

Am 06.05.2014 erheilt ich von der WGV ein Versicherungsschein, in welchem die Versicherungslaufzeit vom 05.05.14 bis zum 01.01.15 bestätigt wird + Überweisungsbitte.

Betrag wurde am selben Tag überwiesen.

Heute... kam per Einschreiben ein Brief von der Zulassungsstelle.
Thema: Versicherungsanzeige

Es wird mir vorgeworfen ein Fahrzeug ohne gültige Versicherung angemeldet zu haben, deswegen 42,50€ Strafe.

Ich verstehe das nicht... die AdmiralDirekt sagt in ihrer Kündigung, dass am 05.05.2014 um 0:00 die Versicherung bei denen endet...
und die WGV bestätigt, dass am 05.05.2014 um 0:00 der Schutz bei denen beginnt...

Wo habe cih den Fehler gemacht?

Beste Antwort im Thema

Rückmeldung

Ich war soeben bei der Zulassungsstelle. Der Fehler lag bei denen selber, nicht bei der WGV und nicht bei mir.

Die EVBÜ wurde abgelehnt und zwar deswegen, weil die Zulassungsbehörde meine Anschrift abgekürzt hat, sprich der Straßenname wurde gekürzt, weil zu lang.
Bei der Versicherung habe ich allerdings meine Anschrift korrekt, also vollständig angegeben.

Dadurch hat die EDV gemeckert und den Antrag abgelehnt, weil die Anschrift nicht identisch sei.
(Statt "An der Beispielstraße" wurde dort "A. d. Beispielstr. hinterlegt"😉

Jedenfalls ist nun alles ins Lot gebracht, Versicherungsschutz besteht nun und das Verwarngeld von 42,50€ wird zurückgenommen.

Fazit: Die Zulassungsstellen sollten ihre EDV optimieren lassen. Anstatt den Antrag sofort abzulehnen, könnte eine Warnmeldung ausgegeben werden und die inkongruenten Datensätze hervorgehoben werden. Würde dann ein MA das prüfen, so würde er (In meinem Fall) sehen, dass der Alarm "unbegründet" war.

Sache ist also erledigt...bis auf:

Zitat:

Der Fehler liegt also bei Dir, nicht bei der Zulassungsstelle oder Versicherung.

So ist das eben, wenn man keine Ahnung hat und online versichert.

Mal wieder ein typisches voreiliges Posting.

So ist das eben, wenn man keine Ahnung hat und sofort in die Tasten haut.

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Zitat:

Original geschrieben von rpalmer


Wo habe cih den Fehler gemacht?
Ruf schnell bei der WGV an, sonst wird es richtig teuer! Zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges droht!

kann keinen Fehler erkennen. Ruf bei der WGV sofort an. Die müssen eine sogenannte eVbÜ ans Straßenverkehrsamt übermitteln.

Der neue Versicherer hat Dir den Versicherungsschutz bestätigt nicht aber der Zulassungsbehörde.
Die Admiraldirekt hat Dir das Erlöschen des Versicherungsschutzes indirekt bestätigt (Kündigungsbestätigung) und eben auch der Zulassungsbehörde angezeigt.

Die 42,50 soll Dir die WGV überweisen.

Anruf bei der WGV erfolgt, die sagen, dass sie das schon lange der Zulassungsbehörde gemeldet hätten.
Soll am 02.05. geschehen sein.

Morgen gehe ich mal dort hin und zeige denen meine Bestätigung... ach das wird ja noch heiter.... -.-

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer


Anruf bei der WGV erfolgt, die sagen, dass sie das schon lange der Zulassungsbehörde gemeldet hätten.
Soll am 02.05. geschehen sein.

Morgen gehe ich mal dort hin und zeige denen meine Bestätigung... ach das wird ja noch heiter.... -.-

Naja, die Tatsache, dass nur derjenige Versicherer den Verlust des Versicherungsschutzes (elektronisch) der Zulassungsbehörde anzeigen kann, der für das Fahrzeug - wir sagen - im Risiko steht, schließt wiederum die Tatsache aus, dass die WGV den Versicherungsschutz

erfolgreich

bestätigt hat.

Es ist natürlich so, dass sie durch aus am 02.05. versucht haben kann die Daten zu übermitteln, aber beispielsweise ein Fehler in den Fahrzeugdaten vorhanden ist. Die Zulassungsbehörde kann dann die eVbÜ ablehnen. Falsche Fahrzeugdaten wäre zum Beispiel ein "Dreher" im Kennzeichen oder ein "Dreher" in der Fahrgestellnummer. Du solltest daher vor dem nächsten Anruf vielleicht nochmal die Police mit dem Fahrzeugschein abgleichen. Grundsätzlich gilt, das der zu übermittelnde Datensatz mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen sollte.

*Nachtrag
Vielleicht auch mal die Bedeutung :-) = eVbÜ elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittelung

und noch was fällt mir grad auf:

Falls Du vor hast mit der Versicherungspolice zur Zulassungsbehörde zu gehen, kannst Du das Vorhaben direkt wieder haken. Der Versicherungsschein ist für die Zulassungsbehörde kein Nachweis für den Versicherungsschutz.

Daten geprüft, alles stimmt und hat seine Richtigkeit.

Zitat:

Der Versicherungsschein ist für die Zulassungsbehörde kein Nachweis für den Versicherungsschutz.

Ja und nun? 😕

Ich habe doch extra beantragt, dass zum 05.05 um 0:00 die neue Versicherung ihren Schutz gewähren soll.

Dies wurde mir bestätigt und dafür wurde Geld bezahlt. Gründe Versicherungskarte etc. und alles andere ist da.

Wo soll denn der Nachweis sein?

Zitat:

Wo soll denn der Nachweis sein?

Den Nachweis hat der zuständige Versicherer eben mittels der eVbÜ zu erbringen.

Warum kann eine Versicherungspolice, ein Nachtrag, eine IVK (grüne Karte) kein Versicherungsnachweis sein?
Die Dokumente scheiden schon deswegen aus, weil Versicherungsschutz natürlich nur bei Zahlung besteht.

Ob Du den Erstbeitrag nun zahlst oder nicht, die Versicherungspolice bekommst Du in jedem Fall! Die Zulassungsbehörde kann daher nicht feststellen, ob nun tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Gleiches gilt natürlich für die anderen Dokumente.

Ich schätze mal, dass entweder die Zulassungsstelle gepennt hat oder tatsächlich die eVB, die in einer Datenbank hinterlegt wird, nicht entsprechend des Antrages stimmt.

Z.B. das der Versicherungsnehmer nicht gleich Halter ist oder ähnliche Fehler in den KFZ Daten.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Ich schätze mal, dass entweder die Zulassungsstelle gepennt hat

das wäre egal; Beamte dorf können heut zu tage sehr ruhig schlafen.

Macht alles die Maschine. Das ist nämliche auch das ärgerliche bei den 0,001% an Problemfällen. Keiner blickt mehr bei den Zulassungsbehörden durch, was die Rechner machen. Wenn Du als Sachbearbeiter da anrufst und fragst, wie es zur einer Ablehnung der von Dir erstellten eVbÜ gekommen ist, bekommst du als Antwort "das war doch der Computer" o.a. und Du darfst dann rumrätseln...

Im Übrigen wurde auch der Bescheid, den Du bekommen hast komplett maschinell erstellt.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Ich schätze mal, dass entweder die Zulassungsstelle gepennt hat oder tatsächlich die eVB, die in einer Datenbank hinterlegt wird, nicht entsprechend des Antrages stimmt.

Z.B. das der Versicherungsnehmer nicht gleich Halter ist oder ähnliche Fehler in den KFZ Daten.

Das kann sein, denn das Fahrzeug ist zugelassen auf die Ehepartnerin, die Versicherung soll aber auf den Ehepartner laufen.

Und das wurde so beim Antrag auch eingegeben, Frage: Abweichender Fahrzeughalter? Ja, Ehepartner/in.

Nur muß dann der Name ( des VN und des Halters) in der eVB für die Zulassungsstelle erscheinen.

Tut sie das nicht, dann ist für die Zulassungsstelle die nur auf Deinen Namen VN + Halter ungültig.

Also eine eVB für VN und Halter einer anderen Person von der neuen Versicherung an die Zulassungsstelle schicken lassen, dann kann die Zulassungsstelle etwas damit anfangen, sonst nicht.

Der Fehler liegt also bei Dir, nicht bei der Zulassungsstelle oder Versicherung.

So ist das eben, wenn man keine Ahnung hat und online versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Der Fehler liegt also bei Dir, nicht bei der Zulassungsstelle oder Versicherung.

So ist das eben, wenn man keine Ahnung hat und online versichert.

Der Fehler liegt bei mir, wenn ich das wie folgt eingegeben habe?

Erklär mal bitte!

Dsc08196-173

Du hast zwar bei den Risikomerkmalen eingegeben sonstige Halter, aber im Antrag muß irgendwo ein Feld sein, wo auch der Abweichende Halter mit Namen und Anschrift einzugeben ist und der wird dann auch auf der eVB für die Zulassungsstelle in der Datenbank eingegeben.

Wenn dort kein Name vorgegeben ist, geht der Versicherer davon aus, dass VN gleich Halter ist und hinterlegt eine eVB, wo der VN gleich Halter ist und das erkennt dann wiederum die Zulassungsstelle nicht an, weil der Halter eine andere Person ist.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent


Die Dokumente scheiden schon deswegen aus, weil Versicherungsschutz natürlich nur bei Zahlung besteht.

Dieser Zusammenhang ist natürlich völliger Blödsinn.

Einzig und allein mit der eVbÜ bestätigt die Versicherung, dass sie für Haftpflichtschäden aufkommt.
Unabhängig davon, ob der Kunde auch nur einen Cent Beitrag gezahlt hat. Versicherungsschutz besteht sofort, sonst würde (wie hier geschehen) es zu keiner Zulassung kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Du hast zwar bei den Risikomerkmalen eingegeben sonstige Halter, aber im Antrag muß irgendwo ein Feld sein, wo auch der Abweichende Halter mit Namen und Anschrift einzugeben ist und der wird dann auch auf der eVB für die Zulassungsstelle in der Datenbank eingegeben.

Ähm... ich habe "Ehepartner ist Halter" angekreuzt und im geschwärzten Feld unten steht die Halteradresse! Die werde ich aber ganz bestimmt nicht online sichtbar lassen. Und mein jetziger Anruf bei der WGV bestätigt dies nochmals. Es wurde von Anfang an der abweichende Halter, hier Ehepartner, ausgewählt und dieser ist auch auf der grünen Versicherungskarte zu sehen. Ich werde aber nachher dennoch zur Zulassungsstelle fahren, um mir dort das Ganze aus "deren Sicht" erzählen zu lassen.

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