Was ist bei einem Privatverkauf zu beachten?

Hallo zusammen,

ich weiss das es hier eigentlich um die Kauf- und nicht Verkaufberatung handelt, jedoch habe ich keinen passenderen Themenbereich gefunden.

Ich möchte mein Auto verkaufen, da ich sowas jedoch noch nie gemacht habe, suche ich sowas wie eine zuverlässige Checkliste für Privatverkäufe.
Wie läuft das mit der Versicherung und der Zulassung? Wie sähe ein guter Kaufvertrag aus? Wie ist dieser Kaufvertrag von HUK Coburg - Kaufvertrag?

Intuitiv würde ich jetzt sagen.
1) Käufer finden
2) Kaufvertrag unterschreiben
3) Kennzeichen abschrauben
4) Wagen übergeben
5) Abmelden an der Zulassungsstelle
6) Versicherung kündigen

Danke schonmal.

Mfg 🙂

13 Antworten

Kleiner Tip:
Zum Autoverkauf ne Prepaid-Handykarte kaufen (so ziemlich jeder hat noch ein altes Handy in der Schublade liegen) und ne Wegwerf-Mailadresse generieren.
Damit hat man bedarfsgerecht seine Ruhe, vor allem wenn der Wagen bereits verkauft ist. (teilweise noch Monate nach Löschen der Verkaufsanzeige Anrufe und Spam-Mails)

Ansonsten:
Barzahlung!(keinen Check, Überweisung, Paypal oder sonstigen Geldtransfer) Erst die Kohle, dann die Schlüssel und Papiere. (die Scheine auf Echtheit prüfen)
Immer einen Kaufvertrag z.b. vom ADAC, HUK, etc.(falls der Wagen ausgeschlachtet wird und die Reste in Wald landen)
Der Käufer hat immer gültige Ausweispapiere vorzulegen. (siehe oben, mit nem falschen Namen/Adresse im Kaufvertrag hast du auch ein Problem)
Auf Mails oder Anrufe wie "Kaufe sofort Ihren Wagen" erst gar nicht reagieren (die üblichen Nepp-Käufer).
Und vorallem: Den Arsch in der Hose haben, nen Unverschämten Käufer/Interessent auch vom Parkplatz zu jagen! (wenn zur besichtigung auf einmal ne Horde "Autospezialisten" auftauchen und den Wagen schlechtreden und um 50% runterhandeln wollen) Der Verkäufer bestimmt die Spielregeln, nicht der Käufer!
Vieleicht noch: Den Wagen abgemeldet übergeben (bei Afrikahändler etc. sehr ratsam), nie alleine bei Probefahrt und Verkauf sein.

Das was du geschrieben hast passt schon, ich hatte damals ne alte Karre für 150€ einfach mal so mitgegeben. Geld gegen Schlüssel und Papiere, Wagen war auch noch angemeldet, der wurde dann innerhalb von 5 Tagen zum Hafen gefahren und hatten die Exporteure den auch abgemeldet.
Die melden die Autos auch ab, bereitet denen auch nur Probleme wenn diese es nicht tun.

Den Kaufvertrag der Huk finde ich nicht so gut, lieber einen der eine Skizze eines Autos hat, wo man eventuelle Schäden ähnlich wie bei einem Unfallbericht zeichnen kann und darunter noch mal einzeln in einer Liste.

Zitat:

Original geschrieben von schonda


ich hatte damals ne alte Karre für 150€ einfach mal so mitgegeben. Geld gegen Schlüssel und Papiere, Wagen war auch noch angemeldet, der wurde dann innerhalb von 5 Tagen zum Hafen gefahren und hatten die Exporteure den auch abgemeldet.
Die melden die Autos auch ab, bereitet denen auch nur Probleme wenn diese es nicht tun.

Hatte ich auch mal gemacht (angemeldet an nen Export-Händler verkauft, der hat den Wagen 2 Tage später in Hamburg abgemeldet und mir die Bestätigung zugeschickt)

Hatte aber auch mal Probleme beim Motorradverkauf gehabt. Der Arsch hatte den Bock nicht um/abgemeldet.....

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Handgeschriebener Kaufvertrag reicht, wichtig: Kennzeichen und/oder Fg.-Nr. notieren, damit klar ist, um welches Auto es sich handelt. Datum und Uhrzeit sowie Verpflichtung des Käufers zur sofortigen Abmeldung muss auch rein. Außerdem so ein Text wie "Privatverkauf ohne jegliche Haftung, Garantie und Gewährleistung, verkauft wie besichtigt".
Exporteure sind eigentlich die angenehmsten Käufer, wenn es nicht gerade ein Liebhaberfahrzeug ist, das man in gute Hände weitergeben möchte. Die schwarzen Männer handeln schon am Telefon ein Drittel runter, erscheinen überpünktlich, bringen abgezähltes Bargeld mit, meckern nicht, melden am nächsten Tag ab und lassen nie wieder was von sich hören.
Finanzamt und Versicherung werden von der Zulassungsstelle informiert. Nach ein paar Tagen bis Wochen bekommst Du bescheid und ggf. Geld zurück.

Zunächst einmal vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten. 🙂
Verstehe ich euch richtig, nicht ich melde den Wagen ab sondern lass mir dies vertraglich vom Käufer zusichern?

Wie schaut es mit dem Preis aus?
Es handelt sich um Ford Mondeo BAP 1.8, Automatik, elektrisches Glasschiebedach, Turmalingrün, ca. 185.000 KM, Erstzulassung 1997 und ein paar Beulen. Lichtmaschine und Batterie sind keine zwei Jahre alt, Allwetterreifen nicht mal ein halbes, TÜV geht auch noch ein halbes Jahr, Nichtraucherauto, 8-Fach bereift.

Ich habe vor anderthalb Jahren um die 800 Euro für den Wagen bezahlt, und bin selber nur 15.000 Km gefahren.

Meine Vorstellung lag bei etwas um die 600 Euro, was meint ihr?

Fotos

Am sichersten ist natürlich, das Auto selber abzumelden. Dann kann gar nichts passieren. Damit vergrätzt man allerdings, vor allem in der Preisklasse, schon einige Käufer. Mal so aus eigener Erfahrung: Wenn ein Auto hier in der Nähe steht, fahre ich hin, tausche Geld gegen Papiere, melde es an und hole es am nächsten Tag ab. Alles kein Problem. Wenn es weiter weg ist und ich nur 1x fahren würde, müßte ich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, also ein 2. Mal zum Verkehrsamt, zusätzliche Kosten, usw., da würde ich mir schon überlegen, ob ich mir das antue. Die Exporteure sind häufig auch so kleine halboffizielle 1-Mann-Betriebe, die keine Händer-Nummer haben. Die denken ähnlich.
Du kannst ja in die Anzeige schreiben "wird nur abgemeldet übergeben" und wenn Du nur einen Hauch von Misstrauen zum Käufer hast, abmelden und wiederkommen lassen. Bei seriösen Menschen lässt Du mit Dir handeln.
Preisvorstellung: Ich würde ihn mit 590 ansetzen und nicht unter 450 weggeben. Automatic ist nicht gerade gefragt und die angefaulten Radläufe zusammen mit dem wenigen Rest-Tüv machen auch nicht den besten Eindruck. Ansonsten nicht übel: Wenig km und offensichtlich laufend gewartet. Ideales Fahrzeug für den Export, der läuft im Ausland noch viele Jahre.

Wenn ich jetzt eine handgeschriebenen Vertrag, über den Verkauf meines gebraucht Fahrzeuge an einen Exporthändler, an der Haustür gemacht habe kann ich da zurücktretten innerhalb 1 Woche ?

LG

Nein

Zitat:

Original geschrieben von 309Ca


Wenn ich jetzt eine handgeschriebenen Vertrag, über den Verkauf meines gebraucht Fahrzeuge an einen Exporthändler, an der Haustür gemacht habe kann ich da zurücktretten innerhalb 1 Woche ?

LG

Nein, verkauft ist verkauft! Zurücktreten wenn er das auch gewillt ist oder im Vertrag festgehalten wurde!

Das mit Haustür Verkäufe gilt nicht für KfZ Verkauf!

Hier steht eigentlich alles, was hier wichtig ist, auch wenn es hier speziell um Low-Budget-Gebrauchtwagen am Beispiel eines älteren Opel Vectra B geht. Vielleicht wird dir das helfen!

Ein anständiger Kaufvertrag ist unerlässlich! Den gibt es im Schreibwarenhandel für drei Euronen (Sigel-Verlag etc.), und dort sollte der Verkäufer vermerken, dass er Garantie und Gewährleistung ausschließt ("Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung", "wie gesehen so gekauft", "ohne Garantie"😉. Da kann nichts mehr passieren!

Zitat:

Es handelt sich um Ford Mondeo BAP 1.8, Automatik, elektrisches Glasschiebedach, Turmalingrün, ca. 185.000 KM, Erstzulassung 1997 und ein paar Beulen. Lichtmaschine und Batterie sind keine zwei Jahre alt, Allwetterreifen nicht mal ein halbes, TÜV geht auch noch ein halbes Jahr, Nichtraucherauto, 8-Fach bereift.

Dein Mondeo sieht eigentlich ganz gut aus; die Farbe hat mir am Scorpio I Stufenheck immer gefallen. Ein Freund aus dem Gesangverein hatte solch einen Scorpio 1990/91 gekauft und ein paar Jahre gefahren. Eine sehr elegante Lackierung! Wie sieht's mit dem Zustand des Mondeo unter dem Blech aus, kriegt er noch einmal TÜV?

So, wie er da steht, spricht er allenfalls Exporthändler an - mit einem halben Jahr Rest-TÜV. So sehe ich ihn bei einem Endpreis von höchstens 500 Euronen - ein alter Ford Mondeo Mk2 Automatik ist kaum gefragt. Den will niemand mehr haben, höchstens als Winterauto oder gleich für das Ausland. Wenn er aber mit neuem TÜV angeboten werden würde, könnte man 800 oder 900 Euro bekommen, aber auch das wäre ein Lotteriespiel: Am Ende läuft der TÜV immer weiter ab, und der Ford ist immer noch nicht verkauft oder wandert in den Export, wo der frische TÜV-Stempel witz- und wertlos ist. Das muss nicht sein!

Lasse ihn vorher "checken", ob man das Auto wieder frisch "tüven" könnte, und biete ihn dann damit an, dass neuer TÜV auf Wunsch gegen Aufpreis jederzeit machbar wäre. Wenn das klappt, stelle ihn mit 800 Euronen ins Netz. Ansonsten ist der Ford maximal 500 Euro wert, und ich würde ihn so, wie er steht, wenn du nichts mehr investieren magst, für 650 Euro VHB ins Netz stellen. Und dann reduzieren, wenn sich keiner meldet.

Ein Automatik-Mondeo ist eigentlich ein Fahrzeug, das man bis in alle Ewigkeit behalten müsste, weil man dafür nie mehr lohnendes Geld bekommt!

Thema An- oder Abmeldung: Ich würde den Mondeo für etwaige Probefahrten angemeldet lassen, damit er ggf. seine Stärken ausspielen kann, aber vor der Übergabe abmelden. Auch mit abgemeldetem Auto kann man übrigens noch bis nach Hause, bis zur nächstgelegenen Werkstatt/dem nächsten Schrottplatz oder (wie wohl in diesem Falle) zum nächsten Handelsplatz fahren - wenn der Hobel dort definitiv stillgelegt und bis auf weiteres nicht mehr auf offiziellen Straßen bewegt wird. Soweit die Gesetzeslage aus meiner Sicht. Wenn ich ein Auto abmelde, kann ich damit immer noch dorthin fahren, wo der Wagen endgültig stillgelegt wird, also nicht mehr weiter benutzt wird.

Viel Erfolg
wünscht Hans!

Zitat:

Original geschrieben von 309Ca


Wenn ich jetzt eine handgeschriebenen Vertrag, über den Verkauf meines gebraucht Fahrzeuge an einen Exporthändler, an der Haustür gemacht habe kann ich da zurücktretten innerhalb 1 Woche ?

LG

Gut muss ich ihn mal Fragen was er meint, wollte nur vorab Infos über Rücktrittsrechte meinerseits. Was würde geschehen wenn ich den Vertrag breche ? Voller Kostenausgleich + Spesen oder nur 10 % .

Zitat:

Original geschrieben von Kombiniero


Kleiner Tip:
Zum Autoverkauf ne Prepaid-Handykarte kaufen (so ziemlich jeder hat noch ein altes Handy in der Schublade liegen) und ne Wegwerf-Mailadresse generieren.
Damit hat man bedarfsgerecht seine Ruhe, vor allem wenn der Wagen bereits verkauft ist. (teilweise noch Monate nach Löschen der Verkaufsanzeige Anrufe und Spam-Mails)

Kann ich nur empfehlen das so zu machen oder die Nr bei Anruf von den Händlern auf ignorieren einstellen am Handy, aber leider steht im Fahrzeugbrief immer noch die Adresse von den Vorbesitzern. Die wollen nach Abholung nachverhandeln weil es doch nicht so toll aussieht wie vorher gesehen, oder erfinden irgenntwelche Sachen die Defekt gegangen sind, nach ein paar Tagen und einigen Hundert Kilometern fahrt. Aber gekauft wie gesehen die können da nichts mehr dran drehen beim Privatverkauf.

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