Was gilt es beim Kauf (und der Zulassung ggf. auf ein H-Kennzeichen) einer Oldtimer-Replika von Auto

Hallo,
Da ich keinen vorhandenen Blog zu Autotune Kit-Cars finden konnte, stelle ich meine Überlegungen hier mal vor:
Ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, mir eine Replika von Autotune anzuschaffen.
Das Fahrzeug wurde im Jahr 1971 das erste mal zugelassen, wobei Autotune (Ein Hersteller diverser Kit-Cars) erst 1987 damit begonnen hat, die Art von Karosserie zu bauen, die auch mein Objekt der Begierde trägt.
Das Fahrzeug steht in den Niederlanden, wobei dort anscheinend das Fahrgestell das Datum der EZ bestimmt, und nicht die Karosserie.

Frage 1) Könnte dieser Umstand (Das Datum der EZ im Bezug zu Fahrgestell/Karosserie) möglicherweise Probleme bei einer Zulassung in Deutschland verursachen?

Frage 2) Ist es überhaupt möglich, eine Replika auf ein H-Kennzeichen zuzulassen?

Frage 2a) Wenn ja, was ist dann für eine Zulassung eines Kit-Cars in Deutschland auf ein H-Kenneichen erforderlich?

Frage 3) Worauf muss ich beim Kauf achten, abgesehen vom technischen Zustand? Gibt es evtl. Besonderheiten beim Kauf von Kit-Cars und Repliken?

Danke euch schon einmal im Vorraus, gerne könnt ihr mir auch von eigenen Erfahrungen berichten, ich freue mich auf eure Antworten.

PS: Aufgrund des Umstands, dass meine Themenüberschrift zum Teil abgeschnitten ist, wiederhole ich hier nochmal die Überschrift und eigentliche Kernthematik:

„Was gilt es beim Kauf (und der Zulassung ggf. auf ein H-Kennzeichen) einer Oldtimer-Replika von Autotune zu beachten?“

15 Antworten

Zitat:

@amateur99 schrieb am 16. November 2023 um 15:32:33 Uhr:


Ich lese gerade diesen Thread. Der ist zwar schon 6 Wochen alt, aber ich habe einen Hinweis, der hier einige interessieren könnte, um teure "Fehler" zu vermeiden:

Konkret geht es um die Zulassung mit niederländischen Papieren in Deutschland. Wer ein "Standard"-Auto kauft, das eine europäische Typzulassung hat (Mercedes, VW, etc), der sollte keine größeren Probleme haben. Anders sieht das aber bei Nachbauten, Kit Cars und anderen "Exoten" aus, die keine standardisierte Typzulassung haben und in Deutschland nur mit einer Einzelabnahme zugelassen werden können. Hier lauert Ärger ...

Konkret kenne ich jemanden, der in den Niederlanden ein altes Kit Car (Super Seven) gekauft hat und das in D zulassen wollte. Das hat der TÜV aber verweigert. Nun hat er ein Auto auf dem Hof stehen, dass er im öffentlichen Verkehr nicht fahren darf... Grund sind die niederländischen Papiere. In denen steht nämlich außer der Fahrgestellnummer, Modellbezeichnung, PS-Wert und Gesamtgewicht fast nichts drin. Wichtige Angaben, die der deutsche TÜV heutzutage verlangt, fehlen. Ich rede hier von so Sachen wie Achslasten, DB-Werte, Schadstoffklassen, Ein-/Umbauten und so weiter. Und ich kann das Auto auch nicht einfach auf die Waage fahren oder ein DB-Messgerät an den Auspuff halten. Der TÜV verlangt für alle diese Sachen diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers und/oder Gutachten eines amtlich zugelassenen Sachverständigen. Oft gibt es den Hersteller aber nicht mehr und ein Gutachter (sofern man überhaupt einen findet) verlangt für solche Gutachten schnell einige tausend Euro.
Will man einen seltenen Ferrari oder sonst ein Auto zulassen, das einen sechs- oder siebenstelligen Wert hat, mag sich so ein Aufwand lohnen. Aber bei einem Auto mit einem realistischen Wert um die 20.000 Euro muss man sich schnell die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen.
Wer also so ein Auto in D zulassen will, sollte wissen, was (potentiell) auf einen zukommt. Zumindest sollte man so ein Vorhaben vorher detailliert mit dem TÜV abklären, bevor man kauft.

Vielen, vielen Dank für deinen wertvollen Hinweis. Dass das Auto verkauft wurde, bevor ich zuschlagen konnte, sollte ich also als Glück bezeichnen… Sonst wäre da wohl einiges auf mich zugekommen.
Danke dir also, dass du deine Erfahrung und das Erlebte deines Bekannten hier geteilt hast, jetzt können hoffentlich noch andere Unentschlossene davon profitieren.
LG und ich wünsche eine frohe Weihnachtszeit

PS: Obwohl ich selbstverständlich den TÜV vorher zur Abklärung hinzugezogen hätte, bin ich froh, dass mir die Entscheidung letzten Endes abgenommen wurde.
Ich bedanke mich bei allen für Ihre Beiträge und Hinweise und wünsche ein besinnliches Weihnachtsfest und allzeit gute Fahrt!

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