Was gehört zum Arbeitsumfang eines Rechtsanwalts?

Hallo zusammen,

mich interssiert eine Sache, die mir schon länger durch den Kopf geht.

Ein Familenmitglied hatte Anfang vergangenen Jahres einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem eine Rechtsanwältin mit der Schadensabwicklung beauftragt wurde; Gegenstandswert ca. 9.000 €. Es ist ja mittlerweile bekannt, dass die Anwälte solche Mandate eigentlich sehr gerne übernehmen, da es sehr viel 08/15-Standardkram ist, der sich mit üblichen Textbausteinen schnell bearbeiten lässt. Des Weiteren werben mittlerweile viele Anwälte damit, dass sich die Anwälte eben um die Schadensabwicklung kümmern und der Mandant damit keine Arbeit hat. In der Regel rechnen die Anwälte dann direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ab; oft schon als Vorauskasse und schließlich mit einer Schlussabrechnung nach Erledigung des Falls.

Wie sieht es jetzt aus, wenn Monate nach dem der Fall abgeschlossen wurde, noch irgend etwas nach kommt? Hat der Anwalt die Sache dann immer noch zu bearbeiten?

Ganz konkreter Fall des Familienmitglieds: 7 Monate nach dem Unfall schickt die Krankenversicherung plötzlich einen sog. "Unfallfragebogen". Dieser wurde dann unmittelbar an die Rechtsanwältin weitergeleitet, da es doch eine etwas sensiblere Sache ist und z. B. die Krankenkasse möchte, dass die Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden.

Die Anwältin hatte daraufhin dem Familienmitglied mitgeteilt, dass es sich bei dem Schreiben der Krankenversicherung um einen neuen Vorgang handeln würde, der nicht mehr in der bisher erhaltenen Gebühr enthalten ist. Sofern also gewünscht war, dass die Anwältin sich der Sache annimmt, hätte das Familienmitglied selbst die Anwältin bezahlen müssen.

Den Unfallfragebogen selbst auszufüllen, war jetzt nicht so das große Problem, auch wenn es einige Bedenken gab.

Seither frage ich mich aber dennoch, ob das Verhalten der Anwältin in Ordnung war bzw. ganz allgemein frage ich mich, inwieweit die anwaltliche Betreuung bei einem unverschuldeten Unfall zu gehen hat. Die Sache mit der Krankenversicherung im hiesigen Fall stand ja eindeutig noch im Zusammenhang mit dem unverschuldeten Verkehrsunfall, weswegen die Anwältin beauftragt wurde.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Allerdings habe ich bisher angenommen, dass einem nicht nur wegen des Schadenersatzes ein Anwalt "zusteht", sondern wegen allen rechtlichen Unannehmlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

Es ist ja fast schon lustig, welches Anspruchsdenken manche an den Tag legen.

Aber zur Info: Die Pflicht, der gegnerischen Versicherung, die Anwaltskosten im Haftpflichtschaden zu übernehmen, begründet sich nicht darin, dass der Geschädigte einen Anspruch auf Bequemlichkeit hätte ("ich muss nur die Füsse hochlegen und warten, bis das Geld kommt"😉, sondern in der sog. "Waffengleichheit" mit der Schadenabteilung der Versicherung.

Eine gute Begründung findet sich insoweit im Urteil des AG Kassel (415 C 6208/08, Urteil vom 30.Juni 2009).

Aus der Begründung: " Entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung gebe es auch keinen „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr. Grund hierfür sei, dass die Rechtsprechung zum Umfang des ersatzfähigen Schadens eine Dimension erreicht habe, die für Laien nicht mehr überschaubar sei. Daher entspreche es allein schon dem Prinzip der Waffengleichheit, wenn der Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme."

DAS ist also der Grund - die Prüfung der Ansprüche eines Geschädigten und deren Durchsetzung - und sonst auch nichts.

Was dann ein Geschädigter mit seiner Krankenkasse zu tun hat, oder ob es ihm einfach lästig ist, fünf Minuten zum Ausfüllen eines Unfallbogens aufzuwenden, hat mit dieser Anspruchsgrundlage nicht mehr das Mindeste zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Vielleicht solltest du dir einfach ne neue Krankenversicherung suchen.

Ich hatte mit meiner noch nie solche Probleme wie du sie beschreibst.

Glücklicherweise handelt es sich auch nicht um meine eigene Krankenversicherung.

Du darfst Dich glücklich schätzen, dass du - wie so viele andere - noch keine Probleme mit Deiner KV hattest. Aber es gibt auch genug, die damit schon negative Erfahrungen machen durften und ich nehme an, in Deinem Bekanntenkreis wirst du auch jemanden finden.

Letztendlich geht aber auch Dein Beitrag leicht am Thema vorbei, weil es mir in diesem Thread nicht ausschließlich um die Krankenversicherung ging, sondern allgemein um das Thema, was ein Rechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu bearbeiten hat und was nicht. Die Krankenversicherung diente insoweit "lediglich" als praktisches Beispiel.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Oder liegt es am Ende doch am Versicherungsnehmer?

Es ist doch immer wieder bemerkenswert, mit welchen Anschuldigen man sich hier auseinandersetzen muss.

Da stellt man eine einfache und konkrete Frage in einem Forum und erkennt nach den ersten Antworten alsbald, dass die Rechtslage eben doch nicht so ist, wie man sich das vielleicht gedacht hat. Und im Rest des Threads muss man sich endlos rechtfertigen bzw. mit seinen Antworten im Kreis drehen und am Ende wird man dann auch noch beleidigt.

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