was es beim Einkaufen so umsonst gibt....

Mercedes GLK X204

😠

Beste Antwort im Thema

Hallo Amen und andere Interessierte,

Zitat:

Die PHV des Verursachers sollte aber zahlen, da er ja nicht DIESEN Wagen beladen hat.

darauf kommt es nicht an. Es kommt darauf an, ob er seinen Wagen (oder einen fremden Wagen, den er berechtigt fährt) beladen hat. Genau aus dem Grund werden den Versicherern so viele Schäden gemeldet, die angeblich durch Schubkarren verursacht worden sind. Beim Nachprüfen stellt sich dann heraus, dass das Schadenbild gar nicht passt (z. B. die Höhe der Kratzer). In Wahrheit sind das Parkrempler oder Schäden durch Einkaufswagen beim Beladen, die durch die Schilderung als Schubkarren-Schäden rabattschonend über die Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgerechnet werden sollen.

Ich habe heute einen Schaden gesehen, wo ein junger Mann seine Hand verloren hat, weil sein Onkel eine Holzhack-Maschine zu früh eingeschaltet hat. Dieser Holzhacker war an einer landwirtschaftlichen Zugmaschine montiert. Selbst dieser Schaden fällt bedingungsgemäß unter die Haftpflichtversicherung des Traktors, nicht unter die Haftpflichtversicherung des Bedieners der Maschine (was in diesem Fall sein Glück war, es war nämlich eine berufliche Tätigkeit, die in der PHV nicht versichert gewesen wäre).

Schäden, die ein (nicht angestellter, privater) Beifahrer verursacht, sind übrigens PHV-Schäden (z. B. die aufgerissene Türe, die einen Radfahrer vom Sattel holt). Insofern stimmt die Aussage zur "Benzinklausel" auch nicht immer.

Viele Grüße
"railpixel" Werner

21 weitere Antworten
21 Antworten

Einen ähnlichen Fall hatten wir auch mal - allerdings hatte eine Frau den Vorfall beobachtet und konnte genau beschreiben: nun was? nein nicht was für ein Auto es war oder was für ein Kennzeichen - neiiiiin, sie wusste exakt was für Kleider die Fahrerin anhatte.... - wenn das nicht typisch Frau ist?! Und genau in dem Moment fuhr die Verursacherin -eine alte Dame- nochmal vorbei- ein echter Glücksfall im Unglück; Kennzeichen notiert, angezeigt, Schaden wurde bezahlt, Anzeige fallen gelassen! Grund: die alte Dame konnte der Polizei glaubhaft versichern, dass sie nicht bemerkt hatte, dass sie an unserem Auto beim Ausparken einen nahezu 1 Meter langen tiefen Kratzer auf der Seite verursacht hatte!!!!

Ich hätte ihr den Führerschein abgenommen!!!

Grundsätzlich finde ich es aber ein Sauerei, dass Leute nicht dazu stehen, was sie anrichten, es gibt kaum jemanden der in Deutschland keine Haftpflichtversicherung hat, die sowas reguliert.

Zudem habe ich festgestellt, dass Einkaufen den Restwert des Autos teilweise dramatisch negativ beeinflusst - und das nahezu unabhängig davon , wo man parkt!

Kleiner Versicherungs-Exkurs: Leider ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV) längst nicht so verbreitet, wie sie es - angesichts der unbegrenzten Haftung mit dem gesamten Vermögen - sein sollte. Genaue Zahlen habe ich gerade nicht hier, aber in Erinnerung ist mir ein Wert von gerade mal knapp über 50 % versicherte Personen in Deutschland.

Hinzu kommt: Wenn der Schaden beim Be- oder Entladen des Fahzeugs verursacht wird, dann ist es kein Fall für die PHV, sondern für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs ... und dann ist mancher schon mal eher geneigt abzuhauen, wenn er keinen Rabattschutz oder Rabattretter in seinem Vertrag hat.

Kleiner Tipp: Rabattschutz gibt es auch für die Vollkasko-Versicherung. Dann kann man - von einer eventuellen Selbstbeteiligung abgesehen - auch so einen Schaden ohne Rückstufung melden. Wie viele Schäden man frei hat, hängt vom individuellen Vertrag ab.

Viele Grüße
"railpixel" Werner

Zitat:

Original geschrieben von railpixel


Kleiner Versicherungs-Exkurs: Leider ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV) längst nicht so verbreitet, wie sie es - angesichts der unbegrenzten Haftung mit dem gesamten Vermögen - sein sollte. Genaue Zahlen habe ich gerade nicht hier, aber in Erinnerung ist mir ein Wert von gerade mal knapp über 50 % versicherte Personen in Deutschland.

Hinzu kommt: Wenn der Schaden beim Be- oder Entladen des Fahzeugs verursacht wird, dann ist es kein Fall für die PHV, sondern für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs ... und dann ist mancher schon mal eher geneigt abzuhauen, wenn er keinen Rabattschutz oder Rabattretter in seinem Vertrag hat.

Kleiner Tipp: Rabattschutz gibt es auch für die Vollkasko-Versicherung. Dann kann man - von einer eventuellen Selbstbeteiligung abgesehen - auch so einen Schaden ohne Rückstufung melden. Wie viele Schäden man frei hat, hängt vom individuellen Vertrag ab.

Viele Grüße
"railpixel" Werner

stimmt - jetzt fällt mir ein, dass mir mein Versicherungsagent mal mitteilte, dass alles was Öl oder Benzin braucht (also wohl Fahrzeuge aller Art) von der Privathaftpflicht weitgehend ausgeschlossen sind....

Zitat:

Original geschrieben von Kihe



Zitat:

Original geschrieben von karliba


Ach du Schei..., wie ist denn das passiert?

Mein Mitleid

karliba

da wollte doch so ein ...... mit seinem Einkaufswagen zwischen den beiden Autos durch, als es nicht passte zog er ihn wieder zurück.

Hat er dann beide Autos so zugerichtet?????? Mal eben sanft mit einem EW geht das ja nicht, das muss ja richtig heftig geklemmt haben... .

Die PHV des Verursachers sollte aber zahlen, da er ja nicht DIESEN Wagen beladen hat.

Amen

Dreckschweine sag ich.

Zitat:

Original geschrieben von Kihe



Zitat:

Original geschrieben von karliba


Ach du Schei..., wie ist denn das passiert?

Mein Mitleid

karliba

da wollte doch so ein ...... mit seinem Einkaufswagen zwischen den beiden Autos durch, als es nicht passte zog er ihn wieder zurück.

Hi Kihe,

bist Du sicher, dass das wirklich ein Einkaufswagen war? SO eine tiefe Delle?
Kann doch nicht sein, oder?

Hallo Amen und andere Interessierte,

Zitat:

Die PHV des Verursachers sollte aber zahlen, da er ja nicht DIESEN Wagen beladen hat.

darauf kommt es nicht an. Es kommt darauf an, ob er seinen Wagen (oder einen fremden Wagen, den er berechtigt fährt) beladen hat. Genau aus dem Grund werden den Versicherern so viele Schäden gemeldet, die angeblich durch Schubkarren verursacht worden sind. Beim Nachprüfen stellt sich dann heraus, dass das Schadenbild gar nicht passt (z. B. die Höhe der Kratzer). In Wahrheit sind das Parkrempler oder Schäden durch Einkaufswagen beim Beladen, die durch die Schilderung als Schubkarren-Schäden rabattschonend über die Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgerechnet werden sollen.

Ich habe heute einen Schaden gesehen, wo ein junger Mann seine Hand verloren hat, weil sein Onkel eine Holzhack-Maschine zu früh eingeschaltet hat. Dieser Holzhacker war an einer landwirtschaftlichen Zugmaschine montiert. Selbst dieser Schaden fällt bedingungsgemäß unter die Haftpflichtversicherung des Traktors, nicht unter die Haftpflichtversicherung des Bedieners der Maschine (was in diesem Fall sein Glück war, es war nämlich eine berufliche Tätigkeit, die in der PHV nicht versichert gewesen wäre).

Schäden, die ein (nicht angestellter, privater) Beifahrer verursacht, sind übrigens PHV-Schäden (z. B. die aufgerissene Türe, die einen Radfahrer vom Sattel holt). Insofern stimmt die Aussage zur "Benzinklausel" auch nicht immer.

Viele Grüße
"railpixel" Werner

Deine Antwort