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Was darf ich bei stillgelegtem Motorrad mit "Ruheversicherung"?

Guten Morgen,
ich habe mein Motorrad erstmals vorüber gehend stillgelegt. Im Frühjahr werde ich keinen gültigen TÜV mehr haben, also werde ich keine Zulassung bekommen. Keine Zulassung, keine Fahrt zum TÜV, so dachte ich.
Also Transport auf einem Anhänger zum TÜV.

Nun kam Post von der Versicherung, das für mein Motorrad weiterhin eine kostenlose "Ruheversicherung"besteht. Diese greift bei Fahrten zum TÜV bzw. bei Fahrten zur Zulassung.

Bezieht sich das jetzt auf die Haftpflichtversicherung ? Die Vollkasko lasse ich eh weiter laufen.

Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Danke für eventuelle Antworten und ein schönes WE.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und mit entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Nur wenn die Zulassungsstelle das Kennzeichen vorab zuteilt.

Ansonsten begehst du mehrere Straftaten.

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Lies in deinen AKB wahrscheinlich unter H.
Vollkasko wird deine Versicherung als Ruheversicherung nicht anbieten, steht aber alles in deinen AKB

Zitat:

@celica1992 schrieb am 3. Dezember 2016 um 12:53:27 Uhr:


Lies in deinen AKB wahrscheinlich unter H.
Vollkasko wird deine Versicherung als Ruheversicherung nicht anbieten, steht aber alles in deinen AKB

Das war leider keine Antwort auf meine Frage. Die Vollkasko lasse ich weiter laufen. Das schrieb ich ja auch.

Zitat:

Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Wenn Du wie folgt schreibst, wird es richtig: Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und mit entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Ich meine: ja!

Zitat:

Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und mit entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Nur wenn die Zulassungsstelle das Kennzeichen vorab zuteilt.

Ansonsten begehst du mehrere Straftaten.

direkte Fahrten zum TÜV ohne TÜV sind erlaubt und auch versichert, aber es kommt darauf an ob du ein Saison oder Ganzjahres KZ hast

Wenn die Versicherung ruht nehme ich an du hast ein SaisonKZ und daher musst du warten bis die Saison beginnt und kannst ohne TÜV Zum TÜV oder eine andere Prüfstelle fahren

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:08:15 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 3. Dezember 2016 um 12:53:27 Uhr:


Lies in deinen AKB wahrscheinlich unter H.
Vollkasko wird deine Versicherung als Ruheversicherung nicht anbieten, steht aber alles in deinen AKB

Das war leider keine Antwort auf meine Frage. Die Vollkasko lasse ich weiter laufen. Das schrieb ich ja auch.

Sicher ist das eine Antwort, wie soll jemand wissen was in deinen AKB steht.
Wie läßt man in der Ruheversicherung eine Vollkasko weiterlaufen?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:36:30 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:08:15 Uhr:


Das war leider keine Antwort auf meine Frage. Die Vollkasko lasse ich weiter laufen. Das schrieb ich ja auch.

Sicher ist das eine Antwort, wie soll jemand wissen was in deinen AKB steht.
Wie läßt man in der Ruheversicherung eine Vollkasko weiterlaufen?

Die Vollkasko ist doch wohl abgekoppelt von der PFLICHTVERSICHERUNG Haftpflicht.

OK, ich zitiere , scheint ja wohl nicht so einfach zu sein.

Zitat:

Ihr Fahrzeug ist ist im Rahmen einer Ruheversicherung weiterhin Kfz-haftplicht- und zusätzlich teilkaskoversichert, falls sie diese Versicherung vereinbart haben.....dies ist für sie ohne Kosten.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorläufigen Deckung für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsfahrten- z.B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der HU, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
Ansonsten darf ihr Fahrzeug nur innerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes gebraucht und abgestellt werden. Wenn dies vorsätzlich nicht beachtet wird, sind wir im Schadensfall leistungsfrei.

Jetzt noch einmal meine Frage, darf ich im Frühjahr mit meinem Motorrad zum Tüv fahren, ohne es wieder vorher zu zuzulassen, das geht nämlich nicht ohne TÜV.

Die STVO verbietet mir, so mein Wissen, mich mit nicht zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Raum zu bewegen.

Zitat:

@DeMarquesAMG schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:21:35 Uhr:


direkte Fahrten zum TÜV ohne TÜV sind erlaubt und auch versichert, aber es kommt darauf an ob du ein Saison oder Ganzjahres KZ hast

Wenn die Versicherung ruht nehme ich an du hast ein SaisonKZ und daher musst du warten bis die Saison beginnt und kannst ohne TÜV Zum TÜV oder eine andere Prüfstelle fahren

Ich habe ein Ganzjahreskennzeichen (jetzt entwertet ohne Plakette).

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:19:59 Uhr:



Zitat:

Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und mit entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Nur wenn die Zulassungsstelle das Kennzeichen vorab zuteilt.

Ansonsten begehst du mehrere Straftaten.

Das geht ? Kennzeichen ohne Zulassung ?
Ich habe ja im Frühjahr keinen gültigen TÜV.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:13:55 Uhr:



Zitat:

Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Wenn Du wie folgt schreibst, wird es richtig: Heist das jetzt das ich im Frühjahr ohne Zulassung und mit entwerteter Kennzeichentafel selbst zum TÜV fahren darf ?

Ich meine: ja!

Ja so meine ich das.
Das Motorrad ist ohne Zulassung seit letzter Woche und ich habe das alte entwertete Kennzeichen.
Um eine neue Zulassung zu bekommen, benötige ich im Frühjahr einen neuen TÜV. Ich möchte dann selbst zur Werkstatt fahren.

Hast es doch richtig zitiert, du darf zum Tüv fahren, musst das Schild dran machen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 3. Dezember 2016 um 15:26:23 Uhr:


Hast es doch richtig zitiert, du darf zum Tüv fahren, musst das Schild dran machen.

Danke, ich habe jetzt auch gefunden was ich gesucht habe, beim TÜV Nord.

Zitat:

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Passt alles, freu, Danke !🙂

######CLOSED######

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Dezember 2016 um 14:54:57 Uhr:


Die Vollasko ist doch wohl abgekoppelt von der PFLICHTVERSICHERUNG Haftpflicht.
OK, ich zitiere , scheint ja wohl nicht so einfach zu sein.
@Diedicke1300 schrieb am 3. Dezember 2016 um 14:54:57 Uhr:

Zitat:

Ihr Fahrzeug ist ist im Rahmen einer Ruheversicherung weiterhin Kfz-haftplicht- und zusätzlich teilkaskoversichert, falls sie diese Versicherung vereinbart haben.....dies ist für sie ohne Kosten.

Und wo steht jetzt das es weiterhin Vollkaskoversichert ist 😕

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 3. Dezember 2016 um 16:47:58 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Dezember 2016 um 14:54:57 Uhr:


Die Vollasko ist doch wohl abgekoppelt von der PFLICHTVERSICHERUNG Haftpflicht.
OK, ich zitiere , scheint ja wohl nicht so einfach zu sein.

@Diedicke1300 schrieb am 3. Dezember 2016 um 14:54:57 Uhr:

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 3. Dezember 2016 um 16:47:58 Uhr:



Zitat:

Ihr Fahrzeug ist ist im Rahmen einer Ruheversicherung weiterhin Kfz-haftplicht- und zusätzlich teilkaskoversichert, falls sie diese Versicherung vereinbart haben.....dies ist für sie ohne Kosten.

Und wo steht jetzt das es weiterhin Vollkaskoversichert ist 😕

In der Abschlussrechnung, ich habe das telefonisch so vereinbart.
Bzw. ich habe schnell nachgeschaut, in dem Kontoauszug der Versicherung den ich gestern bekommen habe.
Aber das war auch nicht die Frage, ist ja mein Problem. Mir ging es nur um den TÜV und die Neuzulassung.

Bitte jetzt hier nicht alles zerfleddern und in Zweifel stellen.

Danke.

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