Was brauche ich alles am Verkehrsübungsplatz

Hallo Leute,
ich überlege den Motorrad Führerschein zu machen und würde gern auf dem Verkehrsübungsplatz ein paar runden mit der Maschine von einem Kumpel drehen.

Meine Frage wäre was braucht man alles an Bekleidung um auf dem Verkehrsübungsplatz fahren zu dürfen?
Werde auf den Internetseiten der hiesigen Plätze nicht fündig.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Das ist ganz einfach: Wenn Du da fahren kannst, ohne den Eigentümer um den Schlüssel fürs Tor zu fragen, dann ist das öffentlicher Verkehrsraum. Auf Supermarktparkplätzen auch leicht an dem Schild „Hier gilt die StVO“ zu erkennen.

Wenn hier ein einsames Fahrzeug seine Runden auf einem leeren Parkplatz dreht, steht unter Garantie innerhalb von 20 Minuten die Streife dort. Da gib’s viel zu kassieren. Fahren ohne Führerschein, fahren lassen ohne Führerschein, vorsätzlich, da ist für den einen die Fleppe erstmal weit weg, für den anderen ist sie dann je nach Richter für 1-3 Monate weg. Und die Bußgelder sind satt 3stellig.

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Zitat:

@viktor12v schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:25:29 Uhr:


Dann bist du mit dem Privatgrundstück auch auf dem Holzweg.

Nein, denn ein Privatgrundstück ist eben in der Regel nicht öffentlich zugänglich, der Supermarktparkplatz schon. Jedenfalls meistens. Es gibt teilweise auch welche, die ein Tor mit Schranke haben. Auf so einem Parkplatz dürfte man bei geschlossener Schranke üben, genauso wie auf dem Verkehrsübungsplatz, nur ist das auf dem Supermarktparkplatz ohne Erlaubnis des Grundstücksbesitzers Hausfriedensbruch. Hat der Bauer nur eine Wiese, die für jedermann zugänglich ist, also keinen Zaun hat und zum Beispiel von Spaziergängern genutzt wird, dann hast Du Recht: Das ist dann auch öffentlicher Verkehrsraum.

Darauf kommt es an: Öffentlich zugänglich? Die StVO gilt zwar nicht, aber eine Fahrerlaubnis ist erforderlich. Nicht öffentlich zugänglich? Die StVO gilt nicht und es besteht keine Pflicht eine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug zu besitzen. Der Verkehrsübungsplatz ist dabei ebenfalls nicht öffentlich zugänglich, weil eine Schranke mit Kasse davor ist. Deshalb darf man dort auch ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.

Gruß Michael

Da habt ihr vollkommen recht. Ich hab das mal mit meiner ersten Ex in den 80gern gemacht, Huma Parkplatz am WE, keine 5 Min kam ne Streife und wollte Geld.
Damals war es etwas billiger, aber genau so wenig erlaubt wie heute.

PS: Führerschein hat sie bis heute nicht. 😁

Man könnte frech sein und den Parkplatz mit Flatterband absperren. Ist dann nur noch Hausfriedensbruch.

Wenn, dann so eines

Zitat:

@der_kasper schrieb am 23. Dezember 2018 um 12:15:19 Uhr:


Da habt ihr vollkommen recht. Ich hab das mal mit meiner ersten Ex in den 80gern gemacht, Huma Parkplatz am WE, keine 5 Min kam ne Streife und wollte Geld.
Damals war es etwas billiger, aber genau so wenig erlaubt wie heute.

PS: Führerschein hat sie bis heute nicht. 😁

Lag das an:
Dem Fahrzeug
dem Lehrer
der Rennleitung
dem Parkplatz
der Schülerin....

Auch mehrfach Nennung möglich

(DUWWS!)

ADAC Übungsplätze in HH Süd und Bremen verlangen nur den Stundensatz und einen Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis für das zu bewegende Fahrzeug.
Dort gilt mithin die StVO und StVZO wie ausgewiesen, die Anlage ist fest umschlossen und durch den Betreiber in Privatbesitz, also gelten dort besondere Ausnahmeregeln wie individuell vor Ort nachzulesen.
Es gibt außer der Zufahrt i.d.R. keine Verbindung zum öffentlichen Straßenverkehr (von Rettungszufahrten vielleicht abgesehen) also ist das beaufsichtigte Betreiben von Kraftfahrzeugen statthaft, eine Gefährdung kann größtenteils ausgeschlossen werden.

Ob der jeweilige Kfz-Versicherer den Betrieb auf Übungsplätzen, Rennstrecken, usw... ausschließt, muß schon jeder selbst in seiner Police nachlesen.

Vollständige Schutzkleidung ist elementar da würde ich keine Ausnahme machen, wir hatten damals sogar noch Funk dabei, damit man noch Anweisungen, bzw. Hilfestellungen geben konnte.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 23. Dezember 2018 um 18:02:20 Uhr:


ADAC Übungsplätze in HH Süd und Bremen verlangen nur den Stundensatz und einen Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis für das zu bewegende Fahrzeug.
Dort gilt mithin die StVO und StVZO wie ausgewiesen, .....

was jetzt gilt die STVO und STVZO oder eben nicht??

soweit ich weiß ist der Besitz einer Fahrerlaubnis in der STVO geregelt!

Dann ncoh der freundliche Hinweis
Beim Auto kann ein "Beifahrer" noch helfend eingreifen - beim Motorrad?
uiuiuiuiuiui.....

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:51:14 Uhr:


was jetzt gilt die STVO und STVZO oder eben nicht??

soweit ich weiß ist der Besitz einer Fahrerlaubnis in der STVO geregelt!

Dann ncoh der freundliche Hinweis
Beim Auto kann ein "Beifahrer" noch helfend eingreifen - beim Motorrad?
uiuiuiuiuiui.....

Wenn Du den Unterschied zwischen der VO und ZO nicht kennst, brauchst Du Dein Fahrzeug ja auch nicht zulassen, da reicht dann der Führerschein oder was? Man, man...

Der freundliche Hinweis zurück:
Beim Mopped greift man nicht ein, entweder der Schüler erlernt in Ruhe das Fahren auf dem Übungsplatz und ist dann in der Lage sich ohne Umkippen zu bewegen oder nicht.

Im Grunde gilt Hausrecht, über das bestimmte Teile der StVO geltend gemacht werden, indem sich die Besucher vertraglich verpflichtet , diese anzuerkennen. Wenn die StVO direkt gelten würde, wären Übungsfahrten ohne Fahrerlaubnis ja nicht möglich. Das gilt auch für die StVZO.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. Dezember 2018 um 20:40:58 Uhr:


Im Grunde gilt Hausrecht, über das bestimmte Teile der StVO geltend gemacht werden, indem sich die Besucher vertraglich verpflichtet , diese anzuerkennen. Wenn die StVO direkt gelten würde, wären Übungsfahrten ohne Fahrerlaubnis ja nicht möglich. Das gilt auch für die StVZO.

Danke... - dann habe ich doch den richtigen Gedanken gehabt...

Zitat:

@Roadrunner2018 [url=https://www.motor-talk.de/.../...erkehrsuebungsplatz-t6515934.html?...]schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:51:14 soweit ich weiß ist der Besitz einer Fahrerlaubnis in der STVO geregelt!

1. Zeige die Paragraphen!

2. Erkläre, warum es die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV - insbesondere §4) gibt! (Gegen evtl. Zuwiderhandlung das Strassenverkehrsgesetz StVG - insbes. dessen §21)

Einfach bei der Fahrschule anmelden und dort erste Fahrerfahrung sammeln. Reicht völlig aus, hab ich so gemacht und hatte nach knapp über der Mindeststundenzahl meinen Lappen, ohne je auf nem Moped vorher gesessen zu haben

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