Warum gibt es so viele 16" WR mit ET 35 od. 36
Guten Abend,
Ich suche gerade Winterreifen in der Bucht.
Komischerweise gibt es zug Angebote für den W211 mit ET 36.
Meiner Meinung nach brauchen die Limusine und das T-Model aber ET 42.
Woher kommen die Felgen? Und, darf ich die auch auf dem T-Modell fahren?
MB 320 T Benziner, Avantgarde mit Airmatic und AMG Style.
Danke
Marc
13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von maku
Woher kommen die Felgen? Und, darf ich die auch auf dem T-Modell fahren?
Das kommt darauf an, was in dem Gutachten des Felgenherstellers steht. Die Einpresstiefen können je nach Felgenbreite schon Unterschiede aufweisen.
Gruß
Achim
Hm, aber in den FAQ wird auf ein PDF vom Mercedes verlinkt. Und darin steht "Von Mercedes freigegebene Felgen/Reifen Kombinationen" 7,5J 16 hat immer die ET 42.
Es werden aber viele "original" Mercedes Felgen verkauft mit ET 36.
Das heisst, MB verkauft Autos mit Felgen die der eigenen Freigabe widersprechen???
So ganz habe ich es noch nicht verstanden.
Es sind nämlich ab und an super schone Felgen mit ET 36 bei Ebay.
Danke
Marc
Ich habe hier einen Satz 18er CLK Felgen liegen. Sehen auch schön aus haben aber auch eine andere ET und gehen deshalb leider nicht auf meinen E. Mercedes hat für praktisch jedes Fahrzeug andere Felgen und andere ETs. Einiges passt, die Vorführung beim TÜV ist dann eben Pflicht.
ET 36 passt auch, kein problem.
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Wenn es Originalfelgen sind, gilt natürlich das Gutachten von MB. Die Felgen sind dann vermutlich für ein anderes Modell gedacht. Eintragen lassen kann man sich natürlich auch Felgen mit anderen Einpresstiefen. Wenn das Rad prinzipiell passt, kann man eine Einzelabnahme machen lassen. Allerdings wird es bei Originalfelgen für andere Modelle ein Problem, die ausreichende Tragfähigkeit nachzuweisen.
Gruß
Achim
Hallo,
du findest anscheind zurzeit die günstigen Angebote.
Achtung die meisten Felgen bei Ebay sind kein Originalen Mercedes-Felgen, sondern von anderen Herstellern wie Rial, MSC usw.!!!
Die haben in Ihrnen Gutachten dann andere ET´s
Habe auch eine Zeitlang gesucht und es später heraus gefunden.
Original-Felgen haben immer eine Mercedesteilenummer!
In 99% der Fälle erkennst du die "Fremd-Felgen" an einer Nr um das Luftventil herum 😉
LG Alex
Die Sache ist doch ganz einfach.
Es gibt Felgen aus dem Freigabepapier von Mercedes. Diese dürfen unter Einhaltung der Auflagen (Reifenformat, Einfederpuffer, etc.) ohne Eintragung gefahren werden.
Alle Felgen die NICHT von Mercedes sind MÜSSEN eingetragen werden. Da hilft keine Ausrede ala: gleiche ET, gleiche Reifen.
Der Hersteller des Fahrzeugs kann nur seine Räder freigeben - dfas tut Mercedes. Eine Felge die ähnlich aussieht aber eben KEINE Mercedes-Felge ist (fehlende Teilenummer) ist NICHT von Mercedes freigegeben und daher Abnahmepflichtig.
Mercedes sagt mit seiner Freigabe, dass die Felgen unter allen Umständen passen. Ein Rial, Alutec, etc. sagt nur, dass die Felgen die erforderlichen Belastungen aushalten. Die Abnahme ist aber im Einzelfall von einem Sachverständigen (TÜV) zu machen.
Wer eine nicht von MB freigegebene Felge auf dem Auto hat muss diese eintragen lassen - ansonsten droht bei einer Kontrolle eine saftige Strafe.
Gruß
Hyperbel
OK. verstanden.
Wenn ein Gutachten dabei ist (ABE?), dann muss ich das Rad trotzdem eintragen lassen?
Danke
Marc
Hier ein Beispiel:
Bei jeder nicht Original-Felge ist ein Papier dabei. Da steht drin was Du machen musst, auf welche Fahrzeuge sie montiert werden darf und ob eine Abnahme/Eintragung erforderlich ist. Auch die Auflagen wie Freigängigkeit etc. sind darin beschrieben.
Die Felgen von dem Ebay-Link würde ich nmicht nehmen:
1. bin ich mir nicht sicher, dass die tatsächlich von Mercedes ist
2. sieht die nicht sonderlich gut aus (meine Meinung)
3. Hat die einzeln fotografierte Felge einen Randschaden
4. Hast Du mal auf die Menge der Klebegewichte dein einen Felge geschaut? Entweder ist die Felge krumm oder der Reifen hat eine ziemliche Unwucht.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Alle Felgen die NICHT von Mercedes sind MÜSSEN eingetragen werden. Da hilft keine Ausrede ala: gleiche ET, gleiche Reifen.Wer eine nicht von MB freigegebene Felge auf dem Auto hat muss diese eintragen lassen - ansonsten droht bei einer Kontrolle eine saftige Strafe.
Das ist doch völliger Quatsch!
Viele Felgen von Drittanbietern haben eine ABE in der steht, daß keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig ist, wenn eine Rad-Reifenkombination verwendet wird, die im Gutachten für den jeweiligen Fahrzeugtyp aufgeführt ist. Diese Räder müssen dann weder beim Sachverständigen vorgeführt, noch in den Fahrzeugschein eingetragen zu werden. Gerade bei "Volumenmodellen", wie der E-Klasse gibt es relativ viele Felgen, die diesen Zusatz in der ABE stehen haben. Es müssen natürlich alle Voraussetzungen erfüllt werden, die im Gutachten bei dem jeweiligen Fahrzeugtyp verlangt sind.
Felgen von Drittanbietern haben immer (ich habe jedenfalls keine andere gesehen) den Vorteil, daß dieser Quatsch mit den Federwegsbegrenzern, die MB beim Komfortfahrwerk und Felgen grösser 16" fordert, wegfällt.
Gruß
Achim
Lies das letzte Posting von mir - da steht das drin.
Alles muss eingetragen werden, es sei denn es steht was anderes im "Papier" zu den Felgen drin.
Sicher gibt es Felgen die nicht eingetragen werden müssen, viele Felgen müssen es aber eeingetragen werden.
Und spätestens wenn man irgendwas anderes macht (Tieferlegung, Verbreiterung, Fahrwerk) muss das ganze Paket in Summe abgenommen werden und wird als Kombination eingetragen.
Gruß
Hyperbel
Es gibt reihenweise Felgen vom Zubehörmarkt, die NICHT eingetragen, oder extra abgenommen werden müssen.
Nämlich genau alle, für die der Felgenhersteller fahrzeugspezifische Betriebserlaubnisse bekommen hat. (ABE). In diesen Fällen hat der Hersteller die Abnahme für sein Produkt im Zusammenhang mit genau definierten Fahrzeugmodellen bereits vorgenommen. Diese Abnahme gilt dann für alle Fahrzeuge dieser Modellreihe.
Und wenn man mal schaut stellt man schnell fest, dass es gerade für die E-KLasse jede Menge Felgen mit ABE gibt...
Allerdings mus man sich auch genau an eventuelle in der ABE genannte Auflagen wie, Rad/Reifenkombi, Tragfähigkeitsindexe etc., halten. Macht man das bedarf es weiter keinerlei Eintragung.
Martin