Warum Förderung nur für (Fast-)Neuwagen?

Moin Moin!

Ich möchte mal die Frage stellen: Warum werden Umbauten und Derartiges nur an fast neuen Autos gefördert?

Hintergrund: Bei mir selbst stand vor ca. einem Jahr im Raum, daß ich ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe brauche. Bei der Recherche damals sind wir darüber gestoßen, daß es Förderung nur für (fast) neue Autos gibt. Da wir über fast keine freien finanziellen Mittel verfügen, wären wir auf eine Förderung angewiesen gewesen, die Regelungen der Förderung ließen so ziemlich genau keine Möglichkeit, mir ein halbwegs passendes Auto zu suchen. Es hätte eine Förderung nur für Autos gegeben, die noch mindestens 50 % vom (Listen-) Neupreis wert waren und die Höchstförderung beträgt 9500 €. Da paßt schon kein Auto rein, das meine Mindestansprüche erfüllt.

Zum Glück brauche ich heute kein Automatikauto, deswegen hat sich das erstmal erledigt. Aber mich beschäftigt noch immer: Was wäre wenn nicht? Außerdem kann der Bedarf jederzeit zurückkommen 🙁

P.S.: Daß meine Ansprüche nicht allzu abgehoben sind, wird dadurch bewiesen, daß ich mir dieses Jahr für 1000 € ein Auto gekauft habe, das die Erfüllung meiner Mindestansprüche für ein teureres Auto locker packt.

Liebe Grüße
Meehster

Beste Antwort im Thema

Die Regelungen zur Kfz-Hilfe ist weitergehend als es hier dargstellt wird. Sicher - der Grundzuschuss ist 9.500 Euro und da gibt es einkommensabhängig Abzüge. Dafür werden die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung bei einem "Neufahrzeug" vollständig übernommen. Für ein Automatikgetriebe werden bis zu 1.200 Euro gezahlt. Wenn die Art und Schwere der Behinderung es erfordert, dann können nach Einzelfallprüfung auch höhere Zuschüsse gezahlt werden. Es ist hier nicht der richtige Platz als Betroffener den komplette Sachverhalt darzustellen, deshalb empfehle ich immer ein offenes und ehrliches Gespräch mit Eurem zuständigen Rehabetreuer.

Pauschal kann man hier nicht schreiben, wie hoch der Zuschuss ausfällt ! Da gibt es viel zu viele Sonderfälle und regelungen. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich Euch aber sagen, dass es durchaus deutlich höhere Kfz-Zuschüsse gibt. Euer persönlicher Experte ist aber nun einmal Euer Rehaberater, den solltet Ihr ansprechen.

Luxus - und da muss man einfach mal ehrlich sein - muss man eben selber bezahlen !

Es gibt wie hier im Forum nachzulesen auch recht großzügige Rabatte der Autohersteller und dazu einen ganz schönen Zuschuss Eures Rehaträgers. Das ist eine Menge Startkapital für ein neues Auto. Leider - und das wäre vielleicht zu bemängeln - ist die Bezuschussung eines Gebrauchtwagen erheblich eingeschränkt. Da könnte man evtl. im Gesetz etwas nachbessern.

Ich kam jetzt nach 18 Jahren nach meiner ersten Kfz-Hilfe in die Situation ein neues Auto zu brauchen. Das alte habe ich 18 Jahre pfleglichst behandelt und teuer warten lassen. Dafür wurde ich jetzt nach 18 Jahren sehr großzügig von meinem Rehaträger behandelt und man hat mir mit allem geholfen, wo es nur ging. Der Rest habe ich auch ansparen müssen.

Ein wenig aggressiv habe ich ja in einem anderen Beitrag reagiert, weil mir zu oft darum geht, dass das Schwerbehindertengesetz als Vorteilsbeschaffungsmaßnahme statt als Nachteilsausgleich von Schwerbehinderten selber gesehen wird. Das ist ein ganz trügerischer und gefährlicher Weg - kurz- bis langfristig kommt man mit so einer Einstellung nicht ans Ziel.

Sehr hilfreich ist immer ein offen ehrliches Gespräch mit meinen Rehabetreuern gewesen. Man sollte mal für sich persönlich abwägen, wie hoch der durch Eure Schwerbehinderung bedingte Anteil an Eurem Fahrzeug ist. Nur mal so für sich - in stiller Stunde. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es durchaus fair und richtig ist, dass mein Auto nicht voll vom Rehaträger bezahlt wird - das würde ich gar nicht wollen. Ehrlich gesagt ist es mir schon recht peinlich eine Förderung in der Höhe anzunehmen, die mir bewilligt wurde.

Einigen wird es sicher mit Ihrer Rente sehr schwer fallen überhaupt ein Auto zu unterhalten. Das ist ja auch wahrlich nicht einfacher geworden bei den Kraftstoffkosten, den heutigen Reparaturkosten und dann noch den hohen Fahrzeugpreisen. Und ehrlich ? Das geht Nichtbehinderten auch so !

Wie gesagt : mein Tipp ist, dass Ihr Euch mit Eurem Rehaberater in Verbindung setzt und um seine Hilfe nett bittet. Ich bin mir ganz sicher, dass man Euch da helfen wird - vor allem auch verbindlich ! Es nützt nämlich gar nichts, wenn ein anderer hier etwas unter völlig anderen Vorausstzungen etwas bewiligt bekommen hat oder nicht. Damit ist keine Aussagen getroffen, was Ihr bekommt oder eben auch nicht. Auch ist Euer Rehaberater stets auf dem neuesten rechtlichen Stand und kann Euch aktuell und fallbezogen beraten.

Liebe Grüße !
JoJoMS

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Denke mal, daß das ein Uraltzopf wie so vieles ist. Vor Jahrzehnten als die Gesetze gemacht (und nur unwesentlich geändert) wurden, waren Autos mit weniger als 50% Neuwert so alt, daß sie dann nicht mehr solange hielten (bzw. generell nicht so langlebig wie spätere Jahrgänge, Ausnahmen in jeder Richtung bestätige die Regel 😉 ) und auch die Wartungs-/Reparaturkosten nach oben schnellten. Dadurch wurde eine Förderung dann zu einem Topf ohne Boden (über den anderen Förderweg wg. Unterhalt/Reparatur usw.).

Das mit den 9000 Euro ist auch ziemlich witzlos. Vorher bekam man für die ehemal 16.000 dann 18.000 Mark ja noch einen Polo in Grundausstattung (aber jetzt ...). Na gut mittlerweile gibts wieder preisgünstigere Modelle.
Trotzdem war mit der Minimalförderung (wenn man sie denn überhaupt bekommt, gehört nicht viel Einkommen dazu um über der Grenze zu sein) Betroffenen oft nicht geholfen, da gerade bei vielen körperlichen Einschränkungen ein etwas größeres (und/oder ausbaufähiges) Auto nötig ist, anstatt eines Kleinstwagens.

Hallo,

das mit den 9500 € ist eigentlich ein Witz, wenn man bedenkt, was ein Auto kostet, dass komplett umgebaut werden muss und auch allen Anforderungen einer schweren Behinderung noch gerecht werden muss. Abgesehen davon werden die 9500 € auch nur bei einem Gehalt ausgezahlt, das so niedrig ist, dass man sich eigentlich kein Auto leisten kann (Förderung ist einkommensabhängig).

Ich habe mir im letzten Jahr ein passendes Auto kaufen müssen und darf die nächsten 6 Jahre jeden Monat dafür zahlen. Möglich ist das allerdings nur, da ich ein gutes Einkommen und eine günstige Wohnung im Hause meiner Eltern habe.
Was Menschen mit niedrigeren Einkommen machen sollen, habe ich mich schon mehrfach gefragt. Es gibt zwar Autos für 9000 €, jedoch glaube ich nicht, dass viele Behinderte (in dem Fall von allen Dingen Rollifahrer) in der Wagengröße ein passendes Modell finden werden. Mein Rolli (bin 192 cm groß) würde nicht in so einen Wagen passen.
Aber auch wegen der schwere meiner Erkrankungen, kam nur ein größerer Van in Frage. Habe mich deswegen für den VW Touran entschieden.

LG

möchte mir hier keinen Feinde machen, nur mal ganz höflich was nachfragen auch wenn es sich zunächst provozierender anhört als es gemeint ist. Ich leg einfach mal los 😁

Das man eine Förderung für den Umbau eines Fahrzeugs bekommt finde ich ja nett und in Ordnung. Aber warum soll man sich von dem Geld auch noch einen Wagen oder zumindest einen Teil des Wagens leisten können?

Kommt jetzt nicht mit solchen Dingen wie: Wir können ja gerne tauschen usw. Darum geht es mir nicht. Aber ich höre immer wieder das Menschen mit Behinderungen gleich behandelt werden möchten. Genau so gleich wie jeder andere auch. Und irgendwie schein ich dann da einen Denkfehler zu haben weil ich nicht verstehe das hier doch einige vehement auf irgendwelche Previlegien pochen - die aber auch kein Mensch ohne Behinderungen hat.

Ich wäre dankbar, wenn wir möglicht in einem ruhigen Ton sachlich da drüber sprechen könnten. Ich möchte niemanden angreifen. Ich möchte es tatsächlich verstehen lernen. Mir ist bewußt das hier jeder ein schweres Schicksal zu tragen hat und ich nicht tauschen möchte. Ich möchte es lediglich verstehen und auf der anderen Seite ist evtl. der ein oder andere der sich denkt - "9500 €, ist doch schnmal ne ganzen Menge Geld. Vielen Dank Staat, Krankenkasse, Rentenkasse, BG oder sonstwer für diesen Zuschuss, sonst könnte ich kein Autofahren."

Lasst uns vernünftig drüber reden . . .

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15


Lasst uns vernünftig drüber reden . . .

Will ich gern versuchen und es an meinem Beispiel verdeutlichen.

In meinem Fall war es so, daß ich durch meine Krankheit MS eine Zeit lang kein Kupplungspedal ordentlich bedienen konnte, weil ich kein/kaum Gefühl im linken Bein hatte. Meine Wunschförderung hätte bedeutet, daß ich ein Automatikgetrioebe in mein vorhandenes Auto nachrüste. Kosten wären irgendwo zwischen 2000 und 4000 € gewesen und Klein-Meehster wäre zufrieden.

Aber nein, das Auto war zu wertlos. Es hätte noch mindestens 50% vom Neupreis, also ca. 5000 € wert sein müssen, realistische Kaufpreise für solche Autos waren damals im Bereich um die 3500 € anzusiedeln (Mazda 121 DB plus Ausrüstung mit LPG-Anlage). Verkaufen hätte ich den so für mit Glück maximal 2000 € können, da eine LPG-Anlage in einem Kleinwagen für längst nicht jeden Sinn macht.

Auch eine Förderung für die Anschaffung eines entsprechend (also mit Automatikgetriebe) ausgerüsteten Gebrauchtwagens hätte es nur gegeben, wenn dieser noch mindestens 50% des Neuwertes gehabt hätte - und diese Schwelle ist verdammt schnell unterschritten, da diese Prozente vom Listenneupreis gewertet werden - und man bekommt ja oft schon einen Neuwagen 15 oder mehr % unter "Wert". Verstehst, auf was ich hinaus will/wollte? Die Auswahl ist da extrem eingeschränkt, während jeder Nichtbehinderte einfach das alte Auto weiter fahren kann. Und jetzt finde mal einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, LPG-Anlage, hinteren Türen und elektrischem Dach und ohne Airbag oder ESP, der dann noch mindestens 50% vom Listenneupreis wert ist!

Zum Glück ist mein linkes Bein wieder (fast) voll da, aber wenn es nicht zurückgekommen wäre, dann gute Nacht.

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Die Realität sieht anders aus. Es hat hier im Moment den Anschein das jeder Behinderte ein Auto bekommt der eines haben will. Auch bekommt er die 9500€ nicht auf jedenfall weil diese einkommensabhängig ist. Es ist auch möglich der jenige der ein hohes Einkommen hat bekommt keinen Zuschuß für ein Auto .Lediglich für den erforderlichen Umbau wird das einkommen nicht beachtet

Ah, jetzt kommt langsam Licht ins Dunkel. Da steckt bestimmt hinter, dass lieber einmal 9500 € gesamt gefördert wird, als das man immer in alten Autos die Umbauten fördern muß und so z.B. 5 x 3000 € für den Umbau fördern muß weil jedesmal die "alte Möhre" den Geist aufgegeben hat. Verstehe verstehe . . . und auch die gehaltsabhängige Komponete für den Teil über den reinen Umbaumaßnahmen finde ich vom Prinzip auch OK - nur das Prinzip, da ich zu der Qualität der Umsetzung nichts sagen kann. OK, und üblicherweise wird es von der Förderung eine 0/8/15 Umbaumaßnahme geben und wer es etwas komfortabler oder praktischer möchte darf selber löhnen . . .aber das kennt man ja auch aus anderen Bereichen . . . Vater hat ja immer noch mir den Folgen seines schweren Autounfalls zu kämpfen - mit allen Begleiterscheinungen die dazugehören wenn man sich mit Versicherung, BG, Rentenkasse etc. auseinander setzen muß . . .

OK, danke für die Info´s!

Die Regelungen zur Kfz-Hilfe ist weitergehend als es hier dargstellt wird. Sicher - der Grundzuschuss ist 9.500 Euro und da gibt es einkommensabhängig Abzüge. Dafür werden die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung bei einem "Neufahrzeug" vollständig übernommen. Für ein Automatikgetriebe werden bis zu 1.200 Euro gezahlt. Wenn die Art und Schwere der Behinderung es erfordert, dann können nach Einzelfallprüfung auch höhere Zuschüsse gezahlt werden. Es ist hier nicht der richtige Platz als Betroffener den komplette Sachverhalt darzustellen, deshalb empfehle ich immer ein offenes und ehrliches Gespräch mit Eurem zuständigen Rehabetreuer.

Pauschal kann man hier nicht schreiben, wie hoch der Zuschuss ausfällt ! Da gibt es viel zu viele Sonderfälle und regelungen. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich Euch aber sagen, dass es durchaus deutlich höhere Kfz-Zuschüsse gibt. Euer persönlicher Experte ist aber nun einmal Euer Rehaberater, den solltet Ihr ansprechen.

Luxus - und da muss man einfach mal ehrlich sein - muss man eben selber bezahlen !

Es gibt wie hier im Forum nachzulesen auch recht großzügige Rabatte der Autohersteller und dazu einen ganz schönen Zuschuss Eures Rehaträgers. Das ist eine Menge Startkapital für ein neues Auto. Leider - und das wäre vielleicht zu bemängeln - ist die Bezuschussung eines Gebrauchtwagen erheblich eingeschränkt. Da könnte man evtl. im Gesetz etwas nachbessern.

Ich kam jetzt nach 18 Jahren nach meiner ersten Kfz-Hilfe in die Situation ein neues Auto zu brauchen. Das alte habe ich 18 Jahre pfleglichst behandelt und teuer warten lassen. Dafür wurde ich jetzt nach 18 Jahren sehr großzügig von meinem Rehaträger behandelt und man hat mir mit allem geholfen, wo es nur ging. Der Rest habe ich auch ansparen müssen.

Ein wenig aggressiv habe ich ja in einem anderen Beitrag reagiert, weil mir zu oft darum geht, dass das Schwerbehindertengesetz als Vorteilsbeschaffungsmaßnahme statt als Nachteilsausgleich von Schwerbehinderten selber gesehen wird. Das ist ein ganz trügerischer und gefährlicher Weg - kurz- bis langfristig kommt man mit so einer Einstellung nicht ans Ziel.

Sehr hilfreich ist immer ein offen ehrliches Gespräch mit meinen Rehabetreuern gewesen. Man sollte mal für sich persönlich abwägen, wie hoch der durch Eure Schwerbehinderung bedingte Anteil an Eurem Fahrzeug ist. Nur mal so für sich - in stiller Stunde. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es durchaus fair und richtig ist, dass mein Auto nicht voll vom Rehaträger bezahlt wird - das würde ich gar nicht wollen. Ehrlich gesagt ist es mir schon recht peinlich eine Förderung in der Höhe anzunehmen, die mir bewilligt wurde.

Einigen wird es sicher mit Ihrer Rente sehr schwer fallen überhaupt ein Auto zu unterhalten. Das ist ja auch wahrlich nicht einfacher geworden bei den Kraftstoffkosten, den heutigen Reparaturkosten und dann noch den hohen Fahrzeugpreisen. Und ehrlich ? Das geht Nichtbehinderten auch so !

Wie gesagt : mein Tipp ist, dass Ihr Euch mit Eurem Rehaberater in Verbindung setzt und um seine Hilfe nett bittet. Ich bin mir ganz sicher, dass man Euch da helfen wird - vor allem auch verbindlich ! Es nützt nämlich gar nichts, wenn ein anderer hier etwas unter völlig anderen Vorausstzungen etwas bewiligt bekommen hat oder nicht. Damit ist keine Aussagen getroffen, was Ihr bekommt oder eben auch nicht. Auch ist Euer Rehaberater stets auf dem neuesten rechtlichen Stand und kann Euch aktuell und fallbezogen beraten.

Liebe Grüße !
JoJoMS

Die 9500.-Euronen Höchstbeitrag bekommt man aber auch nur in dem Fall, wenn die alte Kiste nichts mehr wert ist. Wenn ein Restwert vom Altwagen noch vorhanden ist, wird der vom Höchstbeitrag abgezogen. Auf der anderen Seite muß man aber dann auch ganz klar sagen wenn sich Leute ein Auto kaufen für ein paar Tausend Euro, das man hier nicht den Höchstbeitrag dann alle 5 Jahre in Anspruch nehmen kann, wie schon richtig erwähnt wurde muß der Gebrauchtwagen den man erwerben will noch minimum einen Wert von 50% haben.

Ich habe seit 1988 den Grad 80% .

Muss mir jetzt auch ein neues Auto kaufen, weil ich für mein 14 jahre altes keine grüne Plakette bekomme und somit nicht mehr in grosse Städte - Frankfurt, Berlin, Stuttgart, Köln, Ruhrgebiet - fahren kann.

Wer kann mir da die Adresse nennen, wo ich diesen Zuschuss von 9500 Euro bekomme.

knut

Welcher Rehabilitationsträger für Deine KfZ-Hilfe zuständig ist, kannst du bei Deiner Servicestelle vor Ort erfragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist aber, dass Du das Merkzeichen G hast und berufstätig bist.

Zitat:

Original geschrieben von dbr70


...und berufstätig bist.

Hallo,

Berufstätigkeit ist nicht zwangsläufig ein Kriterium für Kfz-Hilfe, siehe --> Gerichtsurteil.

Grüße,
Spy

moin zusammen,

moin tdm123,

u. U. kommt auch das Integrationsamt (sitzt i. d. R. im Sozialamt) für die Bezuschussung der Anschaffung eines Fahrzeugs in Frage.
Auf alle Fälle sollte Dir das Integrationsamt den behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs unabhängig vom Einkommen zahlen. Die machen das allerdings nicht im Nachhinein.
Setz dich also bereits im Vorfeld mit denen auseinander. Du benötigst für dein Vorhaben viel Geduld und alle möglichen Kostenvoranschläge.
Mitunter sind die zuständigen Sachbearbeiter auch nicht immer auf dem neuesten Informationsstand. Sie freuen sich aber, meiner Erfahrung nach, wenn man sie entsprechend darüber in Kenntnis setzt. Mehr oder genausoviel zu wissen, wie die schadet also nicht. Die Sachbearbeiter in den Sozialämtern verwalten und bewilligen immer Gelder der öffentlichen Hand und müssen dementsprechend jeden Cent, den sie bewilligen gegenüber ihrem Dienstherren belegen. Hab also das eine oder andere Mal Nachsicht mit den Menschen, die dort arbeiten. Sie haben die Vorschriften nicht gemacht und können auch das Recht nicht beugen, selbst wenn sie wollten.

Viel Erfolg

Der_Unbekannte

Zitat:

Original geschrieben von SpyGe


Berufstätigkeit ist nicht zwangsläufig ein Kriterium für Kfz-Hilfe, siehe --> Gerichtsurteil.

O.K.: nicht zwangsläufig - ich korrigiere: "Berufs- oder regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit"

D'accord? 😉

Zitat:

Original geschrieben von dbr70



Zitat:

Original geschrieben von SpyGe


Berufstätigkeit ist nicht zwangsläufig ein Kriterium für Kfz-Hilfe, siehe --> Gerichtsurteil.
O.K.: nicht zwangsläufig - ich korrigiere: "Berufs- oder regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit"
D'accord? 😉

Wir kommen uns schon näher.

Grüße 🙂

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