Wartesaal der Bestellthread für Life und Vivaro
Habt Ihr bestellt?
Für welche Ausstattung habt ihr Euch entschieden - und weshalb?
Was wurde Euch für eine Lieferfrist genannt?
636 Antworten
Haha, wie geil ist das den! Als wenn wir sonst keine ernsthaften Themen in der EU haben. Danke für den Beitrag! Bin mal gespannt ob da irgendwann was kommt.
Da kann man nur mit den Augen rollen. Sollte unser echt ohne Kupplung kommen, kann ich damit nichts anfangen...bin mal gespannt...
Zitat:
@Vectra0816 schrieb am 20. Januar 2022 um 23:11:40 Uhr:
Wie du den links entnehmen kannst ist nach 2021 die AHK STEUERRECHTLICH relevant.Die Prüforganisationen sind noch nicht soweit aber es ist in Vorbereitung.
Tut mir also leid dass ich euch da den Spaß verderbe aber früher oder später wird man feststellen dass das Fahrzeug laut Abgaswerte keine AHK bekommen darf.
Falsch. Da steht nur, dass die Ausstattungselemente bei der Berechnung der WLTP-Verbräuche berücksichtigt werden müssen. Mehr nicht. Der Rest ist Deine freie Interpretation.
Wenn also Opel eine Bestellung eines Fahrzeugs mit AHK angenommen hat und dann sagt, der Händler müsse den Anbau anstelle des Werks übernehmen, dann ist die Annahme, damit wäre man als Käufer plötzlich Steuerbetrüger, einfach nur wilde Schwurbelei! Es ist im Gegenteil anzunehmen, dass Opel bei diesen Fahrzeugen (genau genommen bei allen, für die eine zulässige Anhängerlast in den Papieren vermerkt ist) das beim Bestimmen der WLTP-Verbräuche längst berücksichtigt hat.
Man kann natürlich Opel unterstellen, zu doof zu sein, den WLTP-Verbrauch richtig anzugeben und falsche Spiegel, falsche Felgen verbaut oder die AHK vergessen zu haben. Aber dafür müsste man dann schon ein paar konkrete Fakten vorweisen können. Für den Kunden gilt das, was er in den Fahrzeugpapieren drin stehen hat. Das kannst Du sogar in Deinem ersten Link nachlesen. Falls Dir also Opel ein Auto liefert, in dessen Papieren keine zulässigen Anhängelasten angegeben sind, musst Du das als Mangel rügen.
Mal abgesehen davon ist davon auszugehen, dass diese harte Regel zur Verschlechterung der Abgaswerte so niemals durchgezogen werden kann, denn dann könnte auch niemand mehr die Reifen wechseln. Nachträgliches Ausrüsten mit Winterreifen oder Schneeketten wäre damit auch Steuerhinterziehung. Hier muss man wirklich sauber das trennen, was der Gesetzgeber wirklich machen wird und was wilde Interpretation irgendwelcher "Experten" ist.
Ich komme aus dem Zulassungsrecht für Kraftfahrzeuge und Antriebstechnik...das hat nix mit freier Interpretation zu tun sondern ist das was uns zukünftig erwarten wird
Über Sinn und Unsinn braucht man sich bei solchen regeln nicht unterhalten.
Was am Ende kommt und was nicht steht auf einem anderen Blatt...was glaubst du was in letzter Zeit los war deswegen... Nicht in umsonst standen die alle ewig auf Halde
Wusste ja auch keiner wie es richtig gehen soll.
Alle Autos auf max Ausrüstung prüfen ist halt ein Tod für die in Konzerne. Alles aufs kleinste prüfen ist gut für die Bilanz, aber kacke für den Kunden...
Du hast mit den Rädern etc natürlich Recht, absolut.
Ich hab nur keinen Online Zugang aufm handy zum links verschicken.
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Zitat:
@Vectra0816 schrieb am 21. Januar 2022 um 11:33:20 Uhr:
Ich komme aus dem Zulassungsrecht für Kraftfahrzeuge und Antriebstechnik...das hat nix mit freier Interpretation zu tun sondern ist das was uns zukünftig erwarten wird
Da fehlt noch jeglicher Beleg.
Also: Warum sollte die Nachrüstung der AHK ein Problem bereiten, wenn in den Fahrzeugpapieren konkrete Anhängelasten angegeben sind? Gibt es irgendwo ein Gesetz, dass der Hersteller so doof sein muss und bei Angabe der Anhängelasten das zugehörige Bauteil AHK beim WLTP vergessen muss?
Wohl eher nicht. Wenn Anhängelasten angegeben sind, dann kann und muss ich als Kunde davon ausgehen, dass der Hersteller die WLTP-Werte auch entsprechend unter Berücksichtigung einer AHK bestimmt hat, sonst gäbe es gar keine Freigabe von Anhängelasten in den Papieren.
Nicht nur das, auch die restlichen tausenden Normen und Gesetze, die beim Herstellen und Vertrieb eines KfZ einzuhalten sind, gehen mir als Kunde am Allerwertesten vorbei, denn ich kann und darf annehmen, dass der Hersteller die einhält. Genau das bestätigt er ja persönlich im CoC. Sollte er das nicht tun, ist das ein Mangel, den er abstellen muss.
Zitat:
@Vectra0816 schrieb am 21. Januar 2022 um 11:33:20 Uhr:
Du hast mit den Rädern etc natürlich Recht, absolut.
Genau das zeigt mir aber, dass das in Zukunft mit hundertprozentiger Sicherheit so nicht kommen wird. Auch wenn da jetzt viel Sturm im Wasserglas passiert und viel vorausgesagt wird: Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null, dass so völlig unpraktikable Dinge wie nicht mehr mögliche Reifenwechsel auf Winterreifen Gesetzesstand werden (auch wenn immer wieder Leute gern irgendwelchen Quatsch hineininterpretieren), denn das ist gar keine Intention des Gesetzgebers. Höchstens Seiteneffekt einer schlecht formulierten Gesetzesvorlage.
Der WLTP besteht aus Einzelzyklen, die in Abhängigkeit neu eingeführter Fahrzeugklassen angewendet werden. Des Weiteren müssen alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen untersucht werden – und auch Sonderausstattungen, die ja das GEWICHT und die AERODYNAMIK des Fahrzeugs individuell beeinflussen.
Und bei Nutzung der AHK kommt das ZUGGESANTGEWICHT zur Anwendung!
Habs Mal in einfachen Worten dargestellt.
Den Rest findest in der EU Verordnung...durfte 2017/1151 sein. Hat irgendwas um 700-800 Seiten.
Wenn Anhängelasten drin stehen, ist es entweder ein Übernahmefehler der Zulassung - oder es ist eine Ausnahmezulassung. Für bereits vorhandene VIN kann sowas gemacht werden. Deswegen kann sowas bei Fahrzeugen kurz danach Vorkommen, sieht man dann aber an der Abgasnorm und/oder bei der Nummer der Eg-Zulassung da dort die Variante mit der neuen Norm eigentlich eine neue Nummer nach dem * haben muss.
Zitat:
@Vectra0816 schrieb am 21. Januar 2022 um 22:06:57 Uhr:
Der WLTP besteht aus Einzelzyklen, die in Abhängigkeit neu eingeführter Fahrzeugklassen angewendet werden. Des Weiteren müssen alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen untersucht werden – und auch Sonderausstattungen, die ja das GEWICHT und die AERODYNAMIK des Fahrzeugs individuell beeinflussen.Und bei Nutzung der AHK kommt das ZUGGESANTGEWICHT zur Anwendung!
Und steht dann auch so in den Papieren drin, wenn das so sein sollte. Und wenn es so in den Papieren drin steht, dann baut man sich die AHK ran, hängt den Anhänger ran und fährt glücklich und zufrieden in den Sonnenuntergang. Wobei ich bisher noch nicht mal irgendwo lesen konnte, dass beim WLTP das maximale Zuggesamtgewicht zugrunde gelegt wird, sondern nur das, was fest am Auto verbaut ist.
Wo genau war jetzt das Problem? Irgendwie unterstellst Du dem Hersteller dauernd, zu doof für das Ausfüllen der Papiere zu sein. Ich habe bisher noch nicht nachvollziehen können, warum. Die ganzen Anlaufprobleme mit WLTP sollten bei allen Herstellern längst Geschichte sein.
Zitat:
@Vectra0816 schrieb am 21. Januar 2022 um 22:06:57 Uhr:
Wenn Anhängelasten drin stehen, ist es entweder ein Übernahmefehler der Zulassung - oder es ist eine Ausnahmezulassung. Für bereits vorhandene VIN kann sowas gemacht werden. Deswegen kann sowas bei Fahrzeugen kurz danach Vorkommen, sieht man dann aber an der Abgasnorm und/oder bei der Nummer der Eg-Zulassung da dort die Variante mit der neuen Norm eigentlich eine neue Nummer nach dem * haben muss.
Wer das da warum reinschreibt, ist mir als Kunde vollkommen egal. Wichtig ist nur, dass es drin steht, ansonsten gibt es eine Mängelrüge.
Ich habe gerade einfach mal nach dem Zufallsprinzip im Opel-Konfigurator den Astra konfiguriert - mit AHK - völlig problemlos. Wo jetzt das Problem beim Zafira herkommen soll, bei dem Opel die AHK zwar mit verkauft, die Montage aber dem Händler überantwortet, ist mir nach wie vor unklar. Ob der Händler die AHK montiert, Opel oder ich selber ändert am WLTP-Verbrauch rein gar nichts.