Warnweste mit LED auf dem Motorrad?!
Hallo,
weiss jemand was das Gesetz zu einer Warnweste mit LED Licht sagt? Geht hier nicht um ein große helle Lampe, die ist sicherlich verboten. Es geht um kleine 1-3 Watt LED Positionslichter. Hab mir heute eine besorgt für das Fahrrad und dachte, eigentlich sind die super für das Motorrad. Blenden können die niemand und gesehen werden, gerade in der Dämmerung ist ziemlich gut.
Mfg
23 Antworten
Zitat:
@Tobiasrw schrieb am 15. Juni 2022 um 19:05:56 Uhr:
Hallo,weiss jemand was das Gesetz zu einer Warnweste mit LED Licht sagt? Geht hier nicht um ein große helle Lampe, die ist sicherlich verboten. Es geht um kleine 1-3 Watt LED Positionslichter. Hab mir heute eine besorgt für das Fahrrad und dachte, eigentlich sind die super für das Motorrad. Blenden können die niemand und gesehen werden, gerade in der Dämmerung ist ziemlich gut.
Mfg
So in etwa:
https://www.reddit.com/.../
:-)
Zitat:
@SoulBS schrieb am 15. Juni 2022 um 20:04:00 Uhr:
Für blaues und gelbes Blinklicht gibt es - auch resultierend aus den Sonderrechten - separate gesetzliche Regelungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html
Die Sonderrechte finden sich ein paar §§ vorher.Für dich dort relevant Abs. 2: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen ..." du darfst im räumlichen Anwendungsbereich der StVO, ohne das du dazu Berechtigter bist, also GAR KEIN blaues Blinklicht nutzen. Weder am Auto, noch am Helm, noch um deinen Pullermann.
Sonst noch ein Versuch unsinniger Spitzfindigkeit? Dann, alter Tipp eines damaligen Profs von mir: "Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskunde".
Ansonsten würde hier wahrscheinlich § 48 StVO helfen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__48.htmlNa merkste?
Sehr schön geschrieben, sogar den kleinen Seitenhieb am ende erwidert^^
Frage mich grade ob man im rahmen einer Schulung nach §48 StVO wirklich die Zulässigkeit der Lichttechnischen Einrichtung erklärt bekommt.
Na dann, den punkt nehme ich also besser zurück. Dann nehme ich eine Blaue Rundumkennleuchte und montiere sie am Motorrad.... ohne den Stecker einzustecken denn wie wir nach "UN-Regelung Nr. 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus
der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2021/1718]"
Nach Absatz 5.22. wissen:
"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann."
Da mein Motorrad nach Europäischer Typengenehmigung geprüft und erstmalig zugelassen wurde pfuscht mir die STVZO auch nicht ins gehehe^^
Also ich bekomme mein Blaulicht am Motorrad aber es blinkt nicht, können wir so verbleiben?
Gut jetzt aber zurück zur Warnweste. Können wir jetzt nicht etwas Paragrapen-Drehen spielen und evtl den StVZO §53a Absatz 3 nehmen?
"Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen."
Immerhin steht hier ja Warnleuchte und nicht Warnblinkleuchte und da die Leuchte auf einer WARN-Weste angebracht ist würde ich mal behaupten das es sich um eine Leuchte zum Warnen handelt. Und diese Leuchten sind dann nur im stehen zu verwenden.
Ich gebe zu, das ist ein Thema über das sich wahrscheinlich vorzüglich diskutieren lässt und das ganze kann eigentlich nur vor Gericht wirklich sauber geklärt werden. Wenn irgendwann mal irgendwer klagen würde.
Zitat:
@Tobiasrw schrieb am 15. Juni 2022 um 19:05:56 Uhr:
Hallo,weiss jemand was das Gesetz zu einer Warnweste mit LED Licht sagt? Geht hier nicht um ein große helle Lampe, die ist sicherlich verboten. Es geht um kleine 1-3 Watt LED Positionslichter. Hab mir heute eine besorgt für das Fahrrad und dachte, eigentlich sind die super für das Motorrad. Blenden können die niemand und gesehen werden, gerade in der Dämmerung ist ziemlich gut.
Mfg
Na genau schön wie ein leuchtender Weihnachtsbaum rum Fahren , da wirst du sicher kontrolliert , reicht doch schon das sie die großen LKW Weihnachtsbäume reihenweise Still legen und sie ihre Christbaumbeläuchtung abbauen müssen , was ich auch absolut richtig finde .
Du wirst durch eine Warnweste nicht besser gesehen , und gute Motorradbekleidung hat Reflektion Material verbaut , auch wenn sie komplett Schwarz sind.
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Vor einiger Zeit habe ich im Biker-Treff die in Toulouse hergestellte Weste mit eingebauten Blinker und Stopplicht vorgestellt. Funktioniert mit Bluetooth. Während ich vor dem Lockdown ab und an mal ein Exemplar im Strassenverkehr gesichtet habe (immer sehr spektakulär), dieses Jahr noch gar keine. Hat sich wohl nicht durchgesetzt.
https://www.youtube.com/watch?v=3z1JUXrRrd0
Im Film Man in Black waren Radler zu sehen die Illuminiert durch New York radeln - sehr Beeindruckend .
rc 46 fi
Zitat:
@jmlif schrieb am 17. Juni 2022 um 17:8:17 Uhr:
wie ein leuchtender Weihnachtsbaum
War auch mein erster Gedanke!
Es gibt auch noch in Altbeständen der BW ein rundum Blinklicht gelb für den Helm
Das passt gut dazu ....
Moin!
Zitat:
@jmlif schrieb am 17. Juni 2022 um 17:08:17 Uhr:
Na genau schön wie ein leuchtender Weihnachtsbaum rum Fahren , da wirst du sicher kontrolliert , reicht doch schon das sie die großen LKW Weihnachtsbäume reihenweise Still legen und sie ihre Christbaumbeläuchtung abbauen müssen , was ich auch absolut richtig finde .Du wirst durch eine Warnweste nicht besser gesehen , und gute Motorradbekleidung hat Reflektion Material verbaut , auch wenn sie komplett Schwarz sind.
Der Vergleich ist natürlich unsinnig, da ein LKW ungleich größer ist, ohnehin mit Positionslichtern, zwei Frontlichtern etc. besser beleuchtet und damit besser sichtbar ist - dass die "Weihnachstbeleuchtung" untersagt wird bzw. nicht gestattet ist, hat was mit der Verkehrssicherheit (der anderen Verkehrsteilnehmer) zu tun.
Davon ab gibt es, gerade wenn man ganzjährig fährt, durchaus Situationen/Zeiten, in denen man mit erhöhter optischer Präsenz wenigstens nicht im Nachteil ist. Da hilft auch nicht der Hinweis auf Reflektoren an Motorradkleidung - die bei sehr vielen Produkten zwar werbewirksam beworben, auf dem Produkt aber nur in homöopathischen Mengen zu finden ist.
Ob man nun jederzeit, auch im Sommer etc. mit Warnweste fahren sollte - ist eine müßige Diskussion, hat aber wenig mit der Frage zu tun, ob es im Herbst, bei Nieselregel im Halbdunkeln und ggf. ein wenig Nebel, nicht besser ist, als ggf. nur das schwache Rücklicht der 3 Watt Rück"leuchte" an der Maschine von 1982.
Und da würde ich dann auch sofort widersprechen, dass er mit einer leuchtenden Warnweste dann nicht besser wahrgenommen würde. Das ändert natürlich alles nichts daran, dass vor all dem eine Anpassung der Fahrstils, der Geschwindigkeit, Abstand etc. sinnvoll sind - aber Sicherheit ist immer die Summer alle möglichen Aspekte. Und da kann man es schon verstehen, lieber "schei**e auszusehen", aber eben nicht über den Haufen gefahren zu werden.