Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

755 weitere Antworten
755 Antworten

Jede Versicherung ist völlig bescheuert, wenn sie unstrittige Ansprüche nicht umgehend reguliert und versucht mit Spitzfindigkeiten das zu drücken. Das verursacht nur Kosten und die braucht keiner. Auch der "Soda"-Mitarbeiter kostet Geld. Wenn aber strittige Sachen gefordert werden oder versucht wird, aus dem Unfall noch Kapital zu schlagen, dann ist das ein klarer Fall, dass die erstmal auf stur schalten. Beispiel: Wer ein 15 Jahre altes Auto in der Vertragswerkstatt instandsetzen lassen will, die das eh nur weiterschieden zum Blechpatscher, der sollte mal seine Denkweise überprüfen. Bringt er sein Auto sonst auch da hin? Vermutlich nein, also warum jetzt? Die HUK hat halt ein bisschen daran gefeilt und versucht die unnötigen Sachen weg zu lassen.

Ich fuhr bisher ganz gut mit folgender Methode:
- Unfall passiert
- ich melde mich bei der Versicherung und frage wie man das vom Tisch kriegt, noch besser, die melden sich sofort bei mir und erklären mir das
- Schaden wird wie besprochen behoben
- Versicherung zahlt die Ansprüche schnell aus
- alles gut, keine Kosten

Wenn dann aber die Versicherung wie z.B. die Generali bei mir, meint, sie müssen mich um berechtigte Ansprüche prellen, dann wird halt auch wegen 75€ geklagt. Der Anspruch war, eine wegen Alters um 2 Klassen gekürzte und wegen der Ausstattung um eine Klasse erhöhte Nutzungsentschädigung. Die wollten das auf die Vorhaltekosten drücken, obwohl es klare Entscheidungen gibt, die das bei einem täglich genutzten Auto, das voll nutzbar ist, anders sehen. Ich kann ja auch nichts dafür, dass der VN mein Auto schrammt und nicht den Neuwagen daneben. Deswegen soll ich schlechter stehen? No way. Letztlich haben die gezahlt, als ich nach der ladungsfähigen Anschrift gefragt habe, weil eine Klage kann ich nicht an ein Postfach zustellen lassen.

Und dazu brauche ich keinen Anwalt, ich muss mich nur damit beschäftigen und darf keine überhöhten Forderungen stellen. Man muss auf dem Teppich bleiben und darf nicht meinen, daran verdienen zu müssen.

Ist ja eine tolle Geschichte.
Du findest es also gut, wenn Andere beschissen werden.
Du selbst läßt Dir so etwas natürlich von der Generali nicht gefallen und setzt Deinen Nutzungsausfall knallhart durch. Natürlich ohne Anwalt.
Du bist ein Held!

Ich finde es nicht gut wenn andere beschissen werden, habe ich auch nirgends geschrieben. Ich meine nur, dass man nicht wegen jedem Fall zuerst zum Anwalt rennen muss. Es kommt auch darauf an, was man für ein Gefühl bei der Sache hat. Wenn ich das Gefühl kriege, dass ich nicht für voll genommen werde, muss ich erkennen, kann ich das selbst machen oder brauche ich professionelle Hilfe. Leider weiß man bei den Helfern vorher auch nicht, was die drauf haben.

Bei Sachschäden sehe ich das genauso.

Bei Verletzungen/ verletzten Personen nicht. Da ist professionelle Beratung und Hilfe unabdingbar.

Ungeachtet dessen ist es eine Sauerei wie einige Gesellschaften mit Geschädigten bzw ihren Kunden umgehen. Ist ja hier nachzulesen.

Der eigene Kunde bekommt das ok für die Reparatur. Hat keine Werkstattbindung. Bekommt aber z.B. einen Abzug von 20 % weil die Vertragswerkstatt eben diese 20 % billiger gewesen wäre.

Oder der Rechnungsbetrag des Sachverständigen wird um Betrag X gekürzt weil der Haussachverständige der Dekra nur den Betrag Y berechnet hätte.

Sowas geht garnicht. Ist hier nicht nur 1 x nachzulesen. Im Netz gibt es Schreiben der HUK an das Gericht Z in dem dann nach Zustellung der Klage um Betrag X nun plötzlich bezahlt wird. Incl Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zinsen, etc.

Ich weiß nicht in wie vielen Fällen es insgesamt Bundesweit zu derartigen Fällen kommt. Wie viele Klagen tatsächlich vor Gericht landen und bis zum bitteren Ende durchgestanden werden müssen. Es scheint sich aber zu lohnen.

Leider komme ich auf meinen Fall zurück. Das Fahrzeug war zum Schadenereignis keine 6 Monate alt. Nach mehr als 90 Tagen war nichts reguliert mit Ausnahme der Kosten für den Sachverständigen und eine Rechnung für die Reparatur eines Telefons.

Schaden 18 000 € + Wertminderung (3 Airbags ausgelöst, beide Gurtstraffer ausgelöst, geschweißtes Seitenteil und Tür ersetzt, Achsteile und Felge erneuert.

Nach 80 Tagen habe ich die Rechnung der Werkstatt trotz Abtretung bezahlt weil ich Auftraggeber bin und letztendlich hafte.

Was soll das? Will man mir in 6 Monaten ein Angebot machen? In der Hoffnung das ich das Geld dringend brauche? Weil ich möglicherweise dafür Zinsen zahle, die Reparatursumme finanzieren musste?

Nicht ungewöhnlich, vielleicht hätte man schon längst reguliert wenn ich auf die Frage "Rechte Dritter" nicht wahrheitsgemäß geantwortet hätte. Denn Rechte Dritter gibt es nicht. Nicht finanziert oder geleast. Neupreis 42 465 €.

Nun kann jeder selbst rechnen. Neupreis + Schaden = 60 000 €. Wer hat im Normalfall das auf der hohen Kante?

Wie hoch sind die Chancen sich mit dem Geschädigten vielleicht in 6 Monaten zu vergleichen?

Tja, ohne angeben zu wollen, bei mir leider Null. Da wäre sogar noch ein weiterer Neuwagen "ohne Rechte Dritter" drin und damit meine ich weder 'nen Dacia noch 'nen Polo.

Ähnliche Themen

Ich würde mich keine 80 Tage hinhalten lassen. Reiche Klage ein. Wenn wenigstens gemahmt hast und die in Verzug setzt, kriegst du 4% über dem Zinssatz der EZB, also ungefähr 3,5% ab dem Verzugszeitpunkt. Musst die Versicherung aber nochmals auf die Folgen des Verzugs hinweisen. Und 30 Tage später klagst du. Das dauert je nach Bundesland eh bis zu 6 Monate bis zur Verhandlung. Aber spätestens ab Einreichung der Klage kommen die nicht mehr raus aus der Zinsnummer.

Das hat der Anwalt alles gemacht. Wie geschrieben, es war bzw ist jemand verletzt und die Probleme dauern an. Mit fast 70 würde ich das als nicht ungewöhnlich einstufen (ich bin nicht die verletzte Person!).

Edit: Lt Anwalt 3! Jahre bis zum Gerichtstermin/ Verhandlung vor dem Landgericht.

@Veteranenfreund23
Hattest Du denn die Zusage zur Kostenübernahme von der Versicherung bekommen?

Hallo,

dass hier eine Verletzung mit noch nicht abgeschlossenem Ausgang im Raum steht dürfte der Grund sein. Das finde ich nicht gut, ist aber auch bei anderen Versicherern ein Anlass, Erstattungen zu verschleppen.

Auch ich finde diese Sache nicht gut, aber der Gesetzgeber tut nichts dagegen. Vielmehr ist der Staat in dieser Beziehung noch viel schlimmer.

Ich musste leider mit meiner Frau ein Verfahren um eine Erwerbsminderungsrente der Knappschaft durchziehen. Wenn man das Verhalten der "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See" betrachtet, ist das geschilderte Verhalten der KFZ-Versicherer noch harmlos.

Da werden Verfahren seitens des Rententrägers über Jahre absichtlich verschleppt. Anträge werden zunächst über Monate nicht ersthaft bearbeitet und dann zu einem großen Anteil grundsätzlich abgelehnt. Der anschließende Widerspruch ist vorgeschrieben und beansprucht sehr viel Zeit, wird aber in fast allen Fällen abgelehnt. Auf Vergleichsangebote des Gerichts im Vorfeld der mündlichen Verhandlung wird erst nach mehrmaliger Aufforderung des Gerichts reagiert und natürlich ausgeschlagen. In der Gerichtsverhandlung wird, nach dreijähriger Verfahrensdauer, dann noch mit einer Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil gedroht, um die Versicherte gänzlich mürbe zu machen.

Insgesamt haben wir bis zu ersten Anerkennung einer befristeten Rent 3 Jahre Verfahren hinter uns. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistandes ist das System, um einen Teil der Verrentungen dadurch zu verhindern, dass der Versicherte den Rechtsweg scheut und vorher klein beigibt. Was das für die betroffenen Personen bedeutet, kann man sich vorstellen.

Übrigens: Meine Frau hatte noch bei der Debeka eine private Zusatzversicherung, die, aufgrund der in dem ablehnenden Gutachten der Knappschaft dokumentierten Diagnosen, innerhalb von 10 Tagen! ihre uneingeschränkte Leistungspflicht bestätigt hat.

Was ich damit sagen will:

Wenn sich der Staat selbst solcher Machenschaften bedient, ist es nicht verwunderlich, dass die privaten Versicherer ebenfalls versuchen, auf diesem Weg Ansprüche zu kürzen. Gut finde ich natürlich beides nicht, kenne es aber nicht nur von Knappschaft und HUK.

Gruß Rainer

Finde ich auch etwas seltsam. Wenn es nur um Kürzungen gehen würde, dann wird normalerweise der unstrittige Betrag reguliert und nur eine Kürzung einbehalten.

Wenn gar nicht gezahlt wird, spricht es eher für unklare Schuldfrage, wo erst die polizeilichen Ermittlungen und die Akte abgewartet wird, bevor die Quoten festgelegt werden. Von daher wären ein paar Infos zum Stand des Verfahrens außer Beschuldigungen hilfreich.

Denn sollte es noch in der Ermittlungsphase sein, würde keine Versicherung zahlen. Dann liegt der schwarze Peter auch nicht bei der Versicherung, sondern der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Bei der eigenen Vollkasko hingegen ist die Regulierung unabhängig von der Schuldfrage, daher wird da auch schneller reguliert und repariert. Gerade bei unklarer Schuldfrage bietet es sich daher in der Regel an, über Quotenvorrecht und die eigene Vollkakso regulieren zu lassen.

Ich hatte im Bekanntenkreis einen Unfall mit unklarer Schuldfrage, was vor Gericht ging. Zum Schluss ging es 1/3 zu 2/3 aus und dauerte 1,5 Jahre vor Gericht. Solange zahlte die gegnerische Versicherung auch nicht. Daher wurde über Quotenvorrecht und die eigene Vollkasko reguliert und das Fahrzeug nach 4 Wochen repariert.

Daher eben meine Frage. Es gibt ja Fälle, bei denen sich so mancher im Recht glaubt, die Gegenseite das aber völlig anders sieht. Da brauchts dann halt schon mal eine richterliche Entscheidung. Aber dafür Wartezeiten von bis zu 3 Jahren? Da gibt es aber auch Anwälte und Anwälte.

https://www.motor-talk.de/.../...-an-abzuege-wann-ok-t6974813.html?...

Hier hat Veteranenfreund einen Thread für sein Problem eröffnet.
Gruß Peter

Nee, dass ging nicht um diesen Schaden sondern um einen Vorschreiber in diesem Thema, der die Auffassung vertrat das bei fiktiver Abrechnung des Schadens so mehr oder weniger immer Betrug vorliegt.

Zurück zu meinem VU bzw Schaden, ich bin ja nicht gefahren

Mein Auto stand auf einer Str mit Zeichen 306 zum links abbiegen. Nachdem der Gegenverkehr durchgelassen war rollte der Pkw an und wurde in der hinteren, linken Tür und Seitenteil getroffen. Der Pkw kam aus der Str die mit Zeichen 205 und wollte in die Str mit dem Zeichen 306 gekennzeichnet ist, einbiegen.

Was ist da nicht glasklar? Das Auto stand und rollte an. Wurde da nicht plötzlich hingebeamt. Die Schilder stehen da min 30 Jahre. Und die Alte gab der 110 ner Truppe an das sie mein Auto übersehen hat...

Wo hat der Fahrer eine Mitschuld? Hätte er den Gegenverkehr in die rechte Seite rein donnern lassen sollen, dem Gegenverkehr die Vorfahrt nehmen sollen?

Ok, dann hätte die Alte freie Fahrt gehabt...somit Mitschuld? Oder Mitschuld weil der Pkw da nur stand?

Leute, Entschuldigung, macht euch bitte nicht lächerlich.

in wie vielen Beiträgen möchtest Du noch auf Deinen Unfall aufmerksam machen? 🙁

Ein User zog etwas in Zweifel. Dazu habe ich Stellung genommen.

Es steht Dir frei den Beitrag zu melden. Besser wäre ignorieren. Den Beitrag, dass Thema, den User, also mich.

Ist doch ganz einfach....

Harig, nein. Aufgrund der Verletzung war vom 1. Tag der Anwalt im Spiel. Das Auto stand 3 Wochen. Bis Reparaturbeginn gab es keine Zusage zur Kostenübernahme.

Jedoch 2 x die Anfrage zu Rechten Dritter. Und 2 x dazu vom Anwalt die Antwort, frei von Rechten Dritter.

Ich hab's doch vorgerechnet. 60 000 € innerhalb 6 Monaten hat nicht jeder flüssig. Da nahm man wohl an das die Reparatursumme finanziert werden muss. Vielleicht kam man da auf die Idee das man vielleicht was drücken könnte?

Ich weiß es nicht....

Dann lag ich mit meiner Vermutung gar nicht mal so falsch. Zum Unfallgeschehen gibt es ganz offensichtlich unterschiedliche Ansichten und so "glasklar" scheint das nicht jeder zu sehen. Daher wird die Versicherung auch noch nicht regulieren wollen, hat daher keine Freigabe erteilt und wird ein Verfahren abwarten wollen- sofern es auch einen Kläger gibt. Es ist auch nicht verwunderlich, dass die Versicherung auch nach 80 Tagen noch nichts bezahlt hat. Daran wird auch Dein Anwalt nichts ändern können.

Und welche Abtretung hast Du denn da unterschrieben?

Ähnliche Themen