Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
755 Antworten
Ja, dass könnte man so sehen.
Aber ist es in Ordnung bei klarer Sachlage/ Schuldfrage einfach nicht zu regulieren? Nach dem Motto, schauen wir mal wo wir die verauslagten Beträge drücken können, vielleicht braucht er Geld, dass Geld?
Ich bin der glücklichen Lage es nicht zu brauchen. Hätte mir das Auto auch direkt noch mal kaufen können. Gibt es aber nicht mehr.
Das Verhalten ist einfach unseriös.
Ja, Veteranenfreund23, es wissen inzwischen sicher alle, die regelmäßig hier mitlesen, daß Du leider große Probleme mit der Regulierung Deines (nach Deiner Aussage unverschuldeten HaftpflichtSchadens) hast.
Das tut mir auch für Dich wirklich ehrlich leid.
Ich kann mir sehr gut vorstellen wie das an den Nerven zehrt.
Aber Du hast doch einen Anwalt, ist der evtl.etwas lahm oder einfach schlecht?
Es müssen doch Gründe genannt worden sein, seitens der HUK, warum hier nicht vollständig oder gar nicht reguliert wird.
Oder ich bin naiv...
Kann es sein daß die Schuldfrage doch nicht so einwandfrei klar ist oder das Gutachten in der Höhe nicht passt?
Am besten wäre, Du eröffnest einen eigenen Thread zu dem Thema, da könnte man das besser diskutieren.
Natürlich bin ich auch gespannt wie dann die Endlösung ausgegangen ist.
Es gab seitens der HUK nichts. Keine Angabe von Gründen. Einfach nur Schweigen (im Walde).
Lahmer Anwalt weiß ich nicht. Ich glaube nicht. Was kann man machen außer Frist setzen und dach Klage einreichen?
Tja. Weiß ich auch nicht. Dann lasse Deinen Anwalt so schnell wie möglich Klage einreichen und berichte doch bitte mal das Erhebnis.
Inzwischen interessiert mich das schon, wie Deine Sache weitergeht.
Ähnliche Themen
Sehr gern. Eigenartig ist das die Rechnung des Sachverständigen bezahlt wurde. Es gab dann ein Schreiben "Angebot Schmerzensgeld" von 150 €. Das wurde abgelehnt und entsprechend begründet (Anzahl Arztbesuche und diesr noch andauernd).
Seit dem ist da Null Reaktion.
Wurde denn eine Gegenforderung erhoben, wenn das Angebot abgelehnt wurde?
Sonst kommt mir das wie Ping Pong vor.
Hin und her und Aufschlag liegt wieder bei Dir, respektive Deinem Anwalt.
Klar. Der Anwalt hatte eine Forderung von 750 € für angemessen gehalten und das aufgrund des Umfangs und Lebensalters begründet.
Keine Reaktion, Null.
Ist es nicht so das die fiktiven Abrechnungen seit jeher eigentlich so eine Art Be....ss sind?
Das Versicherer hier mit Argusaugen wachen und auch schon mal Zahlungen verweigern finde ich nicht wirklich verwerflich. Ich hatte noch nie Probleme mit einer Versicherung. Ich wurde beim letzten Fremdverschulden allerdings von der gegnerischen Versicherung (LVM) gefragt ob ich denn auch bei einer Werkstatt ihrer Wahl reparieren lassen würde. Eine Gegenleistung wurde nicht geboten, da ich den Inhaber einer der vorgeschlagenen Betriebe persönlich kenne und weiss das sie hervorragend arbeiten habe ich aber trotzdem zugestimmt.
Just my 2 Cent
Gruß Doc
Wer redet von fiktiver Abrechnung?
Ich habe trotz Abtretung nach 2 Monaren die Rechnung bei VW bezahlt. Eben weil die nicht bezahlt haben. Ich bin der Eigentümer und Auftraggeber und trotz Abtretung derjenige der die Leistung bekommen hat und bezahlen muss.
Zitat:
@derdoctor schrieb am 1. November 2020 um 19:10:25 Uhr:
Ist es nicht so das die fiktiven Abrechnungen seit jeher eigentlich so eine Art Be....ss sind?
Das Versicherer hier mit Argusaugen wachen und auch schon mal Zahlungen verweigern finde ich nicht wirklich verwerflich.
Nein, so ist es selbstverständlich nicht!
Die fiktive Abrechnung ist eine vom Gesetz vorgesehene Abrechnungsmöglichkeit und der konkreten Abrechnung absolut gleichgestellt!
Dass viele das anders sehen zeigt, welch faulen Früchte die Lobbyarbeit der Versicherungswirtschaft auch in diesem Bereich, hervorbringt.
Vielen ist offensichtlich gar nicht bewußt, dass sie mit dieser Haltung und Denkweise, illegales Handeln nicht nur tolerieren und sogar gutheißen, sondern zum Nachteil Aller sogar fördern.
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 31. Oktober 2020 um 08:11:30 Uhr:
ich habe vollstens verständnis wenn eine "günstige" versicherung dem geschäftsgebahren von vertragwerkstätten einen riegel vorschiebt indem man den azubi im 3. lehrjar die scheibe tauschen lässt zum stundensatz eines meisters.
Also die Vertragswerkstätten beschäftigen sicher nicht die Azubis im 3.Lehrjahr mit der Scheibenmontage. Da kommt ein Subler, der das macht.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 2. November 2020 um 12:27:33 Uhr:
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 31. Oktober 2020 um 08:11:30 Uhr:
ich habe vollstens verständnis wenn eine "günstige" versicherung dem geschäftsgebahren von vertragwerkstätten einen riegel vorschiebt indem man den azubi im 3. lehrjar die scheibe tauschen lässt zum stundensatz eines meisters.Also die Vertragswerkstätten beschäftigen sicher nicht die Azubis im 3.Lehrjahr mit der Scheibenmontage. Da kommt ein Subler, der das macht.
Besser macht es das aber nicht wenn man für eine Rechnung schreiben ein paar hundert Euro abgreift und den subler knechtet...
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 2. November 2020 um 16:07:24 Uhr:
Besser macht es das aber nicht wenn man für eine Rechnung schreiben ein paar hundert Euro abgreift und den subler knechtet...
Dann wende Dich doch an den Gesetzgeber, er möge die freie Marktwirtschaft abschaffen.
Oh, Mann.....
Sind die schon dabei ;-)
Niemand zwingt dich doch in der freien Marktwirtschaft dich bei der HUK zu versichern. Mir geht dieses bashing nur auf den Sack. Mir ist es lieber die HUK schiebt solchen geldruckmaschinen einen Riegel vor und versichert mir mein Hobel gut und günstig...
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 2. November 2020 um 18:51:38 Uhr:
Mir geht dieses bashing nur auf den Sack. Mir ist es lieber die HUK schiebt solchen geldruckmaschinen einen Riegel vor und versichert mir mein Hobel gut und günstig...
Aufklärung über kriminelles Verhalten mit dem Anführen nachgewiesener Fakten hat mit bashing nicht das Geringste zu tun.
Allerdings ist es müßig, dies Jemandem zu erklären, der mit jedem neuen Beitrag darauf hinweist, dass er auch sonst nichts kapiert...