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Warnung vor HUK Coburg!

Themenstarteram 28. August 2015 um 16:57

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. August 2015 um 18:23

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:

Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Laut der Rechnung wurden 43 AW für den Tausch berechnet, daher würde ich mal nicht von 1 AW = 1 h ausgehen... Wie schon geschrieben, sind im Autowerkstattbereich meist 1 AW = 5 Min üblich, das wären dann realistische 3,58 h für den Tausch. Im Übrigen wurde auch nicht der Ansatz von 43 AW bemängelt, sondern die Bepreisung einer AW an sich..

 

Bei meinem BMW mit Tausch in BMW Werkstatt waren es übrigens 34 AW plus 5 AW für Sensorik, also 39 AW bzw. 3,25 h. Dafür wurden dann 10,24 Euro pro AW brutto bzw. 8,60 netto berechnet, also 122,88 Euro brutto pro Stunde. Daher halte ich die hier gezeigten Werte iHv 13,20 netto bzw. 15,71 mit 19% und 15,31 mit 16% für eine freie Werkstatt nach wie vor für deutlich überhöht. Das wären sogar 188,50 brutto pro Stunde bei 19%.

frage zur werkstattbindung:

welche entfernung ist eigentlich zumutbar bei einer werkstattbindung bei einer teilkasko? geht speziell um frontscheibenaustausch inkl. kamera einmessung danach. die 3 werkstattstätten der huk (werkstattbindung) im umkreis von 20km können das nicht alle nicht. der nächste ist knapp 50km entfernt. das soll das zumutbar sein, das man dort hinfährt und nicht nach hause kommt und am nächsten tag nochmal nicht weis, wie man da hinkommen soll ? also quasi 2 tage urlaub nehmen ?

ach ja: vertragswerkstatt des fahrzeuges vor ort (5km) kann das natürlich...

gibts da irgendwas verbindliches, was zumutbar ist und was nicht?

Mach es vor Ort, Zahl die Differenz und gut ist.

Lass das Auto abholen und mit neuer Scheibe wiederbringen.

Ist ab 15 km kostenfrei

HUK anrufen oder anmailen, Lage schildern und "Wunschwerkstatt" angeben. Ist kein Problem.

Ich warne dann mal vor EON Energie Landshut und o2 ! Falsche Abrechnungen von den Abzockern. Mit der HUK hatte ich noch nie Probleme, alles immer reguliert,es sei denn,man ist ein Schadenprofi oder Autobumser...ha,ha,ha

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 21. August 2020 um 11:59:39 Uhr:

Ich warne dann mal vor EON Energie Landshut und o2 ! Falsche Abrechnungen von den Abzockern.

Was hat das mit KFZ-Versicherungen zu tun? :confused:

Ich bin schon seit über 20 Jahren bei O2 und hatte nie falsche Abrechnungen und wurde auch nicht abgezockt. Im Gegenteil.....;)

am 4. September 2020 um 10:49

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 21. August 2020 um 11:59:39 Uhr:

Ich warne dann mal vor EON Energie Landshut und o2 ! Falsche Abrechnungen von den Abzockern. Mit der HUK hatte ich noch nie Probleme, alles immer reguliert,es sei denn,man ist ein Schadenprofi oder Autobumser...ha,ha,ha

Was ist denn ein Autobumser ? Jemand der im Auto bumst ?

Nein, nicht im Auto, sondern mutwillig und mit Vorsatz an deinem Auto. :p:p:p

Da der Vorschreiber seinen Beitrag gelöscht hat, mußte ich meinen auch löschen, da der Bezug nun fehlt.

Schade, war bestimmt was zum schmunzeln...

Hier wird nicht geschmunzelt... alles bierernst :)

Zum Thema HUK und Stundenlohn Abkürzung. Also ich verstehe es so: das ist illegal und das versuchen offensichtlich systematisch. Lohnt sich einen Anwalt reinzuholen? Ich fand HUK Berater unverschämt und dazu scheint es eine externe Firma zu sein, die das für sie reguliert. Die Mitarbeiter reden sie sehr selbstbewusst als ob es selbstverständlich ist, dass sie das dürfen.

Bei mir geht es um ca.250€ Differenz die ich laut BMW nachbezahlen muss.

Hallo,

wenn keine Werkstattbindung vereinbart war und die BMW-Werkstatt ihre offiziellen Stundensätze abgerechnet hat, würde ich die HUK schriftlich darauf hinweisen und sie auffordern, den offen stehenden Betrag nachzuzahlen.

Gruß Rainer

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