Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
755 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. August 2016 um 09:06:39 Uhr:
Signal Iduna möchte noch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und Fotos vom Schaden. Auf meine Bitte um Mitteilung einer Email für die Fotos bisher keine Reaktion.
kraftfahrt-schaden@signal-iduna.de
Google ist Dein Freund... Wobei es mich sehr wundert, dass auf den Schreiben der Signal keine Emailadresse steht. Auf der Korrespondenz, die wir von dem Laden bekommen, steht immer Ansprechpartner mit Email und Telefonnummer... ;-)
Hat mich auch gewundert, und zum googeln von Anschriften hab ich bei deren merkwürdigen Verhalten keine Lust.
Wenn beide Seiten so agieren, dann wundert mich nichts.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. August 2016 um 22:56:54 Uhr:
Hat mich auch gewundert, und zum googeln von Anschriften hab ich bei deren merkwürdigen Verhalten keine Lust.
Naja, Du willst ja was von denen... Wäre mir persönlich lieber zu googeln und zeitnah eine Rückmeldung zu bekommen, als eine entsprechende Verzögerung zu haben...
Ähnliche Themen
Dann will ich auch mal 🙂
Versicherungspolice: VK500, TK150, HP, freie Werkstattswahl
Die Scheibe wurde bei BMW getauscht, da nicht reparabel, ein fetter Treffer im unteren Bereich. Rechnungshöhe war ca 1500€.
Am Freitag von der HUK einen Brief bekommen, in dem unter Anderem das hier drin stand:
Zitat:
Vermeiden sie beim nächsten Steinschlag die Rechnungskürzung und rufen sie uns vor der Erteilung des Reparaturauftrages an.
Wir benennen Ihnen dann eine Partnerwerkstatt aus unserem Netz. Wird die Scheibe ausgetauscht, fällt für Sie lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Und dann noch:
Zitat:
Die Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers. Diese wurden korrigiert.
Meine Rechnung wurde um rund 12€ + MwST. gekürzt... Weil, beim Reparatursatz hat die Werkstatt 66€ berechnet und der Satz bei BMW 55€ kostet...
Ich habe dann einen netten Brief an den Laden verfasst, in dem drin steht, dass ich es nicht tun werde, sie beim nächsten Steinschlag zu kontaktieren, um eine Werkstatt von denen genannt zu bekommen, denn genau dafür habe ich eine (kostenpflichtige) Option "freie Werkstattwahl". Und zum Anderen ist die Rechnungskürzung nicht rechtens, der Aufschlag muss bezahlt werden, dazu gibt es tonnenweise Gerichtsurteile. Sollen sie es nicht tun, werde ich zum 01.01 die Versicherung wechseln...
Mal schauen, was passiert.
Schau mal in den Bedingungen nach, da steht etwas von Glasbruchschaden und freier Werkstattwahl.
Zumindest habe ich das in einem Thread so gelesen.
Da steht nur was zum Thema "Kasko SELECT" was drin. Aber das habe ich nicht, wohlwissend warum.
Schau mal unter Glasbruch nach.
Da soll angeblich stehen, dass bei Glasbruch immer die Vertragswerke zu kontaktieren ist.
(zumindest hat das ein User hier so geschrieben).
Nope, da steht sowas nicht. Hier findest Du die AGB: klick mich
Wenn ich nach Glasbruch oder Werkstatt suche, finde ich nichts dergleichen.
Wenn du einen Schaden bezahlt haben willst, musst du sowieso die Versicherung vorher informieren.
Steht in jeder AKB Abschnitt E
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. Oktober 2016 um 15:42:22 Uhr:
Wenn du einen Schaden bezahlt haben willst, musst du sowieso die Versicherung vorher informieren.
Steht in jeder AKB Abschnitt E
Hier als Anlage.
Habe in dem Thread öfters mein Missfallen zu dem Verhalten der HUK zum Ausdruck gebracht.
Zitat:
@BMW850CIaM70 schrieb am 10. Oktober 2016 um 14:59:24 Uhr:
Zitat:
Die Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers. Diese wurden korrigiert.
Meine Rechnung wurde um rund 12€ + MwST. gekürzt... Weil, beim Reparatursatz hat die Werkstatt 66€ berechnet und der Satz bei BMW 55€ kostet...
Du erwartest jetzt aber nicht wirklich, dass die Versicherung (also wir) für ein E-Teil, das 55,- € kostet 66,- € auf den Tisch legt?
Da würde ich der Versicherung eher ein nettes "Dankeschön" schicken, dass die die Rechnung, im Gegensatz zu Dir, anständig prüfen.
Zitat:
@BMW850CIaM70 schrieb am 10. Oktober 2016 um 14:59:24 Uhr:
Dann will ich auch mal 🙂Versicherungspolice: VK500, TK150, HP, freie Werkstattswahl
Die Scheibe wurde bei BMW getauscht, da nicht reparabel, ein fetter Treffer im unteren Bereich. Rechnungshöhe war ca 1500€.
Am Freitag von der HUK einen Brief bekommen, in dem unter Anderem das hier drin stand:
Zitat:
@BMW850CIaM70 schrieb am 10. Oktober 2016 um 14:59:24 Uhr:
Zitat:
Vermeiden sie beim nächsten Steinschlag die Rechnungskürzung und rufen sie uns vor der Erteilung des Reparaturauftrages an.
Wir benennen Ihnen dann eine Partnerwerkstatt aus unserem Netz. Wird die Scheibe ausgetauscht, fällt für Sie lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Und dann noch:
Zitat:
@BMW850CIaM70 schrieb am 10. Oktober 2016 um 14:59:24 Uhr:
Zitat:
Die Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers. Diese wurden korrigiert.
Meine Rechnung wurde um rund 12€ + MwST. gekürzt... Weil, beim Reparatursatz hat die Werkstatt 66€ berechnet und der Satz bei BMW 55€ kostet...
Ich habe dann einen netten Brief an den Laden verfasst, in dem drin steht, dass ich es nicht tun werde, sie beim nächsten Steinschlag zu kontaktieren, um eine Werkstatt von denen genannt zu bekommen, denn genau dafür habe ich eine (kostenpflichtige) Option "freie Werkstattwahl". Und zum Anderen ist die Rechnungskürzung nicht rechtens, der Aufschlag muss bezahlt werden, dazu gibt es tonnenweise Gerichtsurteile. Sollen sie es nicht tun, werde ich zum 01.01 die Versicherung wechseln...
Mal schauen, was passiert.
War bei mir ähnlich, wegen 40€ zahlen sie nicht alles, auch keine Kasko select bei mir. Zuvor habe ich den Schaden allerdings gemeldet und wurde anschließend von Car Glass regelrecht gebashed/genötigt (ca. 10 Anrufe!) das Auto bei Ihnen reparieren zu lassen. Bin am überlegen HUK wegen Datenschutzmissbrauch anzuzeigen. Wechseln werde ich auf jeden Fall. Wenn die wegen 40€ diesen Aufstand machen , was passiert erst bei einem Totalschaden mit 25k€?!?
Bisher ist der Sozialismus noch nicht wieder eingeführt worden was bedeutet das jeder Händler frei kalkulieren darf.
Wenn der Hersteller eine Uvp vorgibt ist kein Händler daran gebunden, er darf was Draufschlagen wie auch Abziehen oder einfacher gesagt kann Er frei kalkulieren. Bis auf Bücher, Zeitschriften und noch ein paar Sachen ist eine Preisbindung schlicht nicht zulässig. Und somit ist die Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers schlicht nicht Relevant sondern der Preis des Händlers.
Zitat:
@MausHause schrieb am 10. Oktober 2016 um 15:49:21 Uhr:
Du erwartest jetzt aber nicht wirklich, dass die Versicherung (also wir) für ein E-Teil, das 55,- € kostet 66,- € auf den Tisch legt?Da würde ich der Versicherung eher ein nettes "Dankeschön" schicken, dass die die Rechnung, im Gegensatz zu Dir, anständig prüfen.
Du weißt aber schon, dass diese Aufschläge rechtens sind und bezahlt werden müssen oder? Wenn nein, google danach, es gibt ein Sack voll Urteile drüber.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 10. Oktober 2016 um 15:57:02 Uhr:
Bisher ist der Sozialismus noch nicht wieder eingeführt worden was bedeutet das jeder Händler frei kalkulieren darf.
Wenn der Hersteller eine Uvp vorgibt ist kein Händler daran gebunden, er darf was Draufschlagen wie auch Abziehen oder einfacher gesagt kann Er frei kalkulieren. Bis auf Bücher, Zeitschriften und noch ein paar Sachen ist eine Preisbindung schlicht nicht zulässig. Und somit ist die Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers schlicht nicht Relevant sondern der Preis des Händlers.
Genau so ist es.