Warnung vor Abzocke beim Leasing
Bei der Rückgabe unseres e-Niro nach 2,5 Jahren haben wir sowohl vom Autohaus als auch von der Leasingfirma eine böse und kostspielige "Überraschung" erhalten.
Kurze Zusammenfassung:
- Für die vom Autohaus nachträglich eingebaute abnehmbare Anhängerkupplung gab es keinen Gegenwert
- Für die vom Autohaus nachträglich eingebauten Abstandssensoren an der Front gab es keinen Gegenwert
- Für die nachträglich beim Autohaus gekauften Winterreifen mit ca. 10 Tkm Laufleistung gab es keinen Gegenwert
- Wegen der Überschreitung des ersten Servicetermins in 2024 um wenige Tage wurden uns ca. 1500,- € in Rechnung gestellt. Begründung: Gewährleistung ist erloschen, die aber nie in Anspruch genommen wurde.
Fazit: Natürlich sind wir selbst schuld, weil wir zu den nachträglich eingebauten und teuer bezahlten Extras keine schriftliche Vereinbarung zum Gegenwert bei Rückgabe gemacht haben. Ein Abweichung vom Leasingvertrag ist ebenfalls unser Problem. Eine nur minimal kundenorientiertes Autohaus und eine kaufmännisch seriös arbeitende Leasingfirma hätten uns aber zumindest einen Kompromiss angeboten. Ich kann Leasingnehmer nur warnen. Bitte alle Verträge und Vereinbarungen prüfen und juristisch absichern!
17 Antworten
Zitat:
@Davie578 schrieb am 23. Januar 2025 um 12:28:30 Uhr:
Echt ärgerlich, was euch da passiert ist! Danke für die Warnung – zeigt, wie wichtig es ist, alles schriftlich festzuhalten, vor allem bei nachträglichen Umbauten. Klingt nach wenig Kulanz vom Autohaus, echt schade!
Nochmal, es handelt sich um ein geleastes Fahrzeug. Der TE war kein Eigentümer. Die Rückgabe hat im vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen und ohne eigenmächtige, nicht genehmigte Veränderungen. Und was die Winterräder betrifft, heißt das, wenn ich bei meinem Leasingwagen bei der Rückgabe einen Goldbarren in den Kofferraum lege, dass ich dann eine "millionenschwere" Vergütung vom Leasinggeber erhalte?
Das Spielchen ließe sich beliebig fortsetzen mit Dachgepäckträgern, der Dachbox, dem Fahrradträger und dem Isofix-Kindersitz... nur weil ich das beim Händler statt im Internet kaufe, muss es nicht mit dem Auto zurückgehen.
Problematischer ist eher unser lokaler Kia-Händler bzw. -Servicepartner. Da hat man in der Regel 3 Monate Vorlaufzeit für einen Servicetermin. Das macht die Kalkulation etwas schwierig, nicht das km-Intervall zu überziehen. Ich mache den Termin daher lieber zu früh und lasse den EV6 bei 25 tkm warten anstatt nur 1 km zu spät. Wenn das nächste Intervall dann bei 45 tkm statt 50 tkm sein muss, ist es nicht mehr mein Problem (sondern das des nächsten Besitzers), Hauptsache ich bin innerhalb des Garantie-Zeitfensters.
Ich wurde viel mehr selbst abgezockt bei der Rückgabe des e-Soul. Es war Januar und regnerisch. Dementsprechend war das Auto durch die Fahrt (120 km) trotz Wäsche vor Fahrtantritt entsprechend verschmutzt. Das Fahrzeug wurde bei ALD in Dorfmark direkt abgegeben, der modderige ALD-Hof half da auch nur bedingt. Ein ALD-Mitarbeiter hat das Auto kurz entgegen genommen und vier Fotos gemacht und keine Schäden gefunden/notiert (waren auch keine Schäden dran!).
Die Dekra-Begutachtung fand erst in der Folgewoche statt, zwischendurch zog ein Sturmtief über Norddeutschland. In dem Dekra-Gutachten waren zwei Kratzer auf dem Dach sowie zwei Dellen in den Dachholmen oberhalb der Tür aufgeführt, 2600 EUR Schaden. Nach Diskussion konnten sie nicht ausschließen, dass die Kratzer bei der Fahrzeugaufbereitung entstanden sind, aber die Beulen musste ich zahlen (~1200 EUR). Obwohl sie nach meiner Einschätzung innerhalb des Beulenkatalogs gewesen wären. Dazu habe ich nie eine Stellungnahme erhalten.
Fazit für mich: Begutachtung nur in meinem Beisein, vorher gebe ich den Schlüssel nicht aus der Hand! So wie ich es von unseren Dienstwagen kenne, wo der Gutachter zu mir kommt vor der Rückgabe bzw. Abholung! So kann ich mit dem Gutachter klären, ob innerhalb des Beulenkatalogs oder nicht.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 23. Januar 2025 um 15:48:12 Uhr:
Fazit für mich: Begutachtung nur in meinem Beisein, vorher gebe ich den Schlüssel nicht aus der Hand! So wie ich es von unseren Dienstwagen kenne, wo der Gutachter zu mir kommt vor der Rückgabe bzw. Abholung! So kann ich mit dem Gutachter klären, ob innerhalb des Beulenkatalogs oder nicht.
Dann wirst du nicht mehr leasen können ;-) , weil die Leasinggesellschaften alle auf einer unabhängigen Bewertung durch Dekra/TÜV etc. bestehen und du deren Termine nicht unter deiner Kontrolle hast.