Warnblinker
Lange Zeit glaubte ich, dass die Technik des Volvos -im Vergleich zu anderen Premiummarken- eher traditionell daherkommt. Doch seit kurzem habe ich meine Zweifel. Bis dahin erinnerte mich das satte Klacken des Blinkrelais an die Fahrt im VW-Käfer vor gut 20 Jahren. Das Klack Klack Klack war schon immer so, ist heute so und wird bei Volvo immer so sein.
Dachte ich.
Bis ich erstmalig den Warnblinker betätigte und sofort dieses Geräusch vermisste. War der Blinker defekt? War der Relaiskontakt verklebt? Doch ein Gang um das Auto zeigte, dass alles blinkte und alles in Ordnung war. Nur das satte Klacken des Blinkrelais fehlte gänzlich. Seitdem ahne ich, dass Volvo uns nur die Tradition vorgaukelt. Das Klackgeräusch des Blinkers ist synthetisch und virtuell und wird vermutlich nur durch ein mikroprozessorgesteuertes Soundsystem erzeugt wenn der Blinkhebel betätigt wird. Zum Glück vergaßen die Entwicklungsingenieure den Warnblinktaster in dieses System zu integrieren. So können wir endlich erahnen, dass die Technik des Volvos doch dem Stand entspricht, den andere Fahrzeuge erst in zwanzig Jahren erreichen werden - wenn überhaupt.
Oder gibt es einen anderen Grund dafür, dass der Warnblinker nicht klackt?
33 Antworten
*Provoziermodus an*
Wie jetzt, war's das etwa schon ?
*Provoziermodus aus*
(ohne Worte)
Sind denn jetzt die Beobachtungen und Erklärungsversuche zum "Klackern" erschöpfend dargelegt? Das mit dem Unterschied "mit/ohne Schlüsseleinsatz" ist mir noch nicht ganz deutlich geworden...
Gruß,
KaiCNG
Zitat:
Original geschrieben von KaiCNG
*Provoziermodus an*
Wie jetzt, war's das etwa schon ?![]()
*Provoziermodus aus*
Wolltest Du mehr?

nagut, momentan bin ich noch beschäftigt, aber später werd ich wieder provozieren...

Gruß
Markus
Also, ich habe schon einen kleinen Schreckbekommen, als ich bei meinen Elch das erste mal mit Warnblinkanlage den Motor ausgemacht habe. Auf einmal war es so sehr still. Mein erster Blick ging auf die Warnblinklampe...ja er geht doch... Nunja, war für mich sehr ungewohnt und ist es heute irgendwie immer noch...
Viele Grüße, "danfried", der aufgrund der Wohnlage öfters mit Warnblinkanlage auf dem Trottoir steht
P.S. @ KaiCNG: es heißt: ...mehr glitzerpartikel im lack ALS ich...
Hi danfried,
vielen Dank für deinen Hinweis - da habe ich im Posting von kanye tatsächlich noch was übersehen.
Zitat:
Original geschrieben von danfried
P.S. @ KaiCNG: es heißt: ...mehr glitzerpartikel im lack ALS ich...
... oder heißt es nicht sogar "mehr glitzerpartikel
ALS WIEich..."?



Bei genauem Hinsehen fallen mir da noch weitere Dinge auf, aber genug jetzt.
So, jetzt hab ich aber genug *Bastian Sick* gespielt ...

Bitte wieder zurück zum Thema

, damit der Mod den Thread offen lässt ... - was gibt es Neues zum Thema "Klacken des Warnblinkers"?
Gruß,
KaiCNG
Dem Inscheniör ist nix zu schwör.
Bei Volvo haben sie extra Sound Inscheniöre die für solche Geräsuche verantwortlich sind.
Das gibts dann eine Abteilung fürs pfeiffen des Turbos.
Eine fürs Klacken der Blinker.
Eine fürs hämmern des Diesels.
u.s.w
*nicht ganz ernst zu nehmen
AeroP
Momentan entwickelt Volvo eine Lackierung welche die Farbe der Stimmung des Fahrers anpasst...
Von beruhigendem grün zu agressivem Rot, zu beschwipsten blau und zu guter letzt : Transparent.
WIe das geht ? Das auto hat auf allen 4 seiten eine digitale kamera und das bild wird jeweils auf das gegenüberliegende blechle projetziert....
Zitat:
Original geschrieben von Eifel-Elch
Sämtliche Geräusche in oder an einem Fahrzeug werden von Designern abgestimmt. Und da gehört der Warn-/Blinker genauso dazu wie die Hupe, der Motor oder das Gangeinlegen!
Moin!
Dann haben sie bei meinem Serien CD-Wechsler aber einen seeeehr schlechten Tag gehabt, bzw einen Gehörgeschädigten

Das hört sich immer an, als würden gleich Metallbrösel aus dem Schlitz fallen...
MfG
Aber mal andersrum gefragt, wenn das Klackern synthetisch ist, muß sich das doch auch irgendwo abstellen lassen...
Ich merke, wenn ich blinke und finde das geklacker bei längeren Ampelphasen eher nervig.
Björn
Hier nun endlich des Rätsels Lösung.
Laut STVZO muss Angezeigt werden wenn der Blinker im rollenden Sraßenverkehr aktiv ist. Ist dies nicht möglich muss dies durch Akustisches Signal erfolgen.
Desahlb piebst es bei den Motorräder so schön Nervig laut.
Nun anzeigen tut er ja - dann muß er ja nicht zeitgleich klackern.
Das Geräusch muß ja irgendwie aus nem Lautsprecher kommen, nur wo läßt der sich abklemmen?
Björn
Hi,
es gibt was Neues zu der Frage, warum der Warnblinker bei "Zündung aus" nicht klackt:
Zitat:
Original geschrieben von danfried
Also, ich habe schon einen kleinen Schreckbekommen, als ich bei meinen Elch das erste mal mit Warnblinkanlage den Motor ausgemacht habe. Auf einmal war es so sehr still. Mein erster Blick ging auf die Warnblinklampe...ja er geht doch... Nunja, war für mich sehr ungewohnt und ist es heute irgendwie immer noch...
Nach Auskunft eines

wird das synthetische Klacken von einer elektronischen Komponente (Nähe Kombiinstrument) erzeugt. Diese erhält nur Strom über den Kontaktgeber an der Lenksäule (Schlüsselschalter), nicht über Dauerplus.
@ bjoernf: Da müsstest du suchen; Kombiinstrument lässt sich relativ leicht entfernen, ggf. auch mal Nähe der Lenksäule akustisch abtasten ...
Jedenfalls werden in Schlüsselstellung "Zündung aus" diverse Komponenten nicht mehr mit Strom versorgt (siehe Werksradio

), dazu gehört offenbar auch diese "Klack"-Komponente (um Strom zu sparen bzw. die Batterie zu schonen; die nette Begründung "Einhaltung Lärmschutzverordnung" finde ich allerdings auch klasse

).
Ob man das "wegprogrammieren" kann wusste der

auch nicht (scheint ein recht selten geäußerter Wunsch zu sein), "Abklemmen" genau so *schulterzuck*.
Damit steht der eigenverantwortlichen Bastelei nichts mehr im Wege ...


Gruß,,
KaiCNG
Zitat:
Original geschrieben von V70-D5-190PS
Hier nun endlich des Rätsels Lösung.
Laut STVZO ....
Hmmm, so pauschale Verweise machen mich ja immer stutzig - Du weißt schon, dass die StVZO mehrere hundert Seiten hat? Aber, mit ein bisschen Suchen, habe ich
§ 53a StVZOgefunden (siehe insbesondere Absatz 4, Nr. 3). Hier steht aber nichts davon, dass wenn "dies nicht möglich ist, dies durch ein akustisches Signal erfolgen muss". Woher hast Du das? Abgesehen davon, da Volvo den Warnblinker optisch anzeigt, würde die Notwendigkeit eines akustischen Signals entfallen.
Kurzum, ich glaube die gesetzgeberische Variante nicht und bleibe bei der technischen Erklärung. (Lasse mich natürlich wie immer durch den entsprechenden Verweis ins Gesetz überzeugen

)
Gruß
xc90er
...der sich aber freut, dass StVZO nicht mit StVG oder StVO vermischt wurde

Hi,
ich habe da noch etwas tiefer nachgebohrt.
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Zitat:
Original geschrieben von V70-D5-190PS
Hier nun endlich des Rätsels Lösung.
Laut STVZO ....
[...] Aber, mit ein bisschen Suchen, habe ich § 53a StVZO gefunden (siehe insbesondere Absatz 4, Nr. 3). Hier steht aber nichts davon, dass wenn "dies nicht möglich ist, dies durch ein akustisches Signal erfolgen muss". [...] Kurzum, ich glaube die gesetzgeberische Variante nicht und bleibe bei der technischen Erklärung. (Lasse mich natürlich wie immer durch den entsprechenden Verweis ins Gesetz überzeugen)
In der STVZO gibt es einen weiteren Paragrafen (danke, liebe Rechtschreibreform

), der sich speziell mit den Fahrtrichtungsanzeigern ("Seitenblinker"

beschäftigt. In § 54 Abs. 2 heißt es:
"Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden [...]"
Also, "sinnfällig" könnte demnach heißen, dass vom Hersteller geeignete Maßnahmen zu treffen sind, dass der Fahrer immer im Bilde ist, ob der Blinker läuft/funktioniert oder nicht. Praktischerweise macht man das akustisch (siehe irgendwo oben), aber optisch reicht es auch aus bzw. es verstößt offenbar nicht gegen die STVZO.
Demnach könnte man das Klackern auch wegprogrammieren (lassen) oder sonstwie unterbinden, man wäre - nach STVZO - auf der sicheren Seite.
Alternativ kann man ja die eigene Hörschwelle etwas anheben (z. B. Dauerbeschallung mit 120 dB), dann wird das Klackern subjektiv leiser und fällt nach wenigen Jahren schon gar nicht mehr auf ...

Gruß,
KaiCNG
P.S.: Steht da im § 54 wirklich "...muß ihre Wirksamkeit
dem Führer[...] angezeigt werden "???? Ich glaubs echt nicht ...
Hallo DotM,
das kommt davon, wenn man einem dynamischen Diskussionsverlauf folgt und eine zwischendurch aufgeworfene Frage von bjoernf zu beantworten versucht...
Trotzdem danke für die Gelegenheit, sich zu Warnblinkern (und etwas mehr) auszulassen ...
Besten Gruß,
KaiCNG
Zitat:
Original geschrieben von KaiCNG
In § 54 Abs. 2 heißt es...
Na, na, na. Wir wollen doch hier nicht OT-gehen? (Spaß

) Deine Zitierung betrifft nicht den Warnblinker, und "sinnfällig" ist m.E. in erster Linie eine
optische"Ersatz"-Anzeige, wenn man den Fahrtrichtungsanzeiger
optischnicht wahrnehmen kann. (Es heißt ja "...nicht im Blickfeld..." und nicht "...nicht in Hörweite..."

).
@DotM:

Soll ich Dir 'ne PN schicken?

Gruß
xc90er
...der die gesetzgeberische Variante weiterhin nicht glaubt und viel Spaß an dieser Variante hat

...und Edith, die jetzt den hineingewobenen Parallelthread zum Blinker gefunden hat
