ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. WARNBLINKANLAGE überflüssig? Wird eh nicht beachtet.

WARNBLINKANLAGE überflüssig? Wird eh nicht beachtet.

Themenstarteram 15. Februar 2013 um 21:16

Jau, da fahre ich jeden Tag einen Kleinbus voller Menschen mit Handikap von zu Hause zum Arbeitsplatz und zurück. So wie das viele andere auch tun ... An manchen Haltestellen schalte ich die Warnblinkanlage ein, BEVOR ich anhalte. Normal soweit ... Nur weiß der Hintermann nicht, was ich im nächsten Augenblick mache, ob ich nach LINKS oder RECHTS fahre, drehe oder auf dem Kopf stehe.

Jedenfalls ist es mir ein Rätsel, wie sich 99% der Autofahrer verhalten. Haben die den Bezug zur Realität verloren und vergessen, was eine Warnblinkanlage signalisiert, nämlich: ACHTUNG GEFAHR ... HIRN einschalten und erst mal gucken was der Vordermann vor hat?

Nein ... weit gefehlt ... Da wird einfach überholt und ein Crash riskiert, wenn ich plötzlich nach LINKS ziehe.

Wenn ICH eine Warnblinkanlage bei einem vorausfahrenden (!!!) Auto wahrnehme, prüfe ich erst mal was der jenige vor hat, ob er ausholt um RECHTS in eine Einfahrt zu fahren oder zurück setzen will. Schlimmstenfalls halte ich kurz an um dem Vordermann Zeit zu geben, sein Manöver zu beenden.

Aber, eigentlich ist es egal ob ich einen Müllwagen, einen Linienbus oder eine Oma mit Rollator vor mir habe. Warnblinker an sagt ja schon das Wort WARNEN und VORSICHT! Macht vor mir auf der Autobahn jemand seine Warnblinker an, brettere ich auch nicht Vollgas an ihm vorbei. Es könnte ja ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegen, der mich auch gefährdet.

Wie die Tage auf einer innerstädtischen Straße. Da lag ein Gegenstand auf der Fahrbahn, ich mache die Warnblinkanlage an, lasse die Fahrertüre auf ... nur um fast von einem Überholer fast angefahren zu werden, der unbedingt vorbei musste und dabei noch über den Gehweg fuhr. Da hätte auch ein Verletzter liegen können.

Bin ich nun zu pingelisch oder habe ich etwas übersehen und die WARNBLINKANLAGE ist nur ein überflüssiges Relikt aus grauer Autobauervorzeit?

Ach ja, wenn ein LINIENBUS mit eingeschalteteter Warnblinkanlage eine Haltestelle anfährt darf ich erst mal NICHT überholen! Dann darf ich mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei, was auch für den Gegenverkehr gilt. Die Wirklichkeit sieht anders aus ...

Beste Antwort im Thema

Ich will dem TE nicht zu nahe treten und eigentlich nicht wie hier im Forum leider üblich pauschal die Schuld bei ihm suchen. Aber irgendwie lesen sich diese nur ansatzweise beschriebenen Situationen nicht unbedingt wie typische Warnblink-Situationen. Mal wird plötzlich nach links gezogen, mal nach rechts in eine Einfahrt abgebogen. Dafür würde es auch der normale Blinker tun!?

Generell sehe ich es aber auch so, dass die allgemeine Warnblinker-Inflation auch eine Desensibilisierung für dieses Signal nach sich zieht.

86 weitere Antworten
Ähnliche Themen
86 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Mal eine Frage: gibt es hier Leute, die bei einem Linienbus (oder Schülertransport) mit eingeschaltetem Warnblinklicht tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen? Außer bei Fahrschulen habe ich soetwas praktisch noch nie erlebt.

Ein Zitat aus meinem eigenen Post:

Zitat:

Ich halte mich da peniebelst dran.

Alleine schon aus dem Grund weil ich schon einige Male hinter den Haltestellen das Laserkommando gesehen habe. Das kann teuer werden !

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Mal eine Frage: gibt es hier Leute, die bei einem Linienbus (oder Schülertransport) mit eingeschaltetem Warnblinklicht tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen?

Jupp, natürlich. Wieso auch nicht?

(ich war tatsächlich als Schüler mal irgendwann selbst das Kind, das hinter dem Bus auf die Strasse lief - zum Glück kam damals der PKW mit quietschenden Reifen noch zum stehen. Das hat sich mir eingebrannt)

Als Überholer: immer.

Als Gegenverkehr - na ja ...

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Mal eine Frage: gibt es hier Leute, die bei einem Linienbus (oder Schülertransport) mit eingeschaltetem Warnblinklicht tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen?

Jupp, natürlich. Wieso auch nicht?

- Weil die Hintermänner sich in ihrer freien Fahrt ausgebremst fühlen und entsprechend reagieren könnten.

- Weil die Hintermänner überholen könnten und dann die Schrittgeschwindigkeit von dir nutzlos sein könnte.

Vielleicht sollte die Polizei bei uns auch mal kontrollieren. Bei den Busfahrern wird zwar im Display bei jeder relevanten Haltestelle angezeigt, dass der Warnblinker einzuschalten ist. Ist aber letzlich Jacke wie Hose, jeder fährt so schnell wie er mag an dem Bus vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Jupp, natürlich. Wieso auch nicht?

- Weil die Hintermänner sich in ihrer freien Fahrt ausgebremst fühlen und entsprechend reagieren könnten.

- Weil die Hintermänner überholen könnten und dann die Schrittgeschwindigkeit von dir nutzlos sein könnte.

Das ist das alte Problem:

wieviel Gedanken macht man sich darüber, was andere u.U. denken könnten?

Inwiefern kann/soll man sich an all deren mögliche, irgendwann mal erlebte Fehler anpassen?

Ich neige eher dazu, auf einen Rest Vernunft bei anderen Fahrzeuglenkern zu hoffen und beginne beim Einhalten der Regeln nach Möglichkeit zunächst mal bei mir...

Muss allerdings dem bösen Dieter Recht geben: wenn der Bus in Gegenrichtung steht, dann kanns sein, daß ich zwar deutlich langsamer werde, aber nicht so drastisch wie dann, wenn der Bus auf meiner Seite blinkt (Edit: das hat auch was mit dem Überlick zu tun, der idR dann besser ist - kann schonmal keiner mehr hinterm Bus vorgesprungen kommen).

 

am 16. Februar 2013 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Mal eine Frage: gibt es hier Leute, die bei einem Linienbus (oder Schülertransport) mit eingeschaltetem Warnblinklicht tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen? Außer bei Fahrschulen habe ich soetwas praktisch noch nie erlebt.

Ein Zitat aus meinem eigenen Post:

Zitat:

Ich halte mich da peniebelst dran.

Alleine schon aus dem Grund weil ich schon einige Male hinter den Haltestellen das Laserkommando gesehen habe. Das kann teuer werden !

Da kann ich mich anschließen. OK, vielleicht nicht penibelst, aber penibel genug, daß ich auch von Beifahrern oft Unverständnis ernte.

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Mal eine Frage: gibt es hier Leute, die bei einem Linienbus (oder Schülertransport) mit eingeschaltetem Warnblinklicht tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen? Außer bei Fahrschulen habe ich soetwas praktisch noch nie erlebt.

Kaum.

Die Kontrolldichte und die Höhe der Sanktionierung ist dafür einfach zu gering.

Ohne eine grundlegende Reform wird sich da leider auch nichts ändern.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Die gekenntzeichnetetn Fahrzeuge des Behinderten und Schülerverkehrs sind Linienbussen gleichzusetzen.

Siehe dazu BO Kraft, Strassenverkehrsrecht und KFz Steuergesetz.

Siehe dazu auch die Vewaltungsvorschriften.

Selbst viele Ordnungshüter wissen dies nicht ,deshalb haben Alle Führer unserer Kraftfahrzeuge eine Kopie der entsprechenden Vorschriften da bei ,dass hier ein Diskussionsbedatf im Keime erstickt wird.

Bopp19

Steuerrecht interessiert im Zusammenhang nicht. BO Kraft muss der normale VT nicht kennen. Verwaltungsvorschriften sind für Behörden da.

Bleibt das Straßenverkehrsrecht. Und da biete ich den § 16 StVO :

Zitat:

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat.

(Hervorhebungen von mir.)

Eine Haltestelle im Sinne der StVO ist mit Zeichen 224 gekennzeichnet.

Bislang habe ich nicht herausgelesen, dass der TE

1. einen gekennzeichneten Schulbus fährt

2. gekennzeichnete Haltestellen anfährt

3. eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

Ich vermute, dass

1. der Bus nicht gekennzeichnet ist

2. das Verhalten vor der Haustür der transportierten Personen (gerne auch mal mit Halten / Parken in zweiter Reihe) stattfindet

3. die Entscheidung kraft eigener Wassersuppe getroffen wird.

Solange ich nicht in allen Drei Punkten danebenliege, muss sich der TE nicht wundern, dass sein nicht gesetzeskonformes Verhalten ein entsprechendes Echo bei anderen VT findet.

Der TE schreibt von Personen mit Handicap.

Somit gehe ich mal davon aus, dass er ein entsprechendes "Rollstuhlzeichen" z.b. im Heck hat.

Somit darf das Fahrzeug zum be- und entladen an Stellen halten - das dann auch länger dauern kann - an denen andere es nicht dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

Mal eine Frage: gibt es hier Leute, die bei einem Linienbus (oder Schülertransport) mit eingeschaltetem Warnblinklicht tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen? Außer bei Fahrschulen habe ich soetwas praktisch noch nie erlebt.

Kaum.

Die Kontrolldichte und die Höhe der Sanktionierung ist dafür einfach zu gering.

Ohne eine grundlegende Reform wird sich da leider auch nichts ändern.

Wie wird das eigendlich abgerechnet ?

Schrittgeschwindigkeit 5 Kmh mit 50 gemessen,= 45 zu schnell ?

Punkte+ Fahrverbot+Spende ?

Ober gilt hier einfach nur die Tatsache das man eine Vorschrift nicht eingehalten hat und man zahlt einen pauschalen Betrag ?

am 16. Februar 2013 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Der TE schreibt von Personen mit Handicap.

Somit gehe ich mal davon aus, dass er ein entsprechendes "Rollstuhlzeichen" z.b. im Heck hat.

Somit darf das Fahrzeug zum be- und entladen an Stellen halten - das dann auch länger dauern kann - an denen andere es nicht dürfen.

Dann wäre doch mal schön zu erfahren was dieses "Rollstuhlzeichen" denn so bewirken soll. Ich kenne nämlich keine Vorschrift die dieses Schild vorschreiben würde.

Generell berechtigt dieses Zeichen bestimmt nicht zur Benutzung der Warnblinkanlage.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Der TE schreibt von Personen mit Handicap.

Somit gehe ich mal davon aus, dass er ein entsprechendes "Rollstuhlzeichen" z.b. im Heck hat.

Somit darf das Fahrzeug zum be- und entladen an Stellen halten - das dann auch länger dauern kann - an denen andere es nicht dürfen.

Das Rollstuhlzeichen entfaltet verkehrsrechtlich genau null komma gar keine Wirkung.

Allenfalls könnte es sein, dass die beförderten Personen einen besonderen Parkausweis haben. Hier habe ich eine Übersicht (wenn auch ohne Verweis zu Gesetzen außer dem § 46 StVO) gefunden. Halten / Parken in zweiter Reihe oder Warnblinken sind da nicht abgedeckt.

Diese Diskussion wird mir ein wenig zu paragraphenlastig und erinnert mich daran, dass manche Verkehrteilnehmer darauf zu bestehen scheinen, einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht (aber ohne eingeschaltetes Horn) keinen Platz machen zu müssen.

Wenn ein Fahrzeug, das zweifelsfrei als Bus erkennbar ist, vor mir mit Pannenblinker hält, dann rechne ich mit einer ähnlich riskanten Möglichkeit wie bei Schul- oder Linienbussen, völlig unabhängig davon, ob das Rollstuhlschild nun offiziell besondere Rechte entfaltet oder nicht, und passe meine Fahrweise entsprechend an.

Wenn schon nicht aus altruistischen, dann zumindest aus ganz egoistischen Gründen sorge ich nach Möglichkeit dafür, niemanden anzufahren, der plötzlich die Fahrbahn betritt. Ich habe nämlich keinerlei Bock darauf, den ganzen Hickhack eines (vermeidbaren) Unfalls mitzumachen, unabhängig davon, wie groß mein Schuldanteil daran ist.

Ich gebe gerne zu, dass meine Fahrweise sicher nicht immer nur defensiv ist, aber gerade bei Fußgängern und Radfahrern bin ich - nicht zuletzt aus ganz eigennützigen Gründen - sehr vorsichtig.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Kaum.

Die Kontrolldichte und die Höhe der Sanktionierung ist dafür einfach zu gering.

Ohne eine grundlegende Reform wird sich da leider auch nichts ändern.

Wie wird das eigendlich abgerechnet ?

Schrittgeschwindigkeit 5 Kmh mit 50 gemessen,= 45 zu schnell ?

Punkte+ Fahrverbot+Spende ?

Ja, genau so ist es, natürlich nach Abzug der üblichen Messtoleranz.

Hab' ich mal vor etwa einem Jahr im Internet gelesen. Bin aber jetzt zu faul zum suchen.

Nicht gerade deshalb halte ich mich einigermaßen penibel dran.

Nach meiner Kenntnis wird bei mehreren zusammenhängenden oder zeitnahen Verstößen gegen die StVO eh immer der schwerwiegendere Tatbestand "bestraft".

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wie wird das eigendlich abgerechnet ?

Schrittgeschwindigkeit 5 Kmh mit 50 gemessen,= 45 zu schnell ?

Punkte+ Fahrverbot+Spende ?

Ober gilt hier einfach nur die Tatsache das man eine Vorschrift nicht eingehalten hat und man zahlt einen pauschalen Betrag ?

Aus dem BKat:

93 Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt § 20 Abs. 3

§ 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe b 40 €

 

94 Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht § 20 Abs. 4 Satz 1, 2

§ 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe b 15 €

Also, schneller als Schrittgeschwindigkeit macht 15 Ocken, wenn nicht genau gemessen wurde (das wäre nämlich Nummer 11). Das bedeutet wohl, dass die Polizei auch nach Augenmaß sanktionieren könnte, denn schneller als Schrittgeschwindigkeit lässt sich wohl auch ohne Messgeräte erkennen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. WARNBLINKANLAGE überflüssig? Wird eh nicht beachtet.