Wann wird der Fahrzeugbrief bei Neuwagen erstellt?
Hallo zusammen,
kurz gefragt: weiß jemand, wann Mazda den Fahrzeugbrief bei einem Neuwagen erstellt und unten rechts stempelt (mit Datum?).
Ich habe meinen CX 30 Ende Juni 2022 bestellt. Gestempelt mit Datum wurde der Fahrzeugbrief dann knapp 1,5 Monate später, im August 2022.
Bestellt hatte ich inkl. Wunschlieferung im I. Quartal 2023. Daher sollte das Fahrzeug in die Dezember Produktion eingeplant werden. So zumindest lt. Auskunft des Händlers.
Im Januar war er dann schon beim Händler und ich konnte abholen.
Ist es möglich, dass der Fahrzeugbrief so früh (vor Fahrzeugproduktion) erstellt und unterschrieben wird?
Danke vorab und viele Grüße
19 Antworten
Ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen. Ich hatte mir letztes Jahr bei meinem Mazda auch Gedanken gemacht, was bis zur Übergabe mit ihm gemacht wird. Vorher hatte ich einen Audi und einen MB, die ich im Werk abgeholt habe. Da war dann klar, dass keine anderen Kunden drin gesessen haben.
Von den Mazda-Händlern bei uns kenne ich es so, dass die Neufahrzeuge an der Seite oder in einer Ecke der Verkaufsfläche stehen, abgeschlossen und mit einem Schild "verkauft" versehen. Die Autos stehen damit sicher und trocken und für andere Kunden hat es den Vorteil, dass man neben den im Verkaufsraum ausgestellten Fahzeugen noch zwei, drei weitere Fahrzeuge in ggf. unterschiedlichen Farben sehen kann.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 21. März 2023 um 22:08:12 Uhr:
Es waren knapp unter 10km drauf. Nicht ganz so wenig, aber noch im Rahmen, denke ich.
Als Vorführwagen (also inkl. Probefahrten) wurde das Fahrzeug daher nicht genutzt.Das Thema Anwalt ist in meinen Gedanken enthalten. Die Frage ist, was letztendlich bei rumkommen würde - also, ob ich mehr erreiche, als ohne Anwalt. Denn zumindest die Nachbesserung des Mitteltunnels und der Schlüssel wurde mir bereits zugesagt.
Ich werde es mir überlegen, wie ich nun weiter vorgehen möchte/sollte.
Erstberatung beim Anwalt ist nicht sooo teuer. Der kann sagen, ob Chancen für Aufwand oder Wertminderung bestehen. Mußt ja nicht gleich bei fMH damit drohen 😉
Für Kratzer bzw. Kunststoffpflege hätte ich hier noch einen Tipp:
Damit habe ich schon seit Jahren Kunststoffe aufgearbeitet.
s.
Danke für die verlinkte Kunststofffplege. Sieht ja ganz brauchbar aus, werde ich mal zur generellen Pflege bestellen, unabhängig von meinem Fall.
Die Erstberatung ist nicht das Problem bzw. genau genommen hatte ich bereits eine (der Termin war aber ein Flop, da mir die Aussagen, vor allem zu Erfolgsaussichten, alle zu schwammig waren). War danach quasi genauso schlau wie vorher. Dann kam noch die Aussage, dass die Arbeiten erst beginnen würden, wenn die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme bestätigt, was bis zu 6 Wochen dauern könne.
Das fande ich zumindest komisch. Ich gehe ja nicht heute zum Anwalt, um dann erst in 6 Wochen Hilfe zu bekommen.
Daher war das Thema erstmal wieder auf Eis gelegt. Aber es ist, wie oben geschrieben, noch nicht aus meinen Gedanken gestrichen 😉
Ich habe jetzt erstmal den kompletten Bestellverlauf beim Händler angefordert und eine schriftliche Bestätigung, dass mein Wagen nicht als Aussteller genutzt wurde. Wenn Mazda das bereits in Produktion eingeplante Auto meiner Bestellung zugeordnet hat, so wie der Händler es behauptet hat, weiß ich zumindest, dass das Auto vom Händler nicht vorsätzlich frühzeitig beschafft wurde. Weil wenn letzteres der Fall wäre, dann ist die Nutzung als Ausstellungsstück naheliegend und dann sitze ich ganz sicher wieder beim Anwalt. Und dann lasse ich mich nicht damit abspeisen, dass ein Teil der Kratzer beseitigt wird. Dann möchte ich das ganze Auto nicht mehr.
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Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 20. März 2023 um 17:25:12 Uhr:
Ein Übergabeprotokoll habe ich nicht unterschrieben. Aber trotzdem wirds natürlich mit fortschreitender Zeit schwer, optische Mängel zu beanstanden.Zu den aufgelisteten Punkten:
zu 1: sehe ich durchaus auch so, kann ein realistisches Szenario sein. Der Händler kann mir aber genauso einen vom Pferd erzählen.
Das sollte sich aber eigentlich relativ leicht belegen lassen, nehme ich mal an. Denn mein Bestellverlauf müsste ja bei denen im System vollständig hinterlegt sein.
Ich denke, genau das forder ich mal an. Dann sehe ich, ob der Händler meine Bestellung eingestellt und wie Mazda die Bestellung weiterverarbeitet hat.zu 2: jein, aus meiner Sicht. Natürlich stand meine Aussage im Raum "ich brauch das Auto erst 2023". Und diese Aussage wird nun vom Händler als Begründung verwendet, kann ich zum Eigenschutz nachvollziehen. Meine Aussage wurde aber unter der Annahme getätigt, dass die Standardlieferzeit 4-6 Monate betragen würde und 6 Monate (oder etwas mehr) ab Juni gesehen damit für mich voll i. O. gewesen wären.
Da das Auto deutlich früher geliefert wurde, hätte ich definitiv eine Info darüber erwartet, um selbst entscheiden zu können, ob mein Auto für 5-6 Monate bei mir oder beim Händler stehen soll.zu 4:
Als Kunde möchte man sich ja schon ein Bild vom Fahrzeug machen, also von der Materialanmutung, von der Bedienbarkeit. Da fasst man solche Komponenten sicherlich schon mal an.
Es ist zumindest auffällig, dass ich Gebrauchsspuren ausschließlich dort finde, wo man vom Fahrer bzw. Beifahrerplatz aus hinfassen kann. Wenn es nicht durch Kunden im Rahmen einer Fahrzeugausstellung passiert ist, dann waren die Leute innerhalb der Lieferkette offenbar sehr, sehr grobmotorisch unterwegs.zu 3 und dem letzten Absatz:
Die Eigentumsverhältnisse kenne ich nicht genau, da müsste ich mich einlesen. In meinem Fall wurde das Fahrzeug in meinem Kundenauftrag bei Mazda bestellt (also sollte es zumindest). Bezahlt habe ich erst im Januar bzw. Anfang Februar, Übergabe im Februar. Das Eigentum wird also erst dann auf mich übergegangen sein.Wie die Eigentumsverhältnisse zwischenzeitlich aussehen, kann ich nicht einschätzen. Das wird wohl ab August der Händler sein, der aber gleichzeitig einen Kaufvertrag mit mir geschlossen hat und das Fahrzeug daher nicht frei verwenden kann. Die grundsätzlichen Neuwagenkriterien, die du aufzählst, sind zwar erfüllt. Es gibt aber auch OLG-Urteile, die ein Ausstellungsstück nicht als Neuwagen einordnen. Wobei es für diese Einordnung keine Gerichtsurteile benötigt. Wenn ich in ein Möbelgeschäft gehe, kriege ich dort ja auch kein Ausstellungsstück als Neuware verkauft.
Die Beweisbarkeit ist natürlich der Punkt. Ich kann jetzt keine Fotos aus Ende 2022 vorlegen, auf denen mein CX 30 dort in der Verkaufshalle zu sehen ist. Meine Punkte sind höchstens Indizien. Irgendwann wird die Liste an Indizien aber auch mal so lang, dass bspw. auch vor Gericht festgestellt werden könnte, dass es doch ein wenig komisch wirkt und so ein Foto daher gar nicht unbedingt erforderlich wäre, um irgendwas zu beweisen. Zumindest nach meiner Vorstellung.
Weil was ich hier noch dazu erwähnen kann:
Ich habe am Wochenende der Abholung neben zwei optischen Mängeln (Schlüssel und Mitteltunnel) noch einen technischen Mängel reklamiert. Diesen technischen Mangel, der zum Aufleuchten der Motorkontrollleuchte auf der Rückfahrt nach Hause (60km vom Händler) führte, habe ich nach 2 Werkstattbesuchen bei mir vor Ort von einer Mazda Werkstatt beheben lassen.
Dabei wurde der Nox Sensor getauscht. Und bei Abholung, das war genau 2 Wochen nach Abholung vom Händler, wurde mir mitgeteilt, dass es alles etwas komisch wirke, so als ob am Sensor bereits rumgeschraubt worden wäre.Erst dann, also nach diesen 2 Wochen, habe ich nach den ersten Störgefühlen angefangen, wirklich alles zu prüfen, weil das dann doch eine ganz neue Dimension von Störgefühlen meinerseits war.
Damit habe ich eben 2 Wochen "verloren", um noch mehr frühzeitiger zu reklamieren.Aber ach hier, mir liegt natürlich kein Gutachten vor, welches mir bescheinigt, dass bereits rumgeschraubt wurde. Die Liste an Merkwürdigkeiten ist nur halt echt lang.
Zu guter Letzt habe ich nochmal Fotos vom Lichtschalter und den Schlüsseln beigefügt.
Zu dem rechten Schlüssel muss ich sagen, ärgert es mich auch, dass ich nicht direkt beim Händler vor Ort genauer drauf geschaut habe. Denn das ist ein katastrophal schlechter Zustand, der einfach viele Fragen aufwirft. Die Bauteile im Innenraum sind Gott sei Dank nicht so extrem zerkratzt. Das wäre mir hoffentlich direkt bei der Abholung aufgefallen.
Bei all den Punkten, dem technischen Mangel (auch wenn der mittlerweile behoben wurde) und die optischen Mängel, kriege ich es einfach nicht hin, beide Augen zuzudrücken und mir einzureden, dass mit dem Wagen alles normal gelaufen wäre.
Habe mir Deine Fotos angeschaut, und finde die Kratzer auf dem Schlüssel nicht akzeptabel.
Mein Fahrzeug war in 01/2023 7 Jahre alt, und hat nun 140 tkm auf der Uhr, aber mein Autoschlüssel hat keine solche Kratzer !
Es tut mir leid dass Du so ein Pech mit dem Händler hast.